{"id":480,"date":"2026-09-06T04:30:33","date_gmt":"2026-09-06T04:30:33","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/mica-umsetzung-2026-laufende-aufsicht-dora-amla\/"},"modified":"2026-09-06T04:30:33","modified_gmt":"2026-09-06T04:30:33","slug":"mica-umsetzung-2026-laufende-aufsicht-dora-amla","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/mica-umsetzung-2026-laufende-aufsicht-dora-amla\/","title":{"rendered":"MiCA-Umsetzung 2026: Warum die Lizenz erst der Anfang ist"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 1. Juli 2026 endete die \u00dcbergangsfrist der EU-Kryptoverordnung MiCA. Seither gilt in der Europ\u00e4ischen Union der Grundsatz: Nur wer eine Zulassung besitzt, darf am Markt bleiben. Wer Kryptowerte verwahrt, tauscht oder handelt, braucht eine Lizenz als Crypto-Asset Service Provider (CASP) oder muss sein Gesch\u00e4ft geordnet abwickeln. Deutschland steht in dieser neuen Ordnung an der Spitze: Mit 79 zugelassenen CASPs f\u00fchrt die Bundesrepublik das <a href='https:\/\/www.outrun.at\/micar-dashboard'>ESMA-Register<\/a> deutlich vor Frankreich und den Niederlanden an. Bitcoin notiert an diesem 6. September bei rund 68.600 Euro (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>CoinGecko<\/a>), die Kurse sind ruhig, die Schlagzeilen zur Lizenzvergabe verstummen. Das t\u00e4uscht. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt erst.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Denn die Zulassung ist kein Ziel, sondern eine Eintrittskarte. Wer sie hat, tritt in ein Regime laufender Aufsicht ein, das mit MiCA allein nicht beschrieben ist. Betriebsstabilit\u00e4t nach DORA, die Geldw\u00e4sche-Spur der Travel Rule, die neue Anti-Geldw\u00e4sche-Beh\u00f6rde AMLA in Frankfurt und ein dichtes Meldewesen greifen ineinander. Und w\u00e4hrend die Anbieter ihre frisch erkauften Prozesse einspielen, hat die EU-Kommission die \u00dcberpr\u00fcfung von MiCA gestartet, deren Konsultation am 30. September endet. Die Regeln, f\u00fcr die viele Firmen Millionen ausgegeben haben, stehen bereits wieder zur Debatte.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Vom Antrag zur Dauerpflicht: Wo die Umsetzung wirklich steht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA (Verordnung (EU) 2023\/1114) ist kein pl\u00f6tzliches Ereignis, sondern eine mehrstufige Einf\u00fchrung. Der Text trat am 29. Juni 2023 in Kraft, die Regeln f\u00fcr wertreferenzierte Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) gelten seit dem 30. Juni 2024, die Pflichten f\u00fcr Dienstleister und das Marktmissbrauchsregime seit dem 30. Dezember 2024. Parallel bindet seit dem 17. Januar 2025 die Verordnung \u00fcber die digitale operationale Resilienz, kurz DORA, dieselben Unternehmen. Die letzte Stufe war die \u00dcbergangsfrist nach Artikel 143, die EU-weit am 1. Juli 2026 auslief.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland ging dabei einen eigenen Weg. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz und das darin enthaltene Kryptom\u00e4rkteaufsichtsgesetz k\u00fcrzten die nationale Frist auf zw\u00f6lf Monate; f\u00fcr deutsche Altanbieter endete sie bereits am 31. Dezember 2025, ein halbes Jahr vor dem EU-Standard. Zust\u00e4ndig ist die <a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Merkblatt\/mb_250103_Kryptowerte_Dienstl.html'>BaFin<\/a>, f\u00fcr Fragen der Finanzstabilit\u00e4t die Bundesbank. Das Ergebnis l\u00e4sst sich z\u00e4hlen: Anfang September f\u00fchrt das ESMA-Register 331 zugelassene CASPs im gesamten EWR, dazu 43 E-Geld-Token und 167 als nicht konform markierte Anbieter (<a href='https:\/\/crypto.news\/germany-extends-mica-lead-as-six-more-banks-secure-crypto-licenses\/'>crypto.news<\/a>).<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Datum<\/th><th>Meilenstein der Umsetzung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>29. Juni 2023<\/td><td>MiCA tritt in Kraft<\/td><\/tr><tr><td>30. Juni 2024<\/td><td>Regeln f\u00fcr Stablecoins (ART und EMT) gelten<\/td><\/tr><tr><td>30. Dezember 2024<\/td><td>CASP-Pflichten, Marktmissbrauchsregime und Travel Rule gelten<\/td><\/tr><tr><td>17. Januar 2025<\/td><td>DORA gilt<\/td><\/tr><tr><td>31. Dezember 2025<\/td><td>Ende der verk\u00fcrzten deutschen \u00dcbergangsfrist<\/td><\/tr><tr><td>1. Juli 2026<\/td><td>Ende der EU-\u00dcbergangsfrist (Art. 143)<\/td><\/tr><tr><td>30. September 2026<\/td><td>Frist der MiCA-\u00dcberpr\u00fcfungskonsultation<\/td><\/tr><tr><td>30. Juni 2027<\/td><td>Kommissionsbericht zur \u00dcberpr\u00fcfung f\u00e4llig<\/td><\/tr><tr><td>10. Juli 2027<\/td><td>AMLR (VO 2024\/1624) gilt EU-weit<\/td><\/tr><tr><td>2028<\/td><td>AMLA beginnt direkte Aufsicht ausgew\u00e4hlter Institute<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Deutschland f\u00fchrt die Liste an, doch die Zahl t\u00e4uscht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">79 Lizenzen klingen nach einem Vorsprung, und in gewissem Sinne sind sie das. Doch die Zahl erkl\u00e4rt sich zu einem guten Teil aus der Struktur des deutschen Finanzsektors. Deutschland z\u00e4hlt hunderte Kreditinstitute, viele davon bereits reguliert. F\u00fcr sie sieht MiCA in Artikel 60 ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren vor: Wer schon eine Banklizenz oder eine Zulassung als Wertpapierfirma hat, muss den Krypto-Dienst nur anzeigen, nicht komplett neu beantragen. Deshalb ist die deutsche Liste bankenlastig. Zuletzt kamen allein sechs Genossenschaftsbanken hinzu, die Deutschland von 57 Zulassungen Ende Juni auf 79 brachten (<a href='https:\/\/coinpaprika.com\/news\/germany-mica-lead-widens-79-licences\/'>Coinpaprika<\/a>). Die BaFin selbst verweist darauf, dass die hohe Zahl auch die Gr\u00f6\u00dfe des Sektors und die Menge der Kreditinstitute spiegelt.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Zugelassene CASPs (Anfang September 2026)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland<\/td><td>79<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>35<\/td><\/tr><tr><td>Niederlande<\/td><td>29<\/td><\/tr><tr><td>\u00fcbrige EWR-Staaten zusammen<\/td><td>rund 188<\/td><\/tr><tr><td>EWR gesamt<\/td><td>331<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Auf der deutschen Liste stehen \u00fcberwiegend etablierte Namen des Finanzplatzes: B\u00f6rse Stuttgart Digital, die Commerzbank, die DZ BANK, DekaBank, der Neobroker Trade Republic, die Smartphone-Bank N26 sowie Krypto-Spezialisten wie Bitpanda und Crypto Finance. Diese Mischung ist kein Zufall. MiCA belohnt Institute, die schon Compliance-Abteilungen, Wirtschaftspr\u00fcfer und Meldeprozesse haben; ein Start-up muss all das erst aufbauen. Der viel beschworene Zugang f\u00fcr kleine Anbieter existiert auf dem Papier, in der Praxis verschiebt sich das Gewicht zu den Gro\u00dfen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinzu kommt der Pass. Eine in einem Mitgliedstaat erteilte Zulassung gilt im gesamten EWR; wer in Deutschland lizenziert ist, darf grenz\u00fcberschreitend anbieten, und umgekehrt bedienen zahlreiche im Ausland zugelassene Firmen deutsche Kunden per Notifizierung. Die 79 sind also nur ein Ausschnitt des Angebots, das deutschen Anlegern offensteht, und die reine Standortzahl sagt wenig \u00fcber den tats\u00e4chlichen Wettbewerb aus.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Lizenz war der leichte Teil<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Zulassung zu bekommen, ist ein Projekt mit einem Enddatum. Sie zu behalten, ist ein Dauerzustand. MiCA verlangt von jedem CASP laufend Eigenmittel, die sich nach der Art der Dienstleistung richten, eine Trennung der Kundengelder und Kryptowerte vom Firmenverm\u00f6gen nach Artikel 70, ein funktionierendes Beschwerdemanagement, Regeln gegen Interessenkonflikte, Vorgaben f\u00fcr Auslagerungen und ein regelm\u00e4\u00dfiges Meldewesen an die Aufsicht. Wer Kryptowerte \u00f6ffentlich anbietet, haftet f\u00fcr sein Whitepaper und muss es aktuell halten; wer wirbt, unterliegt strengen Marketingregeln. Das alles endet nicht mit der Lizenzurkunde, es beginnt mit ihr.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinter den Stichworten steckt echter Aufwand. Die Eigenmittel binden Kapital, die Trennung der Kundenbest\u00e4nde verlangt eine sauber getestete Verwahrarchitektur, das Meldewesen liefert der Aufsicht regelm\u00e4\u00dfig Kennzahlen, und jede Auslagerung an einen Dienstleister muss vertraglich und technisch abgesichert sein. Hinzu kommen j\u00e4hrliche Pr\u00fcfungen und, je nach Gr\u00f6\u00dfe, die Einstufung als bedeutender Anbieter, die zus\u00e4tzliche Pflichten ausl\u00f6st. Das ist der Unterschied zwischen einem einmaligen Antrag und einem laufenden Betrieb unter Aufsicht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Anders gesagt: Der Aufwand verschiebt sich von der Zulassung zur Aufsicht. Und diese Aufsicht ist nicht auf MiCA beschr\u00e4nkt. Auf einem einzigen deutschen Krypto-Anbieter stapeln sich mindestens vier weitere Regelwerke: DORA f\u00fcr die Betriebsstabilit\u00e4t, die Travel Rule f\u00fcr die Nachverfolgbarkeit von Transfers, das kommende Anti-Geldw\u00e4sche-Paket rund um die AMLA und, sobald Derivate ins Spiel kommen, die Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Dieser Stapel ist die eigentliche Geschichte der MiCA-Umsetzung im Jahr 2026.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>DORA: Betriebsstabilit\u00e4t wird zur Aufsichtsfront<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kein Regelwerk zeigt den Wandel deutlicher als DORA. Die <a href='https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/reg\/2022\/2554\/oj'>Verordnung (EU) 2022\/2554<\/a> gilt seit dem 17. Januar 2025 und verlangt von Finanzunternehmen, darunter ausdr\u00fccklich CASPs, ein dokumentiertes Management ihrer IKT-Risiken, klassifizierte und gemeldete Vorf\u00e4lle, regelm\u00e4\u00dfige Resilienztests und einen belastbaren \u00dcberblick \u00fcber ihre Technologie-Dienstleister. Schwere St\u00f6rungen sind in drei Stufen zu melden: eine Erstmeldung, ein Zwischenbericht, ein Abschlussbericht. 2026 ist das Jahr, in dem die Aufsicht von der Anleitung zur Durchsetzung \u00fcbergeht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Kryptowerte trifft DORA einen besonders wunden Punkt. Eine \u00dcberweisung l\u00e4sst sich zur\u00fcckholen, eine best\u00e4tigte Blockchain-Transaktion nicht. F\u00e4llt ein System im falschen Moment aus oder gelangt ein Angreifer an die Signaturschl\u00fcssel, ist der Schaden oft endg\u00fcltig. Deshalb verlangt die Aufsicht von Krypto-Anbietern nicht nur, dass sie Angriffe abwehren, sondern auch, dass sie den Betrieb nach einem Vorfall nachweislich wiederherstellen k\u00f6nnen, mit getesteten Verfahren statt mit guten Absichten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">BaFin-Pr\u00e4sident Mark Branson stellte DORA bei der Jahrespressekonferenz am 12. Mai 2026 in den Mittelpunkt. &bdquo;Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen die Anforderungen von DORA erf\u00fcllen, der Verordnung \u00fcber digitale operationale Resilienz im Finanzsektor&ldquo;, sagte er (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Reden\/re_260512_jahrespressekonferenz2026.html'>BaFin<\/a>). Die Messlatte liegt hoch. &bdquo;Schwachstellen m\u00fcssen sie viel schneller schlie\u00dfen&ldquo;, so Branson. &bdquo;Fr\u00fcher konnten Patch-Management-Zyklen in Monaten gemessen werden. K\u00fcnftig m\u00fcssen sie binnen weniger Tage, wenn nicht gar Stunden abgeschlossen sein.&ldquo; F\u00fcr eine Krypto-B\u00f6rse, die rund um die Uhr handelt und deren Angriffsfl\u00e4che eine einzige kompromittierte Signatur sein kann, ist das keine Formalie.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie real das Thema ist, zeigt die erste Auswertung: Der europ\u00e4ische Finanzsektor meldete in einem DORA-Bericht mehr als 3.300 schwerwiegende IKT-Vorf\u00e4lle (<a href='https:\/\/en.cryptonomist.ch\/2026\/06\/03\/dora-major-ict-incidents-report\/'>Cryptonomist<\/a>). F\u00fcr CASPs sind die Anforderungen besonders greifbar, weil sie bis in die Verwahrarchitektur reichen: Kalte Lager, Schl\u00fcsselmanagement und nachweisbare Wiederherstellungszeiten m\u00fcssen nicht nur behauptet, sondern belegt werden. F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Anbieter kommt eine besonders scharfe Klinge hinzu: bedrohungsgeleitete Penetrationstests, bei denen kontrollierte Angriffe die Abwehr auf die Probe stellen. Die Ergebnisse landen bei der Aufsicht, nicht in der Schublade.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Cloud-Konzentration und das Drittanbieter-Risiko<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der schwierigste Teil von DORA liegt oft au\u00dferhalb des Unternehmens. Kaum ein Krypto-Anbieter betreibt seine gesamte Infrastruktur selbst; die meisten laufen auf einer Handvoll gro\u00dfer Cloud-Anbieter. F\u00e4llt einer davon aus, fallen viele zugleich aus. DORA adressiert dieses Klumpenrisiko doppelt: Jedes Institut muss ein Informationsregister seiner IKT-Drittdienstleister f\u00fchren, und die europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen besonders kritische Anbieter, die sogenannten kritischen IKT-Drittdienstleister, direkt beaufsichtigen. Ein Rechenzentrumsausfall oder ein fehlerhaftes Software-Update ist damit kein rein technisches Problem mehr, sondern ein meldepflichtiges Aufsichtsereignis.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Risiko sitzt zunehmend in der Hardware und in der Vertrauenskette der Betreiber selbst, ein Thema, das weit \u00fcber Krypto hinausreicht; wir haben es in unserer Analyse zu <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/confidential-computing-verifizierbare-ki-hardware-2026\/'>Confidential Computing und dem Hardware-Risiko<\/a> ausgef\u00fchrt. F\u00fcr die Aufsicht bedeutet es einen Perspektivwechsel: Sie pr\u00fcft nicht mehr nur, ob ein Anbieter solvent und ehrlich ist, sondern ob er einen schlechten Tag seiner Technik \u00fcbersteht.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Travel Rule: die Geldw\u00e4sche-Spur, die MiCA voraussetzt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zu MiCA, aber technisch eigenst\u00e4ndig, l\u00e4uft die Travel Rule. Die Geldtransfer-Verordnung <a href='https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/reg\/2023\/1113\/oj'>(EU) 2023\/1113<\/a> gilt seit dem 30. Dezember 2024 und verlangt, dass bei Krypto-Transfers Angaben zu Auftraggeber und Beg\u00fcnstigtem mitgef\u00fchrt werden, so wie bei einer klassischen \u00dcberweisung. Zwischen zwei CASPs gibt es dabei keine Bagatellgrenze: Jeder Transfer ist erfasst. Geht ein Transfer an eine oder von einer selbstverwahrten Wallet, greifen ab einem Gegenwert von 1.000 Euro zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfpflichten zur Feststellung der Inhaberschaft.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">In Deutschland ist die Umsetzung besonders sichtbar, weil viele Anleger selbstverwahrte Wallets nutzen. Ein Transfer von der eigenen Hardware-Wallet auf ein B\u00f6rsenkonto ist kein anonymer Vorgang mehr: Oberhalb der Schwelle muss der Anbieter pr\u00fcfen, ob die Wallet wirklich dem Kunden geh\u00f6rt. Das ist der Punkt, an dem viele Nutzer die neue Ordnung zum ersten Mal konkret sp\u00fcren.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das klingt einfach, ist es aber nicht. Die Regel funktioniert nur, wenn beide Seiten dieselben Datenformate sprechen. Solange nicht alle Anbieter weltweit mitmachen, entsteht das bekannte Sunrise-Problem, bei dem \u00fcbermittelte Informationen ins Leere laufen. F\u00fcr deutsche CASPs ist die Travel Rule dennoch kein Kann, sondern eine Pflicht, deren Verletzung die Aufsicht als Geldw\u00e4sche-Versto\u00df behandelt. Sie ist zugleich das Scharnier zum gr\u00f6\u00dften institutionellen Umbau dieser Jahre.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die AMLA kommt nach Frankfurt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die gr\u00f6\u00dfte institutionelle Ver\u00e4nderung sitzt seit 2025 in Frankfurt am Main. Die neue EU-Beh\u00f6rde zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche, kurz AMLA, nahm dort am 1. Juli 2025 ihre Arbeit auf und \u00fcbernahm zum 1. Januar 2026 die Geldw\u00e4sche-Mandate der Europ\u00e4ischen Bankenaufsicht (<a href='https:\/\/sumsub.com\/media\/news\/eu-new-anti-money-laundering-authority-on-track-for-full-operations\/'>Sumsub<\/a>). Sie ist die erste EU-Beh\u00f6rde mit eigenen direkten Aufsichtsbefugnissen im Geldw\u00e4scherecht, und ihr Sitz liegt in Deutschland.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Aufbau ist gestaffelt. Ab 2028 soll die AMLA rund 40 besonders risikoreiche Institute direkt beaufsichtigen; die Auswahl nach einer gemeinsamen Risikomethodik ist f\u00fcr 2027 vorgesehen. Das materielle Recht, die Anti-Geldw\u00e4sche-Verordnung <a href='https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/reg\/2024\/1624\/oj'>(EU) 2024\/1624<\/a>, gilt EU-weit ab dem 10. Juli 2027. Erst dann gibt es ein wirklich einheitliches Regelbuch, das nationale Auslegungsspielr\u00e4ume schlie\u00dft.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Modell ist ein Nabe-Speiche-System. Die AMLA koordiniert, setzt Standards und beaufsichtigt die riskantesten Institute selbst, w\u00e4hrend die nationalen Beh\u00f6rden und Geldw\u00e4sche-Meldestellen den Gro\u00dfteil der F\u00e4lle weiter vor Ort bearbeiten. F\u00fcr Kryptowerte ist das ein Bruch mit der Vergangenheit, in der jedes Land eigene Auslegungen pflegte. Unter der AMLR gelten CASPs europaweit als verpflichtete Unternehmen mit denselben Sorgfaltspflichten, verst\u00e4rkter Pr\u00fcfung bei riskanten Transaktionen und einer harten Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im Hintergrund.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Krypto steht dabei ausdr\u00fccklich im Blick. Die AMLA hat unter ihrer Vorsitzenden Bruna Szego Kryptowerte und &bdquo;novel payment channels&ldquo;, also neuartige Zahlungswege, als aufkommende Risiken f\u00fcr illegale Finanzstr\u00f6me benannt (<a href='https:\/\/www.amlintelligence.com\/2026\/02\/news-eus-new-amla-watchdog-to-be-fully-operational-in-2028\/'>AML Intelligence<\/a>). Wo am Ende Maschinen und autonome Agenten selbst Zahlungen ausl\u00f6sen, verschiebt sich die Frage, wer eigentlich der Auftraggeber ist; wir haben dieses Muster am Beispiel von <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/lightning-network-ki-agenten-maschinen-zahlungen-2026\/'>Lightning und KI-Agenten<\/a> beschrieben. F\u00fcr einen deutschen CASP hei\u00dft das: Sein Geldw\u00e4sche-Beauftragter antwortet ab 2027 nicht mehr nur der BaFin, sondern einem europ\u00e4ischen Rahmen mit Sitz in derselben Stadt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>MiFID II bleibt die andere Grenze<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Missverst\u00e4ndnis h\u00e4lt sich hartn\u00e4ckig: MiCA regele den gesamten Kryptomarkt. Das stimmt nicht. Derivate auf Kryptowerte, also Futures, Optionen und die beliebten Perpetuals, sind Finanzinstrumente und fallen unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, nicht unter MiCA. Die <a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/esmas-activities\/digital-finance-and-innovation\/markets-crypto-assets-regulation-mica'>ESMA<\/a> stellte Anfang 2026 klar, dass Krypto-Perpetuals aufsichtsrechtlich wie CFDs behandelt werden; f\u00fcr Kleinanleger gilt damit die enge Hebelgrenze von 2:1. Wer als Anbieter beides macht, Spot und Derivate, tr\u00e4gt beide Regelwerke gleichzeitig, mit getrennten Zulassungen und unterschiedlichen Aufsichtslogiken.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Trennung ist kein Detail. Ein erheblicher Teil des Handelsvolumens im Kryptomarkt entf\u00e4llt auf Derivate, und genau dieser Teil wird nicht von MiCA, sondern vom \u00e4lteren, strengeren Wertpapierrecht erfasst. F\u00fcr Kleinanleger bedeutet das niedrige Hebel und klare Warnpflichten, f\u00fcr Anbieter eine zweite, aufwendige Zulassungswelt neben der MiCA-Lizenz.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was MiCA (noch) nicht erfasst<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenso wichtig ist, was au\u00dferhalb bleibt. Wer seine Kryptowerte selbst verwahrt, in einer eigenen Wallet ohne Dienstleister, f\u00e4llt nicht unter MiCA; die Verordnung reguliert Anbieter, nicht Nutzer. Echte, dezentrale DeFi-Protokolle ohne identifizierbaren Betreiber sind bislang nicht erfasst, ebenso wenig nicht verwahrtes Staking oder das Verleihen von Kryptowerten ohne Zwischeninstanz. NFTs sind ausgenommen, sofern sie wirklich einzigartig sind; werden sie in gro\u00dfen, fungiblen Serien ausgegeben, kann die Aufsicht sie dennoch als Kryptowerte einordnen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Grauzone ist kein Versehen, sondern eine bewusste L\u00fccke aus der Entstehungszeit von MiCA. Ein Teil der Innovation, von Layer-2-Netzwerken bis zu selbstverwahrten Anwendungen, lebt genau dort; was die Marktbereinigung bei <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-l2s-2026-marktbereinigung-ueberlebt\/'>Bitcoin-Layer-2s<\/a> \u00fcberlebt hat, zeigt, wie schnell sich dieses Feld sortiert. Genau diese L\u00fccken sind der Grund, warum Br\u00fcssel MiCA schon jetzt wieder auf den Pr\u00fcfstand stellt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Anleger hat diese Grenze zwei Seiten. Wer selbst verwahrt, beh\u00e4lt die volle Kontrolle, verzichtet aber auf jeden Schutz durch MiCA; es gibt keine Aufsicht, die einschreitet, wenn etwas schiefgeht. Wer dagegen einen zugelassenen Anbieter nutzt, gibt Kontrolle ab und erh\u00e4lt daf\u00fcr Regeln, Haftung und Beschwerdewege. Die Verordnung zwingt niemanden in die eine oder andere Richtung, aber sie macht die Wahl bewusster.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Aufsicht statt Zulassung: ESMA, BaFin und die Malta-Lehre<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Ende der Zulassungswelle r\u00fcckt die laufende Aufsicht in den Vordergrund, und dort liegt die eigentliche Bew\u00e4hrungsprobe f\u00fcr MiCA. Ein einheitliches Regelbuch n\u00fctzt wenig, wenn 27 nationale Beh\u00f6rden es unterschiedlich streng anwenden. Genau davor warnte die ESMA fr\u00fch. Ihre Pr\u00fcfung der maltesischen Zulassungspraxis vom 10. Juli 2025 kam zu dem Schluss, dass die dortige Aufsicht einige Risiken vor der Lizenzerteilung nicht ausreichend bewertet hatte (<a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/press-news\/esma-news\/esma-identifies-opportunities-strengthen-mica-authorisations'>ESMA<\/a>). Die Botschaft an alle Beh\u00f6rden lautete: Eine schnelle Lizenz ist kein Qualit\u00e4tsmerkmal.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr 2026 hat die ESMA die konsequente Umsetzung von MiCA und die Angleichung der Aufsichtspraxis zwischen den Mitgliedstaaten zu ihren Schwerpunkten erkl\u00e4rt (<a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/press-news\/esma-news\/esma-2026-work-programme'>ESMA-Arbeitsprogramm<\/a>). ESMA-Chefin Verena Ross, deren Mandat am 31. Oktober 2026 endet und f\u00fcr deren Nachfolge das Auswahlverfahren l\u00e4uft, hat wiederholt betont, dass ein Regelwerk nur so gut ist wie seine konsequente Anwendung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die BaFin bedeutet das konkrete Instrumente. Sie erh\u00e4lt regelm\u00e4\u00dfige Meldungen, kann Vor-Ort-Pr\u00fcfungen anordnen, Gesch\u00e4ftsleiter abberufen, Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen und im Ernstfall die Zulassung entziehen. Anders als in der \u00dcbergangsphase, in der vieles auf Zusagen und Konzepten beruhte, pr\u00fcft sie nun den laufenden Betrieb: ob die Eigenmittel wirklich vorhanden sind, ob die Verwahrung h\u00e4lt, was das Whitepaper verspricht, und ob die gemeldeten Zahlen stimmen. Aufsicht wird damit von einer einmaligen Torkontrolle zu einer dauernden Begleitung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wie ernst es die Aufsicht meint, zeigte sich schon am Stichtag selbst. Anbieter ohne Zulassung mussten ihr EU-Gesch\u00e4ft einstellen; gro\u00dfe internationale B\u00f6rsen zogen sich aus dem regul\u00e4ren EU-Angebot zur\u00fcck oder wickelten Dienste ab, und die ESMA stellte klar, dass Kunden nicht zugelassener Anbieter nicht unter dem Schutz von MiCA stehen. Laufende Aufsicht hei\u00dft eben nicht nur, Formulare zu pr\u00fcfen, sondern auch, Marktzugang zu verweigern. Der Kontrast zu den USA ist aufschlussreich: W\u00e4hrend dort die Krypto-Aufsicht nach dem R\u00fcckzug der SEC von der harten Linie neu sortiert wird und ein Vakuum hinterl\u00e4sst, das andere f\u00fcllen m\u00fcssen (wir haben beschrieben, <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/sec-enforcement-vakuum-2026-wer-die-luecke-fuellt\/'>wer die L\u00fccke jetzt f\u00fcllt<\/a>), setzt Europa auf ein dichtes, \u00fcberlappendes Netz aus Beh\u00f6rden. Das ist teurer und langsamer, aber es l\u00e4sst weniger offene Flanken.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Regelwerk<\/th><th>Was es regelt<\/th><th>Gilt seit \/ ab<\/th><th>Aufsicht<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>MiCA (VO 2023\/1114)<\/td><td>Zulassung, Verwahrung, Wohlverhalten, Whitepaper<\/td><td>30. Dez. 2024 (CASP)<\/td><td>BaFin, ESMA<\/td><\/tr><tr><td>DORA (VO 2022\/2554)<\/td><td>IKT-Risiko, Vorfallmeldung, Resilienztests<\/td><td>17. Jan. 2025<\/td><td>BaFin, ESAs<\/td><\/tr><tr><td>Travel Rule (VO 2023\/1113)<\/td><td>Nachverfolgbarkeit von Transfers<\/td><td>30. Dez. 2024<\/td><td>BaFin<\/td><\/tr><tr><td>AMLR \/ AMLA (VO 2024\/1624)<\/td><td>einheitliches Geldw\u00e4scherecht<\/td><td>10. Juli 2027<\/td><td>AMLA (Frankfurt), BaFin<\/td><\/tr><tr><td>MiFID II<\/td><td>Krypto-Derivate (Perpetuals, Futures)<\/td><td>bestehend<\/td><td>BaFin<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Die \u00dcberpr\u00fcfung, die alles wieder aufmachen kann<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kaum haben die Anbieter ihre Prozesse eingespielt, \u00f6ffnet Br\u00fcssel die Regeln erneut. Am 20. Mai 2026 startete die EU-Kommission eine gezielte Konsultation zur \u00dcberpr\u00fcfung von MiCA, deren Frist bis zum 30. September 2026 l\u00e4uft, urspr\u00fcnglich der 31. August, dann verl\u00e4ngert (<a href='https:\/\/www.nortonrosefulbright.com\/en\/inside-fintech\/blog\/2026\/07\/mica-review-extension-of-consultation-deadline-to-30-september-2026'>Norton Rose Fulbright<\/a>). Der Fragebogen umfasst 86 Fragen in vier Bl\u00f6cken: Anwendungsbereich und Definitionen, Stablecoins, Dienstleister sowie das, was bisher au\u00dferhalb liegt. Ein Bericht an Parlament und Rat ist bis zum 30. Juni 2027 f\u00e4llig; daraus kann ein Gesetzesvorschlag werden, den viele bereits &bdquo;MiCA 2.0&ldquo; nennen (<a href='https:\/\/finance.ec.europa.eu\/regulation-and-supervision\/consultations-0\/targeted-consultation-review-mica-regulation_en'>EU-Kommission<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer sich an der Konsultation beteiligt, verr\u00e4t viel \u00fcber die Interessenlage. Banken und gro\u00dfe Plattformen dr\u00e4ngen auf Erleichterungen beim Meldewesen und auf klarere Regeln f\u00fcr Verwahrung und Staking; Verbrauchersch\u00fctzer warnen vor einer Aufweichung des Anlegerschutzes, kaum dass er greift. Die Kommission sitzt dazwischen und muss zwei Ziele vers\u00f6hnen, die sich reiben: einen wettbewerbsf\u00e4higen Standort Europa und ein Schutzniveau, das das Vertrauen erst geschaffen hat. Wie sie das gewichtet, entscheidet \u00fcber den Charakter von &bdquo;MiCA 2.0&ldquo;.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Fragen ragen heraus. Erstens die Wettbewerbsf\u00e4higkeit: Europa beobachtet, wie die USA mit dem GENIUS Act eigene Stablecoin-Regeln setzen und Gro\u00dfbritannien einen eigenen Weg geht; die Kommission pr\u00fcft, ob MiCA zu streng ist, um im globalen Wettbewerb zu bestehen, und ob Anbieter aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden sollten. Zweitens DeFi: Wo endet ein reguliertes Angebot und wo beginnt ein wirklich dezentrales Protokoll? An Kriterien wie Kontrolle, Governance, Admin-Schl\u00fcsseln und dem Betrieb einer Benutzeroberfl\u00e4che entscheidet sich, ob und wie die n\u00e4chste Ausbaustufe von MiCA die dezentrale Welt ber\u00fchrt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders heikel ist das Zinsverbot f\u00fcr Stablecoins: MiCA untersagt Emittenten, Inhabern eine Verzinsung zu zahlen, w\u00e4hrend die Debatte in den USA anders verl\u00e4uft; wer bei den neuen Regeln <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-regeln-2026-zinsverbot-rendite\/'>die stille Rendite kassiert<\/a>, haben wir gesondert analysiert. Bemerkenswert ist der Ton: Die Kommission rahmt die \u00dcberpr\u00fcfung ausdr\u00fccklich als Vereinfachungs- und Wettbewerbsagenda, Lasten sollen &bdquo;vereinfacht, reduziert oder gestrichen&ldquo; werden. Das ist f\u00fcr die Branche zweischneidig. Wer gerade Millionen in die Erf\u00fcllung eines Regelwerks gesteckt hat, h\u00f6rt nicht gern, dass genau dieses Regelwerk wieder aufgeschn\u00fcrt wird. Zugleich hoffen viele Anbieter, dass die h\u00e4rtesten Kanten entsch\u00e4rft werden, etwa die Deckelung nicht-euro-basierter Stablecoins, die den Zahlungsverkehr in der Praxis bremst.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der digitale Euro als Fluchtpunkt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber all dem schwebt ein Projekt, das kein CASP betreibt und das doch alles ver\u00e4ndern k\u00f6nnte: der digitale Euro. Das EU-Parlament brachte den Rahmen am 23. Juni 2026 mit 43 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung durch den ECON-Ausschuss voran; seither l\u00e4uft der Trilog, und die Gesetzgebung soll bis Ende 2026 stehen (<a href='https:\/\/dig.watch\/updates\/ecb-digital-euro-next-legislative-phase'>Digital Watch<\/a>). EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone nennt 2029 als m\u00f6glichen Start, sofern die Institutionen 2026 liefern; ein Pilot mit 36 Zahlungsdienstleistern ist ab September 2027 geplant.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die private Krypto-Welt ist der digitale Euro kein direkter Konkurrent im Handel, aber im Zahlungsverkehr. Er ist das Gegengewicht, mit dem die EZB die Sorge vor einer &bdquo;digitalen Dollarisierung&ldquo; durch \u00fcberwiegend dollarbasierte Stablecoins beantwortet. Auch das geh\u00f6rt zur ehrlichen Bilanz der Umsetzung: Der wichtigste regulatorische Hebel Europas im Krypto-Zahlungsverkehr ist am Ende vielleicht gar kein Krypto-Gesetz, sondern eine \u00f6ffentliche Alternative zum privaten Geld. Wie die Stablecoin-Regeln von MiCA und ein staatliches digitales Zentralbankgeld zusammenwirken, geh\u00f6rt zu den offenen Fragen, die die \u00dcberpr\u00fcfung mitentscheiden wird.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was das f\u00fcr Anbieter und Anleger hei\u00dft<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Monate nach dem Stichtag l\u00e4sst sich ein n\u00fcchternes Zwischenfazit ziehen. F\u00fcr Anbieter ist die Lizenz erreicht, aber der teure Teil beginnt erst: laufende Eigenmittel, DORA-Tests, Vorfallmeldungen, Travel-Rule-Prozesse und ab 2027 ein neues Geldw\u00e4scheregime. Dieser Fixkostenblock der Regulierung ist der eigentliche Treiber hinter der Konsolidierung, die den Markt gerade pr\u00e4gt; kleine Anbieter tun sich schwer, den ganzen Stapel allein zu tragen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">BaFin-Pr\u00e4sident Branson formulierte den Zweck des Ganzen unverbl\u00fcmt: &bdquo;Unerlaubt t\u00e4tigen Anbietern geht es ja normalerweise nicht darum, B\u00fcrokratie zu vermeiden. In der Regel wollen sie betr\u00fcgen oder kriminelle Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen&ldquo; (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Reden\/re_260512_jahrespressekonferenz2026.html'>BaFin<\/a>). Aus dieser Sicht ist der Regel-Stapel kein Selbstzweck, sondern der Preis daf\u00fcr, seri\u00f6se Anbieter von unseri\u00f6sen zu trennen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Anleger ist die Bilanz \u00fcberwiegend positiv. Wer bei einem zugelassenen CASP ist, genie\u00dft getrennte Verwahrung, klare Beschwerdewege und eine Aufsicht, die Betriebsstabilit\u00e4t einfordert. Wichtig bleibt die Grenze: Eine MiCA-Lizenz ist keine Einlagensicherung, und selbstverwahrte Best\u00e4nde sowie reine DeFi-Nutzung stehen au\u00dferhalb des Schutzschirms. Vier Termine bestimmen die n\u00e4chsten Monate:<\/p><ul class='wp-block-list'><li>Der 30. September 2026, an dem die MiCA-Konsultation endet und die Richtung von &bdquo;MiCA 2.0&ldquo; sichtbarer wird.<\/li><li>Der 30. Juni 2027, bis zu dem der Bericht der Kommission vorliegen muss.<\/li><li>Der 10. Juli 2027, ab dem die AMLR und damit ein einheitliches Geldw\u00e4scherecht gelten.<\/li><li>Das Jahr 2028, in dem die AMLA in Frankfurt ihre direkte Aufsicht aufnimmt.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA hat Europa das erste umfassende Krypto-Regelwerk der Welt gegeben. Doch ein Regelwerk entfaltet seine Wirkung nicht am Tag der Lizenzvergabe, sondern in der Aufsicht der Jahre danach. Diese Aufsicht hat gerade erst begonnen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Wann endete die MiCA-\u00dcbergangsfrist in Deutschland?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">EU-weit endete die \u00dcbergangsfrist am 1. Juli 2026. Deutschland k\u00fcrzte sie \u00fcber das Kryptom\u00e4rkteaufsichtsgesetz auf zw\u00f6lf Monate; f\u00fcr deutsche Altanbieter lief sie bereits am 31. Dezember 2025 aus. Seither d\u00fcrfen nur von der BaFin zugelassene oder per EU-Pass notifizierte CASPs Kunden in Deutschland bedienen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie viele CASP-Lizenzen hat Deutschland unter MiCA?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Anfang September 2026 f\u00fchrte das ESMA-Register 79 in Deutschland zugelassene CASPs, mehr als jedes andere Land im EWR, gefolgt von Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 29. Die hohe Zahl erkl\u00e4rt sich zum Teil aus dem vereinfachten Notifizierungsverfahren f\u00fcr bereits regulierte Banken.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was ist DORA und gilt es f\u00fcr Krypto-Anbieter?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">DORA ist die EU-Verordnung \u00fcber digitale operationale Resilienz (VO 2022\/2554), die seit dem 17. Januar 2025 gilt. Sie bindet ausdr\u00fccklich auch CASPs und verlangt IKT-Risikomanagement, die Meldung schwerer Vorf\u00e4lle in mehreren Stufen, Resilienztests und ein Register der Technologie-Dienstleister. 2026 geht die Aufsicht von der Anleitung zur Durchsetzung \u00fcber.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was macht die AMLA und warum sitzt sie in Frankfurt?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Die AMLA ist die neue EU-Beh\u00f6rde zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche. Sie nahm am 1. Juli 2025 in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf und soll ab 2028 rund 40 risikoreiche Institute direkt beaufsichtigen. Das zugeh\u00f6rige einheitliche Regelbuch, die AMLR (VO 2024\/1624), gilt EU-weit ab dem 10. Juli 2027; Kryptowerte stehen ausdr\u00fccklich im Fokus der Beh\u00f6rde.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wird MiCA schon wieder ge\u00e4ndert?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU-Kommission \u00fcberpr\u00fcft MiCA bereits. Eine gezielte Konsultation mit 86 Fragen l\u00e4uft bis zum 30. September 2026, ein Bericht an Parlament und Rat ist bis zum 30. Juni 2027 f\u00e4llig. Daraus kann ein als &bdquo;MiCA 2.0&ldquo; diskutierter Gesetzesvorschlag entstehen, der Stablecoin-Regeln, DeFi, Staking und die Einordnung von Derivaten betrifft.<\/p><script type='application\/ld+json'>{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Wann endete die MiCA-\u00dcbergangsfrist in Deutschland?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"EU-weit endete die \u00dcbergangsfrist am 1. Juli 2026. 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