{"id":348,"date":"2026-08-24T04:31:00","date_gmt":"2026-08-24T04:31:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/mica-2-0-eu-ueberpruefung-2026-defi-staking-aufsicht\/"},"modified":"2026-08-24T04:31:00","modified_gmt":"2026-08-24T04:31:00","slug":"mica-2-0-eu-ueberpruefung-2026-defi-staking-aufsicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/mica-2-0-eu-ueberpruefung-2026-defi-staking-aufsicht\/","title":{"rendered":"MiCA 2.0: Die EU-\u00dcberpr\u00fcfung 2026 und die L\u00fccken im Regelwerk"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Kaum zwei Jahre nach dem Start steht Europas Kryptoregelwerk MiCA schon wieder auf dem Pr\u00fcfstand. W\u00e4hrend Bitcoin am 24. August 2026 bei rund <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>66.200 Euro<\/a> notiert und im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum inzwischen <a href='https:\/\/www.outrun.at\/micar-dashboard'>mehr als 330 Krypto-Dienstleister<\/a> eine offizielle Zulassung tragen, hat die Europ\u00e4ische Kommission ihr eigenes Regelwerk zur Revision gestellt. 86 Fragen, vier Themenbl\u00f6cke, eine Frist, die gerade vom 31. August auf den 30. September 2026 verl\u00e4ngert wurde. In der Branche kursiert daf\u00fcr l\u00e4ngst ein K\u00fcrzel: MiCA 2.0.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr deutsche Leserinnen und Leser laufen dabei zwei Handlungsstr\u00e4nge zusammen. Der erste betrifft die L\u00fccken. DeFi, Staking, Lending, NFTs und Perpetual-Futures fallen bisher entweder ganz aus dem Regelwerk oder in dessen Grauzonen, und genau dort setzt die \u00dcberpr\u00fcfung an. Der zweite Strang ist ein Machtkampf um die Aufsicht, in dem Deutschland eine ungew\u00f6hnlich defensive Rolle spielt: Ob k\u00fcnftig die BaFin oder die in Paris ans\u00e4ssige ESMA f\u00fcr einen Krypto-Anbieter zust\u00e4ndig ist, entscheidet sich in Br\u00fcssel, und Berlin tritt auf die Bremse.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Warum die EU MiCA schon jetzt \u00fcberpr\u00fcft<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verordnung selbst hat die \u00dcberpr\u00fcfung angeordnet. Die Artikel 140 und 142 verpflichten die Kommission, dem Europ\u00e4ischen Parlament und dem Rat einen Bericht \u00fcber die Anwendung von MiCA vorzulegen. Genau darauf zielt die <a href='https:\/\/finance.ec.europa.eu\/regulation-and-supervision\/consultations-0\/targeted-consultation-review-mica-regulation_en'>gezielte Konsultation<\/a>, die am 20. Mai 2026 gestartet ist und deren Frist auf den 30. September 2026 gesetzt wurde. Die Kommission fragt, ob das Regelwerk noch &bdquo;fit for purpose&ldquo; ist, also ob es angesichts der ersten Praxiserfahrungen und der Marktentwicklung seinen Zweck erf\u00fcllt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zeitpunkt wirkt fr\u00fch, hat aber Methode. MiCA ist in einem Gesetzgebungsverfahren entstanden, das lange vor dem Aufstieg von Restaking, Perpetual-DEXes und tokenisierten Geldmarktfonds abgeschlossen wurde. Zugleich verfolgt Br\u00fcssel eine Vereinfachungs- und Wettbewerbsagenda: Wo Regeln Innovation bremsen, ohne Anlegerschutz zu liefern, sollen sie nach dem Willen der Kommission &bdquo;vereinfacht, reduziert oder gestrichen&ldquo; werden. Fachkanzleien lesen die Konsultation daher als Zwischenpr\u00fcfung mit doppeltem Auftrag: Schutzl\u00fccken schlie\u00dfen und gleichzeitig B\u00fcrokratie abbauen. Der Ergebnisbericht ist f\u00fcr den 30. Juni 2027 vorgesehen und kann von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden, dem eigentlichen MiCA 2.0.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>MiCA in K\u00fcrze: was heute schon gilt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA reguliert zwei Dinge: die Emittenten von Krypto-Werten und die Dienstleister, die damit handeln, verwahren oder vermitteln. Das Protokoll selbst, der Code einer Blockchain, f\u00e4llt nicht darunter. Wer in Deutschland Krypto-Dienstleistungen anbietet, braucht seit dem 30. Dezember 2024 eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP), die die BaFin auf Grundlage des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes erteilt. Die Beh\u00f6rde selbst fasst die Pflichten in ihrem <a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Merkblatt\/mb_250103_Kryptowerte_Dienstl.html'>Merkblatt zu Kryptowerte-Dienstleistungen<\/a> zusammen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland ist dabei einen eigenen Weg gegangen. Statt der EU-weiten \u00dcbergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 hat der Gesetzgeber die Grandfathering-Phase auf zw\u00f6lf Monate verk\u00fcrzt; sie endete bereits am 31. Dezember 2025. Wer diesen Sonderweg, den bank-lastigen CASP-Bestand und die Rolle der BaFin im Detail nachlesen will, findet das in unserer Analyse <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/mica-deutschland-2026-bafin-casp-lizenzen-sonderweg\/'>MiCA in Deutschland 2026: BaFin, CASP-Lizenzen und der Sonderweg<\/a>. F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung z\u00e4hlt vor allem, dass das Fundament steht. Die folgende Zeitleiste ordnet die Bausteine ein.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Datum<\/th><th>Meilenstein<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>29. Juni 2023<\/td><td>MiCA tritt in Kraft (Verordnung (EU) 2023\/1114)<\/td><\/tr><tr><td>30. Juni 2024<\/td><td>Regeln f\u00fcr Stablecoins (ART und EMT, Titel III und IV) gelten<\/td><\/tr><tr><td>30. Dezember 2024<\/td><td>Regeln f\u00fcr Dienstleister (CASPs) und Marktmissbrauch gelten<\/td><\/tr><tr><td>17. Januar 2025<\/td><td>DORA (Betriebsstabilit\u00e4t) bindet auch CASPs<\/td><\/tr><tr><td>31. Dezember 2025<\/td><td>Deutschlands verk\u00fcrzte \u00dcbergangsfrist endet (Sonderweg)<\/td><\/tr><tr><td>1. Juli 2026<\/td><td>EU-weite \u00dcbergangsfrist (Art. 143) endet<\/td><\/tr><tr><td>20. Mai 2026<\/td><td>Kommission startet die MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung<\/td><\/tr><tr><td>30. September 2026<\/td><td>Konsultationsfrist (verl\u00e4ngert vom 31. August)<\/td><\/tr><tr><td>30. Juni 2027<\/td><td>Kommissionsbericht, ggf. mit Gesetzesvorschlag (MiCA 2.0)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Der Stand der Umsetzung: \u00fcber 330 CASPs, kein einziger ART<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Zahlen beschreiben, wo die Umsetzung Ende August 2026 steht. Erstens: Das ESMA-Register listet EWR-weit <a href='https:\/\/www.outrun.at\/micar-dashboard'>mehr als 330 zugelassene CASPs<\/a>, davon rund zwei Drittel krypto-native Anbieter und ein Drittel klassische Finanzinstitute. Deutschland geh\u00f6rt mit seinem bank-lastigen Register zu den gr\u00f6\u00dften Zulassungsl\u00e4ndern der Union. Zweitens, und das ist die \u00fcberraschendere Zahl: Bislang wurde in der gesamten EU <a href='https:\/\/www.freshfields.com\/en\/our-thinking\/blogs\/technology-quotient\/mica-under-review-what-the-european-commissions-targeted-consultation-means-for-102n10h'>nicht ein einziger Asset-Referenced Token (ART) zugelassen<\/a>. Der komplette Titel III, gedacht f\u00fcr korb- oder rohstoffgedeckte Stablecoins, hat in der Praxis null Emittenten hervorgebracht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Leere ist kein Zufall, sondern ein Signal. Sie deutet darauf hin, dass die Anforderungen an ART so hoch sind, dass sie als Marktzugang faktisch nicht genutzt werden. Auf der Gegenseite steht ein Aderlass bei den alten Anbietern: Der Compliance-Spezialist <a href='https:\/\/notabene.id\/post\/is-mica-2-coming-what-the-eus-2026-consultation-means-for-stablecoins-casps-and-defi'>Notabene<\/a> rechnet damit, dass rund drei Viertel der vor MiCA registrierten Dienstleister ihre Erlaubnis verlieren, weil sie den Sprung zur Vollzulassung nicht schaffen. Ein leeres ART-Register und eine schrumpfende Anbieterbasis sind genau die Art von Befunden, die eine \u00dcberpr\u00fcfung ausl\u00f6sen sollen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinter der Zahl steht das Prinzip des Passports. Wer in einem EWR-Staat als CASP zugelassen ist, darf seine Dienste grenz\u00fcberschreitend in der gesamten Union anbieten, ohne in jedem Land eine neue Erlaubnis einzuholen. Das erkl\u00e4rt, warum sich die Zulassungen in wenigen Jurisdiktionen ballen: Ein Anbieter sucht sich einen Heimatstaat und bedient von dort den Rest des Binnenmarktes. Genau diese B\u00fcndelung macht die Frage, wie streng der Heimatstaat pr\u00fcft, so brisant, und sie ist der Kern der Aufsichtsdebatte weiter unten.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die 86 Fragen: vier Bl\u00f6cke, eine Richtung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der <a href='https:\/\/finance.ec.europa.eu\/document\/download\/62be7015-f066-4fac-b74e-71bacdbcc9f5_en?filename=2026-mica-review-targeted-consultation-document_en.pdf'>Konsultationstext<\/a> gliedert 86 Fragen in vier Bl\u00f6cke. Der erste betrifft Anwendungsbereich und Definitionen, also die grunds\u00e4tzliche Frage, was \u00fcberhaupt ein Krypto-Wert im Sinne der Verordnung ist. Der zweite widmet sich den Stablecoins, den e-money tokens (EMT) und den asset-referenced tokens (ART). Der dritte nimmt die Dienstleister in den Blick, ihre Zulassung, ihre Pflichten und ihre Aufsicht. Der vierte, f\u00fcr die Zukunft interessanteste Block fragt nach dem, was heute au\u00dferhalb von MiCA liegt: DeFi, Staking, Lending, NFTs und bestimmte Derivate.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Richtung ist erkennbar. Es geht nicht um eine grundlegende Neuerfindung, sondern um Feinjustierung an den R\u00e4ndern. Die Kommission will wissen, wo das Regelwerk zu eng ist und Kapital ins Ausland treibt, und wo es zu weit ist und Risiken durchl\u00e4sst. Diese doppelte Sto\u00dfrichtung, mehr Wettbewerbsf\u00e4higkeit und zugleich weniger Schutzl\u00fccken, zieht sich durch alle vier Bl\u00f6cke. F\u00fcr die deutschen CASPs bedeutet das: Die Grundarchitektur bleibt, aber an mehreren Stellen wird nachgesch\u00e4rft, und einige heute unregulierte Gesch\u00e4ftsmodelle k\u00f6nnten erstmals in den Anwendungsbereich rutschen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>DeFi: Wo h\u00f6rt Dezentralit\u00e4t auf?<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der schwierigste Teil der \u00dcberpr\u00fcfung ist DeFi. MiCA nimmt vollst\u00e4ndig dezentrale Protokolle bewusst aus, weil es keinen Anbieter gibt, den man zulassen oder haftbar machen k\u00f6nnte. Nur: Was hei\u00dft vollst\u00e4ndig dezentral? Die Konsultation pr\u00fcft nun konkrete Kriterien. Gibt es einen identifizierbaren Vermittler? Wird das Protokoll \u00fcber Admin-Keys gesteuert? Konzentriert sich die Governance auf wenige Token-Halter? L\u00e4uft die Wertsch\u00f6pfung \u00fcber ein zentrales Frontend oder eine Geb\u00fchrenkasse? Je mehr dieser Merkmale zutreffen, desto eher w\u00e4re ein Protokoll eben doch kein herrenloser Code, sondern ein regulierbarer Dienst.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Ideen gehen dar\u00fcber hinaus. Erstens die M\u00f6glichkeit von Zertifizierungsschemata f\u00fcr Smart Contracts, wom\u00f6glich beschr\u00e4nkt auf besonders gro\u00dfe Protokolle, gemessen am Total Value Locked. Zweitens die Pflicht f\u00fcr zugelassene CASPs, Sorgfaltspr\u00fcfungen \u00fcber die Protokolle durchzuf\u00fchren, an die sie ihre Kundschaft anbinden, und Nutzern wom\u00f6glich nur noch gepr\u00fcfte Anwendungen zug\u00e4nglich zu machen. Das verschiebt die Aufsicht vom Protokoll auf den Zugangspunkt. Die Frage wird dringlicher, je autonomer On-Chain-Akteure werden; wenn sogar KI-Agenten mit eigener Wallet handeln, ein Feld mit ganz eigenen <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/eliza-framework-2026-ki-agent-sicherheit-wallet\/'>Sicherheitsfragen rund um Agenten mit Zahlungszugriff<\/a>, wird umso wichtiger, wer im Stack als regulierter Vermittler gilt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel macht das Dilemma greifbar. Ein Lending-Protokoll mag als Smart Contract laufen, den niemand mehr anhalten kann. Doch wenn ein Unternehmen das Frontend betreibt, die Governance-Token h\u00e4lt und Geb\u00fchren einsammelt, dann gibt es sehr wohl einen greifbaren Akteur. Die \u00dcberpr\u00fcfung fragt, ab welchem Grad solcher Kontrolle die Ausnahme f\u00fcr DeFi endet und die Pflichten eines regulierten Dienstleisters beginnen. Die Antwort entscheidet dar\u00fcber, ob ganze Kategorien von Anwendungen k\u00fcnftig eine Zulassung brauchen oder weiterhin au\u00dferhalb des Regelwerks operieren.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Genau hier verl\u00e4uft die Grenze zur Geldw\u00e4scheaufsicht. Wenn ein Protokoll ohne verantwortlichen Betreiber Transaktionen abwickelt, greifen weder die Travel Rule noch die \u00fcblichen Meldepflichten sauber. Wie gro\u00df diese Durchsetzungsl\u00fccke schon heute ist, zeigt unsere Analyse zu <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/fatf-2026-travel-rule-vasps-durchsetzungsluecke\/'>FATF, Travel Rule und dem toten Winkel bei DeFi<\/a>. Die MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung und die internationale AML-Debatte greifen an diesem Punkt ineinander.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Staking, Lending und die unregulierten Zonen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Neben DeFi stehen drei weitere Gesch\u00e4ftsfelder im Fokus, die MiCA bisher nur am Rande erfasst. Beim Staking unterscheidet die Praxis zwischen verwahrtem und nicht verwahrtem Staking. Bietet ein zugelassener Verwahrer Staking als Zusatzleistung an, f\u00e4llt das unter seine bestehende Erlaubnis. Nicht verwahrtes Staking, bei dem Nutzer die Kontrolle \u00fcber ihre Schl\u00fcssel behalten, ist dagegen praktisch unreguliert. Die Konsultation fragt, ob Staking eine eigene Regulierungsschicht braucht, und wenn ja, welche Informations- und Risikopflichten dazugeh\u00f6ren.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4hnlich sieht es bei Lending und Borrowing aus. Das Verleihen und Ausleihen von Krypto-Werten ist unter MiCA kein eigenst\u00e4ndig regulierter Dienst, obwohl gerade dort in den vergangenen Jahren die spektakul\u00e4rsten Zusammenbr\u00fcche passiert sind. Die Kommission pr\u00fcft, ob solche Kredit- und Renditeprodukte in den Anwendungsbereich sollen und mit welchen Elementen, etwa Besicherung, Transparenz oder Eignungspr\u00fcfung. Auch NFTs stehen zur Debatte: nicht die einzelnen Sammlerst\u00fccke, wohl aber die Dienstleister, die gro\u00dfe Marktpl\u00e4tze und fraktionierte Serien betreiben. Notabene weist darauf hin, dass diese Zonen die eigentlichen Baustellen von MiCA 2.0 sind, weil sie den gr\u00f6\u00dften Abstand zwischen Marktrealit\u00e4t und Regeltext aufweisen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Prediction Markets und Perpetuals: MiCA oder MiFID II?<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine besonders knifflige Grenzfrage betrifft Derivate und Prognosem\u00e4rkte. Krypto-Perpetuals, jene Futures ohne Verfallsdatum, die auf spezialisierten Handelspl\u00e4tzen enorme Volumina bewegen, sind keine Spot-Krypto-Werte. Damit fallen sie nicht unter MiCA, sondern unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Aufsicht der jeweiligen nationalen Marktbeh\u00f6rde. Die ESMA hat 2026 klargestellt, dass Krypto-Perpetuals im Kern als Contracts for Difference (CFDs) einzuordnen sind, was f\u00fcr Kleinanleger einen maximalen Hebel von 2:1 bedeutet. Die entsprechende Einordnung findet sich in den Materialien zur <a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/esmas-activities\/digital-finance-and-innovation\/markets-crypto-assets-regulation-mica'>Markets in Crypto-Assets Regulation<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberpr\u00fcfung stellt diese saubere Trennung nun in Frage. Sie fragt, ob DLT-basierte Prognosem\u00e4rkte und Perpetuals besser unter MiFID II oder unter MiCA aufgehoben w\u00e4ren. Das klingt technisch, hat aber handfeste Folgen. Unter MiFID II gelten strengere Wohlverhaltens- und Hebelregeln, unter MiCA eher produktbezogene Offenlegungspflichten. F\u00fcr Plattformen, die beides anbieten, entscheidet die Zuordnung \u00fcber Lizenzpflichten, Kapitalanforderungen und die Frage, welche Beh\u00f6rde am Ende zust\u00e4ndig ist. F\u00fcr deutsche Nutzer bleibt vorerst die klare Ansage: Wer Perpetuals handelt, bewegt sich im MiFID-II-Regime mit dem niedrigen Retail-Hebel.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Das Stablecoin-Kapitel wird neu aufgemacht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kein Teil von MiCA hat den Markt so unmittelbar ver\u00e4ndert wie die Stablecoin-Regeln, und kein Teil wird in der \u00dcberpr\u00fcfung so kontrovers diskutiert. Ein EMT-Emittent muss eine Bank oder ein E-Geld-Institut sein, die Reserven zu 100 Prozent halten, jederzeit zum Nennwert auszahlen und den Haltern keine Zinsen zahlen. Circle wurde als <a href='https:\/\/www.circle.com\/pressroom\/circle-is-first-global-stablecoin-issuer-to-comply-with-mica-eus-landmark-crypto-law'>erster global t\u00e4tiger Emittent MiCA-konform<\/a> und brachte USDC und EURC in Stellung. Tether hingegen strebt keine Zulassung an, weshalb USDT f\u00fcr Privatkunden im EWR von den regulierten Handelspl\u00e4tzen verschwunden ist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland hat einen eigenen Beitrag geleistet. Das Gemeinschaftsunternehmen AllUnity, getragen von DWS, Flow Traders und Galaxy, erhielt am 1. Juli 2025 eine E-Geld-Lizenz der BaFin und brachte mit <a href='https:\/\/allunity.com\/news\/allunity-secures-bafin-emi-license-to-launch-its-micar-compliant-euro-stablecoin'>EURAU den ersten BaFin-regulierten, MiCAR-konformen Euro-Stablecoin<\/a> an den Start. Die \u00dcberpr\u00fcfung \u00f6ffnet nun mehrere heikle Stellen zugleich: das Zinsverbot, die Reservevorgaben mit ihren Mindestquoten von 30 und 60 Prozent an Bankeinlagen, die Frage, ob Emittenten Reserven direkt bei der Zentralbank halten d\u00fcrfen, die Obergrenzen f\u00fcr nicht-euro-denominierte Token und die Anerkennung gleichwertiger Regime aus Drittstaaten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders folgenreich ist die Debatte um das Zinsverbot. Heute d\u00fcrfen regulierte Stablecoins ihren Haltern keine Verzinsung zahlen, obwohl die hinterlegten Reserven Ertr\u00e4ge abwerfen. Kritiker nennen das eine strukturelle Benachteiligung: Der Emittent verdient an den Zinsen, der Nutzer geht leer aus, und wer Rendite sucht, weicht auf unregulierte Angebote aus. F\u00e4llt das Verbot, k\u00f6nnten Euro-Stablecoins \u00fcber Nacht zu einem verzinsten digitalen Zahlungsmittel werden, mit Folgen f\u00fcr Banken und Geldmarktfonds. Deshalb geh\u00f6rt dieser Punkt zu den am h\u00e4rtesten umk\u00e4mpften der gesamten Konsultation.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Streit um die Obergrenze ist besonders scharf. Wird ein Fremdw\u00e4hrungs-Stablecoin als Zahlungsmittel f\u00fcr Waren und Dienstleistungen genutzt und \u00fcberschreitet eine Million Transaktionen oder 200 Millionen Euro pro Tag, muss der Emittent die Ausgabe stoppen. Das soll die Zahlungsdominanz von Dollar-Token im Euroraum begrenzen. Kritik daran kommt von prominenter Stelle. Ond\u0159ej Kova\u0159\u00edk, fr\u00fcherer Europaabgeordneter und Schattenberichterstatter bei den MiCA-Verhandlungen, h\u00e4lt die Regeln f\u00fcr zu restriktiv und warnt, sie \u00fcberlie\u00dfen das Feld den Dollar-Token. Zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit sagte er der Nachrichtenagentur <a href='https:\/\/finance.yahoo.com\/news\/eu-launches-mica-crypto-rules-174104329.html'>CoinDesk<\/a>: &bdquo;We should not treat in the same way the global trade crypto exchanges coming from the US and listed on the US stock exchange market with the same rules that we treat a small startup company running a crypto business.&ldquo; Er wirbt zudem f\u00fcr die Anerkennung von Regimen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich oder der Schweiz.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Token<\/th><th>Typ<\/th><th>Emittent<\/th><th>MiCA-Status<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>USDC<\/td><td>EMT (US-Dollar)<\/td><td>Circle (E-Geld via Frankreich)<\/td><td>konform, im EWR handelbar<\/td><\/tr><tr><td>EURC<\/td><td>EMT (Euro)<\/td><td>Circle<\/td><td>konform<\/td><\/tr><tr><td>EURAU<\/td><td>EMT (Euro)<\/td><td>AllUnity (BaFin-E-Geld)<\/td><td>konform, erster BaFin-regulierter Euro-Stablecoin<\/td><\/tr><tr><td>EURCV<\/td><td>EMT (Euro)<\/td><td>SG-Forge (Soci\u00e9t\u00e9 G\u00e9n\u00e9rale)<\/td><td>konform<\/td><\/tr><tr><td>USDT<\/td><td>EMT (nicht zugelassen)<\/td><td>Tether<\/td><td>nicht konform, f\u00fcr EWR-Privatkunden delistet<\/td><\/tr><tr><td>ART allgemein<\/td><td>ART (Korb)<\/td><td>bisher keiner<\/td><td>bis heute kein einziger in der EU zugelassen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine ausf\u00fchrliche Einordnung der Regeln und des transatlantischen Gef\u00e4lles zum US-amerikanischen GENIUS Act bietet unsere Analyse zu den <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-regeln-2026-mica-genius-act\/'>Stablecoin-Regeln 2026<\/a>.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der deutsche Sonderfall in der Aufsichtsdebatte<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zur inhaltlichen \u00dcberpr\u00fcfung l\u00e4uft eine strukturelle. Am 4. Dezember 2025 hat die Kommission ihr Market Integration and Supervision Package vorgelegt, kurz MISP. Kernidee: Die Aufsicht \u00fcber CASPs soll von den nationalen Beh\u00f6rden auf die ESMA \u00fcbergehen, und zwar nicht nur f\u00fcr die ganz gro\u00dfen, sondern grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle. Ausl\u00f6ser der Debatte war unter anderem eine <a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/press-news\/esma-news\/esma-identifies-opportunities-strengthen-mica-authorisations'>ESMA-Pr\u00fcfung der maltesischen Zulassungspraxis<\/a> im Juli 2025, die den Verdacht n\u00e4hrte, einzelne Standorte k\u00f6nnten mit lockerer Aufsicht um Anbieter werben.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die ESMA-F\u00fchrung wirbt offen f\u00fcr die Zentralisierung. Ihre Vorsitzende Verena Ross argumentiert, statt eines Flickenteppichs unterschiedlicher Aufsichtsans\u00e4tze k\u00f6nnten grenz\u00fcberschreitende Firmen &bdquo;across the EU by one authority&ldquo; beaufsichtigt werden, und erg\u00e4nzt in einem <a href='https:\/\/www.cbn.com.cy\/article\/130264'>Interview<\/a>: &bdquo;A targeted and proportionate increase in EU-level supervision, focused on genuinely pan-European and systemic entities, can deliver clearer accountability, more consistent outcomes and more holistic oversight.&ldquo; Auch die Europ\u00e4ische Zentralbank unterst\u00fctzt den Vorsto\u00df und hat im April 2026 eine <a href='https:\/\/www.theblock.co\/post\/402005'>Zentralisierung der Aufsicht \u00fcber gro\u00dfe grenz\u00fcberschreitende Krypto-Firmen bei der ESMA bef\u00fcrwortet<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland sieht das anders. Berlin verteidigt Konvergenz statt Zentralisierung, warnt vor Doppelaufsicht, zus\u00e4tzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand und pocht auf die Zust\u00e4ndigkeit der BaFin. Der deutsche Widerstand hat einen handfesten Grund, den eine Analyse der Kanzlei <a href='https:\/\/fin-law.de\/en\/2026\/02\/23\/european-casp-supervision-will-esma-replace-bafin-in-micar-supervision\/'>FIN LAW<\/a> herausarbeitet: Nach dem aktuellen Entwurf w\u00fcrde die ESMA zwar zust\u00e4ndig f\u00fcr Anbieter, die nach Artikel 62 eine eigenst\u00e4ndige CASP-Zulassung tragen. Banken und Wertpapierfirmen aber, die Krypto-Dienste \u00fcber den vereinfachten Meldeweg nach Artikel 60 anbieten, blieben zun\u00e4chst bei BaFin und Bundesbank. Weil Deutschlands Register gerade wegen dieses Bankwegs so bank-lastig ist, w\u00fcrde ein gro\u00dfer Teil des heimischen Bestands vorerst national beaufsichtigt bleiben. Die Verhandlungen ziehen sich, eine Anwendung ist nicht vor 2028 zu erwarten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ob es \u00fcberhaupt dazu kommt, ist offen. Die Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit selten Kompetenzen freiwillig nach Br\u00fcssel oder Paris abgegeben. Der Rat muss dem MISP-Paket zustimmen, das Parlament ebenso, und L\u00e4nder wie Deutschland, Irland oder Luxemburg pochen auf ihre nationalen Beh\u00f6rden. Realistisch ist deshalb ein Kompromiss, der die ESMA f\u00fcr die ganz gro\u00dfen, grenz\u00fcberschreitenden Anbieter zust\u00e4ndig macht und die kleineren bei den nationalen Aufsehern bel\u00e4sst. Genau ein solches Modell zeichnet sich in den bisherigen Entw\u00fcrfen bereits ab.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was die Industrie fordert<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Branche begr\u00fc\u00dft die \u00dcberpr\u00fcfung im Grundsatz, warnt aber davor, das Regelwerk wieder aufzurei\u00dfen. Katie Harries, Direktorin und Leiterin der Europa-Politik bei Coinbase, formuliert die Linie vieler gro\u00dfer Anbieter. MiCA, sagt sie gegen\u00fcber <a href='https:\/\/www.theblock.co\/post\/402005'>The Block<\/a>, &bdquo;has set an early global standard for clear and harmonized rules&ldquo;. Zugleich zieht sie eine klare Grenze: &bdquo;We support targeted improvements to ensure Europe can combine its strong safeguards with global competitiveness, not a reopening of first principles.&ldquo;<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dahinter steht die Sorge vor Rechtsunsicherheit. Ein zweij\u00e4hriges Regelwerk erneut grundlegend umzubauen, w\u00fcrde Investitionen ausbremsen, die gerade erst auf Basis der bestehenden Regeln get\u00e4tigt wurden. Der Wettbewerbsvergleich f\u00e4llt dabei nach Westen: W\u00e4hrend die EU nachjustiert, schreiben die USA mit dem GENIUS Act ihr eigenes Stablecoin-Regelwerk und das Vereinigte K\u00f6nigreich seine Systemik-Regeln. Die Botschaft der Industrie an Br\u00fcssel lautet daher: gezielt nachsch\u00e4rfen, wo es klemmt, aber die Grundpfeiler, den Passport, die einheitliche Definition und die Investorenschutzstandards, stehen lassen. Genau diese Balance zwischen Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Schutz zieht sich als roter Faden durch die Konsultation.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>MiCA im globalen Wettbewerb: GENIUS Act, UK und die \u00c4quivalenzfrage<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberpr\u00fcfung findet nicht im luftleeren Raum statt. W\u00e4hrend Br\u00fcssel nachjustiert, haben die USA mit dem GENIUS Act 2025 ein eigenes Stablecoin-Regelwerk verabschiedet, das 2027 greifen soll, und das Vereinigte K\u00f6nigreich baut unter Bank of England und FCA ein Regime f\u00fcr systemische Stablecoins auf. F\u00fcr Emittenten und Handelspl\u00e4tze entsteht daraus ein Standortwettbewerb: Wo sind die Reserveregeln am tragf\u00e4higsten, wo die Lizenzwege am schnellsten, wo die Rechtssicherheit am gr\u00f6\u00dften?<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA hat als erstes umfassendes Regelwerk einen Startvorteil, den die Industrie nicht verspielt sehen will. Zugleich zeigt der transatlantische Vergleich, wo Europa strenger ist: beim Zinsverbot, bei den Reservequoten in Bankeinlagen und bei den Obergrenzen f\u00fcr Fremdw\u00e4hrungs-Token. Dieses Gef\u00e4lle ist kein Nachteil an sich, aber es macht Europa f\u00fcr Dollar-Emittenten weniger attraktiv, und genau das treibt die Debatte an.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">An diesem Punkt setzt die \u00c4quivalenzfrage an. Die Konsultation pr\u00fcft, ob Regime aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig anerkannt werden. F\u00fcr L\u00e4nder wie die Schweiz oder das Vereinigte K\u00f6nigreich w\u00e4re das ein T\u00fcr\u00f6ffner in den Binnenmarkt, ohne doppelte Lizenzierung; genau daf\u00fcr wirbt der fr\u00fchere Verhandlungsf\u00fchrer Kova\u0159\u00edk. Kritiker warnen jedoch, dass eine zu gro\u00dfz\u00fcgige \u00c4quivalenz die hohen MiCA-Standards aush\u00f6hlen und Regulierungsarbitrage bef\u00f6rdern k\u00f6nnte. Es ist dieselbe Spannung wie in der Aufsichtsdebatte: einheitlicher Schutz gegen Wettbewerbsf\u00e4higkeit.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>DORA, Marktmissbrauch und Geldw\u00e4sche<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA steht nicht allein. Drei weitere Regelwerke greifen ineinander und bestimmen den Alltag der deutschen CASPs. Erstens DORA, die Verordnung \u00fcber die digitale operationale Resilienz, die seit dem 17. Januar 2025 auch f\u00fcr Krypto-Dienstleister gilt und Anforderungen an IT-Sicherheit, Ausfallmanagement und die Kontrolle von Drittanbietern stellt. Zweitens die Marktmissbrauchsregeln unter Titel VI von MiCA, die Insiderhandel, unrechtm\u00e4\u00dfige Offenlegung und Marktmanipulation bei Krypto-Werten verbieten und den Beh\u00f6rden \u00dcberwachungspflichten auferlegen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Drittens die Geldw\u00e4scheaufsicht, die mit der neuen EU-Beh\u00f6rde AMLA und dem einheitlichen Regelwerk gerade neu geordnet wird. F\u00fcr Krypto hei\u00dft das: versch\u00e4rfte Sorgfaltspflichten, die Travel Rule f\u00fcr Transfers und eine engere Verzahnung von BaFin, Financial Intelligence Unit und der k\u00fcnftigen AMLA in Frankfurt. Wie diese Schichten f\u00fcr deutsche Anbieter zusammenspielen, zeigt unsere Analyse zu <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/kyc-aml-krypto-2026-bafin-amla-regeln\/'>KYC und AML bei Krypto: BaFin, AMLA und die Regeln<\/a>. Die MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung wird an mehreren Stellen an diese Rahmenwerke andocken, gerade dort, wo DeFi die klassische Ankn\u00fcpfung an einen Verpflichteten aushebelt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Marktmissbrauchsaufsicht kommt zunehmend Technik ins Spiel. Aufseher werten Handelsdaten mit statistischen und lernenden Verfahren aus, um auff\u00e4llige Muster wie Insiderhandel oder Manipulation zu erkennen, halten aber am Prinzip der menschlichen Letztentscheidung fest. F\u00fcr CASPs bedeutet das konkrete Pflichten: Sie m\u00fcssen verd\u00e4chtige Auftr\u00e4ge und Gesch\u00e4fte melden, eine Handels\u00fcberwachung vorhalten und ihre Systeme dokumentieren. Die \u00dcberpr\u00fcfung d\u00fcrfte hier weniger die Regeln selbst als ihre praktische Durchsetzung in den Blick nehmen, gerade bei grenz\u00fcberschreitenden und dezentralen Handelspl\u00e4tzen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was sich f\u00fcr Anlegerinnen und Anleger \u00e4ndern k\u00f6nnte<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kurzfristig \u00e4ndert sich f\u00fcr private Nutzer wenig. Die Konsultation ist ein Prozess, kein Gesetz, und die eigentlichen \u00c4nderungen liegen Jahre entfernt. Wer heute \u00fcber einen BaFin-zugelassenen Anbieter handelt, verwahrt oder tauscht, arbeitet weiter im bestehenden Rahmen. Trotzdem lohnt es sich, drei Entwicklungslinien im Auge zu behalten, weil sie den Alltag sp\u00fcrbar ber\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Erstens die Stablecoins. Sollte das Zinsverbot fallen, k\u00f6nnten regulierte Euro-Token erstmals eine Verzinsung anbieten und damit f\u00fcr Sparerinnen und Sparer interessant werden. Zweitens der Zugang zu DeFi. Werden CASPs verpflichtet, nur noch gepr\u00fcfte Protokolle anzubinden, k\u00f6nnte sich die Auswahl an erreichbaren Anwendungen ver\u00e4ndern, im Zweifel zugunsten von mehr Schutz und weniger Vielfalt. Drittens die Derivate. Am niedrigen Retail-Hebel von 2:1 f\u00fcr Perpetuals d\u00fcrfte sich so schnell nichts \u00e4ndern; er ist eher Kandidat f\u00fcr Best\u00e4tigung als f\u00fcr Lockerung. Unterm Strich zielt die \u00dcberpr\u00fcfung auf mehr Klarheit, nicht auf weniger Schutz, und das ist f\u00fcr Kleinanleger eine gute Nachricht.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Fahrplan bis MiCA 2.0<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie geht es weiter? Die Konsultation l\u00e4uft bis zum 30. September 2026. Danach wertet die Kommission die Antworten gemeinsam mit ESMA und der Europ\u00e4ischen Bankenaufsicht aus. Bis zum 30. Juni 2027 folgt der Bericht nach den Artikeln 140 und 142, der bei Bedarf einen Gesetzesvorschlag enth\u00e4lt. Parallel l\u00e4uft die Verhandlung \u00fcber das MISP-Aufsichtspaket, dessen Anwendung fr\u00fchestens Ende des Jahrzehnts greift. Die folgende \u00dcbersicht b\u00fcndelt die Etappen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Schritt<\/th><th>Zeitpunkt<\/th><th>Bedeutung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Konsultation offen<\/td><td>20. Mai bis 30. September 2026<\/td><td>86 Fragen, vier Bl\u00f6cke<\/td><\/tr><tr><td>Auswertung der Antworten<\/td><td>Herbst 2026 bis 2027<\/td><td>Kommission, ESMA und EBA<\/td><\/tr><tr><td>Kommissionsbericht (Art. 140\/142)<\/td><td>bis 30. Juni 2027<\/td><td>Bestandsaufnahme, ggf. Gesetzesvorschlag<\/td><\/tr><tr><td>MISP-Aufsichtspaket<\/td><td>Verhandlung seit Dezember 2025<\/td><td>ESMA-Aufsicht \u00fcber CASPs, Anwendung nicht vor 2028<\/td><\/tr><tr><td>MiCA 2.0 in Kraft<\/td><td>fr\u00fchestens 2028\/2029<\/td><td>abh\u00e4ngig von Rat und Parlament<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Die eigentliche Botschaft dieser \u00dcberpr\u00fcfung ist unspektakul\u00e4r und wichtig zugleich: MiCA funktioniert im Kern, sonst w\u00fcrde man es nicht nachjustieren, sondern ersetzen. Was jetzt verhandelt wird, sind die R\u00e4nder, die L\u00fccken und die Machtfrage der Aufsicht. F\u00fcr Deutschland hei\u00dft das, zwischen zwei Zielen zu balancieren, dem europ\u00e4ischen Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln und der eigenen Aufsichtshoheit, die Berlin nicht kampflos nach Paris abgeben will.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Frequently Asked Questions<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Was ist die MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung 2026?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 20. Mai 2026 eine gezielte Konsultation zur \u00dcberpr\u00fcfung von MiCA gestartet. Sie umfasst 86 Fragen in vier Bl\u00f6cken und l\u00e4uft bis zum 30. September 2026. Auf Basis der Antworten legt die Kommission bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht vor, der von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden kann. Diesen m\u00f6glichen n\u00e4chsten Schritt nennt die Branche MiCA 2.0.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>F\u00e4llt DeFi unter MiCA?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Bisher nicht direkt. Vollst\u00e4ndig dezentrale Protokolle ohne identifizierbaren Vermittler sind vom Regelwerk ausgenommen. Die \u00dcberpr\u00fcfung pr\u00fcft nun Kriterien f\u00fcr echte Dezentralit\u00e4t, etwa Admin-Keys oder konzentrierte Governance, und ob zugelassene Dienstleister k\u00fcnftig nur noch gepr\u00fcfte Protokolle anbinden d\u00fcrfen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Ist USDT in Deutschland noch handelbar?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Privatkundinnen und -kunden im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum haben die regulierten Handelspl\u00e4tze USDT von Tether von den Listen genommen, weil der Emittent keine MiCA-Zulassung anstrebt. Konforme Alternativen sind Euro- und Dollar-Stablecoins wie EURC, USDC oder der BaFin-regulierte EURAU.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wer beaufsichtigt Krypto-Anbieter in Deutschland?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Zust\u00e4ndig ist die BaFin, gest\u00fctzt auf das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Ein EU-Vorschlag w\u00fcrde die Aufsicht \u00fcber neu zugelassene Dienstleister an die ESMA \u00fcbertragen; Banken, die den vereinfachten Meldeweg nach Artikel 60 nutzen, blieben zun\u00e4chst bei der BaFin. Deutschland wehrt sich gegen eine vollst\u00e4ndige Zentralisierung.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was \u00e4ndert sich f\u00fcr Anlegerinnen und Anleger kurzfristig?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Kurzfristig wenig. MiCA 2.0 wird fr\u00fchestens 2028 oder 2029 gelten. Bis dahin lohnt der Blick auf drei Punkte: m\u00f6gliche Zinsen auf regulierte Stablecoins, strengere Regeln f\u00fcr den Zugang zu DeFi und der maximale Hebel von 2:1 f\u00fcr Krypto-Perpetuals im Privatkundengesch\u00e4ft.<\/p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Was ist die MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung 2026?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 20. Mai 2026 eine gezielte Konsultation zur \u00dcberpr\u00fcfung von MiCA gestartet. Sie umfasst 86 Fragen in vier Bl\u00f6cken und l\u00e4uft bis zum 30. September 2026. Auf Basis der Antworten legt die Kommission bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht vor, der von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden kann. 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