{"id":217,"date":"2026-08-06T04:29:36","date_gmt":"2026-08-06T04:29:36","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2026-ende-haltefrist-abgeltungsteuer\/"},"modified":"2026-08-06T04:29:36","modified_gmt":"2026-08-06T04:29:36","slug":"krypto-steuer-2026-ende-haltefrist-abgeltungsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2026-ende-haltefrist-abgeltungsteuer\/","title":{"rendered":"Krypto-Steuer 2026: Das Ende der Haltefrist und was dahinter steckt"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett einen Vorschlag auf den Weg gebracht, der die deutsche Krypto-Besteuerung in ihren Grundfesten ver\u00e4ndern w\u00fcrde: eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf s\u00e4mtliche Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Verm\u00f6genswerten, unabh\u00e4ngig davon, wie lange sie zuvor gehalten wurden. Damit steht die seit Jahren geltende einj\u00e4hrige Haltefrist, nach der private Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne komplett steuerfrei bleiben, erstmals ernsthaft vor dem Aus. Der aktuelle Bitcoin-Kurs von rund 55.800 Euro (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur' target='_blank' rel='noopener'>CoinGecko<\/a>) zeigt, wie viel f\u00fcr Privatanleger dabei auf dem Spiel steht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorsto\u00df von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist mehr als eine technische Anpassung im Steuerrecht. Er ist die vorl\u00e4ufige Antwort auf eine Frage, die deutsche Gerichte und Gesetzgeber seit \u00fcber drei Jahrzehnten besch\u00e4ftigt: Wie besteuert man Kapitalertr\u00e4ge, die der Staat kaum kontrollieren kann? Wer verstehen will, warum die Bundesregierung ausgerechnet jetzt den Mut zu diesem Schritt findet, kommt an zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen, einem Bitcoin-Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und einer EU-Richtlinie namens DAC8 nicht vorbei. Dieser Artikel ordnet den Kabinettsbeschluss ein, erkl\u00e4rt die Rechtsgeschichte dahinter und zeigt, was er f\u00fcr Anleger, Selbstst\u00e4ndige und Gamer in der Praxis bedeutet.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der 6. Juli 2026: Wie die Bundesregierung die Krypto-Besteuerung umkrempeln will<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Im Rahmen der Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2027 brachte das Kabinett Anfang Juli einen Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium auf den Weg, der Kryptowerte k\u00fcnftig wie Aktien behandeln w\u00fcrde. Statt als privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft nach \u00a7 23 Einkommensteuergesetz (<a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__23.html' target='_blank' rel='noopener'>gesetze-im-internet.de<\/a>) sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Token k\u00fcnftig als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen nach \u00a7 20 EStG gelten und damit der Abgeltungsteuer unterliegen: 25 Prozent plus Solidarit\u00e4tszuschlag, in Summe 26,375 Prozent, unabh\u00e4ngig vom pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz und unabh\u00e4ngig davon, ob die Coins einen Tag oder zehn Jahre in der Wallet lagen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesfinanzminister Klingbeil begr\u00fcndete den Schritt mit der angespannten Haushaltslage: &bdquo;Um die Konsolidierungsaufgabe zu bew\u00e4ltigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne k\u00fcnftig genauso besteuern wie Kapitaleink\u00fcnfte&ldquo;, zitiert ihn <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-haushaltsentwurf-mit-aenderung-der-krypto-steuer' target='_blank' rel='noopener'>Blocktrainer<\/a>. Das Finanzministerium hatte die erwarteten Mehreinnahmen im April 2026 zun\u00e4chst auf rund 2 Milliarden Euro pro Jahr taxiert, mittlerweile kursiert eine deutlich niedrigere Sch\u00e4tzung von etwa 1 Milliarde Euro. Wichtig f\u00fcr alle, die jetzt aufhorchen: Ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Ein f\u00f6rmlicher Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Einkommensteuergesetzes existierte bis Anfang August 2026 nicht, Bundestag und Bundesrat m\u00fcssten noch zustimmen, realistisch k\u00e4me die Reform fr\u00fchestens zum Veranlagungszeitraum 2027.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Status quo: So funktioniert die Krypto-Besteuerung noch<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Um die Tragweite der geplanten Reform einzuordnen, lohnt sich der Blick auf das geltende Recht. Bitcoin und die meisten anderen Kryptowerte gelten steuerlich als andere Wirtschaftsg\u00fcter. Ihr Verkauf, der Tausch in andere Coins oder das Bezahlen einer Ware damit ist jeweils ein privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft im Sinne von \u00a7 23 EStG. Wer seine Coins l\u00e4nger als ein Jahr h\u00e4lt, kassiert den Gewinn komplett steuerfrei, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he. Wer innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt den pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Jeder Coin-zu-Coin-Tausch setzt dabei f\u00fcr die neu erworbenen Token eine neue Haltefrist in Gang, die Reihenfolge der Anschaffungen wird grunds\u00e4tzlich nach dem Fifo-Prinzip je Wallet ermittelt. Wer also im Januar und im November desselben Jahres unterschiedliche Mengen Bitcoin gekauft hat und im Dezember einen Teil davon verkauft, dem werden f\u00fcr die Berechnung der Haltefrist zun\u00e4chst die im Januar gekauften Coins zugerechnet, nicht die zuletzt erworbenen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem Steuerjahr 2024 gilt zudem eine auf 1.000 Euro angehobene Freigrenze pro Person und Jahr. Entscheidend ist: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Liegt der gesamte Gewinn eines Jahres auch nur einen Cent \u00fcber der Schwelle, wird der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der \u00fcbersteigende Teil. F\u00fcr Staking- und Lending-Ertr\u00e4ge gilt eine eigene, deutlich niedrigere Freigrenze von 256 Euro nach \u00a7 22 Nr. 3 EStG, da diese Ertr\u00e4ge steuerlich als sonstige Eink\u00fcnfte und nicht als Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn gelten. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem aktuellen Schreiben vom 6. M\u00e4rz 2025 klargestellt, dass Staking, Lending oder Verleihen die einj\u00e4hrige Haltefrist nicht auf zehn Jahre verl\u00e4ngert, ein Punkt, der lange f\u00fcr Verunsicherung gesorgt hatte.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Sachverhalt<\/th><th>Regelung heute (2026)<\/th><th>Rechtsgrundlage<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltefrist<\/td><td>Steuerfrei, unabh\u00e4ngig von der Gewinnh\u00f6he<\/td><td>\u00a7 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG<\/td><\/tr><tr><td>Verkauf innerhalb eines Jahres<\/td><td>Pers\u00f6nlicher Einkommensteuersatz bis 45 % plus Soli<\/td><td>\u00a7 23 EStG i. V. m. \u00a7 32a EStG<\/td><\/tr><tr><td>Freigrenze f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne<\/td><td>1.000 Euro pro Person und Jahr, alles oder nichts<\/td><td>\u00a7 23 Abs. 3 S. 5 EStG<\/td><\/tr><tr><td>Staking-, Lending- und Mining-Ertr\u00e4ge<\/td><td>Sonstige Eink\u00fcnfte, eigene Freigrenze 256 Euro<\/td><td>\u00a7 22 Nr. 3 EStG<\/td><\/tr><tr><td>Haltefrist bei verliehenen oder gestakten Coins<\/td><td>Bleibt bei einem Jahr, keine Verl\u00e4ngerung auf zehn Jahre<\/td><td>BMF-Schreiben vom 6.3.2025<\/td><\/tr><tr><td>Meldepflicht der Handelspl\u00e4tze ans Finanzamt<\/td><td>Verpflichtend seit 1.1.2026<\/td><td>Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Der Klingbeil-Plan im Detail: Abgeltungsteuer statt Spekulationsfrist<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Wechsel von \u00a7 23 zu \u00a7 20 EStG ist mehr als Paragrafen-Kosmetik. Er w\u00fcrde es Handelspl\u00e4tzen erlauben, die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle einzubehalten und abzuf\u00fchren, genau wie es Banken heute schon bei Aktiengewinnen und Dividenden tun. Da Kryptowerte-Dienstleister ohnehin seit Januar 2026 im Rahmen von DAC8 Kunden- und Transaktionsdaten erfassen m\u00fcssen, ergibt es aus Sicht der Finanzverwaltung Sinn, die neue Meldeinfrastruktur gleich f\u00fcr den Steuerabzug mitzunutzen, statt weiterhin auf die freiwillige Angabe in der Steuererkl\u00e4rung angewiesen zu sein.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Verlustverrechnung w\u00fcrde sich \u00e4ndern. Bislang lassen sich Verluste aus Kryptogesch\u00e4ften nur mit Gewinnen aus anderen privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften verrechnen, nicht mit dem Gehalt oder anderen Einkunftsarten. Im Kapitalverm\u00f6gen-Modell k\u00e4men Krypto-Verluste in denselben Verrechnungstopf wie Aktien-, Zins- und Dividendenertr\u00e4ge, was f\u00fcr aktive Trader vorteilhaft sein k\u00f6nnte, gleichzeitig aber neue \u00dcbergangsfragen f\u00fcr Verluste aus der Zeit vor der Gesetzes\u00e4nderung aufwirft. Ganz neu ist der politische Vorsto\u00df ohnehin nicht: Bereits im Mai 2026 war ein Antrag der Gr\u00fcnen zur Abschaffung der Haltefrist nur f\u00fcr Neuanschaffungen ab 2026 im Bundestag gescheitert, und schon am 29. April 2026 hatte Klingbeil \u00f6ffentlich angek\u00fcndigt, Kryptowerte sollten k\u00fcnftig anders besteuert werden, damals noch ohne konkreten Gesetzestext. Das Bundesfinanzministerium peilt nach Medienberichten das Ende August 2026 f\u00fcr einen ausformulierten Referentenentwurf an, Anh\u00f6rungen im Finanz- und Haushaltsausschuss werden f\u00fcr den Herbst erwartet.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Sechs Parteien, sechs Modelle: Die Fronten im Bundestag<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag hat im Bundestag ein Sechs-Parteien-Spektrum offengelegt, das von striktem Festhalten an der bisherigen Regel bis zu einer sofortigen, noch radikaleren Reform reicht. Die folgende \u00dcbersicht fasst die wichtigsten Positionen zusammen, wie sie sich aus Antr\u00e4gen, Stellungnahmen und Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss ergeben, dokumentiert unter anderem von <a href='https:\/\/www.blockpit.io\/de-de\/steuer-guides\/krypto-haltefrist-debatte-deutschland-2026' target='_blank' rel='noopener'>Blockpit<\/a>.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Partei<\/th><th>Haltung zur Haltefrist<\/th><th>Vorgeschlagener Steuersatz<\/th><th>Besonderheit<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>SPD<\/td><td>Abschaffung f\u00fcr alle Best\u00e4nde<\/td><td>25 % plus Soli (26,375 %)<\/td><td>Einordnung als Kapitaleink\u00fcnfte nach \u00a7 20 EStG, Kabinettsvorschlag vom 6. Juli 2026<\/td><\/tr><tr><td>Gr\u00fcne<\/td><td>Abschaffung nur f\u00fcr K\u00e4ufe ab 1.1.2026<\/td><td>Pers\u00f6nlicher Satz bis 45 %<\/td><td>Eigener Antrag im Mai 2026 gescheitert, Freigrenze soll bleiben<\/td><\/tr><tr><td>CDU\/CSU<\/td><td>Beibehaltung<\/td><td>Unver\u00e4ndert, steuerfrei nach einem Jahr<\/td><td>Verweis auf Gleichbehandlung mit Gold- und Fremdw\u00e4hrungsgesch\u00e4ften<\/td><\/tr><tr><td>AfD<\/td><td>Beibehaltung<\/td><td>Unver\u00e4ndert<\/td><td>Sieht die Haltefrist als bewussten Sparanreiz, nicht als Schlupfloch<\/td><\/tr><tr><td>FDP<\/td><td>Beibehaltung, plus h\u00f6here Freigrenze<\/td><td>Unver\u00e4ndert<\/td><td>Anhebung der Freigrenze auf 10.000 Euro gefordert<\/td><\/tr><tr><td>Die Linke<\/td><td>Sofortige Abschaffung ohne \u00dcbergangsfrist<\/td><td>25 % pauschal<\/td><td>Zus\u00e4tzlich Wegzugsbesteuerung f\u00fcr Auswanderer gefordert<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Am pointiertesten formulierte es CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting, der die pauschale Gleichsetzung von Kryptowerten mit Aktien zur\u00fcckwies: &bdquo;Krypto ist nicht homogen&ldquo;, so Gutting laut Blockpit, der stattdessen auf einen Bestandsschutz f\u00fcr bestehende Positionen dr\u00e4ngt. Auf der Gegenseite fordert die Linken-Abgeordnete Isabelle Vandre, die im Bundestag als Sprecherin f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Finanzkriminalit\u00e4t auftritt, eine sofortige Umsetzung ohne jede \u00dcbergangsfrist und zus\u00e4tzlich eine Wegzugsbesteuerung f\u00fcr Anleger, die ihren Wohnsitz gezielt ins Ausland verlagern, um der neuen Steuer zu entgehen. Gr\u00fcnen-Finanzpolitiker Max Lucks \u00e4u\u00dferte bei der eigenen, gescheiterten Gesetzesinitiative seiner Fraktion Bedenken, Kryptowerte pauschal mit Aktien gleichzusetzen. Die AfD lehnt jede \u00c4nderung ab, ihr Abgeordneter Dirk Brandes bezeichnete den Vorsto\u00df als einen &bdquo;Frontalangriff auf Eigentum und Eigenverantwortung&ldquo;. Auch der Branchenverband Bundesblock positionierte sich in einem Papier gegen einen hastigen Tarifwechsel und forderte stattdessen mehr Rechtssicherheit beim Vollzug.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Vorgeschichte: Zwei Verfassungsgerichtsurteile, die bis heute nachwirken<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Um zu verstehen, warum die Bundesregierung sich gerade jetzt an die Krypto-Besteuerung herantraut, muss man gut drei Jahrzehnte zur\u00fcckgehen. Bereits im sogenannten Zinsurteil von 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat private Zinsertr\u00e4ge kaum wirksam kontrollieren konnte, solange Banken diese nicht automatisch meldeten, und dass eine Steuer, die faktisch nur von ehrlichen B\u00fcrgern gezahlt wird, w\u00e4hrend andere straflos davonkommen, den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die Konsequenz war die Einf\u00fchrung einer Zinsabschlagsteuer im Jahr 1993, also einer Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Muster wiederholte sich 2004 in noch sch\u00e4rferer Form. Mit Urteil vom 9. M\u00e4rz 2004 (Az. 2 BvL 17\/02) erkl\u00e4rte das <a href='https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2004\/03\/ls20040309_2bvl001702.html' target='_blank' rel='noopener'>Bundesverfassungsgericht<\/a> die Besteuerung privater Spekulationsgewinne aus Wertpapierverk\u00e4ufen f\u00fcr die Veranlagungszeitr\u00e4ume 1997 und 1998 f\u00fcr verfassungswidrig und nichtig, weil sie gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstie\u00df. Der Grund war erneut ein strukturelles Vollzugsdefizit: Der Finanzverwaltung fehlten damals wirksame Kontrollinstrumente, um private Wertpapiergesch\u00e4fte fl\u00e4chendeckend zu erfassen, wodurch eine gleichm\u00e4\u00dfige Steuerlastverteilung faktisch unm\u00f6glich war. Genau dieses Urteil ebnete den Weg f\u00fcr die Abgeltungsteuer, die 2009 eingef\u00fchrt wurde: ein fester Satz von 25 Prozent, daf\u00fcr aber mit automatischem Bankeneinbehalt, der das alte Kontrolldefizit endg\u00fcltig schloss und die Spekulationsfrist f\u00fcr Aktien im Gegenzug abschaffte.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Bitcoin-Fall: Wie der Bundesfinanzhof 2023 die Weichen stellte<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kryptowerte hatten diese Kontrollinfrastruktur lange nicht, und genau das war der Kern eines Verfahrens, das 2023 vor dem Bundesfinanzhof landete. Ein Anleger hatte 2017 mehrfach Bitcoin, Ethereum und Monero untereinander getauscht und schlie\u00dflich seine Bitcoin-Best\u00e4nde im November und Dezember desselben Jahres verkauft, mit einem Gewinn von umgerechnet rund 3,4 Millionen Euro. Er argumentierte vor Gericht unter anderem, die Besteuerung sei verfassungswidrig, weil der Staat solche Transaktionen strukturell gar nicht kontrollieren k\u00f6nne, dieselbe Argumentationslinie, die 2004 bei Wertpapieren erfolgreich gewesen war.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der <a href='https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/en\/entscheidungen\/entscheidungen-online\/decision-detail\/STRE202310057\/' target='_blank' rel='noopener'>Bundesfinanzhof<\/a> entschied am 14. Februar 2023 (Az. IX R 3\/22) anders. Virtuelle W\u00e4hrungen seien andere Wirtschaftsg\u00fcter, deren Kauf und Verkauf ein privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft nach \u00a7 23 EStG darstelle. Ein strukturelles Vollzugsdefizit im Sinne der Karlsruher Rechtsprechung verneinte das Gericht ausdr\u00fccklich: &bdquo;Der Umstand, dass aufgrund erschwerter Pr\u00fcfbarkeit ein Vollzugsmangel besteht, gen\u00fcgt f\u00fcr eine Verfassungswidrigkeit der Norm nicht&ldquo;. Entscheidend war f\u00fcr die Richter, dass die Finanzverwaltung Handelspl\u00e4tze bereits damals \u00fcber Sammelauskunftsersuchen zur Herausgabe von Transaktionsdaten zwingen konnte, es also lediglich einen praktischen, keinen vom Gesetz selbst verursachten Kontrollmangel gab. Der Gesetzgeber habe zudem noch angemessene Zeit, um etwaige L\u00fccken zu schlie\u00dfen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>DAC8: Die Meldepflicht, die das alte Vollzugsdefizit-Argument endg\u00fcltig beerdigt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diese Zeit hat der Gesetzgeber inzwischen genutzt. Die EU-Richtlinie DAC8 wurde in Deutschland durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz umgesetzt, das am 24. Dezember 2025 in Kraft trat. Seit dem 1. Januar 2026 m\u00fcssen Kryptowerte-Dienstleister, sogenannte CASPs, systematisch Kunden- und Transaktionsdaten erfassen, verifizieren und melden. Der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026, die erste Meldung an das <a href='https:\/\/www.bzst.de\/DE\/Unternehmen\/Intern_Informationsaustausch\/DAC8\/dac8_node.html' target='_blank' rel='noopener'>Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern<\/a> ist bis zum 31. Juli 2027 f\u00e4llig, danach reicht die Beh\u00f6rde die Daten an die \u00fcbrigen EU-Mitgliedstaaten weiter. Wichtig ist die saubere Trennung der Zust\u00e4ndigkeiten: Die BaFin beaufsichtigt Kryptowerte-Dienstleister als Unternehmen im Rahmen von MiCA, etwa bei Zulassung und Kapitalanforderungen, w\u00e4hrend f\u00fcr die steuerliche Erfassung der einzelnen Anleger ausschlie\u00dflich BZSt und Finanz\u00e4mter zust\u00e4ndig sind. Wer zu sp\u00e4t, unvollst\u00e4ndig oder falsch meldet, riskiert Bu\u00dfgelder von bis zu 50.000 Euro bei den schwerwiegenderen Pflichtverst\u00f6\u00dfen, etwa bei fehlender Registrierung oder unterlassenen Meldungen, und bis zu 10.000 Euro bei leichteren Verst\u00f6\u00dfen wie unzureichender Aufzeichnung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Damit verschwindet exakt jene Kontrolll\u00fccke, die der Bundesfinanzhof 2023 noch als blo\u00df praktisches, nicht strukturelles Problem eingestuft hatte. DAC8 ist dabei nicht die einzige neue Offenlegungspflicht, die 2026 auf die Krypto-Branche zukommt: Auch im Mining-Sektor m\u00fcssen Betreiber seit diesem Jahr detaillierter gegen\u00fcber der EU berichten, etwa zu Energieverbrauch und neuen Anlagenkonzepten wie <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-mining-smr-eu-offenlegungspflicht-2026\/'>SMR-Reaktoren in der Bitcoin-Erzeugung<\/a>, ein Zeichen daf\u00fcr, wie sehr sich die Aufsicht \u00fcber die gesamte Branche in diesem Jahr verdichtet.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Logik hinter der Reform: Warum sich die Regierung jetzt traut<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Zieht man die Linie von 1991 \u00fcber 2004 bis 2026 durch, ergibt sich ein bemerkenswert konsistentes Muster. Immer dann, wenn der Staat eine Kapitalertragsart nicht automatisch kontrollieren konnte, urteilte Karlsruhe fr\u00fcher oder sp\u00e4ter, dass die blo\u00dfe Selbstauskunft der Steuerpflichtigen keine verfassungsgem\u00e4\u00dfe Besteuerung mehr tr\u00e4gt. Die Antwort war jedes Mal dieselbe: einen Intermedi\u00e4r (Bank oder, heute, Handelsplatz) zur automatischen Meldung und zum Steuereinbehalt verpflichten, und im Gegenzug einen einfachen, pauschalen Satz einf\u00fchren. Genau das geschah 2009 mit der Abgeltungsteuer f\u00fcr Wertpapiere. Kryptowerte hatten diese Infrastruktur bis vor Kurzem schlicht nicht, weshalb der Bundesfinanzhof 2023 noch von einem lediglich praktischen, keinem strukturellen Defizit sprechen konnte. Mit DAC8 existiert diese Infrastruktur nun auch f\u00fcr Kryptowerte, und die Bundesregierung argumentiert im Kern, dass der logische n\u00e4chste Schritt genau jener ist, der 2009 bei Aktien schon vollzogen wurde.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Man kann diese Logik aber auch weniger wohlwollend lesen. Wenn die Haltefrist tats\u00e4chlich in erster Linie ein Zugest\u00e4ndnis an mangelnde Kontrollm\u00f6glichkeiten war und keine bewusste F\u00f6rderung langfristigen Sparens, wie es CDU\/CSU und AfD in der Debatte betonen, dann f\u00e4llt sie nun in erster Linie aus fiskalischen Gr\u00fcnden, verpackt in die Sprache der Systemkonsistenz. Diese Spannung, Vollzugsangleichung oder schlicht neue Einnahmequelle in einer angespannten Haushaltslage, d\u00fcrfte der zentrale Streitpunkt der f\u00fcr Herbst 2026 erwarteten Ausschussanh\u00f6rungen werden.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was der Wechsel f\u00fcr unterschiedliche Anlegertypen bedeutet<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Anleger mit langem Zeithorizont w\u00e4re die Reform in ihrer jetzigen Form ein klarer Nachteil: Wer Bitcoin seit Jahren h\u00e4lt und auf die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist gewartet hat, w\u00fcrde diesen Vorteil verlieren und m\u00fcsste beim Verkauf pl\u00f6tzlich 26,375 Prozent abf\u00fchren, selbst wenn die Coins schon vor zehn Jahren gekauft wurden, sofern kein Bestandsschutz eingef\u00fchrt wird. F\u00fcr aktive, kurzfristig handelnde Trader kann sich das Bild dagegen umkehren: Wer ohnehin regelm\u00e4\u00dfig innerhalb eines Jahres verkauft und einen pers\u00f6nlichen Steuersatz \u00fcber 26,375 Prozent zahlt, k\u00e4me mit dem pauschalen Satz g\u00fcnstiger weg als heute.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Wer einen angenommenen Gewinn von 10.000 Euro nach zwei Jahren Haltedauer realisiert, zahlt darauf nach geltendem Recht null Euro Steuer. Nach dem Kabinettsvorschlag w\u00e4ren es pauschal 2.637,50 Euro. Wer denselben Gewinn dagegen innerhalb weniger Wochen erzielt und einem pers\u00f6nlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent unterliegt, zahlt heute rund 4.200 Euro zuz\u00fcglich Soli, unter dem neuen Modell nur die pauschalen 2.637,50 Euro. Die Reform w\u00fcrde also tendenziell kurzfristige, gut verdienende Trader entlasten und langfristige Anleger belasten, fast das Gegenteil der urspr\u00fcnglichen Zielsetzung der Haltefrist, die gerade geduldiges Halten belohnen sollte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Gelegenheitsanleger mit kleineren Gewinnen ist vor allem der m\u00f6gliche Wegfall der 1.000-Euro-Freigrenze relevant. F\u00e4llt sie ersatzlos weg oder geht im allgemeinen Sparerpauschbetrag f\u00fcr Kapitalertr\u00e4ge auf, k\u00f6nnten schon kleine Gewinne steuerpflichtig werden, die heute komplett unter dem Freigrenzen-Radar bleiben. Wie genau eine solche Bagatellgrenze im Kapitalverm\u00f6gen-Modell aussehen w\u00fcrde, ist nach aktuellem Stand offen, ein Punkt, den Kritiker der Reform besonders hervorheben.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Reichweite jenseits des Bitcoin-Kaufs: Staking, Gaming und Selbstst\u00e4ndige<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Debatte um die Abgeltungsteuer dreht sich vor allem um Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne, doch Kryptowerte werden in Deutschland auch auf ganz anderen Wegen steuerlich relevant. Staking-, Lending- und Mining-Ertr\u00e4ge gelten weiterhin als sonstige Eink\u00fcnfte nach \u00a7 22 Nr. 3 EStG mit eigener 256-Euro-Freigrenze, ein Bereich, den die aktuelle Reformdiskussion bislang nicht direkt adressiert, der aber ebenfalls Gegenstand laufender Auslegungsfragen bleibt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Auch abseits klassischer Geldanlage taucht das Thema auf. Spielebelohnungen, handelbare In-Game-Gegenst\u00e4nde und Token-Airdrops in Play-to-Earn-Modellen werfen eigene Abgrenzungsfragen auf, die wir ausf\u00fchrlich in unserem Beitrag zu <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/play-to-earn-steuern-gaming-krypto-deutschland-2026\/'>Play-to-Earn und Steuern<\/a> behandelt haben. Wer als Freiberufler oder Selbstst\u00e4ndiger in Bitcoin bezahlt wird, muss zus\u00e4tzlich Rechnungs- und Bewertungsfragen im Blick behalten, die wir in einem eigenen Beitrag zu <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bezahlt-in-bitcoin-steuerfallen-selbststaendige-2026\/'>Steuerfallen f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige<\/a> im Detail aufgearbeitet haben. Beide Bereiche blieben von der aktuellen Kabinettsdebatte bislang unber\u00fchrt, d\u00fcrften aber in einer m\u00f6glichen Gesetzesfassung mitgedacht werden m\u00fcssen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Umsatzsteuer bleibt au\u00dfen vor: Die zweite Ebene der Krypto-Besteuerung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ganz gleich, ob die Abgeltungsteuer kommt oder die Haltefrist bleibt: Die gesamte Debatte betrifft ausschlie\u00dflich die Einkommensteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten ist ein komplett getrenntes Rechtsgebiet und bliebe von einer EStG-Reform unber\u00fchrt. Warum der Tausch von Bitcoin in Euro seit einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2015 umsatzsteuerfrei bleibt, NFTs aber unter Umst\u00e4nden ganz anders behandelt werden, haben wir in unserer Analyse zur <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-umsatzsteuer-bitcoin-nfts-2026\/'>Krypto-Umsatzsteuer<\/a> im Detail untersucht. Wer beide Ebenen, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, durcheinanderbringt, untersch\u00e4tzt schnell die eigene steuerliche Gesamtlast.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>\u00dcbergangsfragen, Bestandsschutz und Altf\u00e4lle<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die wohl gr\u00f6\u00dfte offene Frage der gesamten Reform ist der Umgang mit bereits bestehenden Positionen. Das verfassungsrechtliche R\u00fcckwirkungsverbot spricht grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr, Wertsteigerungen zu sch\u00fctzen, die bereits vor der Verk\u00fcndung eines neuen Gesetzes entstanden sind. Wie genau ein solcher Bestandsschutz technisch ausgestaltet w\u00fcrde, etwa \u00fcber einen fiktiven Bewertungsstichtag oder eine \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Altbest\u00e4nde, ist nach Angaben von Branchenbeobachtern bislang nicht festgelegt und d\u00fcrfte einer der zentralen Streitpunkte im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren werden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Unabh\u00e4ngig vom Ausgang der Reform gilt f\u00fcr die Vergangenheit eine eigene Uhr: Ab 2027 flie\u00dfen \u00fcber DAC8 erstmals systematisch Handelsplatzdaten an die deutschen Finanzbeh\u00f6rden. Wer in fr\u00fcheren Jahren Gewinne nicht oder nicht vollst\u00e4ndig erkl\u00e4rt hat, sollte diese Zeit nutzen. Wie eine strafbefreiende Selbstanzeige nach \u00a7 371 Abgabenordnung im Detail abl\u00e4uft, welche Sperrgr\u00fcnde eine solche Anzeige zunichtemachen k\u00f6nnen und welche Fristen dabei gelten, haben wir gesondert in unserem Beitrag zur <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-selbstanzeige-2026-dac8-frist\/'>Krypto-Selbstanzeige vor der DAC8-Frist<\/a> aufbereitet.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Widerstand, Unsicherheit und was Anleger jetzt tun sollten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Widerstand gegen die geplante Reform ist erheblich. Seit dem 4. August 2026 l\u00e4uft eine Petition des <a href='https:\/\/bitcoin-bundesverband.de\/petition-zum-erhalt-der-steuerlichen-haltefrist-fuer-bitcoin-und-kryptowaehrungen-eingereicht\/' target='_blank' rel='noopener'>Bitcoin Bundesverbands<\/a>, die den Erhalt der bisherigen Haltefrist fordert. Innerhalb weniger Tage kamen mehr als 26.000 Unterschriften zusammen, mittlerweile wurde nach Medienberichten die f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Behandlung im Petitionsausschuss des Bundestags notwendige Marke von 30.000 Unterschriften bereits deutlich vor der eigentlichen Frist am 15. September erreicht. Nach einer von <a href='https:\/\/www.ad-hoc-news.de\/wirtschaft\/krypto-steuer-klingbeil-plant-abgeltungsteuer-statt-haltefrist\/69920259' target='_blank' rel='noopener'>Ad-hoc-News<\/a> zitierten Erhebung lehnen rund 70 Prozent der aktiven Krypto-Anleger die Abschaffung der Haltefrist ab, in der Gesamtbev\u00f6lkerung sind es etwa 40 Prozent. Auch aus der Branche selbst kommt Skepsis: Luis Schilli, Head of Marketing beim Steuer-Tool-Anbieter CoinTracking, brachte die Unsicherheit auf den Punkt: &bdquo;Klingbeils Ank\u00fcndigung ist ein politisches Signal, kein Gesetz&ldquo;, kommentierte er laut <a href='https:\/\/cointracking.info\/blog\/germany-crypto-holding-period-reform-2026\/' target='_blank' rel='noopener'>CoinTracking<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der internationale Vergleich zeigt, dass Deutschland mit der Idee eines pauschalen Satzes ohne Haltefrist keineswegs allein dast\u00fcnde. Frankreich besteuert private Kryptogewinne bereits seit dem 1. Januar 2026 mit einer auf 31,4 Prozent angehobenen Flat Tax ohne jede Haltefrist, oberhalb einer Bagatellgrenze von 305 Euro, wie <a href='https:\/\/koinly.io\/guides\/crypto-tax-france\/' target='_blank' rel='noopener'>Koinly<\/a> aufschl\u00fcsselt. Portugal dagegen h\u00e4lt an einem Haltefrist-Modell fest: 28 Prozent bei einer Haltedauer unter 365 Tagen, danach komplett steuerfrei, wie <a href='https:\/\/www.cointracker.io\/blog\/portugal-crypto-tax-guide' target='_blank' rel='noopener'>CoinTracker<\/a> beschreibt. Deutschland w\u00fcrde sich mit der Klingbeil-Reform also eher dem franz\u00f6sischen als dem portugiesischen Modell ann\u00e4hern.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Modell<\/th><th>Satz<\/th><th>Vorteil bei langer Haltedauer<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland (aktuell)<\/td><td>Privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft, \u00a7 23 EStG<\/td><td>Bis 45 % plus Soli innerhalb eines Jahres<\/td><td>Steuerfrei nach einem Jahr<\/td><\/tr><tr><td>Deutschland (Vorschlag)<\/td><td>Kapitaleink\u00fcnfte, \u00a7 20 EStG<\/td><td>25 % plus Soli, 26,375 %<\/td><td>Keiner mehr vorgesehen<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>Flat Tax, PFU<\/td><td>31,4 % seit 1.1.2026<\/td><td>Keiner, nur Freigrenze 305 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Portugal<\/td><td>Kategorie G, Mais-Valias<\/td><td>28 % bei Haltedauer unter 365 Tagen<\/td><td>Steuerfrei ab 365 Tagen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Anleger hei\u00dft das in der Praxis: abwarten und dokumentieren statt \u00fcberst\u00fcrzt handeln. Folgende Punkte sind angesichts der Unsicherheit besonders wichtig:<\/p><ul class='wp-block-list'><li>Alle Transaktionen, K\u00e4ufe, Verk\u00e4ufe, Tausch und Staking-Ertr\u00e4ge l\u00fcckenlos mit Datum, Kurs und Geb\u00fchren dokumentieren, am besten \u00fcber Exchange- und Wallet-Exporte.<\/li><li>Bestehende Positionen mit Kaufdatum sauber von k\u00fcnftigen K\u00e4ufen trennen, f\u00fcr den Fall, dass eine Bestandsschutzregelung kommt.<\/li><li>Die Anh\u00f6rungen im Finanz- und Haushaltsausschuss ab Herbst 2026 im Blick behalten, bevor eigene Steuerstrategien angepasst werden.<\/li><li>Bei Unsicherheit \u00fcber fr\u00fchere, nicht erkl\u00e4rte Gewinne rechtzeitig steuerlichen Rat zur Selbstanzeige einholen, bevor DAC8-Daten ab 2027 bei den Finanzbeh\u00f6rden eintreffen.<\/li><li>Sich nicht darauf verlassen, dass die 1.000-Euro-Freigrenze in unver\u00e4nderter Form erhalten bleibt, ihr Fortbestand ist nach aktuellem Stand offen.<\/li><\/ul><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Wird die Krypto-Haltefrist 2026 wirklich abgeschafft?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch nicht. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 im Rahmen der Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2027 lediglich einen Vorschlag gebilligt. Ein f\u00f6rmlicher Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Einkommensteuergesetzes lag bis Anfang August 2026 nicht vor, Bundestag und Bundesrat m\u00fcssten noch zustimmen. F\u00fcr das laufende Steuerjahr 2026 gilt die bisherige einj\u00e4hrige Haltefrist unver\u00e4ndert weiter, fr\u00fchestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 k\u00f6nnte sich das \u00e4ndern.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie hoch soll die neue Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne ausfallen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag sieht 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag vor, in Summe 26,375 Prozent, unabh\u00e4ngig von der Haltedauer und dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz. Im Gegenzug w\u00fcrden die aktuelle Haltefrist von einem Jahr und die 1.000-Euro-Freigrenze f\u00fcr private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte in ihrer bisherigen Form entfallen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was passiert mit Bitcoin, das ich schon l\u00e4nger als ein Jahr halte, wenn die Reform kommt?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist einer der gr\u00f6\u00dften offenen Punkte. Nach aktueller Rechtslage bleiben Gewinne aus Coins, die l\u00e4nger als ein Jahr gehalten wurden, weiterhin steuerfrei. K\u00e4me die Abgeltungsteuer, m\u00fcsste der Gesetzgeber regeln, ob bereits aufgelaufene, aber noch nicht realisierte Wertsteigerungen aus der Zeit vor der Gesetzes\u00e4nderung gesch\u00fctzt werden. Das verfassungsrechtliche R\u00fcckwirkungsverbot spricht daf\u00fcr, zumindest die bis zur Verk\u00fcndung des Gesetzes entstandenen Wertzuw\u00e4chse zu sch\u00fctzen, verbindlich gekl\u00e4rt ist die genaue Ausgestaltung aber noch nicht.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was ist DAC8 und ab wann m\u00fcssen deutsche Krypto-B\u00f6rsen Daten ans Finanzamt melden?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">DAC8 ist eine EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch bei Kryptowerten, in Deutschland umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Handelspl\u00e4tze und andere Kryptowerte-Dienstleister erfassen seit dem 1. Januar 2026 Kunden- und Transaktionsdaten, die erste Meldung an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ist f\u00fcr den Meldezeitraum 2026 bis zum 31. Juli 2027 f\u00e4llig. Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen je nach Schwere Bu\u00dfgelder von bis zu 10.000 oder bis zu 50.000 Euro.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Muss ich alte, nicht versteuerte Krypto-Gewinne jetzt noch nachmelden?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer in der Vergangenheit Gewinne nicht angegeben hat, sollte die M\u00f6glichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach \u00a7 371 Abgabenordnung pr\u00fcfen, bevor die \u00fcber DAC8 gesammelten Handelsplatz-Daten ab 2027 bei den Finanzbeh\u00f6rden ankommen. Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist und keine Pr\u00fcfung angek\u00fcndigt wurde, weshalb Betroffene sich zeitnah steuerlich beraten lassen sollten.<\/p><script type='application\/ld+json'>{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Wird die Krypto-Haltefrist 2026 wirklich abgeschafft?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Noch nicht. Das Bundeskabinett hat am 6. 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