{"id":103,"date":"2026-06-26T04:26:10","date_gmt":"2026-06-26T04:26:10","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-deutschland-2026-dac8-haltefrist\/"},"modified":"2026-06-26T04:26:10","modified_gmt":"2026-06-26T04:26:10","slug":"krypto-steuer-deutschland-2026-dac8-haltefrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-deutschland-2026-dac8-haltefrist\/","title":{"rendered":"Krypto-Steuer 2026: Haltefrist, Freigrenze und der gl\u00e4serne Anleger"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr deutsche Krypto-Anleger beginnt 2026 eine neue Zeitrechnung. Der Bitcoin notiert zum Redaktionsschluss bei rund 52.000 Euro (<a href=\"https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur\">CoinGecko<\/a>), Ethereum bei etwa 1.375 Euro nach einem R\u00fcckgang von rund einem Viertel im Monatsvergleich (<a href=\"https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/ethereum\/eur\">CoinGecko<\/a>). W\u00e4hrend die Kurse schwanken, \u00e4ndert sich im Hintergrund etwas Grundlegenderes: Das Finanzamt bekommt erstmals automatisierten Einblick in das, was auf B\u00f6rsen und \u00fcber Dienstleister l\u00e4uft.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer Coins h\u00e4lt, tauscht, staked oder verleiht, sollte die Regeln kennen, denn Unwissenheit sch\u00fctzt vor einer Nachzahlung nicht. Dieser Beitrag ordnet die deutsche Krypto-Besteuerung im Jahr 2026 ein: von der bekannten Ein-Jahres-Haltefrist \u00fcber die 1.000-Euro-Freigrenze bis zu den neuen Melde- und Dokumentationspflichten, die mit dem BMF-Schreiben von 2025 und der EU-Richtlinie DAC8 greifen. Wer die Mechanik versteht, kann legal Steuern sparen und teure Fehler vermeiden.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie Deutschland Krypto-Gewinne besteuert<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Deutschland gelten Bitcoin, Ethereum und andere Token steuerlich nicht als W\u00e4hrung, sondern als andere Wirtschaftsg\u00fcter. Gewinne aus dem Verkauf fallen daher unter die privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__23.html\">\u00a7 23 EStG<\/a>. Diese Einordnung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Grundsatzurteil vom 14. Februar 2023 (Aktenzeichen IX R 3\/22) best\u00e4tigt und damit eine jahrelange Grauzone beendet (<a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/de\/entscheidung\/entscheidungen-online\/detail\/STRE202310057\/\">BFH<\/a>). Das Gericht stellte zugleich klar, dass kein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, die Besteuerung also verfassungsgem\u00e4\u00df ist. Wer Coins lediglich h\u00e4lt, l\u00f6st noch keine Steuer aus; entscheidend ist immer erst die Ver\u00e4u\u00dferung oder der Tausch.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig: Steuerpflichtig ist nicht erst der Cash-out in Euro. Schon der Tausch eines Coins gegen einen anderen, etwa Bitcoin gegen Ethereum, gilt als Ver\u00e4u\u00dferung und l\u00f6st ein steuerpflichtiges Gesch\u00e4ft aus. Das \u00fcberrascht viele, die ihre Best\u00e4nde innerhalb von DeFi-Protokollen mehrfach umschichten, ohne je Euro zu sehen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Logik gilt in erster Linie f\u00fcr klassische Currency Token wie Bitcoin. Bei Stablecoins, Utility Token oder NFTs kommt es auf den Einzelfall an, doch das Grundprinzip des privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fts bleibt der Ma\u00dfstab.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Ein-Jahres-Haltefrist, Deutschlands stiller Steuervorteil<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der f\u00fcr Anleger attraktivste Teil des deutschen Systems ist die Haltefrist. Wer einen Coin l\u00e4nger als zw\u00f6lf Monate h\u00e4lt und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keinen Cent Steuern, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he. Die Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet exakt ein Jahr sp\u00e4ter. Ma\u00dfgeblich ist der Stichtag der Anschaffung, nicht das Steuerjahr; eine taggenaue Dokumentation entscheidet hier \u00fcber die Steuerfreiheit.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel: Wer im Mai 2025 Bitcoin gekauft und im Juni 2026 mit Gewinn verkauft hat, kassiert steuerfrei. Wer hingegen schon nach acht Monaten verkauft, muss den gesamten Gewinn versteuern. Diese Regelung macht Deutschland im internationalen Vergleich ungew\u00f6hnlich gro\u00dfz\u00fcgig, denn viele L\u00e4nder besteuern Krypto-Gewinne pauschal als Kapitalertr\u00e4ge, ganz ohne eine Befreiung nach Haltedauer.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hintergrund ist die Behandlung als Wirtschaftsgut: Wie bei Gold oder Kunst soll privater, langfristiger Verm\u00f6gensaufbau nicht laufend besteuert werden. Genau an diesem Punkt setzt die aktuelle politische Kritik an, dazu weiter unten mehr.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Freigrenze statt Freibetrag: die 1.000-Euro-Falle<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Verk\u00e4ufe innerhalb der Haltefrist greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, angehoben von zuvor 600 Euro. Hier lauert ein verbreiteter Irrtum: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bleibt der gesamte Gewinn aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften eines Jahres unter 1.000 Euro, ist er komplett steuerfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Euro \u00fcberschritten, ist der vollst\u00e4ndige Betrag steuerpflichtig, nicht nur der \u00fcber 1.000 Euro liegende Teil.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einem Freibetrag w\u00e4ren 1.000 Euro stets abzugsf\u00e4hig; bei der Freigrenze entf\u00e4llt der Vorteil vollst\u00e4ndig, sobald man dar\u00fcber liegt. Wer also 1.050 Euro Gewinn erzielt, versteuert die vollen 1.050 Euro. Die Grenze gilt zudem f\u00fcr alle privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte zusammen, also etwa auch f\u00fcr Gold oder andere Wirtschaftsg\u00fcter im selben Jahr.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch relevant ist auch die Verlustverrechnung: Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnen, nicht mit Arbeitslohn oder Kapitalertr\u00e4gen. Wer gegen Jahresende knapp \u00fcber der Grenze liegt, kann mit einem gezielten Verlustverkauf unter Umst\u00e4nden wieder unter 1.000 Euro rutschen. Verbleibende Verluste lassen sich zudem in sp\u00e4tere Jahre vortragen und mindern dann k\u00fcnftige Krypto-Gewinne.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Staking, Lending und Airdrops: wenn der Zufluss z\u00e4hlt<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders sieht es bei laufenden Ertr\u00e4gen aus. Belohnungen aus Staking, Zinsen aus Lending und in vielen F\u00e4llen auch Airdrops gelten nicht als Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft, sondern als sonstige Eink\u00fcnfte nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__22.html\">\u00a7 22 Nr. 3 EStG<\/a>. Sie sind im Moment des Zuflusses steuerpflichtig, bewertet zum Marktkurs in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts. F\u00fcr diese Kategorie gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Anders als die 1.000-Euro-Grenze bei Ver\u00e4u\u00dferungen betrifft sie speziell laufende Leistungen und ist schnell erreicht, etwa bei regelm\u00e4\u00dfigen Staking-Auszahlungen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH best\u00e4tigte 2023 ausdr\u00fccklich, dass Ertr\u00e4ge aus Staking und Airdrops bei wirtschaftlichem Zusammenhang als sonstige Eink\u00fcnfte zu erfassen sind. Wer gestakte Coins sp\u00e4ter verkauft, startet f\u00fcr diese erhaltenen Einheiten zudem eine neue, eigene Haltefrist. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Aktivit\u00e4ten ein.<\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Aktivit\u00e4t<\/th><th>Steuerliche Einordnung<\/th><th>Ma\u00dfgebliche Grenze<\/th><th>Steuerfrei<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Verkauf von Coins gegen Euro<\/td><td>\u00a7 23 EStG, privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft<\/td><td>1.000 Euro Freigrenze pro Jahr<\/td><td>nach 12 Monaten Haltedauer<\/td><\/tr><tr><td>Tausch Coin gegen Coin<\/td><td>\u00a7 23 EStG (gilt als Verkauf)<\/td><td>1.000 Euro Freigrenze pro Jahr<\/td><td>nach 12 Monaten Haltedauer<\/td><\/tr><tr><td>Staking-Belohnungen<\/td><td>\u00a7 22 Nr. 3 EStG, sonstige Eink\u00fcnfte<\/td><td>256 Euro Freigrenze pro Jahr<\/td><td>steuerpflichtig bei Zufluss<\/td><\/tr><tr><td>Lending-Zinsen<\/td><td>\u00a7 22 Nr. 3 EStG, sonstige Eink\u00fcnfte<\/td><td>256 Euro Freigrenze pro Jahr<\/td><td>steuerpflichtig bei Zufluss<\/td><\/tr><tr><td>Airdrops mit Gegenleistung<\/td><td>\u00a7 22 Nr. 3 EStG, sonstige Eink\u00fcnfte<\/td><td>256 Euro Freigrenze pro Jahr<\/td><td>steuerpflichtig bei Zufluss<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FIFO und die Steuerlast: eine Beispielrechnung<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hat man dieselbe Kryptow\u00e4hrung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen gekauft, stellt sich die Frage, welche Einheiten beim Verkauf als ver\u00e4u\u00dfert gelten. Die Finanzverwaltung wendet hier grunds\u00e4tzlich die FIFO-Methode an (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Das ist je Wallet zu betrachten und entscheidet oft dar\u00fcber, ob ein Verkauf noch in die Haltefrist f\u00e4llt. In der Praxis \u00fcbernehmen spezialisierte Steuer-Tools diese Zuordnung automatisch und erzeugen einen Report, der den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht; wer mehrere Wallets und B\u00f6rsen nutzt, kommt um eine solche Software kaum herum.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Versteuert wird der Gewinn mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz, der von 0 bis 45 Prozent reicht, zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine pauschale Abgeltungsteuer wie bei Aktien gibt es nicht. Die folgende Rechnung zeigt, wie stark die Haltedauer die Steuerlast ver\u00e4ndert (angenommener Grenzsteuersatz: 42 Prozent).<\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Szenario<\/th><th>Kaufpreis<\/th><th>Verkaufspreis<\/th><th>Haltedauer<\/th><th>Gewinn<\/th><th>Steuer<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Verkauf innerhalb der Frist<\/td><td>40.000 Euro<\/td><td>52.000 Euro<\/td><td>5 Monate<\/td><td>12.000 Euro<\/td><td>rund 5.040 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Verkauf nach der Frist<\/td><td>40.000 Euro<\/td><td>52.000 Euro<\/td><td>13 Monate<\/td><td>12.000 Euro<\/td><td>0 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Gewinn unter der Freigrenze<\/td><td>39.200 Euro<\/td><td>40.000 Euro<\/td><td>4 Monate<\/td><td>800 Euro<\/td><td>0 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das BMF-Schreiben 2025: strengere Nachweispflichten<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 6. M\u00e4rz 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert (<a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Steuerarten\/Einkommensteuer\/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html\">BMF<\/a>). Der Kern f\u00fcr Anleger: deutlich versch\u00e4rfte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Wer Krypto-Gesch\u00e4fte t\u00e4tigt, muss l\u00fcckenlos dokumentieren, also Kauf- und Verkaufszeitpunkt, Art und Menge der Coins, den Kurswert in Euro sowie die genutzte Plattform oder Wallet-Adresse.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei ausl\u00e4ndischen B\u00f6rsen und dezentralen Plattformen (DEX) nimmt die Finanzverwaltung erh\u00f6hte Mitwirkungspflichten nach \u00a7 90 Abs. 2 AO an. Die blo\u00dfe Angabe eines Public Keys reicht als Nachweis nicht aus. Fehlen Aufzeichnungen, etwa nach einer B\u00f6rsenpleite oder einem Hackerangriff, geht das zulasten des Steuerpflichtigen: Das Finanzamt darf dann nach \u00a7 162 AO sch\u00e4tzen, im Zweifel zu seinen Ungunsten. Wer zentrale Nachweise sauber archiviert, etwa j\u00e4hrliche Transaktionsexporte jeder genutzten B\u00f6rse, ist damit klar im Vorteil.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">DAC8 und CARF: das Finanzamt liest ab 2026 mit<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gr\u00f6\u00dfte Z\u00e4sur kommt von der EU-Ebene. Mit der Richtlinie <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/dir\/2023\/2226\/oj\">DAC8<\/a>, der achten Fassung der Amtshilferichtlinie, wird der automatische Informationsaustausch auf Kryptowerte ausgeweitet. Deutschland setzt sie \u00fcber das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) um, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Konkret hei\u00dft das: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Providers) m\u00fcssen die Transaktionen ihrer Nutzer erfassen und an das <a href=\"https:\/\/www.bzst.de\/\">Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern<\/a> (BZSt) melden. Der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026; die Daten sind bis zum 31. Juli 2027 zu \u00fcbermitteln. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern von bis zu 50.000 Euro pro Fall geahndet werden.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gemeldet werden unter anderem Identit\u00e4t und steuerliche Ans\u00e4ssigkeit der Nutzer sowie Art und Umfang ihrer Transaktionen, von K\u00e4ufen und Verk\u00e4ufen \u00fcber Tauschvorg\u00e4nge bis zu \u00dcbertragungen. Die Beh\u00f6rden k\u00f6nnen diese Angaben anschlie\u00dfend mit den Steuererkl\u00e4rungen abgleichen. Abweichungen zwischen gemeldeten Daten und eigener Erkl\u00e4rung d\u00fcrften k\u00fcnftig h\u00e4ufiger zu R\u00fcckfragen des Finanzamts f\u00fchren.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">DAC8 setzt zugleich den globalen OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) in europ\u00e4isches Recht um (<a href=\"https:\/\/www.oecd.org\/en\/about\/news\/announcements\/2024\/10\/crypto-asset-reporting-framework-and-amended-common-reporting-standard-oecd-releases-it-format-for-transmitting-information-and-issues-interpretative-guidance.html\">OECD<\/a>); weltweit haben sich Dutzende Staaten zu einem Austausch ab 2027 verpflichtet. Der oft beschworene anonyme Krypto-Handel wird damit f\u00fcr Steuerzwecke zur Ausnahme.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">BaFin, MiCAR und die Frage nach der Haltefrist<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zur steuerlichen Transparenz greift die Marktaufsicht. Seit der EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets) beaufsichtigt die <a href=\"https:\/\/www.bafin.de\/DE\/Aufsicht\/MiCAR\/MiCAR_node.html\">BaFin<\/a> Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland und vergibt die n\u00f6tigen Erlaubnisse. Steuer und Aufsicht greifen zunehmend ineinander, denn wer eine MiCAR-Lizenz besitzt, f\u00e4llt in der Regel auch unter die Meldepflichten nach DAC8.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Offen ist die politische Zukunft der Haltefrist. Die Gr\u00fcnen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die einj\u00e4hrige Steuerbefreiung abschaffen und alle Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne unabh\u00e4ngig von der Haltedauer dem pers\u00f6nlichen Steuersatz unterwerfen w\u00fcrde (<a href=\"https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/kryptowaehrungen-was-das-aus-der-haltefrist-fuer-bitcoin-anleger-bedeuten-wuerde\/100220959.html\">WirtschaftsWoche<\/a>). Diskutiert wird auch eine Gleichstellung mit Aktien, also eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent; im Gegenzug fielen Haltefrist und Freigrenze weg. Beschlossen ist bislang nichts: F\u00fcr 2026 gelten die zw\u00f6lf Monate und die 1.000-Euro-Freigrenze unver\u00e4ndert weiter. Anleger sollten die Entwicklung dennoch verfolgen, denn eine Reform w\u00fcrde vor allem kurzfristig orientierte Trader treffen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was Anleger 2026 tun sollten<\/h2>\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Transaktionen l\u00fcckenlos dokumentieren: Datum, Menge, Euro-Kurs und Plattform f\u00fcr jeden Kauf, Verkauf und Tausch festhalten, idealerweise mit einem Steuer-Tool, das Reports nach den neuen BMF-Vorgaben erstellt.<\/li><li>Haltefristen im Blick behalten: vor einem Verkauf pr\u00fcfen, ob die Zw\u00f6lf-Monats-Grenze erreicht ist; oft lohnt das Warten um wenige Wochen.<\/li><li>Freigrenzen einplanen: 1.000 Euro f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte und 256 Euro f\u00fcr Staking und Lending bewusst nutzen, die Grenzen aber nicht versehentlich \u00fcberschreiten.<\/li><li>Staking-Ertr\u00e4ge sofort erfassen: den Euro-Wert im Moment des Zuflusses notieren, nicht erst beim sp\u00e4teren Verkauf.<\/li><li>Auf die Meldung vorbereitet sein: Da B\u00f6rsen ihre Daten ab 2026 an das BZSt liefern, sollten die eigenen Angaben in der Steuererkl\u00e4rung dazu passen.<\/li><\/ul>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer unsicher ist, gerade bei DeFi, NFTs oder Auslandsb\u00f6rsen, sollte fr\u00fchzeitig steuerlichen Rat einholen. Die Kosten einer Beratung sind meist gering gegen\u00fcber einer Sch\u00e4tzung durch das Finanzamt.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2026 ist f\u00fcr die deutsche Krypto-Besteuerung ein Wendepunkt, weniger bei den Steuers\u00e4tzen als bei der Transparenz. Die gro\u00dfz\u00fcgige Ein-Jahres-Haltefrist und die 1.000-Euro-Freigrenze bleiben vorerst bestehen und machen langfristiges Halten weiter attraktiv. Gleichzeitig endet die Zeit, in der unvollst\u00e4ndige Angaben unbemerkt blieben: Mit DAC8, dem Meldeweg \u00fcber das BZSt und den versch\u00e4rften Dokumentationspflichten aus dem BMF-Schreiben wird sauberes Aufzeichnen zur Pflicht. Wer ordentlich dokumentiert und die Fristen kennt, f\u00e4hrt in Deutschland steuerlich weiterhin gut; wer es schleifen l\u00e4sst, riskiert ab sofort deutlich mehr. Die Botschaft f\u00fcr 2026 lautet daher nicht Panik, sondern Sorgfalt: Gute Aufzeichnungen sind die beste Versicherung gegen Nachzahlungen und Sch\u00e4tzungen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Von der HOGE-Wire-Redaktion, Ressort Regulierung. Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2026 \u00e4ndert sich f\u00fcr Krypto-Anleger in Deutschland vor allem eines: die Transparenz. 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