{"id":665,"date":"2026-10-01T04:27:08","date_gmt":"2026-10-01T04:27:08","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-regeln-mica-revision-2026-ezb-eba\/"},"modified":"2026-10-01T04:27:08","modified_gmt":"2026-10-01T04:27:08","slug":"stablecoin-regeln-mica-revision-2026-ezb-eba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-regeln-mica-revision-2026-ezb-eba\/","title":{"rendered":"Stablecoin-Regeln 2026: EZB und EBA treiben den MiCA-Umbau"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 30. September 2026 um 23:59 Uhr (MEZ) schloss sich ein Fenster, das f\u00fcr die Stablecoin-Branche in Europa mehr Gewicht hat als die meisten Kursbewegungen dieses Herbstes. Zu diesem Zeitpunkt endete die Frist der gro\u00dfen MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung, zu der die Europ\u00e4ische Kommission seit dem 20. Mai Stellungnahmen eingesammelt hatte. W\u00e4hrend Bitcoin bei <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-kostenbasis-zonen-kurs-q4-2026\/'>rund 74.000 Euro<\/a> notierte und Anleger auf das Quartalsende blickten, legten die wichtigsten Institutionen der EU in den letzten Tagen vor dem Stichtag ihre Vorschl\u00e4ge auf den Tisch.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Ergebnis ist bemerkenswert. Nicht die Krypto-Lobby, sondern die Europ\u00e4ische Zentralbank, das gesamte Europ\u00e4ische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europ\u00e4ische Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) fordern die tiefsten Eingriffe in das Stablecoin-Regelwerk. Und die Richtung \u00fcberrascht: Teile ihrer Vorschl\u00e4ge bewegen MiCA auf jene Logik zu, die bislang vor allem in den USA und bei Tether vertreten wurde.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr deutsche Nutzer, Emittenten und Banken ist das keine akademische Debatte. Es geht um die Frage, welche Coins k\u00fcnftig in der EU zul\u00e4ssig sind, wo ihre Reserven liegen m\u00fcssen, ob auf sie eine Rendite erlaubt ist und wie Br\u00fcssel mit Token umgeht, die halb in Europa und halb au\u00dferhalb ausgegeben werden. Dieser Text ordnet ein, was am 30. September wirklich endete, was EZB und EBA \u00e4ndern wollen und was bis 2027 passiert.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was am 30. September wirklich endete<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig zuerst: Am 30. September hat sich kein einziges Gesetz ge\u00e4ndert. Was endete, war die Frist der sogenannten gezielten Konsultation zur MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung, die die EU-Kommission am 20. Mai 2026 er\u00f6ffnet und von urspr\u00fcnglich 31. August auf Ende September verl\u00e4ngert hatte. Der Fragebogen umfasste 86 Fragen in vier Bl\u00f6cken und reichte von Stablecoins \u00fcber die Marktaufsicht bis zu den Bereichen, die heute au\u00dferhalb von MiCA liegen (DeFi, Lending, Staking, NFTs, Prognosem\u00e4rkte). Wer Einfluss nehmen wollte, musste bis zum Stichtag liefern. Die Unterlagen finden sich auf den Seiten der <a href='https:\/\/finance.ec.europa.eu\/regulation-and-supervision\/consultations\/targeted-consultation-review-mica_en'>EU-Kommission<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Konsultation ist der Auftakt, nicht der Abschluss. MiCA selbst schreibt der Kommission vor, dem Europ\u00e4ischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht \u00fcber das Funktionieren der Verordnung vorzulegen (die Artikel 140 und 142 regeln das). Erst dieser Bericht kann in einen Gesetzesvorschlag m\u00fcnden, oft als &bdquo;MiCA 2.0&ldquo; bezeichnet, der dann wieder das volle Verfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission durchlaufen muss. Realistisch greifen neue Stablecoin-Regeln also fr\u00fchestens Ende des Jahrzehnts. Dass Br\u00fcssel das Fenster \u00fcberhaupt so fr\u00fch wieder \u00f6ffnete, liegt am Druck der Wettbewerbsdebatte nach dem Draghi-Bericht und an der Sorge, Europa k\u00f6nnte bei digitalem Geld den Anschluss verlieren (<a href='https:\/\/financefeeds.com\/brussels-reopens-mica-and-the-window-shuts-on-30-september\/'>FinanceFeeds<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der entscheidende Punkt f\u00fcr diesen Herbst: Mit dem Fristende liegen die Positionen offen auf dem Tisch. Und die sch\u00e4rfsten Forderungen kommen nicht aus der Industrie, sondern aus dem Herzen des \u00f6ffentlichen Sektors.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Worum es bei den Stablecoin-Regeln geht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein kurzer R\u00fcckblick, um die Vorschl\u00e4ge einordnen zu k\u00f6nnen. MiCA unterscheidet zwei Arten von Stablecoins. E-Geld-Token (EMT) bilden eine einzige amtliche W\u00e4hrung ab, etwa USDC oder EURC; sie sind rechtlich nah am E-Geld. Wertreferenzierte Token (ART) st\u00fctzen sich auf einen Korb aus W\u00e4hrungen, Rohstoffen oder Krypto-Werten. Emittieren darf solche Token in der EU nur eine Bank oder ein E-Geld-Institut mit Zulassung. Die Reserven m\u00fcssen zu 100 Prozent gedeckt und getrennt verwahrt sein, die R\u00fcckgabe zum Nennwert jederzeit m\u00f6glich, und auf das Halten der Token darf kein Zins gezahlt werden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">In Deutschland setzt das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) mit dem Kryptom\u00e4rkteaufsichtsgesetz (KMAG) den Rahmen um; zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ist die BaFin. Sie pr\u00fcft Zulassungen, \u00fcberwacht laufend und kann einschreiten. Wie dieser Weg zur Lizenz praktisch aussieht, hat HOGE Wire in einer eigenen Analyse zum <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-lizenz-2026-mica-bafin-genius-act\/'>Weg durch MiCA und den GENIUS Act<\/a> beschrieben. Die allgemeine Linie, dass MiCA und BaFin die Dienstleister und Emittenten regulieren, nicht das Protokoll selbst, erl\u00e4utert die BaFin in ihrem <a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Merkblatt\/mb_250103_Kryptowerte_Dienstl.html'>Merkblatt zu Kryptowerte-Dienstleistungen<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Erreicht ein Token bestimmte Schwellen (mehr als zehn Millionen Inhaber, \u00fcber f\u00fcnf Milliarden Euro Ausgabevolumen, mehr als 2,5 Millionen Transaktionen oder 500 Millionen Euro Umsatz am Tag), gilt er als &bdquo;signifikant&ldquo;. Dann \u00fcbernimmt die EBA die direkte Aufsicht. Genau an dieser Nahtstelle zwischen nationaler und europ\u00e4ischer Ebene setzen die jetzt vorliegenden Vorschl\u00e4ge an. Drei Themen stechen heraus: die Reserveregel, das Zinsverbot und die Frage, wie mit grenz\u00fcberschreitenden Coins umzugehen ist.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die EZB will die Einlagenregel kippen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die lauteste Forderung betrifft die Reserven. Am 22. September reichte das ESZB, also die EZB zusammen mit allen nationalen Zentralbanken des Euroraums (darunter die Deutsche Bundesbank), eine 57-seitige Stellungnahme ein. Kernpunkt: Artikel 54 von MiCA, der Emittenten zwingt, einen festen Teil ihrer Reserven als Bankeinlagen zu halten, soll gestrichen werden. Heute sind das mindestens 30 Prozent bei ordentlichen E-Geld-Token und mindestens 60 Prozent bei signifikanten (<a href='https:\/\/www.unlock-bc.com\/en\/ecb-seeks-changes-to-mica-stablecoin-reserve-rules'>Unlock Blockchain<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">An die Stelle fester Einlagenquoten sollen Liquidit\u00e4ts-Buckets treten, die sich an der F\u00e4lligkeit der Reserven orientieren. F\u00fcr signifikante Token w\u00e4ren mindestens 40 Prozent der Reserven in Werten zu halten, die binnen eines Arbeitstags f\u00e4llig werden, und mindestens 60 Prozent binnen f\u00fcnf Arbeitstagen; f\u00fcr kleinere Token l\u00e4gen die Schwellen bei 20 und 30 Prozent. Die Idee ist nicht neu: Sie greift einen Entwurf technischer Standards auf, den die EBA bereits 2024 vorgelegt hatte. Statt vorzuschreiben, wo das Geld liegt, schreibt sie vor, wie schnell es fl\u00fcssig gemacht werden kann.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Warum will ausgerechnet die Zentralbank die Bankeinlagen aus der Reserve nehmen? Weil gro\u00dfe, konzentrierte Einlagen eines Stablecoin-Emittenten f\u00fcr eine Bank gef\u00e4hrlicher sind als das Tagesgeld vieler Privatkunden. Kommt es zu einer Welle von R\u00fcckgaben, zieht der Emittent seine Einlagen schlagartig ab, und die Bank ger\u00e4t unter Druck, gerade wenn sie das Geld l\u00e4ngst verliehen hat. Das ESZB warnt, die Pflicht zu hohen Bankeinlagen k\u00f6nne &bdquo;eine weitere Quelle finanzieller Risiken&ldquo; schaffen (<a href='https:\/\/ambcrypto.com\/ecb-backs-tethers-mica-concern-but-usdts-eu-problem-remains\/'>AMBCrypto<\/a>). Die ausf\u00fchrliche Mechanik hinter diesem Reservestreit hat HOGE Wire bereits im <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-reserven-2026-mica-genius-reservestreit\/'>Detail aufgeschl\u00fcsselt<\/a>.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Reservevorgabe<\/th><th>MiCA Artikel 54 (heute)<\/th><th>ESZB-Vorschlag (22. Sep 2026)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Ordentliche EMT<\/td><td>mind. 30 % als Bankeinlagen<\/td><td>mind. 20 % f\u00e4llig binnen 1 Arbeitstag, 30 % binnen 5 Arbeitstagen<\/td><\/tr><tr><td>Signifikante EMT<\/td><td>mind. 60 % als Bankeinlagen<\/td><td>mind. 40 % f\u00e4llig binnen 1 Arbeitstag, 60 % binnen 5 Arbeitstagen<\/td><\/tr><tr><td>Leitidee<\/td><td>fester Einlagenanteil bei Banken<\/td><td>F\u00e4lligkeit und Liquidit\u00e4t statt fester Quote<\/td><\/tr><tr><td>Herkunft<\/td><td>Verordnungstext 2023<\/td><td>EBA-Entwurf technischer Standards von 2024<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Die Ironie: Br\u00fcssel n\u00e4hert sich der US-Logik<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag hat eine pikante Vorgeschichte. Seit mindestens 2024 argumentiert Paolo Ardoino, Chef des Marktf\u00fchrers Tether, gegen genau diese Einlagenpflicht. Sie mache Token nicht sicherer, sondern unsicherer, weil sie Emittenten von Banken abh\u00e4ngig mache, die &bdquo;im Fall eines Ansturms auf Abhebungen wom\u00f6glich nicht genug Bargeld haben&ldquo; (zitiert nach <a href='https:\/\/ambcrypto.com\/ecb-backs-tethers-mica-concern-but-usdts-eu-problem-remains\/'>AMBCrypto<\/a>). Tether lehnte eine MiCA-Lizenz unter anderem wegen dieser Regel ab; USDT verschwand zum 1. Juli 2026 von den regulierten EU-Handelspl\u00e4tzen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Jahre sp\u00e4ter \u00fcbernimmt die EZB faktisch dieselbe Analyse: Einlagen eines Emittenten seien r\u00fcckgabeempfindlicher als Privatkundengelder, und Flexibilit\u00e4t bei der Reservezusammensetzung sei sicherer als eine starre Quote. Damit r\u00fcckt MiCA an jene Logik heran, die der US-amerikanische GENIUS Act von Anfang an verfolgte, n\u00e4mlich Reserven in sehr kurz laufenden Staatsanleihen statt in ungesicherten Bankeinlagen. Die Episode um die Silicon Valley Bank im M\u00e4rz 2023, als ein gro\u00dfer Dollar-Stablecoin kurz unter einen Dollar fiel, weil ein Teil seines Bargelds bei einer strauchelnden Bank lag, gilt beiden Seiten des Atlantiks als Mahnung: Nicht die Staatsanleihen brachen den Peg, sondern die Bankeinlage.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Tether \u00e4ndert der Applaus aus Frankfurt wenig. Selbst wenn die Einlagenregel f\u00e4llt, bleibt USDT ohne MiCA-Zulassung und damit f\u00fcr EU-Kunden auf regulierten B\u00f6rsen gesperrt. Die N\u00e4he zur EZB l\u00f6st das Reserveproblem, nicht das Zulassungsproblem. Und bei einem anderen Thema will das ESZB sogar deutlich strenger werden als heute: bei der Rendite.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Beim Zinsverbot soll es strenger werden<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">So \u00fcberraschend der Schritt bei den Reserven ist, so konsequent zeigt sich das ESZB beim Zinsverbot. Heute untersagt MiCA dem Emittenten, Inhabern eines Stablecoins einen Zins zu zahlen. Die Zentralbanken wollen dieses Verbot ausweiten: Es soll k\u00fcnftig auch Lending, Borrowing, Staking und jeden anderen Mechanismus erfassen, der Token-Inhabern eine indirekte Rendite verschafft (<a href='https:\/\/en.cryptonomist.ch\/2026\/09\/22\/ecb-stablecoin-regulation-ban-reserve\/'>The Cryptonomist<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Unterschied ist gr\u00f6\u00dfer, als er klingt. Bisher lie\u00df sich das Zinsverbot umgehen, indem nicht der Emittent, sondern eine B\u00f6rse oder ein DeFi-Protokoll die Rendite zahlte. Nach dem Vorschlag des ESZB fiele auch das unter das Verbot. Lizenzierte Plattformen m\u00fcssten EU-Kunden den Zugang zu Renditeprodukten auf Stablecoins sperren. F\u00fcr zentralisierte B\u00f6rsen ist das technisch machbar, etwa per Geoblocking nach Wohnsitz; f\u00fcr erlaubnisfreie DeFi-Protokolle ist es praktisch kaum durchsetzbar, weil es dort keinen Betreiber gibt, den man verpflichten k\u00f6nnte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinter dem Streit steckt viel Geld. Wer die Reserven h\u00e4lt, kassiert die Zinsen auf die hinterlegten Staatsanleihen und Einlagen. Bei hunderten Milliarden Dollar an Reserven ist dieser &bdquo;Float&ldquo; die zentrale Einnahmequelle der Branche. Ein Zins an die Inhaber w\u00fcrde dieses Gesch\u00e4ftsmodell verw\u00e4ssern und, aus Sicht der Zentralbanken, Stablecoins zu einer direkten Konkurrenz f\u00fcr klassische Bankeinlagen machen. Das Verbot h\u00e4lt den Ertrag beim Emittenten und sch\u00fctzt zugleich die Einlagenbasis der Banken. Dass die EZB bei den Reserven lockern, bei der Rendite aber versch\u00e4rfen will, ist kein Widerspruch: Beide Schritte zielen auf dieselbe Sorge, n\u00e4mlich dass eine Massenr\u00fcckgabe das Bankensystem erfasst.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die EBA nennt vier Priorit\u00e4ten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend das ESZB vor allem an Reserven und Rendite ansetzt, legte die EBA am 24. September eine eigene Priorit\u00e4tenliste vor. Ihr Fazit zu den Grundpfeilern ist beruhigend f\u00fcr die Branche: Die bestehenden Anforderungen an Emittenten von ART und EMT seien &bdquo;weitgehend angemessen&ldquo; (<a href='https:\/\/www.eba.europa.eu\/publications-and-media\/press-releases\/eba-identifies-priorities-review-mica'>EBA<\/a>). Es geht also nicht um einen Abriss, sondern um gezielte Nachbesserungen an vier Stellen.<\/p><ul class='wp-block-list'><li>Third-Country-Multi-Issuer-Schemata, bei denen ein Coin teils innerhalb und teils au\u00dferhalb der EU ausgegeben wird: Hier sieht die EBA &bdquo;erhebliche bis sehr erhebliche Risiken&ldquo; und fordert die st\u00e4rksten Eingriffe.<\/li><li>Krypto-Lending, auch dort, wo ein Dienstleister den Zugang zu dezentralen Kreditprotokollen vermittelt.<\/li><li>Die Einordnung von Krypto-Werten, die f\u00fcr Industrie und Aufsicht &bdquo;eine Herausforderung&ldquo; sei; Umfang und Definitionen von MiCA sollen gesch\u00e4rft werden.<\/li><li>Das Meldewesen f\u00fcr Emittenten und Dienstleister, damit Aufsicht und Risiko\u00fcberwachung wirksamer werden.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Botschaft ist zweigeteilt. Der Kern des Stablecoin-Regelwerks (volle Deckung, R\u00fcckgabe zum Nennwert, Eigenmittel, getrennte Verwahrung) bleibt nach Lesart der EBA bestehen. Zugleich benennt sie mit den grenz\u00fcberschreitenden Coins und dem Lending zwei Baustellen, die MiCA bisher nur unzureichend erfasst. Die erste davon ist technisch anspruchsvoll und verdient einen eigenen Abschnitt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Das Multi-Issuer-Problem: ein Coin, zwei Emittenten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Was ist ein Third-Country-Multi-Issuer-Schema? Vereinfacht gesagt: Ein und derselbe, untereinander austauschbare Token wird von zwei Stellen ausgegeben, einer in der EU zugelassenen und einer au\u00dferhalb der EU, wobei die Reserven zwischen beiden aufgeteilt sind. F\u00fcr den Nutzer sieht es aus wie ein einziger Coin; rechtlich stehen dahinter zwei Emittenten unter zwei verschiedenen Rechtsordnungen. Bislang nutzen nach Angaben aus dem Umfeld der Konsultation nur zwei E-Geld-Institute ein solches Modell. Das bekannteste Beispiel ist Circle, das USDC sowohl in den USA als auch in der EU ausgibt und zus\u00e4tzlich den Euro-Token EURC f\u00fchrt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diese Konstruktion bereitet der EBA die gr\u00f6\u00dften Sorgen, und sie w\u00e4hlt daf\u00fcr ihre sch\u00e4rfste Sprache. Drei Punkte stechen heraus. Erstens kann die EU-Aufsicht die Risikosteuerung und die Reservedeckung des Emittenten au\u00dferhalb der Union nicht angemessen beurteilen. Zweitens ist der Mechanismus, der Reserven \u00fcber die Grenze hin- und herschiebt, um beide Seiten gedeckt zu halten, gerade in Stressphasen fragil. Drittens entsteht ein Lauf-Risiko in beide Richtungen: Inhaber k\u00f6nnen versuchen, bei jeder der beiden Stellen auszuzahlen, und wenn eine unter Druck ger\u00e4t, kann der Ansturm auf die geteilten Reserven \u00fcbergreifen (<a href='https:\/\/www.eba.europa.eu\/publications-and-media\/press-releases\/eba-identifies-priorities-review-mica'>EBA<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinzu kommt ein Anreizproblem. Wenn der Emittent au\u00dferhalb der EU Geb\u00fchren verlangt oder die R\u00fcckgabe verz\u00f6gert, oder wenn der Coin unter den Nennwert f\u00e4llt, lohnt es sich, bevorzugt beim EU-Emittenten zu k\u00fcndigen. Dann muss der europ\u00e4ische Teil des Systems wom\u00f6glich Forderungen von Inhabern aus der EU und von au\u00dferhalb zugleich tragen, obwohl nur ein Teil der Reserven in der Union liegt. Die EBA empfiehlt der Kommission ausdr\u00fccklich, den Rahmen zu verst\u00e4rken, um diese &bdquo;erheblichen bis sehr erheblichen Risiken&ldquo; zu mindern.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein vereinfachtes Beispiel macht das Problem greifbar. Angenommen, ein Coin ist zur H\u00e4lfte in der EU und zur H\u00e4lfte au\u00dferhalb gedeckt, und in einer Stressphase wollen viele Inhaber gleichzeitig aussteigen. Weil der Token \u00fcberall derselbe ist, str\u00f6men die R\u00fcckgaben dorthin, wo sie am schnellsten und sichersten bedient werden, also zum EU-Emittenten. Dessen Reserven reichen aber nur f\u00fcr die eigene H\u00e4lfte. Kommt der Ausgleich \u00fcber die Grenze nicht rechtzeitig, ger\u00e4t die europ\u00e4ische Seite unter Druck, obwohl sie f\u00fcr sich genommen sauber gedeckt war. Genau diese Ansteckung \u00fcber Rechtsordnungen hinweg will die EBA begrenzen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dass ein Nischenthema zum Pr\u00fcfstein f\u00fcr das ganze Regelwerk wird, ist in der Fachwelt fr\u00fch erkannt worden. Die \u00d6konomin Judith Arnal, Senior Research Fellow am Br\u00fcsseler Thinktank CEPS, nannte die Multi-Emission schon 2025 den &bdquo;ersten echten Glaubw\u00fcrdigkeitstest&ldquo; f\u00fcr MiCA und warnte, dass geteilte Reserven und unterschiedliche Rechtsregime die Finanzstabilit\u00e4t belasten k\u00f6nnen (<a href='https:\/\/cdn.ceps.eu\/2025\/09\/ECRI-In-depth-analysis_Stablecoins-and-MiCA.pdf'>CEPS<\/a>). Auch der Europ\u00e4ische Ausschuss f\u00fcr Systemrisiken (ESRB) hatte das Thema bereits in einer Empfehlung aufgegriffen (<a href='https:\/\/www.esrb.europa.eu\/pub\/pdf\/recommendations\/esrb.recommendation251020.en.pdf'>ESRB<\/a>). Mit der EBA-Stellungnahme ist die Multi-Emission nun offiziell ganz oben auf der Agenda der Revision angekommen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Crypto-Lending und DeFi: die n\u00e4chste Grenze<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite gro\u00dfe Baustelle ist das Verleihen von Krypto-Werten. MiCA erfasst heute den Spotmarkt und die Dienstleister, nicht aber das Lending. Die EBA will das \u00e4ndern und ermutigt die Kommission, eine Regulierung des Krypto-Lending zu erw\u00e4gen, ausdr\u00fccklich auch dort, wo Dienstleister den Zugang zu dezentralen Kreditprotokollen vermitteln (<a href='https:\/\/www.cryptotimes.io\/2026\/09\/24\/eba-urges-eu-to-regulate-crypto-lending-and-defi-access-under-mica\/'>Crypto Times<\/a>). Damit zielt sie genau auf die Schnittstelle, an der eine lizenzierte B\u00f6rse ihren Kunden den Weg in ein DeFi-Protokoll ebnet.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hier treffen sich die Vorschl\u00e4ge von EBA und ESZB. Das erweiterte Zinsverbot w\u00fcrde Renditeprodukte auf Stablecoins erfassen; eine Lending-Aufsicht w\u00fcrde die Kreditvergabe selbst einfangen. Beide sto\u00dfen an dieselbe Grenze: die erlaubnisfreie DeFi. MiCA klammert vollst\u00e4ndig dezentrale Dienste ohne Vermittler bewusst aus; der Erw\u00e4gungsgrund 22 der Verordnung formuliert diese Ausnahme. In der Praxis ist die L\u00fccke klein, weil fast jedes Protokoll irgendwo ein Frontend, einen Admin-Schl\u00fcssel, eine Governance-Mehrheit oder eine Geb\u00fchrenkasse hat, also einen identifizierbaren Betreiber. Wo es den wirklich nicht gibt, l\u00e4uft jede Aufsicht ins Leere.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis hei\u00dft das: Reguliert wird zuerst der Zugangspunkt, die lizenzierte Plattform, nicht der Code dahinter. Wer EU-Kunden den Weg in dezentrale Kreditm\u00e4rkte \u00f6ffnet, m\u00fcsste k\u00fcnftig mit Warnpflichten, Haftung oder sogar Sperren rechnen. Das verschiebt die Grenze zwischen reguliertem und unreguliertem Krypto ein St\u00fcck weiter in Richtung der Benutzeroberfl\u00e4che, an der die meisten Anleger ohnehin ankommen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Markt, um den gestritten wird<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Um die Tragweite der Vorschl\u00e4ge einzuordnen, hilft ein Blick auf die Zahlen. Der gesamte Stablecoin-Markt kam Anfang Oktober 2026 auf mehr als 290 Milliarden Dollar (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/categories\/stablecoins'>CoinGecko<\/a>). Tethers USDT dominiert mit rund 184 Milliarden Dollar, also knapp zwei Dritteln; USDC von Circle folgt mit etwa 74 Milliarden Dollar, ungef\u00e4hr einem Viertel. Zusammen stehen die beiden f\u00fcr fast 90 Prozent des Marktes. Der Rest verteilt sich auf kleinere Dollar-Token wie USDS, Ethenas USDe und DAI.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Auff\u00e4llig ist vor allem, was fehlt: der Euro. Mehr als 99 Prozent aller Stablecoins lauten auf US-Dollar. Das gesamte Euro-Segment lag Mitte 2026 bei nur einigen hundert Millionen Dollar, also deutlich unter einem Prozent des Marktes, angef\u00fchrt von EURC. Genau diese Schieflage ist der eigentliche Antrieb der europ\u00e4ischen Debatte: Wenn digitales Geld in Europa fast ausschlie\u00dflich in einer fremden W\u00e4hrung zirkuliert, ber\u00fchrt das die geldpolitische Souver\u00e4nit\u00e4t.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Euro-Segment w\u00e4chst zwar kr\u00e4ftig, bleibt aber winzig. Mit Abstand am gr\u00f6\u00dften ist Circles EURC, gefolgt von EURCV der Soci\u00e9t\u00e9 G\u00e9n\u00e9rale (SG-Forge) und einer wachsenden Zahl kleinerer Token; Deutschlands EURAU geh\u00f6rt zu den j\u00fcngsten Zug\u00e4ngen. Dass die zugelassenen Euro-Token zusammen nicht einmal ein Prozent des Marktes stellen, zeigt, wie gro\u00df der R\u00fcckstand ist, den die Revision aufholen helfen soll.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Deshalb verfolgt Br\u00fcssel zwei Spuren zugleich. Die eine ist das private Regelwerk, \u00fcber dessen Umbau jetzt gestritten wird. Die andere ist das \u00f6ffentliche Geld, der digitale Euro, auf den wir weiter unten zur\u00fcckkommen. Beide zielen auf dieselbe Frage: Wer kontrolliert das Geld, das \u00fcber Blockchains l\u00e4uft?<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Blick \u00fcber den Atlantik: das GENIUS-Regelwerk wird scharf<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend die EU ihr Regelwerk \u00fcberpr\u00fcft, f\u00fcllen die USA ihres mit Leben. Der GENIUS Act, im Juli 2025 unterzeichnet, verlangt f\u00fcr Zahlungs-Stablecoins eine vollst\u00e4ndige Deckung mit sehr liquiden Mitteln (Bargeld, versicherte Einlagen und US-Staatsanleihen mit h\u00f6chstens 93 Tagen Restlaufzeit), verbietet ebenfalls eine Verzinsung und teilt die Aufsicht nach Gr\u00f6\u00dfe: Emittenten \u00fcber zehn Milliarden Dollar gehen an die Bundesbeh\u00f6rde OCC, kleinere an die Bundesstaaten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die eigentliche Arbeit liegt in den Ausf\u00fchrungsregeln. Die gesetzliche Frist daf\u00fcr verstrich am 18. Juli 2026 ungenutzt; nun dr\u00fcckt die OCC aufs Tempo. &bdquo;Wir sind fest entschlossen, z\u00fcgig voranzukommen und bis November eine endg\u00fcltige Regel vorzulegen, damit wir im neuen Jahr mit der Bearbeitung von Antr\u00e4gen beginnen k\u00f6nnen&ldquo;, sagte der Comptroller of the Currency, Jonathan Gould (<a href='https:\/\/www.pymnts.com\/legal\/2026\/occ-races-the-clock-to-finish-genius-act-stablecoin-rules\/'>PYMNTS<\/a>). In Kraft tritt der GENIUS Act sp\u00e4testens am 18. Januar 2027, dem 18-Monats-Stichtag nach der Verabschiedung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bemerkenswert ist, wie weit das US-Regelwerk reicht. Es nimmt nicht nur heimische Emittenten in die Pflicht, sondern auch B\u00f6rsen und Vermittler, die ausl\u00e4ndische Stablecoins anbieten, einl\u00f6sen oder daf\u00fcr werben. In einer zweiten Stufe d\u00fcrfen US-Plattformen Zahlungs-Stablecoins ausl\u00e4ndischer Emittenten nur noch f\u00fchren, wenn sich diese US-Anordnungen f\u00fcgen k\u00f6nnen. Das ist das Spiegelbild der europ\u00e4ischen Multi-Issuer-Sorge: Beide Rechtsr\u00e4ume versuchen, grenz\u00fcberschreitende Coins an die eigene Aufsicht zu binden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Interessant ist, wie nah sich beide Seiten bei den Reserven kommen und wie weit sie bei der Struktur auseinanderliegen. Beide wollen liquide, kurzfristige Mittel; die EZB n\u00e4hert sich mit ihren Liquidit\u00e4ts-Buckets sogar der US-Logik an. Doch w\u00e4hrend Washington die Aufsicht zwischen Bund und Bundesstaaten sowie zwischen mehreren Beh\u00f6rden aufteilt (die personellen Machtverschiebungen bei der US-B\u00f6rsenaufsicht SEC hat HOGE Wire im Beitrag zum <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/peirce-sec-krypto-aufsicht-zwei-kommissare-2026\/'>Abgang von Hester Peirce<\/a> beschrieben), zentralisiert Br\u00fcssel die Aufsicht \u00fcber gro\u00dfe Emittenten bei der EBA. Die folgende Tabelle stellt die Kernpunkte gegen\u00fcber.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Kriterium<\/th><th>EU (MiCA)<\/th><th>USA (GENIUS Act)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Erlaubte Emittenten<\/td><td>Bank oder E-Geld-Institut mit Zulassung<\/td><td>zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten<\/td><\/tr><tr><td>Reserven<\/td><td>heute feste Bankeinlagenquote, k\u00fcnftig evtl. Liquidit\u00e4ts-Buckets<\/td><td>Bargeld, versicherte Einlagen, Staatsanleihen bis 93 Tage<\/td><\/tr><tr><td>Verzinsung<\/td><td>verboten (soll ausgeweitet werden)<\/td><td>verboten<\/td><\/tr><tr><td>Aufsicht<\/td><td>BaFin national, EBA bei signifikanten Token<\/td><td>OCC ab 10 Mrd. USD, sonst Bundesstaaten<\/td><\/tr><tr><td>Zeitplan<\/td><td>Bericht bis 30. Juni 2027, dann evtl. MiCA 2.0<\/td><td>in Kraft sp\u00e4testens 18. Januar 2027<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Was das f\u00fcr den deutschen Markt hei\u00dft<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Deutschland ist die Revision mehr als Br\u00fcsseler Kleingedrucktes. Die BaFin ist die zust\u00e4ndige Aufsicht und hat gezeigt, dass sie Euro-Stablecoins zul\u00e4sst: Im Juli 2025 erteilte sie AllUnity, einem Gemeinschaftsunternehmen von DWS (Deutsche-Bank-Gruppe), Flow Traders und Galaxy, eine E-Geld-Lizenz. Der daraufhin gestartete Token EURAU gilt als erster vollst\u00e4ndig regulierter, MiCA-konformer Euro-Stablecoin aus Deutschland (<a href='https:\/\/allunity.com\/news\/allunity-launches-eurau-germanys-first-fully-reserved-micar-compliant-euro-stablecoin'>AllUnity<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">EURAU setzt auf ein Mehr-Banken-Vollreservemodell und zielt auf institutionelle Treasury-Anwendungen sowie die Abwicklung tokenisierter Verm\u00f6genswerte, nicht auf das Retail-Gesch\u00e4ft (<a href='https:\/\/financefeeds.com\/allunity-secures-bafin-approval-for-eurau-stablecoin\/'>FinanceFeeds<\/a>). Genau hier wird die Reservedebatte praktisch: Fiele die Pflicht zu hohen Bankeinlagen und tr\u00e4ten Liquidit\u00e4ts-Buckets an ihre Stelle, \u00e4nderten sich \u00d6konomie und Risikoprofil deutscher Euro-Emittenten unmittelbar. Weniger zinslose Pflichteinlagen bei Banken, mehr kurzlaufende Staatsanleihen: Das verbessert tendenziell die Ertr\u00e4ge des Emittenten und verringert die Abh\u00e4ngigkeit von einzelnen Hausbanken.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr private Nutzer in Deutschland bleibt die Lage vorerst, wie sie ist. USDT ist auf regulierten Plattformen nicht mehr handelbar, USDC und EURC sind es. Wer einen Stablecoin h\u00e4lt, bekommt darauf keinen Zins, und daran soll sich nichts \u00e4ndern, im Gegenteil. Der entscheidende Engpass bleibt die Zulassung als Emittent; sie entscheidet dar\u00fcber, wie viele Euro-Stablecoins made in Germany es am Ende \u00fcberhaupt gibt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der digitale Euro als \u00f6ffentliche Antwort<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zur privaten Regeldebatte treibt die EU ihr \u00f6ffentliches Projekt voran: den digitalen Euro. Er ist kein Stablecoin, sondern Zentralbankgeld in digitaler Form. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (der Trilog) begannen im Juli 2026, eine zweite Runde folgte im September; eine Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt, eine m\u00f6gliche erste Ausgabe aber nicht vor 2029 (<a href='https:\/\/dig.watch\/updates\/ecb-digital-euro-next-legislative-phase'>Digital Watch<\/a>). Umstritten ist vor allem eine Haltegrenze pro Person, die in der Debatte um einen niedrigen vierstelligen Betrag kreist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Aus Sicht der Notenbanker erg\u00e4nzen sich beide Spuren. Isabel Schnabel, Direktoriumsmitglied der EZB, brachte es beim Notenbank-Symposium in Jackson Hole im August 2026 auf den Punkt: &bdquo;Stablecoins versteht man am besten als Erg\u00e4nzung zum Zentralbankgeld, nicht als Ersatz daf\u00fcr&ldquo; (<a href='https:\/\/atlas21.com\/schnabel-says-central-bank-money-must-move-on-chain\/'>Atlas21<\/a>). Nur eine Zentralbank k\u00f6nne in einer Panik rasch zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t schaffen; ein Stablecoin-Emittent k\u00f6nne das nicht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Logik erkl\u00e4rt, warum Europa beide Hebel zugleich bedient. Die strengeren Stablecoin-Regeln sollen das private Geld sicher machen; der digitale Euro soll sicherstellen, dass es im Ernstfall ein \u00f6ffentliches, unbegrenzt elastisches R\u00fcckgrat gibt. F\u00fcr die Frage, welche Coins Anleger morgen nutzen, z\u00e4hlt vorerst aber das private Regelwerk, denn der digitale Euro ist noch Jahre entfernt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Fahrplan: was bis 2027 passiert<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer jetzt auf schnelle \u00c4nderungen hofft oder sie f\u00fcrchtet, dem sei gesagt: Es wird dauern. Die Konsultation ist geschlossen, aber der eigentliche Gesetzgebungsprozess beginnt erst. Die Kommission wertet die Eingaben aus, legt bis zum 30. Juni 2027 ihren Bericht vor und entscheidet dann, ob und wie sie einen Gesetzesvorschlag macht. Ein solcher Vorschlag m\u00fcsste das volle EU-Verfahren durchlaufen. Realistisch greifen neue Stablecoin-Regeln also eher zwischen 2028 und 2030.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel l\u00e4uft die US-Uhr schneller: finale OCC-Regeln im November, Inkrafttreten des GENIUS Act sp\u00e4testens am 18. Januar 2027. F\u00fcr global t\u00e4tige Emittenten wie Circle entsteht damit ein Zeitfenster, in dem die US-Regeln bereits scharf sind, w\u00e4hrend die EU noch ber\u00e4t. Das kann die Multi-Issuer-Frage zus\u00e4tzlich aufladen, denn gerade solche grenz\u00fcberschreitenden Strukturen reagieren empfindlich auf unterschiedliche Fristen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Zeitpunkt<\/th><th>Ereignis<\/th><th>Bedeutung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>30. Sep 2026<\/td><td>Ende der MiCA-Konsultation<\/td><td>Positionen von EZB, EBA und Industrie liegen vor<\/td><\/tr><tr><td>Nov 2026<\/td><td>finale OCC-Regeln (angestrebt)<\/td><td>US-Beh\u00f6rde kann Antr\u00e4ge bearbeiten<\/td><\/tr><tr><td>18. Jan 2027<\/td><td>GENIUS Act tritt in Kraft<\/td><td>US-Stablecoin-Regime wird verbindlich<\/td><\/tr><tr><td>30. Jun 2027<\/td><td>MiCA-Bericht der Kommission<\/td><td>Grundlage f\u00fcr einen m\u00f6glichen Gesetzesvorschlag<\/td><\/tr><tr><td>ca. 2028 bis 2030<\/td><td>m\u00f6gliche MiCA 2.0<\/td><td>neue Reserve-, Zins- und Multi-Issuer-Regeln<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Bis dahin gilt der heutige Text von MiCA unver\u00e4ndert. Das ist die wichtigste Nachricht f\u00fcr den Alltag: Die Einlagenpflicht steht noch, das Zinsverbot in seiner heutigen Fassung ebenfalls, und die gro\u00dfen Umbauten sind Vorschl\u00e4ge, keine Gesetze. Wer die Richtung kennt, kann sich vorbereiten; wer auf sofortige \u00c4nderungen wettet, liegt falsch. F\u00fcr die kurzfristige Marktlage bleibt ohnehin die Makroseite entscheidend, wie der Blick auf die <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-volatilitaetsklemme-q4-ausbruch-2026\/'>Volatilit\u00e4t zum Jahresschlussquartal<\/a> zeigt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Risiken und offene Fragen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">So klar die Richtung ist, so viele Fragen bleiben offen. Die erste: Wie l\u00e4sst sich ein ausgeweitetes Zinsverbot gegen\u00fcber DeFi durchsetzen, wenn es dort keinen Betreiber gibt? Die Gefahr besteht, dass Renditeprodukte einfach in den unregulierten Raum oder zu Anbietern au\u00dferhalb der EU abwandern, ohne dass die Nutzer dadurch besser gesch\u00fctzt w\u00e4ren.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite: Entsch\u00e4rft der Wechsel zu Liquidit\u00e4ts-Buckets das Bankenrisiko wirklich, oder verlagert er es nur? Weniger konzentrierte Einlagen schonen einzelne Banken, doch eine Massenr\u00fcckgabe, die Staatsanleihen in gro\u00dfem Stil auf den Markt wirft, kann andere Teile des Finanzsystems treffen. Die EZB tauscht ein Risiko gegen ein anderes und setzt darauf, dass sich das neue leichter steuern l\u00e4sst.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die dritte: Bleibt der Euro im Hintertreffen? Selbst mit besseren Regeln ist offen, ob europ\u00e4ische Emittenten gegen die Dollar-Dominanz ankommen. Strengere Vorgaben k\u00f6nnen Vertrauen schaffen, aber auch Kosten und H\u00fcrden erh\u00f6hen, die kleine Anbieter abschrecken. Genau dieser Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit zieht sich durch die gesamte Revision.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Unterm Strich hat der 30. September keine neuen Regeln gebracht, aber die Konfliktlinien gesch\u00e4rft. Die EU-Zentralbanken wollen die Reserven lockern und die Rendite h\u00e4rter verbieten; die EBA will grenz\u00fcberschreitende Coins und das Lending einfangen, den Kern aber stehen lassen. Washington zieht sein Regime schneller durch. F\u00fcr deutsche Nutzer und Emittenten hei\u00dft das: Die Spielregeln von morgen entstehen jetzt, sichtbar und nachvollziehbar, aber sie gelten noch nicht.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen (FAQ)<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Was bedeutete das Ende der MiCA-Konsultation am 30. September 2026?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Am 30. September 2026 endete die Frist der gezielten EU-Konsultation zur MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung. Damit \u00e4nderte sich noch kein Gesetz. Vielmehr liegen nun alle Positionen vor, auch die von EZB und EBA. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht vorlegen, der die Grundlage f\u00fcr einen m\u00f6glichen Gesetzesvorschlag bildet.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Will die EZB die Stablecoin-Reserveregeln wirklich lockern?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, bei den Bankeinlagen. Das ESZB schlug am 22. September 2026 vor, die feste Einlagenpflicht aus Artikel 54 (heute 30 Prozent, bei signifikanten Token 60 Prozent) durch liquidit\u00e4tsbasierte Vorgaben zu ersetzen. Zugleich will es das Zinsverbot versch\u00e4rfen, also an anderer Stelle strenger werden.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was ist ein Third-Country-Multi-Issuer-Stablecoin und warum gilt er als riskant?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei wird derselbe austauschbare Token von einem in der EU zugelassenen und einem Emittenten au\u00dferhalb der EU ausgegeben, mit geteilten Reserven. Die EBA sieht darin erhebliche bis sehr erhebliche Risiken, weil die EU-Aufsicht die ausl\u00e4ndische Seite kaum pr\u00fcfen kann und ein Ansturm auf die Reserven in beide Richtungen laufen kann.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>D\u00fcrfen Anleger in Deutschland Zinsen auf Stablecoins bekommen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. MiCA verbietet dem Emittenten, einen Zins auf gehaltene Stablecoins zu zahlen. Das ESZB will dieses Verbot sogar ausweiten, sodass auch Rendite \u00fcber Lending, Staking oder B\u00f6rsenprodukte erfasst w\u00fcrde. F\u00fcr Nutzer in Deutschland bleibt eine direkte Verzinsung damit ausgeschlossen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wann \u00e4ndern sich die Stablecoin-Regeln in der EU tats\u00e4chlich?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht so bald. Der heutige MiCA-Text gilt unver\u00e4ndert weiter. Die Kommission legt ihren \u00dcberpr\u00fcfungsbericht bis 30. 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