{"id":182,"date":"2026-07-19T04:26:34","date_gmt":"2026-07-19T04:26:34","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-vererben-erbschaftsteuer-stichtag\/"},"modified":"2026-07-19T04:26:34","modified_gmt":"2026-07-19T04:26:34","slug":"krypto-vererben-erbschaftsteuer-stichtag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-vererben-erbschaftsteuer-stichtag\/","title":{"rendered":"Krypto vererben: Die Erbschaftsteuer-Falle beim Stichtag"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Die erste Generation deutscher Bitcoin- und Ethereum-Investoren wird \u00e4lter. Wer 2013 oder 2017 eingestiegen ist, steht heute nicht selten mitten im Leben, mit Familie, Immobilie und einem Krypto-Portfolio, das \u00fcber die Jahre einen ernstzunehmenden Wert erreicht hat. Was in den meisten Familien noch kaum eine Rolle spielt: Was passiert mit diesem Verm\u00f6gen im Todesfall? Einer Erhebung von Bitkom Research aus dem Jahr 2025 zufolge haben nur noch 32 Prozent der deutschen Internetnutzer ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt, Tendenz seit 2021 fallend. Bei Kryptowerten kommt erschwerend hinzu, dass ohne Seed Phrase oder Private Key selbst die sorgf\u00e4ltigste letztwillige Verf\u00fcgung ins Leere laufen kann.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die bisherige Berichterstattung zu Krypto-Steuern in Deutschland kreist meist um die einj\u00e4hrige Haltefrist, die 1.000-Euro-Freigrenze und die neue Meldepflicht nach DAC8, etwa im Artikel \u00fcber die geplante <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2026-kabinett-kippt-haltefrist-bitcoin\/'>Abschaffung der Haltefrist<\/a>. Das betrifft jedoch ausschlie\u00dflich die Einkommensteuer auf Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne. Stirbt der Inhaber oder verschenkt er seine Coins zu Lebzeiten, greift ein komplett anderes Gesetz, das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wer die Unterschiede nicht kennt, riskiert eine Steuerlast, die im schlimmsten Fall h\u00f6her ausf\u00e4llt als der tats\u00e4chliche Wert des geerbten Verm\u00f6gens.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Erbschaftsteuer und Einkommensteuer: zwei getrennte Steuerarten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer sich zum ersten Mal mit Krypto-Vererbung besch\u00e4ftigt, st\u00f6\u00dft schnell auf eine Verwechslung: Erbschaftsteuer und Einkommensteuer werden oft in einen Topf geworfen, dabei folgen sie v\u00f6llig unterschiedlichen Logiken.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einkommensteuer nach \u00a7 23 EStG erfasst Gewinne aus einem privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft, also den Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf. Sie entsteht nur, wenn der Eigent\u00fcmer selbst handelt: verkaufen, tauschen, mit Krypto bezahlen. H\u00e4lt er einfach nur, f\u00e4llt keine Steuer an, unabh\u00e4ngig vom Kursverlauf. An dieser Stelle setzt auch die eingangs erw\u00e4hnte politische Debatte an: Das Bundeskabinett hat im Sommer 2026 einen Entwurf gebilligt, der Kryptowerte ab 2027 nicht mehr \u00fcber die Ein-Jahres-Haltefrist, sondern \u00fcber eine pauschale Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent besteuern soll, unabh\u00e4ngig von der Haltedauer. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begr\u00fcndete den Schritt damit, der Staat m\u00fcsse seine Einnahmebasis verbreitern: &bdquo;Um die Konsolidierungsaufgabe zu bew\u00e4ltigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne k\u00fcnftig genauso besteuern wie Kapitaleink\u00fcnfte.&ldquo;, erkl\u00e4rte er gegen\u00fcber <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-haushaltsentwurf-mit-aenderung-der-krypto-steuer'>Blocktrainer<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erbschaft- und Schenkungsteuer folgt einer anderen Idee. Sie besteuert nicht den Gewinn, sondern die Bereicherung: den Verm\u00f6genszuwachs, den ein Erbe oder Beschenkter durch die unentgeltliche \u00dcbertragung erh\u00e4lt. Ob der Erblasser die Coins mit Gewinn oder Verlust gekauft hatte, spielt f\u00fcr die H\u00f6he der Erbschaftsteuer zun\u00e4chst keine Rolle, ma\u00dfgeblich ist allein der Wert im Zeitpunkt des Erwerbs. Diese Steuer entsteht unabh\u00e4ngig davon, ob \u00fcberhaupt jemand verkauft, und selbst dann, wenn der Erbe die Coins nie anfasst und einfach weiter h\u00e4lt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig f\u00fcr die Einordnung: Sollte die geplante Reform zur Abgeltungsteuer tats\u00e4chlich in Kraft treten, \u00e4ndert das nichts an der erbschaftsteuerlichen Behandlung. \u00a7 20 EStG und \u00a7 23 EStG regeln beide nur, wie Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne einkommensteuerlich erfasst werden, das Erbschaftsteuerrecht bleibt davon unber\u00fchrt. Genauso wenig hat die <a href='https:\/\/www.bafin.de\/DE\/Aufsicht\/MiCAR\/MiCAR_node.html'>BaFin<\/a> mit der Besteuerung zu tun: Sie beaufsichtigt als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde nach der EU-Verordnung MiCA (Verordnung (EU) 2023\/1114) Kryptowerte-Dienstleister, f\u00fcr Steuerfragen sind ausschlie\u00dflich Finanz\u00e4mter, das Bundesministerium der Finanzen und f\u00fcr die DAC8-Meldungen das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt) zust\u00e4ndig.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Krypto-Investoren bedeutet das: Steuerplanung f\u00fcr den eigenen Nachlass ist ein eigenst\u00e4ndiges Thema, das unabh\u00e4ngig vom Ausgang der Haltefrist-Debatte relevant bleibt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Geh\u00f6ren Kryptowerte \u00fcberhaupt zum Nachlass?<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die zivilrechtliche Ausgangslage ist eindeutig, auch wenn sie in der Praxis oft \u00fcbersehen wird. Nach \u00a7 1922 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) geht mit dem Tod das gesamte Verm\u00f6gen einer Person als Ganzes auf den oder die Erben \u00fcber, die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Kryptowerte sind zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel, gelten aber zivilrechtlich als verm\u00f6genswerte Position und fallen damit grunds\u00e4tzlich in den Nachlass, unabh\u00e4ngig davon, ob sie auf einer B\u00f6rse liegen oder in einer selbstverwalteten Wallet.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine wichtige Orientierung liefert ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das zwar nicht direkt zu Kryptowerten, aber zu einem eng verwandten Problem ergangen ist. Der BGH entschied <a href='https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2018\/2018115.html'>am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183\/17)<\/a>, dass der Nutzungsvertrag \u00fcber ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben \u00fcbergeht und diese Anspruch auf Zugang zu den gespeicherten Inhalten haben. Rechtsberater \u00fcbertragen dieses Prinzip regelm\u00e4\u00dfig auf Konten bei Krypto-B\u00f6rsen: Der Vertrag mit dem Anbieter vererbt sich grunds\u00e4tzlich mit, auch wenn die technische Durchsetzung anders aussieht als bei einem Social-Media-Account.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zum Nachlass z\u00e4hlen dabei nicht nur klassische Coins wie Bitcoin oder Ether. Auch NFTs, Anteile an Liquidity Pools, gestakte Positionen oder Forderungen aus DeFi-Lending sind verm\u00f6genswerte Rechte und geh\u00f6ren ebenso zum steuerpflichtigen Erwerb. Wie diese Positionen einkommensteuerlich beim Verkauf zu behandeln sind, unterscheidet sich zum Teil erheblich von einfachen Coins, dazu im Detail der Artikel <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/defi-nft-steuern-deutschland-2026\/'>zu DeFi- und NFT-Steuern in Deutschland<\/a>. Erbschaftsteuerlich gilt f\u00fcr all diese Positionen derselbe Grundsatz: Sie werden zum Verkehrswert am Bewertungsstichtag angesetzt und dem jeweiligen Erwerber zugerechnet.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">In der Praxis ist damit klar: Ob Erben von der Existenz der Kryptowerte \u00fcberhaupt wissen und ob sie tats\u00e4chlich darauf zugreifen k\u00f6nnen, sind zwei getrennte Fragen von der rein rechtlichen Zugeh\u00f6rigkeit zum Nachlass. Genau dieser Unterschied zwischen rechtlicher Zuordnung und tats\u00e4chlichem Zugriff zieht sich durch das gesamte Thema, wie die folgenden Abschnitte zeigen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Bewertung zum Stichtag: das Kernproblem<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der wohl untersch\u00e4tzteste Punkt bei Krypto-Nachl\u00e4ssen ist die Bewertung. Nach \u00a7 11 ErbStG ist f\u00fcr die Bewertung grunds\u00e4tzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ma\u00dfgeblich, bei einer Erbschaft also der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Ausf\u00fchrung. <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/erbstg_1974\/__12.html'>\u00a7 12 ErbStG<\/a> verweist f\u00fcr die eigentliche Wertermittlung auf das Bewertungsgesetz, wonach grunds\u00e4tzlich der gemeine Wert, also der erzielbare Verkaufspreis, anzusetzen ist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Aktien oder Fondsanteile ist das unproblematisch, hier gibt es amtliche B\u00f6rsenkurse. Bei Kryptowerten existiert dagegen kein einzelner gesetzlich vorgeschriebener Referenzkurs. In der Praxis hat sich nach Angaben mehrerer Steuerberater ein Mittelwert aus den Kursen mehrerer gro\u00dfer Handelspl\u00e4tze etabliert, eine einheitliche, rechtsverbindliche Quelle schreibt die Finanzverwaltung daf\u00fcr aber nicht vor.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das eigentliche Risiko liegt in der zeitlichen L\u00fccke zwischen Bewertung und Zugriff. Dr. Florian Lindermann, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg und Mitautor eines Fachbuchs zu Krypto-Assets in der Verm\u00f6gensnachfolge, weist in einem Interview mit <a href='https:\/\/www.btc-echo.de\/news\/krypto-erbschaft-wie-du-deine-familie-vor-einer-steuertragoedie-bewahrst-215305\/'>BTC-ECHO<\/a> auf genau diese Falle hin: Das Finanzamt setzt den Kurswert am Todestag an, selbst wenn die Erben zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Zugriff auf Wallet oder B\u00f6rsenkonto haben. F\u00e4llt der Kurs in der Zeit bis zum tats\u00e4chlichen Zugriff oder Verkauf, bleibt die Steuerschuld trotzdem auf Basis des urspr\u00fcnglichen, h\u00f6heren Werts bestehen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Im ung\u00fcnstigsten Fall kann das dazu f\u00fchren, dass der verbliebene Wert der geerbten Kryptowerte nicht mehr ausreicht, um die darauf entfallende Erbschaftsteuer zu begleichen, die Erben m\u00fcssten dann aus anderem Verm\u00f6gen nachschie\u00dfen. Bei einer Anlageklasse, die binnen Wochen zweistellige Prozentbewegungen zeigen kann, ist dieses Szenario keine theoretische Randnotiz, sondern ein reales Risiko, das eine reine Aktien- oder Immobilienerbschaft in dieser Form kaum kennt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Steuerklassen, Freibetr\u00e4ge und Steuers\u00e4tze im \u00dcberblick<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie viel Erbschaftsteuer f\u00fcr geerbte oder geschenkte Kryptowerte tats\u00e4chlich anf\u00e4llt, h\u00e4ngt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser beziehungsweise Schenker und Empf\u00e4nger ab. Das Gesetz unterscheidet in \u00a7 15 ErbStG drei Steuerklassen: Steuerklasse I umfasst Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel sowie, nur bei Erbschaft und nicht bei Schenkung, auch Eltern und Gro\u00dfeltern. Steuerklasse II betrifft unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen sowie Eltern und Gro\u00dfeltern im Schenkungsfall. Steuerklasse III fasst alle \u00fcbrigen Erwerber zusammen, etwa unverheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft oder entfernte Bekannte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Jeder Steuerklasse ist ein pers\u00f6nlicher Freibetrag nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/erbstg_1974\/__16.html'>\u00a7 16 ErbStG<\/a> zugeordnet, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Anders als die 1.000-Euro-Freigrenze bei der Einkommensteuer auf Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne handelt es sich hier um einen echten Freibetrag: Nur der Betrag oberhalb der Grenze wird besteuert, nicht der gesamte Erwerb.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Verwandtschaftsgrad<\/th><th>Steuerklasse<\/th><th>Freibetrag<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Ehegatten, eingetragene Lebenspartner<\/td><td>I<\/td><td>500.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Kinder, Stiefkinder<\/td><td>I<\/td><td>400.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Enkel (Elternteil lebt noch)<\/td><td>I<\/td><td>200.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Enkel (Elternteil bereits verstorben)<\/td><td>I<\/td><td>400.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Eltern, Gro\u00dfeltern (bei Erbschaft)<\/td><td>I<\/td><td>100.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Eltern, Gro\u00dfeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen<\/td><td>II<\/td><td>20.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Alle \u00fcbrigen Erwerber<\/td><td>III<\/td><td>20.000 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Betr\u00e4ge sind seit 2009 unver\u00e4ndert. F\u00fcr Ehegatten kommt zus\u00e4tzlich ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu, f\u00fcr Kinder gestaffelt nach Alter zwischen rund 10.300 und 52.000 Euro, sofern kein vergleichbarer Versorgungsbezug wie eine Witwenrente gegengerechnet wird.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Oberhalb des Freibetrags greift ein progressiver Steuersatz nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/erbstg_1974\/__19.html'>\u00a7 19 ErbStG<\/a>, der mit dem Wert des Erwerbs steigt und zwischen den Steuerklassen erheblich variiert:<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Steuerpflichtiger Erwerb bis<\/th><th>Steuerklasse I<\/th><th>Steuerklasse II<\/th><th>Steuerklasse III<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>75.000 Euro<\/td><td>7 %<\/td><td>15 %<\/td><td>30 %<\/td><\/tr><tr><td>300.000 Euro<\/td><td>11 %<\/td><td>20 %<\/td><td>30 %<\/td><\/tr><tr><td>600.000 Euro<\/td><td>15 %<\/td><td>25 %<\/td><td>30 %<\/td><\/tr><tr><td>6.000.000 Euro<\/td><td>19 %<\/td><td>30 %<\/td><td>30 %<\/td><\/tr><tr><td>13.000.000 Euro<\/td><td>23 %<\/td><td>35 %<\/td><td>50 %<\/td><\/tr><tr><td>26.000.000 Euro<\/td><td>27 %<\/td><td>40 %<\/td><td>50 %<\/td><\/tr><tr><td>\u00fcber 26.000.000 Euro<\/td><td>30 %<\/td><td>43 %<\/td><td>50 %<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel verdeutlicht die Spannweite: Erbt ein Kind Kryptowerte im Wert von 500.000 Euro, bleiben 400.000 Euro steuerfrei, auf die restlichen 100.000 Euro fallen 11 Prozent an, also 11.000 Euro. Erbt dagegen eine entfernte Bekannte ohne famili\u00e4re Bindung denselben Betrag, greift nur der Freibetrag von 20.000 Euro, auf die verbleibenden 480.000 Euro werden 30 Prozent f\u00e4llig, also 144.000 Euro. Der Unterschied liegt allein am Verwandtschaftsgrad, nicht an der Art des Verm\u00f6gens.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Fall Matthew Mellon: eine Milliarde, die fast verloren ging<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie real das Zugriffsproblem ist, zeigt ein prominenter, gut dokumentierter Fall aus den USA, auch wenn er sich au\u00dferhalb des deutschen Rechtsraums abspielte. Matthew Mellon, Erbe der US-Bankiersfamilie Mellon, investierte Ende 2017 rund 2 Millionen US-Dollar in XRP. Als der Kurs im Zuge der Kryptorally Anfang 2018 explodierte, war seine Position laut <a href='https:\/\/www.dailydot.com\/irl\/death-internet-cryptocurrency-matthew-mellon\/'>einem Bericht des Daily Dot<\/a> zeitweise fast eine Milliarde US-Dollar wert.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Mellon starb im April 2018 \u00fcberraschend in einem Hotel in Canc\u00fan. Zu diesem Zeitpunkt war sein XRP-Bestand noch rund 193 Millionen US-Dollar wert. Das Problem: Niemand in seiner Familie kannte seine Private Keys. Mellon hatte seine Zugangsdaten auf Ger\u00e4ten gespeichert, die auf die Namen anderer Personen liefen und \u00fcber mehrere Standorte verteilt waren, sein Testament erw\u00e4hnte die Kryptowerte mit keinem Wort. Erst nachdem Ripple selbst Mellons Anw\u00e4lten Zugriff verschaffte und der Verkauf zus\u00e4tzlich durch eine vertragliche Beschr\u00e4nkung der t\u00e4glich ver\u00e4u\u00dferbaren Menge gedeckelt wurde, konnte der Nachlass abgewickelt werden, vollst\u00e4ndig abgeschlossen wurde er laut Daily Dot erst Anfang 2021, fast drei Jahre nach Mellons Tod.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Fall zeigt zwei Probleme gleichzeitig: das rein technische Zugriffsproblem bei Self-Custody und die Volatilit\u00e4t, die den Wert eines Nachlasses innerhalb weniger Wochen erheblich ver\u00e4ndern kann, w\u00e4hrend die steuerliche Bewertung am Stichtag l\u00e4ngst feststeht. In Deutschland w\u00fcrde ein vergleichbarer Fall zus\u00e4tzlich durch die Erbschaftsteuer versch\u00e4rft: Das Finanzamt h\u00e4tte den Bestand zum Kurswert des Todestages angesetzt, unabh\u00e4ngig davon, wie lange die Erben tats\u00e4chlich auf ihr Verm\u00f6gen warten mussten.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Schenkung zu Lebzeiten: die Zehn-Jahres-Strategie<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer sein Krypto-Verm\u00f6gen ohnehin an die n\u00e4chste Generation weitergeben m\u00f6chte, muss damit nicht bis zum Erbfall warten. Eine Schenkung zu Lebzeiten nach \u00a7 7 ErbStG unterliegt zwar grunds\u00e4tzlich derselben Steuerklassen- und Freibetragslogik wie eine Erbschaft, er\u00f6ffnet aber einen entscheidenden Vorteil: Der pers\u00f6nliche Freibetrag nach \u00a7 16 ErbStG kann bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut in voller H\u00f6he genutzt werden, geregelt \u00fcber die Zusammenrechnung fr\u00fcherer Erwerbe in <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/erbstg_1974\/__14.html'>\u00a7 14 ErbStG<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch bedeutet das: Eltern k\u00f6nnen ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei \u00fcbertragen, bei zwei Elternteilen und mehreren Zehnjahreszeitr\u00e4umen summiert sich das theoretische Potenzial erheblich. Wer fr\u00fchzeitig mit dem Verschenken beginnt und dabei k\u00fcnftige Wertsteigerungen bereits beim Empf\u00e4nger anfallen l\u00e4sst statt im eigenen, sp\u00e4ter zu versteuernden Nachlass, kann auf diese Weise einen relevanten Teil der sp\u00e4teren Erbschaftsteuer vermeiden. Anders als bei Betriebsverm\u00f6gen gibt es bei privaten Kryptowerten keine zus\u00e4tzliche Behaltensfrist, die die Schenkung nachtr\u00e4glich gef\u00e4hrden k\u00f6nnte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig f\u00fcr die einkommensteuerliche Einordnung: Eine unentgeltliche \u00dcbertragung, sei es durch Schenkung oder Erbschaft, ist selbst keine Ver\u00e4u\u00dferung im Sinne des \u00a7 23 EStG, weil es an einer Gegenleistung fehlt. Der Schenker realisiert also keinen einkommensteuerpflichtigen Gewinn, wenn er Kryptowerte verschenkt, selbst wenn diese seit dem Kauf massiv im Wert gestiegen sind. Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den aktuellen Wert f\u00e4llt trotzdem an, nur eben nach den Regeln des ErbStG statt des EStG, mehr dazu im n\u00e4chsten Abschnitt zur sogenannten Fu\u00dfstapfentheorie.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Wermutstropfen bleibt: Anders als bei einer Erbschaft l\u00e4sst sich eine Schenkung nicht r\u00fcckg\u00e4ngig machen, wenn der Kurs danach einbricht. Wer gr\u00f6\u00dfere Best\u00e4nde verschenkt, sollte die Bewertung zum Schenkungszeitpunkt genauso ernst nehmen wie das Stichtagsproblem einer Erbschaft.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Fu\u00dfstapfentheorie: was mit der Haltefrist passiert<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Aspekt, der bei Krypto-Erbschaften regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbersehen wird, betrifft nicht die Erbschaftsteuer selbst, sondern ihre Wechselwirkung mit der einkommensteuerlichen Ein-Jahres-Haltefrist aus \u00a7 23 EStG. Zwar ist die unentgeltliche \u00dcbertragung selbst keine Anschaffung im Sinne dieser Vorschrift, wie im vorherigen Abschnitt erl\u00e4utert. Weil der Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aber vollst\u00e4ndig in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, wird ihm die Anschaffung durch den Rechtsvorg\u00e4nger zugerechnet, die sogenannte Fu\u00dfstapfentheorie. Das Ergebnis: Die Haltefrist l\u00e4uft nahtlos weiter, sie beginnt weder bei einer Erbschaft noch bei einer Schenkung neu.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel macht das greifbar: Hatte der Erblasser oder Schenker seine Bitcoin bereits zehn Monate gehalten, kann der Erbe oder Beschenkte nach nur zwei weiteren Monaten steuerfrei verkaufen, weil die addierte Haltedauer die Ein-Jahres-Grenze \u00fcberschreitet. Umgekehrt gilt aber auch: Hat der Vorbesitzer erst vor einer Woche gekauft, beginnt f\u00fcr den Erben keine neue Uhr, er muss die restlichen knapp 51 Wochen selbst noch abwarten, bevor ein Verkauf steuerfrei m\u00f6glich ist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Regel wird in den kommenden Jahren an Bedeutung verlieren, sollte die im Sommer 2026 vom Bundeskabinett gebilligte Reform tats\u00e4chlich umgesetzt werden. F\u00e4llt die Haltefrist zugunsten einer pauschalen Abgeltungsteuer, verliert auch die Fu\u00dfstapfentheorie f\u00fcr k\u00fcnftig erworbene Best\u00e4nde ihre praktische Relevanz, weil es dann keine Frist mehr gibt, die fortgef\u00fchrt werden m\u00fcsste. Bis zu einer endg\u00fcltigen Gesetzes\u00e4nderung, die fr\u00fchestens Ende 2026 den Bundestag passieren d\u00fcrfte, bleibt die Haltefrist samt Fu\u00dfstapfentheorie jedoch geltendes Recht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Nachlassplanung hei\u00dft das: Wer jetzt \u00fcberlegt, Kryptowerte zu verschenken, sollte die Haltedauer der einzelnen Best\u00e4nde dokumentieren, idealerweise mit Kaufdatum, Kaufkurs und B\u00f6rsenauszug je Wallet. Ohne diese Nachweise kann weder der Erbe noch das Finanzamt im Zweifel nachvollziehen, ob und wann ein steuerfreier Verkauf m\u00f6glich ist.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Wenn der Zugriff fehlt: Self-Custody, Seed Phrases und das Erbrecht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die rechtliche Zugeh\u00f6rigkeit zum Nachlass l\u00f6st das eigentliche Problem nicht: den technischen Zugriff. Bei einem Guthaben auf einer Krypto-B\u00f6rse ist die Lage vergleichbar mit einem klassischen Bankkonto. Erben weisen sich gegen\u00fcber der B\u00f6rse mit Erbschein, notariellem Testament oder Sterbeurkunde aus und erhalten dann, \u00e4hnlich wie beim eingangs genannten BGH-Grundsatzurteil zu Social-Media-Konten, Zugriff auf das Kundenkonto.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einer selbstverwalteten Wallet gibt es dagegen keinen Vertragspartner, an den sich Erben wenden k\u00f6nnten. Ohne Private Key oder Seed Phrase bleibt das Verm\u00f6gen technisch unzug\u00e4nglich, und zwar dauerhaft: Weder ein Gericht noch das Finanzamt k\u00f6nnen eine verlorene Seed Phrase ersetzen. Genau das war das Kernproblem im Fall Mellon, und es betrifft in kleinerem Ma\u00dfstab vermutlich einen erheblichen Teil aller Self-Custody-Best\u00e4nde in Deutschland.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtsanw\u00e4lte, die auf digitalen Nachlass spezialisiert sind, empfehlen deshalb \u00fcbereinstimmend eine physische, redundante Aufbewahrung der Zugangsdaten getrennt von der eigentlichen Verm\u00f6gensaufstellung, etwa einen versiegelten Umschlag beim Notar, ein Bankschlie\u00dffach oder eine bei einer Vertrauensperson hinterlegte Kopie. Von einer Nennung konkreter Best\u00e4nde oder gar der Seed Phrase direkt im Testament wird dagegen abgeraten, weil ein Testament im Erbfall beim Nachlassgericht er\u00f6ffnet wird und Beteiligte Einsicht nehmen k\u00f6nnen. Ein Dokument, das ohnehin eingesehen wird, ist denkbar ungeeignet, um Zugangsdaten zu einem Verm\u00f6gen zu hinterlegen, das allein durch Kenntnis dieser Daten kontrolliert wird.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine technische Alternative, die zunehmend auch f\u00fcr die private Nachlassplanung diskutiert wird, sind Multisig-Wallets, bei denen mehrere Schl\u00fcssel f\u00fcr eine Transaktion n\u00f6tig sind, etwa zwei von drei, wobei ein Schl\u00fcssel bei einer Vertrauensperson oder einem spezialisierten Dienstleister liegt. Das seit 2021 aktive Bitcoin-Upgrade Taproot hat solche Mehrfachsignatur-Konstruktionen technisch g\u00fcnstiger und diskreter gemacht, weil eine kooperative Taproot-Multisig-Transaktion auf der Chain nicht mehr von einer gew\u00f6hnlichen Einzelsignatur unterscheidbar ist, wie <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/taproot-komplett-erklaert-schnorr-citrea\/'>HOGE Wire im gro\u00dfen Taproot-Erkl\u00e4rst\u00fcck<\/a> beschrieben hat. F\u00fcr Erben bedeutet ein solches Setup, dass der Verlust eines einzelnen Schl\u00fcssels nicht automatisch den Totalverlust des Verm\u00f6gens bedeutet, vorausgesetzt, die Existenz und Aufteilung des Multisig-Setups ist \u00fcberhaupt dokumentiert und den Beteiligten bekannt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>B\u00f6rsenkonten im Erbfall und die Rolle von DAC8<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch l\u00e4uft der Zugriff auf ein B\u00f6rsenkonto nach einem Todesfall \u00e4hnlich ab wie bei einer Bank: Die Erben m\u00fcssen sich gegen\u00fcber dem Anbieter legitimieren, \u00fcblicherweise mit Sterbeurkunde und Erbschein oder notariellem Testament samt Er\u00f6ffnungsprotokoll. Anders als bei einer Bank fehlt bei vielen international t\u00e4tigen Krypto-B\u00f6rsen jedoch ein eingespieltes deutsches Nachlassverfahren, was die Bearbeitung in der Praxis deutlich verz\u00f6gern kann, Wochen bis Monate sind keine Seltenheit.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Aspekt, der die Erbschaftsteuer auf Kryptowerte k\u00fcnftig sch\u00e4rfer macht, ist die neue Meldepflicht f\u00fcr Kryptowerte-Dienstleister. Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, m\u00fcssen in der EU t\u00e4tige Anbieter (CASPs) seit dem 1. Januar 2026 Transaktions- und KYC-Daten ihrer Nutzer sammeln und erstmals bis zum 31. Juli 2027 an das <a href='https:\/\/www.bzst.de\/DE\/Unternehmen\/Intern_Informationsaustausch\/DAC8\/dac8_node.html'>Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt)<\/a> melden. F\u00fcr die Erbschaftsteuer bedeutet das indirekt: Wenn ein Erblasser sein Konto bei einer regulierten B\u00f6rse mit vollst\u00e4ndiger KYC-Verifizierung unterhielt, liegen der Finanzverwaltung mittelfristig ohnehin Daten zu Bestand und Bewegungen vor, unabh\u00e4ngig davon, ob die Erben die Kryptowerte in der Erbschaftsteuererkl\u00e4rung von sich aus angeben. Die Zeiten, in denen eine schlicht verschwiegene B\u00f6rsenposition unentdeckt blieb, laufen damit sp\u00fcrbar aus.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Self-Custody-Best\u00e4nde greift DAC8 dagegen nicht, weil die Meldepflicht an den Diensteanbieter ankn\u00fcpft und eine genuin dezentrale Wallet ohne Intermedi\u00e4r schlicht keinen meldepflichtigen Adressaten hat. Das \u00e4ndert aber nichts an der grunds\u00e4tzlichen Steuerpflicht: Auch unentdeckte Kryptowerte im Nachlass sind rechtlich erbschaftsteuerpflichtig, ihre Nichtangabe kann je nach Fallgestaltung als Steuerhinterziehung gewertet werden. Erben sollten sich deshalb nicht darauf verlassen, dass unklare Zugriffsverh\u00e4ltnisse gleichbedeutend mit steuerlicher Unsichtbarkeit sind.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Mining-Betriebe und Betriebsverm\u00f6gen im Nachlass<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Sonderfall betrifft Krypto-Verm\u00f6gen, das nicht privat, sondern im Rahmen eines Gewerbebetriebs gehalten wurde, etwa bei Personen, die selbst Mining-Hardware betrieben oder in gro\u00dfem Stil gewerblich mit Kryptowerten gehandelt haben. Grunds\u00e4tzlich sieht das Erbschaftsteuerrecht f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen erhebliche Verschonungsregelungen nach \u00a7\u00a7 13a und 13b ErbStG vor, die unter bestimmten Voraussetzungen einen gro\u00dfen Teil des Betriebsverm\u00f6gens von der Erbschaftsteuer befreien k\u00f6nnen, etwa wenn der Betrieb \u00fcber Jahre fortgef\u00fchrt wird und die Lohnsumme erhalten bleibt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Kryptowerte im Betriebsverm\u00f6gen gilt dabei eine wichtige Einschr\u00e4nkung, der sogenannte Finanzmitteltest nach \u00a7 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG: Finanzmittel, wozu auch liquide, handelbare Verm\u00f6genswerte wie Kryptowerte gez\u00e4hlt werden d\u00fcrften, sind nur bis zu 15 Prozent des Unternehmenswerts dem beg\u00fcnstigten Verm\u00f6gen zuzurechnen. Ob Kryptowerte im \u00dcbrigen als beg\u00fcnstigtes oder als beg\u00fcnstigungssch\u00e4dliches Verwaltungsverm\u00f6gen einzustufen sind, ist nach Einsch\u00e4tzung mehrerer Fachanwaltskanzleien bislang weder durch die Finanzverwaltung noch durch die Rechtsprechung eindeutig gekl\u00e4rt. Wer ein Mining-Unternehmen oder einen gewerblichen Krypto-Handel vererbt, bewegt sich damit in einer Zone ohne verl\u00e4ssliche Verwaltungsanweisung, was die Nachlassplanung zus\u00e4tzlich erschwert.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie eng die Margen im Mining-Gesch\u00e4ft ohnehin geworden sind, hat HOGE Wire im Artikel <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-mining-margen-2026\/'>zu den Bitcoin-Mining-Margen 2026<\/a> aufgezeigt: Strompreise, Hashpreis und ASIC-Abschreibung lassen vielen Betrieben kaum noch Gewinn \u00fcbrig. F\u00fcr die Erbschaftsteuer ist das relevant, weil sich der anzusetzende Unternehmenswert im Zweifel gerade nicht am Buchwert der Hardware orientiert, sondern am Ertragswert des Betriebs, sprich an dessen k\u00fcnftiger Ertragskraft. Ein margenschwacher Mining-Betrieb kann damit erbschaftsteuerlich deutlich geringer bewertet werden als der blo\u00dfe Wiederbeschaffungswert der Rechenzentren vermuten l\u00e4sst, was Erben in strukturell angespannten Betrieben zumindest bei der Bewertung entgegenkommt, auch wenn es am eigentlichen operativen Problem nichts \u00e4ndert.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Grenz\u00fcberschreitende Erbf\u00e4lle<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Krypto-Investoren sind \u00fcberdurchschnittlich oft international unterwegs, sei es durch einen Wohnsitzwechsel, Familie im Ausland oder eine Auswanderung. Bei der Erbschaftsteuer wird das schnell zum Problem, denn Deutschland hat, anders als bei der Einkommensteuer, nur mit einer Handvoll Staaten ein <a href='https:\/\/www.rosepartner.de\/doppelbesteuerungsabkommen-erbschaftsteuer-dba.html'>Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften<\/a> abgeschlossen:<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Staaten mit deutschem Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>D\u00e4nemark<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><\/tr><tr><td>Griechenland<\/td><\/tr><tr><td>Schweden<\/td><\/tr><tr><td>Schweiz<\/td><\/tr><tr><td>USA<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Lebt der Erblasser oder ein Erbe in einem der \u00fcbrigen rund 190 Staaten weltweit, darunter auch die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, greift kein Abkommen. Dann bleibt nur die einseitige Anrechnungsmethode nach \u00a7 21 ErbStG: Im Ausland tats\u00e4chlich gezahlte, der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbare Steuer kann auf Antrag angerechnet werden, jedoch gedeckelt auf die H\u00f6he der deutschen Steuer, die auf genau dieses Auslandsverm\u00f6gen entf\u00e4llt, und nur, wenn die ausl\u00e4ndische Steuer ihrer Art nach der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, die sogenannte Entsprechensklausel.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Kryptowerten kommt eine praktische Zusatzfrage hinzu: Wo gilt ein Bestand \u00fcberhaupt als belegen? Bei einer Immobilie oder einem Bankkonto ist der Ort meist eindeutig, bei einer Wallet, die von \u00fcberall auf der Welt verwaltet werden kann, l\u00e4sst sich das deutlich schwerer beantworten. Nach \u00fcberwiegender Fachmeinung orientiert sich die Finanzverwaltung am Wohnsitz des Erblassers beziehungsweise Erben und nicht an einem fiktiven Belegenheitsort der Coins selbst, eine h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung speziell f\u00fcr Kryptowerte steht aber noch aus. Wer \u00fcber L\u00e4ndergrenzen hinweg vererbt oder erbt, sollte diese Unsicherheit fr\u00fchzeitig mit einer auf internationales Erbrecht spezialisierten Kanzlei kl\u00e4ren, bevor der Erbfall eintritt und die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten wegfallen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Praktische Vorsorge: Checkliste f\u00fcr Krypto-Investoren<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die meisten der beschriebenen Risiken lassen sich mit \u00fcberschaubarem Aufwand deutlich reduzieren. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Digitalverbands <a href='https:\/\/bitkom-research.de\/news\/digitales-erbe-was-passiert-mit-online-zugaengen-nach-dem-tod'>Bitkom<\/a>, bringt die Grundhaltung auf den Punkt: &bdquo;Jeder und jede sollte sich fr\u00fchzeitig darum k\u00fcmmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen digitalen Erbe geschieht.&ldquo; Ohne eine ausdr\u00fcckliche Regelung in Testament oder Vollmacht gehe der Zugang zu digitalen Ger\u00e4ten und Konten zwar grunds\u00e4tzlich automatisch mit \u00fcber, so Rohleder weiter, in der Praxis scheitert das bei Kryptowerten aber h\u00e4ufig an genau den technischen H\u00fcrden, die in den vorherigen Abschnitten beschrieben wurden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die konkrete Umsetzung hat sich unter Fachanw\u00e4lten f\u00fcr Erbrecht ein relativ einheitlicher Katalog an Empfehlungen herausgebildet:<\/p><ul class='wp-block-list'><li>Vollst\u00e4ndige Bestands\u00fcbersicht f\u00fchren: alle Wallets, B\u00f6rsenkonten, Hardware-Wallets und DeFi-Positionen mit ungef\u00e4hrem Wert, getrennt von den eigentlichen Zugangsdaten dokumentieren.<\/li><li>Zugangsdaten nie direkt im Testament nennen, sondern separat und redundant hinterlegen, etwa im Bankschlie\u00dffach, beim Notar oder verschl\u00fcsselt bei einer Vertrauensperson.<\/li><li>Eine namentlich benannte, technisch versierte Vertrauensperson oder einen spezialisierten Testamentsvollstrecker einsetzen, der im Ernstfall wei\u00df, wie er vorzugehen hat.<\/li><li>Multisig- oder Schl\u00fcsselaufteilungs-L\u00f6sungen f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Best\u00e4nde pr\u00fcfen, damit eine einzelne verlorene Seed Phrase nicht den Totalverlust bedeutet.<\/li><li>Kaufdatum, Kaufkurs und Handelsplatz je Bestand dokumentieren, damit Haltefrist und Anschaffungskosten f\u00fcr die Erben nachvollziehbar bleiben.<\/li><li>Schenkungen und Freibetr\u00e4ge \u00fcber die Zehn-Jahres-Fristen hinweg planen, statt alles auf den Erbfall zu konzentrieren.<\/li><li>Steuerliche und rechtliche Beratung fr\u00fchzeitig einholen, idealerweise bei einer Kanzlei mit nachweisbarer Krypto-Erfahrung, nicht erst nach Eintritt des Erbfalls.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Keiner dieser Schritte verhindert Kursschwankungen oder macht die Erbschaftsteuer selbst g\u00fcnstiger. Sie sorgen aber daf\u00fcr, dass aus einem ohnehin belastenden Erbfall nicht zus\u00e4tzlich ein handfestes, vermeidbares Verm\u00f6gensproblem wird. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Muss ich Erbschaftsteuer auf geerbte Kryptow\u00e4hrungen zahlen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, geerbte oder geschenkte Kryptowerte wie Bitcoin oder Ethereum unterliegen in Deutschland der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer wie jedes andere Verm\u00f6gen auch. Ma\u00dfgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung, nach Abzug des pers\u00f6nlichen Freibetrags nach \u00a7 16 ErbStG, der je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegt. Das ist eine eigenst\u00e4ndige Steuer, unabh\u00e4ngig von der Einkommensteuer auf sp\u00e4tere Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie wird der Wert von Bitcoin f\u00fcr die Erbschaftsteuer ermittelt?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ma\u00dfgeblich ist der gemeine Wert am Bewertungsstichtag, bei einer Erbschaft also der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Ausf\u00fchrung (\u00a7\u00a7 11, 12 ErbStG). In der Praxis wird meist ein Mittelwert aus den Kursen mehrerer gro\u00dfer Handelspl\u00e4tze herangezogen. Dieser Wert gilt auch dann, wenn der Kurs danach f\u00e4llt und die Erben zu diesem sp\u00e4teren Zeitpunkt noch keinen tats\u00e4chlichen Zugriff auf die Kryptowerte hatten.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was passiert, wenn die Erben keinen Zugriff auf die Wallet haben?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtlich geh\u00f6ren die Kryptowerte trotzdem zum Nachlass, und die Erbschaftsteuer wird trotzdem f\u00e4llig, unabh\u00e4ngig davon, ob die Erben Seed Phrase oder Private Key finden. Bei B\u00f6rsenkonten l\u00e4sst sich der Zugriff meist \u00fcber Sterbeurkunde und Erbschein herstellen, bei selbstverwalteten Wallets ohne dokumentierte Zugangsdaten kann das Verm\u00f6gen dagegen dauerhaft unerreichbar bleiben, ohne dass sich daran steuerlich etwas \u00e4ndert.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>L\u00e4uft die Ein-Jahres-Haltefrist bei geerbten Kryptowerten neu?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Nach der sogenannten Fu\u00dfstapfentheorie tritt der Erbe oder Beschenkte vollst\u00e4ndig in die steuerliche Position des Vorbesitzers ein. Die bereits verstrichene Haltedauer wird angerechnet, sodass die Ein-Jahres-Frist aus \u00a7 23 EStG nahtlos weiterl\u00e4uft, statt am Tag der \u00dcbertragung neu zu beginnen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie kann ich Kryptow\u00e4hrungen steuerlich g\u00fcnstig verschenken?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Der pers\u00f6nliche Freibetrag nach \u00a7 16 ErbStG kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer fr\u00fchzeitig und in mehreren Etappen verschenkt, etwa gestaffelt \u00fcber beide Elternteile und mehrere Zehnjahreszeitr\u00e4ume, kann so einen erheblichen Teil k\u00fcnftiger Wertsteigerungen steuerfrei auf die n\u00e4chste Generation \u00fcbertragen. Wichtig ist eine saubere Dokumentation von Kaufdatum und Kaufkurs, damit auch die einkommensteuerliche Haltefrist beim Empf\u00e4nger nachvollziehbar bleibt.<\/p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Muss ich Erbschaftsteuer auf geerbte Kryptow\u00e4hrungen zahlen?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Ja, geerbte oder geschenkte Kryptowerte wie Bitcoin oder Ethereum unterliegen in Deutschland der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer wie jedes andere Verm\u00f6gen auch. Ma\u00dfgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung, nach Abzug des pers\u00f6nlichen Freibetrags nach \u00a7 16 ErbStG, der je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegt. 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