{"id":417,"date":"2026-08-29T04:30:34","date_gmt":"2026-08-29T04:30:34","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-debanking-2026-aml-kontoentzug\/"},"modified":"2026-08-29T04:30:34","modified_gmt":"2026-08-29T04:30:34","slug":"krypto-debanking-2026-aml-kontoentzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-debanking-2026-aml-kontoentzug\/","title":{"rendered":"Krypto-Debanking 2026: Wenn AML zum Kontoentzug wird"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Kryptounternehmen kann jede Vorschrift erf\u00fcllen: MiCA-Lizenz bei der BaFin, sauberes Onboarding, versch\u00e4rfte Pr\u00fcfung f\u00fcr Risikokunden, p\u00fcnktliche Verdachtsmeldungen an die FIU. Und trotzdem flattert eines Morgens der Brief ins Haus: Das Gesch\u00e4ftskonto wird in drei\u00dfig Tagen geschlossen, eine Begr\u00fcndung gibt es nicht. Genau das ist Debanking, und es ist die Schattenseite von KYC und AML. Dieselben Regeln, die schmutziges Geld aus dem Finanzsystem heraushalten sollen, treiben Banken dazu, ganzen Branchen die T\u00fcr vor der Nase zuzuschlagen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">2026 ist dieser Streit eskaliert. In Washington hat die Regierung dem Debanking den Kampf angesagt, in Br\u00fcssel l\u00e4uft dieselbe Debatte leiser und juristischer. F\u00fcr die Krypto-Branche geht es um eine Grundfrage: Darf ein reguliertes Gesch\u00e4ft \u00fcberhaupt am regul\u00e4ren Bankensystem teilnehmen? W\u00e4hrend Bitcoin bei rund 69.000 Euro notiert (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>CoinGecko<\/a>) und Banken in Deutschland gerade selbst in den Kryptohandel einsteigen, entscheidet der Zugang zum Konto dar\u00fcber, wer im legalen Markt bleibt und wer ins Graue abgedr\u00e4ngt wird. Dieser Text ordnet ein, was Debanking ist, warum AML-Regeln es ausl\u00f6sen und wie die USA, die EU und Deutschland damit umgehen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Debanking: die Schattenseite von KYC und AML<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Debanking (auf Deutsch etwas sperrig: der Entzug von Bankdienstleistungen) beschreibt, dass eine Bank eine Gesch\u00e4ftsbeziehung nicht eingeht oder k\u00fcndigt, nicht weil ein konkreter Verdacht gegen den einzelnen Kunden vorliegt, sondern weil er zu einer als riskant eingestuften Kategorie geh\u00f6rt. Aufseher nennen das De-Risking. Der Unterschied zur berechtigten K\u00fcndigung ist entscheidend: Wer eine konkrete Verdachtsmeldung ausl\u00f6st, dessen Konto darf, oft muss die Bank sogar beenden. Problematisch wird es, wenn ein Institut pauschal alle Kunden einer Branche aussortiert, ohne den Einzelfall zu pr\u00fcfen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Krypto trifft das eine ganze Wertsch\u00f6pfungskette: B\u00f6rsen, Verwahrer, Zahlungsdienstleister, OTC-Desks, Miner, NFT-Marktpl\u00e4tze und einzelne Nutzer, die Ein- oder Auszahlungen an eine B\u00f6rse t\u00e4tigen. Der gemeinsame Nenner: In den Augen vieler Compliance-Abteilungen sind das High-Risk-Kunden, deren \u00dcberwachung teuer ist und deren Fehltritte teure Bu\u00dfgelder nach sich ziehen k\u00f6nnen. Die Logik dahinter ist nicht Bosheit, sondern Betriebswirtschaft.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bemerkenswert ist das Missverh\u00e4ltnis, das die Zahlen offenbaren. Laut dem Krypto-Kriminalit\u00e4tsbericht von <a href='https:\/\/www.chainalysis.com\/blog\/2026-crypto-crime-report-introduction\/'>Chainalysis<\/a> flossen 2025 zwar \u00fcber 154 Milliarden Dollar an illegale Adressen, ein Plus von 162 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr; das entsprach aber weiterhin weniger als einem Prozent des gesamten On-Chain-Volumens. Eine ganze Kategorie wird also f\u00fcr ein Problem in Haftung genommen, das statistisch am Rand liegt. Und der Ursprung dieser Kollektivhaftung liegt genau dort, wo die Geldw\u00e4schepr\u00e4vention ansetzt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Warum AML-Regeln Banken zum Kontoentzug treiben<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der risikobasierte Ansatz (Risk-Based Approach) ist das Herzst\u00fcck der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention: Banken m\u00fcssen ihre Kunden nach Risiko einstufen und die Sorgfalt entsprechend hochfahren. F\u00fcr Kryptobezug bedeutet das fast automatisch Enhanced Due Diligence, also versch\u00e4rfte Pr\u00fcfung, dazu laufende Transaktions\u00fcberwachung, Blockchain-Analyse und Sanktions-Screening. Der <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/deepfakes-kyc-krypto-2026-identitaets-wettlauf\/'>Identit\u00e4tsnachweis beim Onboarding<\/a> ist dabei l\u00e4ngst zum eigenen Wettr\u00fcsten geworden. Das alles kostet Personal, Software und Nerven. Rechnet eine Bank durch, dass eine kleine Kryptob\u00f6rse als Kunde mehr Compliance-Aufwand verursacht als Ertrag bringt, ist die K\u00fcndigung die bequemere Option.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dazu kommt die Angst vor Strafen. Die Bu\u00dfgeldwelle der vergangenen Jahre hat gesessen: Binance zahlte 2023 \u00fcber <a href='https:\/\/www.justice.gov\/archives\/opa\/pr\/binance-and-ceo-plead-guilty-federal-charges-4b-resolution'>4,3 Milliarden Dollar<\/a>, unter anderem weil das Unternehmen jahrelang keine einzige Verdachtsmeldung eingereicht hatte. Solche Summen brennen sich ins Ged\u00e4chtnis jeder Compliance-Abteilung. Wer einen Krypto-Kunden an Bord hat und \u00fcbersieht, dass dar\u00fcber inkriminierte Gelder laufen, riskiert selbst ins Visier der Aufsicht zu geraten. Was diese \u00dcberwachung im Alltag wirklich leistet und was sie kostet, haben wir in einer eigenen <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-aml-2026-ueberwachung-nutzen-kosten\/'>Kosten-Nutzen-Analyse<\/a> auseinandergenommen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein dritter Treiber ist das sogenannte Reputationsrisiko: die Sorge, allein durch die N\u00e4he zu einer skandaltr\u00e4chtigen Branche Schaden zu nehmen. Genau dieser weiche, schwer messbare Faktor steht 2026 im Zentrum der Debatte, weil Aufseher auf beiden Seiten des Atlantiks \u00fcberlegen, ob er als Aufsichtskriterium \u00fcberhaupt taugt. Die Rechnung, die am Ende zum Kontoentzug f\u00fchrt, sieht meist so aus:<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Treiber<\/th><th>Was dahintersteckt<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Regulatorisches Risiko<\/td><td>Kryptokunden gelten als High-Risk; Enhanced Due Diligence, Travel Rule und Sanktions-Screening sind aufwendig und fehleranf\u00e4llig.<\/td><\/tr><tr><td>Kosten-Nutzen<\/td><td>Der \u00dcberwachungsaufwand \u00fcbersteigt oft den Ertrag aus einem einzelnen Krypto-Konto; Aussortieren ist billiger als Kontrollieren.<\/td><\/tr><tr><td>Bu\u00dfgeld- und Haftungsangst<\/td><td>Milliardenstrafen wie gegen Binance 2023 machen jede Bank vorsichtig, \u00fcber deren Konten Kryptofl\u00fcsse laufen.<\/td><\/tr><tr><td>Reputationsrisiko<\/td><td>Die Sorge, allein durch die Branchenn\u00e4he an Ansehen zu verlieren; 2026 das umstrittenste Kriterium.<\/td><\/tr><tr><td>Prudenzielle Vorgaben<\/td><td>Eigenkapital- und Liquidit\u00e4tsregeln machen volatile Kryptobez\u00fcge f\u00fcr Banken bilanziell unattraktiv.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Operation Chokepoint 2.0: die amerikanische Vorgeschichte<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">In den USA hat das Thema einen eigenen Kampfbegriff: Operation Chokepoint 2.0. Gepr\u00e4gt hat ihn der Investor Nic Carter (Castle Island Ventures) Anfang 2023, in Anlehnung an eine Initiative des US-Justizministeriums von 2013, die Banken von als riskant geltenden Branchen wie Waffenh\u00e4ndlern und Kreditvermittlern fernhalten sollte. Nach dem Kollaps von FTX Ende 2022, so die These, h\u00e4tten US-Aufseher informell Druck auf Banken ausge\u00fcbt, sich von Krypto zu trennen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Prominent machte den Vorwurf a16z-Mitgr\u00fcnder Marc Andreessen. Ende 2024 behauptete er in Joe Rogans Podcast, die Regierung habe &bdquo;mehr als 30&ldquo; Tech- und Krypto-Gr\u00fcnder vom Bankensystem abgeschnitten, und nahm dabei die Verbraucherschutzbeh\u00f6rde CFPB ins Visier (<a href='https:\/\/fortune.com\/2024\/12\/11\/debanking-andreessen-joe-rogan-operation-chokepoint-2-crypto-smoking-gun'>Fortune<\/a>). Kritiker widersprachen der Darstellung entschieden und verwiesen darauf, dass es f\u00fcr eine koordinierte Aktion wenig belastbare Belege gebe. Unstrittig ist aber, dass mehrere Kryptofirmen in dieser Zeit ihre Bankverbindungen verloren und dass der Zusammenbruch der kryptonahen Institute Silvergate und Signature Bank Anfang 2023 die verbliebenen Dollar-Rampen der Branche weiter verengte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Handfeste Belege lieferte ausgerechnet die Aufsicht selbst. Nach einer Klage der mit Coinbase verbundenen Firma History Associates musste die Einlagensicherung FDIC 2024 rund zwei Dutzend sogenannte Pause Letters offenlegen: 23 Schreiben, mit denen die Beh\u00f6rde 2022 beaufsichtigte Banken aufgefordert hatte, ihre Kryptoaktivit\u00e4ten bis auf Weiteres einzustellen (<a href='https:\/\/www.coindesk.com\/policy\/2024\/12\/05\/u-s-regulator-told-banks-to-lay-off-crypto-letters-obtained-by-coinbase-reveal'>CoinDesk<\/a>). Eine Bundesrichterin r\u00fcgte die anf\u00e4nglichen Schw\u00e4rzungen sp\u00e4ter als mangelnden guten Willen. F\u00fcr die Branche waren die Briefe der Beleg, dass Operation Chokepoint 2.0 mehr war als eine Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Aus dem diffusen Verdacht wurde ein handfester Rechtsstreit, als eine kleine Bank aus Wyoming beschloss, den Zugang zum Zahlungssystem der Notenbank vor Gericht zu erzwingen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Custodia und der Kampf um das Fed-Konto<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Custodia Bank, gegr\u00fcndet von der fr\u00fcheren Wall-Street-Managerin Caitlin Long, wollte als regulierte Digital-Asset-Bank aus Wyoming ein Master-Konto bei der Federal Reserve, also den direkten Zugang zum Zahlungssystem der US-Notenbank. Der Antrag lief seit Oktober 2020; im Januar 2023 lehnte die Fed ab und verwies auf Sicherheits- und Solidit\u00e4tsbedenken wegen des kryptolastigen Gesch\u00e4ftsmodells. Es folgte ein jahrelanger Instanzenzug: Im Oktober 2025 best\u00e4tigte ein Bundesberufungsgericht mit zwei zu einer Stimme den Ermessensspielraum der Fed, im M\u00e4rz 2026 lehnte es eine erneute Verhandlung mit sieben zu drei Stimmen ab (<a href='https:\/\/www.coindesk.com\/policy\/2026\/03\/13\/court-closes-custodia-fight-with-federal-reserve-just-as-fed-opens-master-account-door'>CoinDesk<\/a>). Custodia zog vor den Supreme Court; die Frist wurde bis zum 11. Juli 2026 verl\u00e4ngert, und die Branchenlobby Blockchain Association st\u00fctzt die Klage mit einem Amicus-Schriftsatz (<a href='https:\/\/www.crowdfundinsider.com\/2026\/08\/296612-blockchain-association-supports-custodia-banks-supreme-court-challenge-to-fed-master-account-denial\/'>Crowdfund Insider<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Long hat den Fall fr\u00fch zum Symbol des Debanking gemacht. Man arbeite &bdquo;mit zwei auf den R\u00fccken gefesselten H\u00e4nden&ldquo;, sagte sie: Ohne eigenes Fed-Konto sei Custodia darauf angewiesen, dass Partnerbanken die Dollar-Zahlungen der Kunden abwickelten, und das habe sich als &bdquo;alles andere als verl\u00e4sslich&ldquo; erwiesen (<a href='https:\/\/www.bankingdive.com\/news\/custodia-fed-appeals-court-master-account-waller-caitlin-long\/804795\/'>Banking Dive<\/a>). Der Satz bringt das Grundproblem auf den Punkt: Wer keinen direkten Zugang zum Zahlungssystem hat, h\u00e4ngt an der Gnade einer anderen Bank, und die kann jederzeit De-Risking betreiben.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die amerikanische Kehrtwende 2025 und 2026<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Regierungswechsel drehte sich der Wind. Am 7. August 2025 unterzeichnete Pr\u00e4sident Donald Trump die Executive Order &bdquo;Guaranteeing Fair Banking for All Americans&ldquo; (<a href='https:\/\/www.whitehouse.gov\/presidential-actions\/2025\/08\/guaranteeing-fair-banking-for-all-americans\/'>White House<\/a>). Sie weist die Bankenaufseher an, das Reputationsrisiko und \u00e4hnliche Konzepte aus Leitf\u00e4den und Pr\u00fcfungshandb\u00fcchern zu streichen, politisch oder religi\u00f6s motiviertes Debanking zu unterbinden und betroffene Kunden wieder aufzunehmen. Bis zum 5. Dezember 2025 sollten die Beh\u00f6rden Institute identifizieren, die solche Praktiken betrieben haben, und gegebenenfalls Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aufsicht setzte das um. Bereits im April 2026 strichen die Bankenaufseher OCC und FDIC das Reputationsrisiko als eigenst\u00e4ndige Aufsichtskategorie. Am 27. August 2026 finalisierten beide Beh\u00f6rden eine Regel, die &bdquo;unsichere oder unsolide Gesch\u00e4ftspraktiken&ldquo; einheitlich definiert und die Pr\u00fcfer anweist, materielle Finanzrisiken \u00fcber nichtfinanzielle Faktoren wie Prozesse, Dokumentation oder eben Reputation zu stellen (<a href='https:\/\/www.cryptotimes.io\/2026\/08\/28\/occ-and-fdic-finalize-bank-rule-as-crypto-debanking-debate-continues\/'>The Crypto Times<\/a>). Die Fed leitete parallel ein Verfahren ein, um das Reputationsrisiko ebenfalls aus ihrer Aufsicht zu entfernen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Doch die Kehrtwende hat einen Haken, und der f\u00fchrt direkt zur\u00fcck zu AML. Kritiker warnen, dass ein Zur\u00fcckdr\u00e4ngen weicher Kriterien die Geldw\u00e4sche- und Betrugsabwehr schw\u00e4chen und in Konflikt mit bestehenden Compliance-Pflichten geraten k\u00f6nnte. Banken sollen Krypto-Kunden k\u00fcnftig nicht mehr pauschal ablehnen, bleiben aber verpflichtet, jeden verd\u00e4chtigen Cent zu melden. Genau in diesem Spannungsfeld, Zugang gew\u00e4hren und trotzdem l\u00fcckenlos \u00fcberwachen, sitzt jede Bank fest.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Europas leiserer Streit: De-Risking statt Chokepoint<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">In der EU fehlt das politische Theater, das Problem ist aber dasselbe und schon l\u00e4nger anerkannt. Die Europ\u00e4ische Bankenaufsicht (EBA) warnt seit Jahren vor unbedachtem De-Risking. In ihrer Stellungnahme vom 5. Januar 2022 hielt sie fest, dass das pauschale Ausschlie\u00dfen ganzer Kundengruppen ohne Pr\u00fcfung des individuellen Risikoprofils ungerechtfertigt sein kann und ein Zeichen f\u00fcr unzureichendes Risikomanagement ist. Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen sei Voraussetzung f\u00fcr die Teilhabe am Wirtschaftsleben.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Im M\u00e4rz 2023 legte die EBA Leitlinien nach, die klarstellen: AML-Pflichten und der Zugang zu Finanzdienstleistungen schlie\u00dfen sich nicht aus; Institute d\u00fcrfen Kunden nicht ohne triftigen Grund abweisen (<a href='https:\/\/www.eba.europa.eu\/publications-and-media\/press-releases\/eba-issues-guidelines-challenge-unwarranted-de-risking-and'>EBA<\/a>). Auch die FATF, der globale Standardsetzer, betont seit 2014, dass De-Risking gerade nicht der risikobasierte Ansatz ist, sondern dessen Gegenteil: Banken sollen Risiken steuern, nicht ganze Sektoren wie VASPs, also Krypto-Dienstleister, vor die T\u00fcr setzen (<a href='https:\/\/www.fatf-gafi.org\/en\/publications\/Fatfrecommendations\/Risk-based-approach-banking-sector.html'>FATF<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Papier ist geduldig, und genau das ist das Problem. In ihren Bestandsaufnahmen zum De-Risking r\u00e4umt die EBA selbst ein, dass die Praxis fortbesteht, obwohl sie den eigenen Vorgaben widerspricht; betroffen sind neben Kryptofirmen auch Zahlungsdienstleister, gemeinn\u00fctzige Organisationen und Kunden ohne klassische Ausweisdokumente. Anders als in den USA gibt es in Europa aber keinen pr\u00e4sidialen Federstrich, der das Verhalten \u00fcber Nacht \u00e4ndert. Die Korrektur l\u00e4uft \u00fcber Aufsichtsgespr\u00e4che, Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfungen und, ab 2027, \u00fcber ein neues Regelbuch.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU rahmt Debanking also nicht als Kulturkampf, sondern als Frage der finanziellen Inklusion. Das klingt harmloser, \u00e4ndert aber wenig am Alltag: Eine EBA-Leitlinie zwingt keine einzelne Bank, ein konkretes Krypto-Konto zu er\u00f6ffnen. Und genau hier wird der deutsche Markt zum Lehrst\u00fcck.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der deutsche Flaschenhals: Abh\u00e4ngigkeit von wenigen BaaS-Banken<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kaum eine Kryptofirma in Deutschland hat eine eigene Vollbanklizenz. Stattdessen mieten sich Fintechs bei spezialisierten Banking-as-a-Service-Anbietern ein, die die regulierte Infrastruktur stellen. Der wichtigste ist die Berliner Solaris SE, eine BaFin-lizenzierte Bank, \u00fcber deren Schiene jahrelang ein Gro\u00dfteil der deutschen Krypto- und Neobanken lief. Diese Konzentration ist ein Klumpenrisiko: Ger\u00e4t der BaaS-Anbieter unter Druck, wackelt die halbe Branche mit.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Und genau das passierte, ausgel\u00f6st durch AML. Im Dezember 2022 ordnete die BaFin an, dass Solaris seine Gesch\u00e4ftsorganisation in Risikomanagement und Geldw\u00e4schepr\u00e4vention in Ordnung bringen muss; die Aufsicht beschr\u00e4nkte neue Kooperationspartnerschaften und setzte einen Sonderbeauftragten ein, der die Umsetzung \u00fcberwacht (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Massnahmen\/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG\/meldung_2023_01_26_Solaris_SE.html'>BaFin<\/a>). Die Anordnung wurde im Januar 2023 bestandskr\u00e4ftig. 2024 legte die BaFin nach und verlangte erneut die Beseitigung von M\u00e4ngeln in der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention. F\u00fcr die angeschlossenen Fintechs bedeutete das: weniger Wachstum, mehr Pr\u00fcfungen, wackeligere Rampen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie fragil dieses Modell ist, zeigte schon der Fall Nuri (vormals Bitwala). Die Berliner Krypto-Neobank war als vertraglich gebundener Vermittler an Solaris angebunden und meldete am 9. August 2022 Insolvenz an, nachdem der Kryptowinter und das Einfrieren der Auszahlungen beim US-Anbieter Celsius ihr Bitcoin-Zinsprodukt und ihre Liquidit\u00e4t untergruben (<a href='https:\/\/www.juraforum.de\/news\/nuri-ehem-bitwala-gmbh-meldet-insolvenz-an-solaris-bank-fungierte-als-haftungsdach_258321'>Juraforum<\/a>). Nuri war kein klassischer Debanking-Fall, sondern eine Pleite im B\u00e4renmarkt, aber die Lehre ist dieselbe: Wer keine eigene Lizenz hat und an einer einzigen Partnerbank h\u00e4ngt, ist verwundbar, sobald AML-Druck oder Marktstress diese Partnerbank trifft.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Basiskonto f\u00fcr Menschen, aber nicht f\u00fcr Krypto-Firmen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Privatpersonen kennt das deutsche Recht ein starkes Gegenmittel gegen Debanking: das Basiskonto. Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG), das seit 2016 die EU-Zahlungskontenrichtlinie umsetzt, hat jeder Verbraucher mit rechtm\u00e4\u00dfigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Konto mit Grundfunktionen, einschlie\u00dflich Wohnungsloser und Asylsuchender. Es gilt ein Kontrahierungszwang: Eine Bank, die Zahlungskonten anbietet, muss auch Basiskonten anbieten und darf sie nicht ohne triftigen Grund verweigern oder k\u00fcndigen (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/DE\/verbraucherinnen-verbraucher\/themen-finanzprodukte\/konten-zahlungen\/konten\/basiskonto\/basiskonto.html'>BaFin<\/a>). Wer also privat Krypto handelt und deshalb sein Girokonto verliert, hat einen einklagbaren Anspruch auf ein Basiskonto.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Unternehmen sieht die Lage ganz anders aus. Ein Recht auf ein Gesch\u00e4ftskonto gibt es in Deutschland nicht. Ein reines Krypto-Unternehmen, das seine Hausbank verliert, steht rechtlich weitgehend im Regen. Eine Teill\u00f6sung bietet die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2: Ihr Artikel 36 verpflichtet Kreditinstitute, Zahlungsinstituten den Zugang zu Kontodiensten auf objektiver, nichtdiskriminierender und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Basis zu gew\u00e4hren, und eine Ablehnung gegen\u00fcber der Aufsicht zu begr\u00fcnden (<a href='https:\/\/lexparency.org\/eu\/32015L2366\/ART_36\/'>PSD2, Artikel 36<\/a>). Der Haken: Dieser Anspruch greift nur, wenn die Firma selbst als Zahlungs- oder E-Geld-Institut lizenziert ist. Ein reiner Krypto-Verwahrer oder Tauschdienst ohne solche Lizenz f\u00e4llt durch das Raster.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Akteur<\/th><th>Rechtsgrundlage<\/th><th>Anspruch auf Konto?<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Privatperson (Verbraucher)<\/td><td>ZKG \/ EU-Zahlungskontenrichtlinie<\/td><td>Ja, einklagbarer Anspruch auf ein Basiskonto<\/td><\/tr><tr><td>Zahlungs- oder E-Geld-Institut<\/td><td>PSD2 Artikel 36<\/td><td>Ja, Zugang auf objektiver, nichtdiskriminierender Basis; Ablehnung ist zu begr\u00fcnden<\/td><\/tr><tr><td>Krypto-Dienstleister (CASP) ohne PI\/EMI-Lizenz<\/td><td>keine spezifische Norm<\/td><td>Nein, kein ausdr\u00fccklicher Anspruch<\/td><\/tr><tr><td>Unternehmen allgemein<\/td><td>keine spezifische Norm<\/td><td>Nein, es gilt die Vertragsfreiheit der Bank<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>MiCA-Lizenz, aber kein Bankkonto<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die europ\u00e4ische Kryptoverordnung MiCA sollte der Branche Seriosit\u00e4t verleihen, und sie tut es auch: Wer eine CASP-Zulassung hat, ist beaufsichtigt, gepr\u00fcft und an strenge Vorgaben gebunden. Nur l\u00f6st dieses G\u00fctesiegel das Kontoproblem nicht. Eine MiCA-Lizenz ist kein Bankkonto, und sie verpflichtet keine Bank, eines zu er\u00f6ffnen. In der Praxis berichten lizenzierte Anbieter, dass die Suche nach einer verl\u00e4sslichen Bankverbindung oft schwieriger ist als die Lizenz selbst.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Versch\u00e4rft wird das durch die Abgrenzung zwischen MiCA und Zahlungsrecht. Nach einem No-Action-Letter der EBA vom Juni 2025 gilt: Wer E-Geld-Token, also regulierte Stablecoins, im Kundenauftrag verwahrt oder transferiert, erbringt Zahlungsdienste und braucht daf\u00fcr eine PSD2-Lizenz oder einen lizenzierten Partner; die \u00dcbergangsfrist endete im M\u00e4rz 2026 (<a href='https:\/\/www.eba.europa.eu\/publications-and-media\/press-releases\/eba-publishes-no-action-letter-interplay-between-payment-services-directive-psd23-and-markets-crypto'>EBA<\/a>). In der Folge klopften \u00fcber hundert CASPs bei den nationalen Aufsehern an, um zus\u00e4tzlich als Zahlungs- oder E-Geld-Institut zugelassen zu werden. Erst diese Doppellizenz er\u00f6ffnet den PSD2-Kontozugang aus dem vorigen Abschnitt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr viele Nutzer ist die Konsequenz simpel: Sie weichen auf krypto-eigene Schienen aus. Selbstverwahrung, Stablecoin-Zahlungen und Netzwerke wie das <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/lightning-network-sicherheit-risiken-schutz-2026\/'>Lightning Network<\/a> erlauben Werttransfers, ohne dass eine Bank \u00fcberhaupt eingebunden ist. Dasselbe Muster zeigt sich, wenn Nutzer Ein- und Auszahlungen bei <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/wie-funktionieren-crypto-casinos\/'>Krypto-Diensten wie Online-Casinos<\/a> direkt aus der eigenen Wallet abwickeln, komplett am Bankkonto vorbei. Debanking treibt die Aktivit\u00e4t also nicht aus dem Markt, sondern aus dem beaufsichtigten Teil des Marktes heraus, was AML-politisch das Gegenteil des Gewollten ist.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was AMLR und AMLA am Kontostreit \u00e4ndern<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldw\u00e4scheverordnung AMLR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt den Flickenteppich nationaler Regeln durch ein einheitliches Regelwerk (<a href='https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/reg\/2024\/1624\/oj'>EUR-Lex<\/a>). Gleichzeitig \u00fcbernimmt die neue Beh\u00f6rde AMLA mit Sitz in Frankfurt die zentrale Koordination und beaufsichtigt ab 2028 die riskantesten Institute direkt, darunter ausdr\u00fccklich Kryptoanbieter. F\u00fcr die Debanking-Frage ist das ein zweischneidiges Schwert.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Einerseits zwingt die Harmonisierung Banken zu einer sauberen Einzelfallpr\u00fcfung: Die AMLR verlangt, dass ein Institut seine Ma\u00dfnahmen jederzeit gegen\u00fcber der Aufsicht als risikoangemessen begr\u00fcnden kann. Kann es einen Kunden nicht ausreichend pr\u00fcfen, muss es die Beziehung beenden und gegebenenfalls Verdacht melden, aber allein der Abbruch darf den Empfang von Geldern nicht generell blockieren. Anders gesagt: Pauschales Aussortieren ohne Begr\u00fcndung wird schwerer zu rechtfertigen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Andererseits hebt dieselbe Verordnung die Compliance-Latte. Je detaillierter und sch\u00e4rfer die Pflichten, desto teurer wird ein risikobehafteter Kunde, und desto verlockender die K\u00fcndigung. Ob AMLA das De-Risking eind\u00e4mmt oder verfestigt, h\u00e4ngt davon ab, wie streng die Beh\u00f6rde die Inklusionslinie der EBA gegen die reine Risikovermeidung durchsetzt. Wie die neue Aufsichtsarchitektur unter BaFin und AMLA im Detail funktioniert, ist ein <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/kyc-aml-krypto-2026-bafin-amla-regeln\/'>Kapitel f\u00fcr sich<\/a>.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>USA gegen EU: zwei Wege, ein Zielkonflikt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Beide Rechtsr\u00e4ume ringen mit demselben Widerspruch, w\u00e4hlen aber unterschiedliche Wege. Die USA gehen den politischen, quasi ordnungspolitischen Weg: Per Executive Order und Aufsichtsregel wird das Reputationskriterium gestrichen und Banken wird untersagt, Kunden aus politischen Gr\u00fcnden abzulehnen. Die EU geht den b\u00fcrokratischen Weg: EBA-Leitlinien, Inklusionsvorgaben und ein harmonisiertes Regelbuch, das Einzelfallpr\u00fcfung erzwingt. Der folgende Vergleich fasst die Lage zusammen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Aspekt<\/th><th>USA<\/th><th>EU \/ Deutschland<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Kampfbegriff<\/td><td>Operation Chokepoint 2.0<\/td><td>De-Risking (finanzielle Inklusion)<\/td><\/tr><tr><td>Zentrale Norm<\/td><td>Executive Order &bdquo;Fair Banking&ldquo; (2025), OCC\/FDIC-Regel (2026)<\/td><td>EBA-Stellungnahme (2022) und Leitlinien (2023), AMLR (ab 2027)<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Konto<\/td><td>kein allgemeines; Streit um das Fed-Master-Konto<\/td><td>Basiskonto f\u00fcr Verbraucher (ZKG); PSD2 Artikel 36 f\u00fcr Zahlungsinstitute<\/td><\/tr><tr><td>Reputationsrisiko<\/td><td>wird aktiv gestrichen<\/td><td>kein formales Kriterium, faktisch aber wirksam<\/td><\/tr><tr><td>Leitfall 2026<\/td><td>Custodia Bank vor dem Supreme Court<\/td><td>Solaris-BaFin-Anordnung; CASPs ohne Bankzugang<\/td><\/tr><tr><td>Grundkonflikt<\/td><td>Zugang erzwingen gegen AML-Pflichten<\/td><td>Inklusion gegen Risikovermeidung<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Unter der Oberfl\u00e4che laufen beide Systeme auf denselben Punkt hinaus. In den USA wird der Konflikt offen politisch ausgetragen und per Anordnung entschieden, was schnelle, aber angreifbare Kehrtwenden erm\u00f6glicht, wie der jahrelange Streit um Custodia zeigt. In der EU ist er in Verordnungen und Leitlinien eingehegt, was Berechenbarkeit schafft, die Verantwortung aber an die einzelne Bank zur\u00fcckgibt, die im Zweifel weiter aussortiert. Kein Modell l\u00f6st den Grundwiderspruch auf, dass ein Institut zugleich T\u00fcr\u00f6ffner und Torw\u00e4chter sein soll; sie verschieben ihn nur an unterschiedliche Stellen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die deutsche Ironie: Jetzt entdecken die Banken Krypto<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend einzelne Krypto-Firmen um Konten k\u00e4mpfen, vollziehen die etablierten Banken selbst eine bemerkenswerte Kehrtwende. 2026 ist das Jahr, in dem der deutsche Bankensektor in Masse in den Kryptohandel einsteigt. Die DZ Bank erhielt Ende 2025 die MiCAR-Erlaubnis und startete im Januar 2026 die Plattform &bdquo;meinKrypto&ldquo; in der VR-BankingApp, zun\u00e4chst f\u00fcr Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Cardano, mit Verwahrung \u00fcber B\u00f6rse Stuttgart Digital (<a href='https:\/\/cvj.ch\/aktuell\/news\/deutsche-sparkassen-und-volksbanken-oeffnen-den-krypto-handel\/'>CVJ<\/a>). Die DekaBank baut als Wertpapierdienstleister das Backend f\u00fcr rund 340 Sparkassen, und die Commerzbank bietet als erste gro\u00dfe Universalbank mit BaFin-Kryptoverwahrlizenz institutionelle Verwahrung an. Zusammengenommen bringen laut Branchenberichten rund 1.000 deutsche Institute Kryptohandel zu ihren Kunden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ironie ist offensichtlich: Dieselben H\u00e4user, die Krypto-Startups jahrelang misstrauisch be\u00e4ugten, verkaufen ihren Privatkunden nun Bitcoin. Was hat sich ge\u00e4ndert? Vor allem der Rechtsrahmen. MiCA gibt den Banken ein klares Regelbuch und damit die aufsichtsrechtliche Deckung, die vorher fehlte; das Reputationsrisiko sinkt, wenn der Gesetzgeber die Aktivit\u00e4t ausdr\u00fccklich reguliert. Doch f\u00fcr die Debanking-Frage ist das nur ein Teilfortschritt. Dass eine Sparkasse ihren Kunden Ether verkauft, hei\u00dft nicht, dass sie einem unabh\u00e4ngigen Krypto-Verwahrer ein Gesch\u00e4ftskonto gibt. Im Zweifel vertieft der Trend den Graben sogar: Wenn Banken Krypto selbst anbieten, sinkt ihr Anreiz, der unabh\u00e4ngigen Konkurrenz die Rampen offenzuhalten.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was Betroffene tun k\u00f6nnen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Unternehmen beginnt der beste Schutz vor Debanking bei der eigenen Compliance. Wer seine Geldw\u00e4schepr\u00e4vention sauber dokumentiert, pr\u00fcff\u00e4hig aufgestellt ist und der Bank auf Nachfrage l\u00fcckenlose Herkunftsnachweise liefern kann, senkt den wahrgenommenen Aufwand und damit den K\u00fcndigungsanreiz. Zweitens hilft Diversifizierung: mehrere Bankverbindungen statt einer einzigen, idealerweise auch bei krypto-affinen Instituten. Drittens lohnt der Blick auf die eigene Lizenzstruktur, denn erst eine Zahlungs- oder E-Geld-Lizenz er\u00f6ffnet den PSD2-Kontozugang und die Pflicht der Bank, eine Ablehnung zu begr\u00fcnden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wird ein Konto trotzdem gek\u00fcndigt, sollten Betroffene die schriftliche Begr\u00fcndung einfordern (bei Zahlungsinstituten muss die Bank die Ablehnung gegen\u00fcber der Aufsicht motivieren) und die Schlichtungsstellen nutzen, etwa den Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe oder eine Beschwerde bei der BaFin. Privatpersonen haben es einfacher: Der Anspruch auf ein Basiskonto ist einklagbar, und die BaFin f\u00fchrt ein Verwaltungsverfahren durch, wenn eine Bank es zu Unrecht verweigert.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Als letzte R\u00fcckfallebene bleibt die krypto-eigene Infrastruktur. Selbstverwahrung und Stablecoin-Zahlungen funktionieren ohne Bank, verlagern aber Verantwortung und Risiko vollst\u00e4ndig auf den Nutzer. Wer diesen Weg geht, sollte die Sicherheitsfragen der Eigenverwahrung ernst nehmen, von der Schl\u00fcsselverwaltung bis zur Absicherung gegen Phishing.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Ausblick: der Zielkonflikt bleibt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Debanking ist kein Betriebsunfall, sondern die logische Kehrseite einer Politik, die Banken zu Torw\u00e4chtern des Finanzsystems macht. Solange dieselbe Bank haftet, wenn schmutziges Geld durchrutscht, wird sie riskante Kunden im Zweifel meiden, ganz gleich, wie viele Leitlinien die Inklusion beschw\u00f6ren. Die USA versuchen, den Zugang per Anordnung zu erzwingen, und riskieren, die AML-Abwehr zu lockern. Die EU setzt auf Einzelfallpr\u00fcfung und Harmonisierung, und riskiert, dass die h\u00f6here Compliance-Latte das De-Risking eher befeuert.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bewegung ist trotzdem in Sicht. Mit PSD3 und der geplanten Zahlungsdiensteverordnung will die EU den Kontozugang f\u00fcr Zahlungsinstitute st\u00e4rken; AMLA wird zeigen m\u00fcssen, ob eine zentrale Aufsicht die Inklusionslinie tats\u00e4chlich durchsetzt oder nur die Latte h\u00f6her legt. Und der Supreme-Court-Fall Custodia k\u00f6nnte in den USA grunds\u00e4tzlich kl\u00e4ren, ob eine regulierte Bank ein Recht auf Zugang zum Zahlungssystem hat. F\u00fcr die Krypto-Branche bleibt die Bilanz n\u00fcchtern: Eine Lizenz sch\u00fctzt vor Strafe, aber nicht vor dem leeren Konto. Der eigentliche Lackmustest der Regulierung ist nicht, ob man einsteigen darf, sondern ob man ein Konto beh\u00e4lt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufige Fragen (FAQ)<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Was bedeutet Debanking bei Krypto?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Debanking bezeichnet den Fall, dass eine Bank einem Kryptounternehmen oder einer privaten Krypto-Nutzerin das Konto verweigert oder k\u00fcndigt, nicht wegen eines konkreten Verdachts, sondern weil sie die gesamte Kundengruppe als zu risikoreich einstuft. Aufseher nennen dieses pauschale Aussortieren De-Risking; es ist eine Nebenwirkung strenger Geldw\u00e4scheregeln.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Habe ich in Deutschland ein Recht auf ein Konto, wenn ich Krypto handle?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Als Privatperson ja: Das Zahlungskontengesetz gibt jedem Verbraucher mit rechtm\u00e4\u00dfigem Aufenthalt in der EU einen einklagbaren Anspruch auf ein Basiskonto, den eine Bank nicht ohne triftigen Grund verweigern darf. F\u00fcr Unternehmen gibt es dagegen kein allgemeines Recht auf ein Gesch\u00e4ftskonto; nur lizenzierte Zahlungs- oder E-Geld-Institute k\u00f6nnen sich auf den Kontozugang nach PSD2 Artikel 36 berufen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Warum k\u00fcndigen Banken Krypto-Firmen trotz MiCA-Lizenz das Konto?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine MiCA-Lizenz belegt, dass ein Anbieter reguliert ist, verpflichtet aber keine Bank, ihm ein Konto zu geben. Aus Sicht vieler Banken bleibt der Aufwand f\u00fcr \u00dcberwachung, Travel Rule und Sanktions-Screening hoch und das Bu\u00dfgeldrisiko real, sodass die K\u00fcndigung betriebswirtschaftlich attraktiver erscheint als die laufende Kontrolle.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was \u00e4ndert die neue EU-Geldw\u00e4scheverordnung AMLR?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 10. Juli 2027 gilt ein einheitliches EU-Regelwerk, \u00fcberwacht von der neuen Beh\u00f6rde AMLA in Frankfurt. Es verlangt von Banken eine begr\u00fcndbare Einzelfallpr\u00fcfung und erschwert damit pauschales Aussortieren; zugleich erh\u00f6ht es die Compliance-Anforderungen, was risikobehaftete Kunden f\u00fcr Banken teurer machen kann. Ob das De-Risking eher bremst oder verst\u00e4rkt, ist offen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was kann ich tun, wenn meine Bank mir wegen Krypto das Konto k\u00fcndigt?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Fordern Sie eine schriftliche Begr\u00fcndung und pr\u00fcfen Sie Ihren Rechtsanspruch: Privatpersonen k\u00f6nnen auf ein Basiskonto bestehen und sich bei der BaFin beschweren, Zahlungsinstitute k\u00f6nnen sich auf PSD2 berufen. Diversifizieren Sie Bankverbindungen, halten Sie Ihre Geldw\u00e4sche-Dokumentation bereit, und nutzen Sie Schlichtungsstellen wie den Bankenombudsmann.<\/p><script type='application\/ld+json'>{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Was bedeutet Debanking bei Krypto?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Debanking bezeichnet den Fall, dass eine Bank einem Kryptounternehmen oder einer privaten Krypto-Nutzerin das Konto verweigert oder k\u00fcndigt, nicht wegen eines konkreten Verdachts, sondern weil sie die gesamte Kundengruppe als zu risikoreich einstuft. 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