{"id":671,"date":"2026-10-02T04:30:23","date_gmt":"2026-10-02T04:30:23","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-sicherheit-2026-mica-genius-halter-schutz\/"},"modified":"2026-10-02T04:30:23","modified_gmt":"2026-10-02T04:30:23","slug":"stablecoin-sicherheit-2026-mica-genius-halter-schutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-sicherheit-2026-mica-genius-halter-schutz\/","title":{"rendered":"Stablecoin-Sicherheit 2026: was Halter bei einer Pleite sch\u00fctzt"},"content":{"rendered":"Bitcoin notiert Anfang Oktober 2026 bei rund 76.000 Euro, und <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-kostenbasis-zonen-kurs-q4-2026\/'>w\u00e4hrend der Kurs von Woche zu Woche schwankt<\/a>, macht ein anderer Teil des Kryptomarktes genau das Gegenteil: Er bewegt sich nicht. Stablecoins, jene Token, die dauerhaft einen Dollar oder einen Euro wert sein sollen, haben zusammen ein Volumen von rund 292 Milliarden US-Dollar erreicht. Laut <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/categories\/stablecoins'>CoinGecko<\/a> entfallen davon allein auf Tether (USDT) etwa 184 Milliarden und auf USDC gut 74 Milliarden US-Dollar, zusammen also fast neun von zehn Dollar im gesamten Segment.Das Versprechen klingt simpel: ein Coin, ein Euro, jederzeit. Doch die wenigsten Halter lesen das Kleingedruckte, bevor es darauf ankommt. Was passiert eigentlich, wenn ein Emittent zahlungsunf\u00e4hig wird, wenn eine Bank in der Reserve kippt oder wenn pl\u00f6tzlich alle gleichzeitig zur\u00fccktauschen wollen? Genau diese Frage beantworten die beiden gro\u00dfen Regelwerke des Jahres, die europ\u00e4ische MiCA-Verordnung und der amerikanische GENIUS Act, auf \u00fcberraschend unterschiedliche Weise. Und in einem Punkt geben beide dieselbe unbequeme Antwort: Eine Einlagensicherung, wie sie ein Bankkonto sch\u00fctzt, gibt es f\u00fcr Stablecoins nicht.Dieser Text nimmt das Versprechen beim Wort und pr\u00fcft es dort, wo es z\u00e4hlt: im Ernstfall. Er zeigt, was MiCA und der GENIUS Act Haltern tats\u00e4chlich zusichern, wo die beiden Regelwerke auseinanderlaufen und welche Risiken selbst ein l\u00fcckenlos regulierter Stablecoin offenl\u00e4sst. Das Ziel ist nicht, Stablecoins schlechtzureden, sondern die Kluft zwischen Marketing und Rechtslage zu schlie\u00dfen, bevor sie jemand auf die harte Tour kennenlernt.<h2 class='wp-block-heading'>Warum 2026 das Jahr des Kleingedruckten ist<\/h2>Mehr als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der ersten MiCA-Bausteine ist der europ\u00e4ische Stablecoin-Markt kein rechtsfreier Raum mehr. Seit dem Ende der \u00dcbergangsfrist am 1. Juli 2026 d\u00fcrfen in der EU zugelassene Handelspl\u00e4tze privaten Kunden nur noch Token anbieten, deren Emittent \u00fcber eine MiCA-Zulassung verf\u00fcgt. USDT, der mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Stablecoin, wurde f\u00fcr das EEA-Retailgesch\u00e4ft von den regulierten B\u00f6rsen genommen, weil Tether keine Lizenz beantragt hat. In den Vereinigten Staaten l\u00e4uft die Uhr auf den 18. Januar 2027 zu, den Stichtag, ab dem der GENIUS Act vollst\u00e4ndig greift; die finalen Ausf\u00fchrungsregeln der Bankenaufsicht OCC werden f\u00fcr November 2026 erwartet.F\u00fcr Halter hei\u00dft das: Die Frage ist nicht mehr, ob Stablecoins reguliert werden, sondern was diese Regeln im Ernstfall tats\u00e4chlich leisten. Am 30. September 2026 endete die Konsultation zur ersten gro\u00dfen MiCA-\u00dcberpr\u00fcfung, bei der genau jene Schutzmechanismen auf dem Pr\u00fcfstand standen, um die es hier geht. Wer heute einen Stablecoin h\u00e4lt, sollte drei Dinge sauber auseinanderhalten: das Recht auf R\u00fcckgabe, die Sicherung der Reserven und die Frage, wer bei einer Pleite zuerst bezahlt wird.Dabei ist Deutschland nur ein Ausschnitt eines gr\u00f6\u00dferen Flickenteppichs. Gro\u00dfbritannien baut parallel ein eigenes Regime f\u00fcr systemische Stablecoins auf, Finanzpl\u00e4tze wie Hongkong, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate vergeben seit 2025 eigene Lizenzen, und selbst innerhalb der EU setzen die nationalen Beh\u00f6rden ihre Schwerpunkte unterschiedlich. F\u00fcr Halter z\u00e4hlt am Ende, welchem Regime ihr konkreter Token und dessen Emittent unterliegen, nicht die Flagge auf der Website.<h2 class='wp-block-heading'>Was ein Stablecoin rechtlich ist, und was nicht<\/h2>Unter MiCA fallen die g\u00e4ngigen, an eine einzelne W\u00e4hrung gekoppelten Stablecoins wie USDC oder der Euro-Token EURC unter den Begriff E-Geld-Token (englisch electronic money token, EMT), geregelt in Titel IV der Verordnung. Ein EMT ist rechtlich kein Bankguthaben und keine Einlage, sondern elektronisches Geld: ein Zahlungsversprechen des Emittenten, gedeckt durch sichere Verm\u00f6genswerte. Das klingt nach einer Spitzfindigkeit, hat aber handfeste Folgen, sobald etwas schiefgeht.Der Unterschied zum Bankkonto ist der Kern der ganzen Debatte. Wer Geld bei einer deutschen Bank parkt, ist \u00fcber die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde gesch\u00fctzt, selbst wenn das Institut zusammenbricht. Wer einen Stablecoin h\u00e4lt, hat diesen Schutz nicht. Statt einer staatlich garantierten Versicherung setzen beide Regelwerke auf einen anderen Mechanismus: Sie schreiben vor, dass das Geld hinter dem Token getrennt und sicher verwahrt wird und dass Halter es jederzeit zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen. Ob dieser Ersatz h\u00e4lt, was er verspricht, entscheidet sich an drei konkreten Bausteinen, die der Reihe nach folgen.Eine Nuance lohnt sich: MiCA kennt zwei Sorten von Stablecoins. E-Geld-Token sind an genau eine amtliche W\u00e4hrung gekoppelt, etwa den Dollar oder den Euro, und werden wie klassisches E-Geld behandelt. Davon zu unterscheiden sind verm\u00f6genswertreferenzierte Token (asset-referenced token, ART), die sich auf einen Korb aus W\u00e4hrungen, Rohstoffen oder Krypto-Assets st\u00fctzen. Fast alle gro\u00dfen Stablecoins sind EMT; f\u00fcr sie gelten die hier beschriebenen, strengeren Regeln zu R\u00fcckgabe und Reserve. Die Einordnung entscheidet also mit dar\u00fcber, welcher Schutz \u00fcberhaupt greift.<h2 class='wp-block-heading'>Baustein eins: das R\u00fcckgaberecht nach Artikel 49<\/h2>Das sch\u00e4rfste Schutzinstrument, das MiCA Haltern gibt, steht in Artikel 49. Er verankert ein unbedingtes Recht auf R\u00fccktausch: Jeder Inhaber eines E-Geld-Tokens kann vom Emittenten jederzeit die R\u00fcckzahlung zum Nennwert verlangen, in der referenzierten W\u00e4hrung und ohne Geb\u00fchr. Dieses Recht entsteht von Gesetzes wegen, es muss also nicht einzeln vertraglich vereinbart werden, und es l\u00e4sst sich weder ausschlie\u00dfen noch an Bedingungen kn\u00fcpfen (<a href='https:\/\/blog.yannakas.me\/2026\/01\/e-money-crypto-redemption-rights\/'>Analyse zu MiCAR-R\u00fcckgaberechten<\/a>).In der Praxis hei\u00dft das: Ein EURC muss immer einen Euro zur\u00fcckbringen, ein USDC immer einen Dollar, und der Emittent darf daf\u00fcr nichts berechnen. Das unterscheidet einen regulierten EMT von vielen fr\u00fchen Stablecoins, bei denen der R\u00fccktausch ein Gefallen des Herausgebers war, kein Anspruch des Nutzers. Der Haken dabei: Ein R\u00fcckgaberecht ist nur so gut wie die Liquidit\u00e4t dahinter. Wenn alle gleichzeitig zur\u00fccktauschen und die Reserve nicht schnell genug zu Bargeld wird, n\u00fctzt der sch\u00f6nste Paragraf wenig. Genau hier setzt der zweite Baustein an.F\u00fcr Token mit W\u00e4hrungskorb (ART) ist das R\u00fcckgaberecht in Artikel 39 geregelt und darf, anders als beim EMT, mit einer kostendeckenden Geb\u00fchr versehen werden. Beiden gemeinsam ist eine Vorgabe, die im Normalbetrieb unsichtbar bleibt: Emittenten m\u00fcssen einen Sanierungs- und R\u00fcckgabeplan vorhalten, also im Voraus beschreiben, wie ein geordneter Abbau abl\u00e4uft, falls sie das Gesch\u00e4ft einstellen. Auf dem Papier ist der Ausstieg damit genauso geregelt wie der Einstieg; die offene Frage ist nur, ob ein solcher Plan im echten Stress tr\u00e4gt.<h2 class='wp-block-heading'>Baustein zwei: wo das Geld hinter dem Token liegt<\/h2>Ein R\u00fcckgabeversprechen taugt nur etwas, wenn die Deckung vorhanden und greifbar ist. MiCA schreibt Emittenten deshalb vor, die entgegengenommenen Gelder getrennt vom eigenen Verm\u00f6gen zu halten und in sichere, liquide Werte zu investieren. Artikel 54 verlangt, dass mindestens 30 Prozent der Mittel als Einlagen auf separaten Konten bei Kreditinstituten liegen; bei als signifikant eingestuften Token steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Der Rest muss in hochliquide, risikoarme Finanzinstrumente flie\u00dfen, die auf dieselbe W\u00e4hrung lauten wie der Token (<a href='https:\/\/www.21analytics.co\/blog\/mica-electronic-money-tokens\/'>21analytics<\/a>).Die Trennung ist der eigentliche Schutz. Weil die Reserve rechtlich vom Emittenten abgeschirmt ist, soll sie im Insolvenzfall nicht in die allgemeine Masse fallen, sondern den Haltern vorbehalten bleiben. Ausgerechnet die 30- und 60-Prozent-Einlagenpflicht ist allerdings heftig umstritten: Die EZB und s\u00e4mtliche nationalen Notenbanken fordern, die festen Quoten zu streichen und durch Liquidit\u00e4tsvorgaben nach F\u00e4lligkeit zu ersetzen, weil gro\u00dfe Bankeinlagen eines Emittenten im Stressfall selbst zum Risiko werden. Welche Verm\u00f6genswerte am Ende wo liegen d\u00fcrfen, ist deshalb <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-reserven-2026-mica-genius-reservestreit\/'>der gro\u00dfe Reservestreit dieses Jahres<\/a>, der auch die laufende \u00dcberpr\u00fcfung der Verordnung pr\u00e4gt.Hinzu kommt, wo und wie die Werte liegen. Die Reserve muss bei Kreditinstituten oder zugelassenen Verwahrern liegen, sauber getrennt vom \u00fcbrigen Gesch\u00e4ft, und darf nicht f\u00fcr eigene Zwecke des Emittenten verpf\u00e4ndet werden. \u00dcberschreitet ein Token bestimmte Schwellen bei Nutzerzahl, Marktwert oder t\u00e4glichen Transaktionen, stuft ihn die EBA als signifikant ein und \u00fcbernimmt die direkte Aufsicht. Dann steigt nicht nur die Einlagenquote von 30 auf 60 Prozent, sondern auch die Kontrolldichte und die Berichtspflicht.<h2 class='wp-block-heading'>Die L\u00fccke, die kaum jemand kennt: keine Einlagensicherung<\/h2>Jetzt der Punkt, den die Marketingseiten der Anbieter selten betonen: Stablecoins sind von der Einlagensicherung ausdr\u00fccklich ausgenommen. MiCA selbst zwingt Emittenten dazu, das offen zu sagen. Nach Artikel 51 muss das Krypto-Whitepaper den Hinweis enthalten, dass der Token weder von einem Anlegerentsch\u00e4digungssystem noch von einem Einlagensicherungssystem gedeckt ist (<a href='https:\/\/www.21analytics.co\/blog\/mica-electronic-money-tokens\/'>21analytics<\/a>). Die 100.000-Euro-Garantie, die ein deutsches Girokonto sch\u00fctzt, greift hier also nicht.Die europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden formulieren es noch sch\u00e4rfer. In ihrer gemeinsamen Verbraucherwarnung schreiben EBA, ESMA und EIOPA, dass es f\u00fcr Krypto-Assets kein Anlegerentsch\u00e4digungssystem gibt und dass Verbraucher im Zweifel kein letztes Auffangnetz haben, wenn etwas schiefl\u00e4uft (<a href='https:\/\/www.esma.europa.eu\/press-news\/esma-news\/eu-financial-regulators-warn-consumers-risks-crypto-assets'>ESMA<\/a>). Der Schutz besteht also aus R\u00fcckgaberecht plus getrennter Reserve, nicht aus einer Versicherung. F\u00e4llt der Emittent aus, h\u00e4ngt alles daran, ob die Reserve vollst\u00e4ndig vorhanden und schnell verwertbar ist, und daran, in welcher Reihenfolge die Gl\u00e4ubiger bedient werden.Der Unterschied ist f\u00fcr den Ernstfall gravierend. Bricht eine Bank zusammen, zahlt die gesetzliche Einlagensicherung dem Kunden sein Guthaben bis 100.000 Euro in der Regel binnen weniger Tage aus, unabh\u00e4ngig davon, was sonst mit dem Institut passiert. Bricht ein Stablecoin-Emittent zusammen, gibt es keine solche Kasse; der Halter ist allein auf die Reserve und auf das Insolvenzverfahren angewiesen. Genau deshalb verlagert sich die entscheidende Frage von der Deckung zur Rangfolge: Wer bekommt aus der Reserve zuerst etwas ab?<h2 class='wp-block-heading'>Der GENIUS Act: das amerikanische Versprechen<\/h2>Die USA gehen den Halterschutz anders an. Der GENIUS Act, im Juli 2025 unterzeichnet und ab dem 18. Januar 2027 voll wirksam, erlaubt die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins nur zugelassenen Emittenten: gro\u00dfen Anbietern \u00fcber die Bundesaufsicht OCC, kleineren \u00fcber die einzelnen Bundesstaaten. Die Deckung muss zu 100 Prozent aus hochliquiden Werten bestehen: Bargeld, Zentralbankguthaben, versicherte Einlagen und US-Staatsanleihen mit h\u00f6chstens 93 Tagen Restlaufzeit sowie darauf besicherte Repo-Gesch\u00e4fte und reine Staatsanleihen-Geldmarktfonds. Dazu kommen eine monatliche Offenlegung der Reserven und, wie in der EU, ein Verbot, Haltern Zinsen zu zahlen. Den <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-lizenz-2026-mica-bafin-genius-act\/'>Weg durch beide Zulassungsregime<\/a> gehen Emittenten wie Circle inzwischen auf beiden Kontinenten parallel.Der entscheidende Unterschied zu MiCA liegt im Insolvenzrecht. Abschnitt 11 des GENIUS Act stellt die Reserven im Pleitefall ausdr\u00fccklich den Haltern voran: Ihre Anspr\u00fcche auf die Deckungswerte sollen Vorrang vor allen anderen Forderungen haben, und wenn die Reserve nicht reicht, greift sogar ein Super-Vorrang vor sonstigen bevorzugten Insolvenzforderungen. Die Reserven werden rechtlich aus der Insolvenzmasse herausgenommen. Auf dem Papier klingt das nach dem st\u00e4rksten Halterschutz \u00fcberhaupt. In der Praxis ist genau das umstritten.Der GENIUS Act zieht zudem eine Gr\u00f6\u00dfengrenze: Emittenten mit mehr als 10 Milliarden US-Dollar im Umlauf unterstehen der Bundesaufsicht, kleinere k\u00f6nnen im Regime ihres Bundesstaats bleiben, sofern dieses als vergleichbar gilt. Vorstand und Finanzchef m\u00fcssen die monatlichen Reserveberichte pers\u00f6nlich best\u00e4tigen, und das Gesetz greift ausdr\u00fccklich auch auf au\u00dferhalb der USA ausgegebene Token, die amerikanischen Kunden angeboten werden. Der Rahmen ist also streng; der eigentliche Streit entz\u00fcndet sich erst an der Frage, was im Pleitefall wirklich passiert.<h2 class='wp-block-heading'>&bdquo;Sie kommen als F\u00fcnfte&ldquo;: der Streit um die US-Insolvenz<\/h2>Adam Levitin, Insolvenzrechtler an der Georgetown University, hat das Kleingedruckte des GENIUS Act seziert und kommt zu einem ern\u00fcchternden Schluss. Trotz der Vorrang-Formel ranken Stablecoin-Halter im realen Insolvenzverfahren nicht an erster, sondern an f\u00fcnfter Stelle. &bdquo;Praktisch bedeutet das: Die Halter von Zahlungs-Stablecoins kommen nicht zuerst. Sie kommen als F\u00fcnfte&ldquo;, schreibt er in seiner Analyse (<a href='https:\/\/creditslips.org\/2025\/12\/02\/sorry-to-break-it-to-you-geniuses-under-the-genius-act-the-holders-of-stablecoins-actually-have-fifth-priority-in-an-issuer-bankruptcy\/'>Credit Slips<\/a>).Der Grund liegt in der Mechanik des US-Insolvenzrechts: Der gesetzliche Vorrang gilt nur f\u00fcr unbesicherte Forderungen. Vor den Haltern bedienen sich der Reihe nach vier andere Gruppen: Repo- und Margin-Geldgeber, deren Anspr\u00fcche nicht dem automatischen Vollstreckungsstopp unterliegen; der Kreditgeber, der das insolvente Unternehmen durch das Verfahren finanziert (der sogenannte DIP-Kredit), besichert mit erstrangigen Pfandrechten; die Honorare der Anw\u00e4lte, Berater und Insolvenzverwalter; und schlie\u00dflich Aufrechnungsanspr\u00fcche von Verwahrern und Brokern. Erst danach sind die Token-Halter an der Reihe.Levitins Fazit ist f\u00fcr Halter unbequem: &bdquo;Eine Emittenten-Insolvenz wird nicht wie eine FDIC-versicherte Bankeinlage sein, bei der man 100 Cent auf den Dollar zur\u00fcckbekommt&ldquo;. Die Insolvenzvorschriften nennt er schlicht ein einziges Durcheinander, und er warnt, das Gesetz subventioniere die Stablecoin-Ausgabe auf dem R\u00fccken der Bankeinlagen (<a href='https:\/\/www.dlnews.com\/articles\/regulation\/genius-act-gives-stablecoin-holders-priority-in-bankruptcy\/'>DL News<\/a>). Ob der US-Gesetzgeber nachbessert, ist offen; bis dahin ist die vermeintliche Erste-Reihe-Garantie eher ein Marketingversprechen als eine Gewissheit.Nicht alle teilen Levitins Pessimismus. Mehrere Kanzleien weisen darauf hin, dass die Herausnahme der Reserven aus der Insolvenzmasse den Haltern real n\u00fctzt und dass der Gesetzgeber vor dem Stichtag noch nachsch\u00e4rfen kann. Unstrittig ist aber der n\u00fcchterne Kern: Ein gesetzlicher Vorrang ist kein Bargeld auf dem Konto, sondern ein Platz in einer Schlange, deren L\u00e4nge sich erst im Verfahren zeigt. F\u00fcr Halter hei\u00dft das, Bonit\u00e4t und Struktur des Emittenten z\u00e4hlen genauso wie der Gesetzestext.<h2 class='wp-block-heading'>MiCA gegen GENIUS Act: zwei Wege, Halter zu sch\u00fctzen<\/h2>Beide Regelwerke wollen dasselbe, n\u00e4mlich dass ein Stablecoin jederzeit seinen Nennwert h\u00e4lt. Sie setzen aber an unterschiedlichen Stellen an: MiCA baut auf ein starkes, gesetzliches R\u00fcckgaberecht und eine getrennte Reserve, der GENIUS Act auf eine Vorrangstellung in der Insolvenz und strikte Vorgaben f\u00fcr die Deckungswerte. Die folgende \u00dcbersicht stellt die wichtigsten Halterrechte gegen\u00fcber.<figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Halterschutz<\/th><th>MiCA (EU)<\/th><th>GENIUS Act (USA)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>R\u00fcckgaberecht<\/td><td>Gesetzlich, jederzeit, zum Nennwert, ohne Geb\u00fchr (Art. 49)<\/td><td>Pflicht zu klarer R\u00fcckgaberichtlinie, Umsetzung \u00fcber die Aufsicht<\/td><\/tr><tr><td>Reserve<\/td><td>Getrennt verwahrt; 30 bis 60 Prozent Bankeinlagen, Rest in liquiden Werten<\/td><td>1:1 in Bargeld und Staatsanleihen bis 93 Tage; keine festen Einlagenquoten<\/td><\/tr><tr><td>Insolvenz<\/td><td>Reserve abgeschirmt, soll den Haltern vorbehalten bleiben<\/td><td>Reserve aus der Masse ausgenommen, Vorrang laut Gesetz (in der Praxis umstritten)<\/td><\/tr><tr><td>Einlagensicherung<\/td><td>Keine; Pflichthinweis im Whitepaper<\/td><td>Keine; ausdr\u00fccklich keine FDIC-Deckung<\/td><\/tr><tr><td>Zinsen an Halter<\/td><td>Verboten<\/td><td>Verboten<\/td><\/tr><tr><td>Transparenz<\/td><td>Whitepaper plus laufende Aufsicht durch die nationale Beh\u00f6rde<\/td><td>Monatliche Offenlegung der Reserven<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>Zwei Lesarten springen ins Auge. Europa verl\u00e4sst sich st\u00e4rker auf ein klagbares, geb\u00fchrenfreies R\u00fcckgaberecht und eine breit gestreute Reserve, akzeptiert daf\u00fcr aber hohe Bankeinlagen als Schwachstelle. Die USA setzen auf eine insolvenzfeste Konstruktion und engere, liquidere Reservewerte, lassen daf\u00fcr die reale Rangfolge im Pleitefall strittig. Keiner der beiden Wege ist dem anderen eindeutig \u00fcberlegen; sie verschieben nur, an welcher Stelle das Restrisiko f\u00fcr den Halter sitzt.<h2 class='wp-block-heading'>Der Stresstest von 2023: als USDC den Peg verlor<\/h2>Wie wichtig es ist, wo genau die Reserve liegt, zeigte der M\u00e4rz 2023. Als die kalifornische Silicon Valley Bank zusammenbrach, musste Circle einr\u00e4umen, dass 3,3 Milliarden US-Dollar der USDC-Reserve, rund acht Prozent der damaligen Deckung, bei genau dieser Bank lagen und vor\u00fcbergehend eingefroren waren. Der vermeintlich stabile Coin fiel binnen Stunden unter 87 US-Cent (<a href='https:\/\/www.cnbc.com\/2023\/03\/11\/stablecoin-usdc-breaks-dollar-peg-after-firm-reveals-it-has-3point3-billion-in-svb-exposure.html'>CNBC<\/a>).Die Lehre aus dem Vorfall ist f\u00fcr die heutige Regel-Debatte zentral: Nicht die Staatsanleihen in der Reserve brachen den Peg, sondern genau der Teil, der als Bankeinlage gehalten wurde. Erst als die US-Einlagensicherung FDIC die SVB-Guthaben garantierte, kehrte USDC nach rund vier Tagen zur Parit\u00e4t zur\u00fcck. Das erkl\u00e4rt, warum die EZB heute die hohen Einlagenquoten unter MiCA kritisch sieht, und warum die Frage, welcher Teil einer Reserve wie schnell zu Bargeld wird, mehr ist als juristische Theorie. F\u00fcr Halter hei\u00dft es: Die Zusammensetzung der Reserve ist kein Detail, sondern der Unterschied zwischen einem kurzen Schreck und einem echten Verlust.Noch deutlicher war die Lehre ein Jahr zuvor. Im Mai 2022 kollabierte TerraUSD, ein algorithmischer Stablecoin ohne echte Reserve, der seine Bindung allein \u00fcber einen Schwester-Token halten sollte; binnen Tagen fiel er praktisch auf null und riss zweistellige Milliardenbetr\u00e4ge mit sich. Genau solche Konstruktionen l\u00e4sst MiCA faktisch nicht mehr zu, weil sie weder die Reserve- noch die R\u00fcckgabepflichten erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Der Preis dieser Strenge ist, dass Europa auf rein algorithmische Modelle verzichtet; der Nutzen ist, dass hinter einem zugelassenen EMT \u00fcberhaupt etwas Greifbares steht.<h2 class='wp-block-heading'>R\u00fcckgabe in der Praxis: USDC gegen USDT<\/h2>Zwischen dem gesetzlichen R\u00fcckgaberecht und dem, was ein Halter tats\u00e4chlich erlebt, klafft mitunter eine L\u00fccke. Circle bewirbt USDC als jederzeit 1:1 einl\u00f6sbar und bezeichnete die R\u00fcckgabe zum Nennwert auf der Jahresversammlung der Bank f\u00fcr Internationalen Zahlungsausgleich 2026 sogar als Grundrecht, nicht blo\u00df als Funktion (<a href='https:\/\/www.circle.com\/transparency'>Circle<\/a>). Der Gro\u00dfteil der USDC-Reserve liegt im Circle Reserve Fund, einem bei der US-B\u00f6rsenaufsicht registrierten Staatsanleihen-Geldmarktfonds, der von BlackRock verwaltet und t\u00e4glich offengelegt wird.Bei Tether sieht die R\u00fcckgabe anders aus. Eine direkte Einl\u00f6sung beim Emittenten setzt laut dessen Bedingungen mindestens 100.000 US-Dollar voraus, kostet mindestens 1.000 US-Dollar oder 0,1 Prozent und dauert in der Regel rund eine Woche; zudem beh\u00e4lt sich Tether vor, R\u00fcckgaben in bestimmten F\u00e4llen auszusetzen (<a href='https:\/\/crypto.news\/tether-discloses-timeframe-for-suspending-usdt-redemptions-on-multiple-networks\/'>crypto.news<\/a>). F\u00fcr Kleinanleger hei\u00dft das: Sie sind praktisch auf den Sekund\u00e4rmarkt angewiesen, also auf den Kurs an der B\u00f6rse, nicht auf die Parit\u00e4t beim Emittenten. Genau diese Schwelle macht den Unterschied zwischen einem R\u00fcckgaberecht auf dem Papier und einem, das jeder tats\u00e4chlich nutzen kann.<figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Merkmal<\/th><th>USDC (Circle)<\/th><th>USDT (Tether)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>MiCA-Status<\/td><td>Als EMT zugelassen, in der EU handelbar<\/td><td>Keine Lizenz, f\u00fcr EEA-Retail delistet<\/td><\/tr><tr><td>Direkte R\u00fcckgabe<\/td><td>1:1, als Kernversprechen beworben<\/td><td>Ab 100.000 US-Dollar, mit Geb\u00fchr und Wartezeit<\/td><\/tr><tr><td>Reserve<\/td><td>\u00dcberwiegend kurzlaufende Staatsanleihen plus Bargeld<\/td><td>Staatsanleihen, dazu Gold und Bitcoin (nach beiden Regelwerken unzul\u00e4ssig)<\/td><\/tr><tr><td>Nachweis<\/td><td>Monatliche Attestierung, t\u00e4gliche Fonds-Daten<\/td><td>Viertelj\u00e4hrliche Attestierung<\/td><\/tr><tr><td>Kleinanleger<\/td><td>R\u00fcckgabe faktisch \u00fcber B\u00f6rsen<\/td><td>Faktisch nur \u00fcber den Sekund\u00e4rmarkt<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Attestierung ist kein Vollaudit<\/h2>Woher wei\u00df ein Halter \u00fcberhaupt, dass die Reserve existiert? Die ehrliche Antwort lautet: nur so gut, wie der Emittent es nachweist. Die gro\u00dfen Anbieter ver\u00f6ffentlichen regelm\u00e4\u00dfige Best\u00e4tigungen (Attestierungen) einer Wirtschaftspr\u00fcfung. Circle l\u00e4sst den Bestand monatlich von Deloitte pr\u00fcfen, Tether legt viertelj\u00e4hrlich eine Best\u00e4tigung von BDO vor. Eine Attestierung ist aber kein vollst\u00e4ndiges Audit: Sie best\u00e4tigt einen Stichtag, nicht die laufende Kontrolle \u00fcber ein ganzes Gesch\u00e4ftsjahr, und sie trifft keine Aussage \u00fcber interne Prozesse oder Risiken jenseits der reinen Bestandszahlen.F\u00fcr die Praxis bedeutet das zweierlei. Erstens ist zwischen zwei Stichtagen vieles m\u00f6glich, was eine Momentaufnahme nicht zeigt. Zweitens z\u00e4hlt die Qualit\u00e4t der Werte: Tether h\u00e4lt neben Staatsanleihen auch Gold und Bitcoin, die unter MiCA wie unter dem GENIUS Act nicht als zul\u00e4ssige Reservewerte gelten. F\u00fcr einen Halter ist die Unterscheidung zwischen monatlicher und viertelj\u00e4hrlicher Pr\u00fcfung, zwischen Attestierung und Vollaudit, zwischen zul\u00e4ssigen und blo\u00df vorhandenen Werten der eigentliche Gradmesser daf\u00fcr, wie belastbar das R\u00fcckgabeversprechen wirklich ist.Was hei\u00dft das f\u00fcr die Praxis eines Halters? Wer wissen will, wie solide ein Token ist, findet die Belege auf den Transparenzseiten der Emittenten: die j\u00fcngste Attestierung, die Zusammensetzung der Reserve und, im Fall von USDC, die t\u00e4gliche Aufschl\u00fcsselung des zugrunde liegenden Fonds. Je granularer und h\u00e4ufiger diese Angaben sind, desto besser. Warnsignale sind das Gegenteil: seltene oder vage Berichte, Reservewerte, die unter keines der Regelwerke passen, und eine R\u00fcckgabe, die faktisch nur Gro\u00dfkunden offensteht.<h2 class='wp-block-heading'>BaFin, EURAU und der deutsche Halter<\/h2>F\u00fcr Nutzer in Deutschland ist die BaFin die entscheidende Instanz. Sie ist die nationale zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde unter MiCA, lizenziert Emittenten und beaufsichtigt deren laufenden Betrieb. Dass eine Zulassung mehr sein soll als ein Stempel, macht die BaFin-Expertin Ruth Burkert deutlich: &bdquo;Eine Bafin-Lizenz ist ein G\u00fctesiegel&ldquo;, so der Titel ihres MiCAR-Interviews, gerade weil die Aufsicht bei der Zulassung IT-Sicherheit und die fachliche Eignung der Leitung besonders gr\u00fcndlich pr\u00fcfe (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Fachartikel\/2026\/fa_260826_Micar_interview.html'>BaFin<\/a>). Dass hier Aufkl\u00e4rungsbedarf besteht, zeigt eine BaFin-Erhebung vom August 2026: Viele Anlegerinnen und Anleger wissen nicht genau, was ein Stablecoin \u00fcberhaupt ist (<a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Fachartikel\/2026\/fa_260825_kryptowissen.html'>BaFin<\/a>).Deutschland hat mit EURAU von AllUnity seit Juli 2025 den ersten BaFin-lizenzierten Euro-Stablecoin, hinter dem unter anderem die Deutsche-Bank-Tochter DWS steht. F\u00fcr Halter bringt ein regulierter Euro-Token zwei Vorteile: das volle R\u00fcckgaberecht nach Artikel 49 und eine Aufsicht, die im Zweifel eingreifen kann. Was er nicht bringt, es sei noch einmal betont, ist eine Einlagensicherung. Ein EURC oder EURAU im Wallet ist kein Tagesgeldkonto; die 100.000-Euro-Garantie der deutschen Einlagensicherung sch\u00fctzt das Bankguthaben, nicht den Token.Noch ist die Auswahl an regulierten Euro-Token klein. Zusammen kommen sie auf deutlich unter ein Prozent des weltweiten Stablecoin-Marktes, der zu mehr als 99 Prozent auf den Dollar lautet; neben EURC und EURAU z\u00e4hlt dazu etwa EURCV von Soci\u00e9t\u00e9 G\u00e9n\u00e9rale. F\u00fcr einen deutschen Halter, der W\u00e4hrungsrisiko vermeiden und im regulierten Rahmen bleiben will, sind diese Token dennoch die logische Wahl. Und bei Problemen ist die BaFin Anlaufstelle: Sie nimmt Beschwerden entgegen und kann gegen einen Emittenten vorgehen, was bei einem unlizenzierten Anbieter im Ausland schlicht entf\u00e4llt.<h2 class='wp-block-heading'>Was auch 2026 ungesch\u00fctzt bleibt<\/h2>Selbst der am besten regulierte Stablecoin l\u00e4sst Risiken offen, die kein Paragraf abdeckt. Das R\u00fcckgaberecht sch\u00fctzt gegen einen s\u00e4umigen Emittenten, nicht gegen einen Kursverlust am Sekund\u00e4rmarkt in Panikphasen. Die getrennte Reserve sch\u00fctzt die Deckung, nicht den privaten Schl\u00fcssel: Wer sein Wallet selbst verwahrt und den Zugang verliert oder auf eine Phishing-Seite hereinf\u00e4llt, hat keinen Anspruch gegen irgendwen. Und ein Fehler im Smart Contract oder ein kompromittierter Verwahrer kann Token entwerten, ohne dass der Emittent je zahlungsunf\u00e4hig w\u00fcrde.Dazu kommt das Grundproblem, auf das ausgerechnet ein Emittent hinweist. Paolo Ardoino, Chef von Tether, begr\u00fcndet seinen Verzicht auf eine MiCA-Lizenz damit, dass eine Bankeinlage nicht dasselbe sei wie sofort verf\u00fcgbares Bargeld (<a href='https:\/\/financefeeds.com\/tether-ceo-says-company-refused-to-apply-for-eu-mica-license-over-stablecoin-reserve-rule\/'>FinanceFeeds<\/a>). So umstritten seine Schlussfolgerung ist, der Kern trifft zu: In einem echten Ansturm z\u00e4hlt nicht, wie werthaltig eine Reserve auf dem Papier ist, sondern wie schnell sie zu Bargeld wird. Genau deshalb sind Stablecoins, wie Banken, anf\u00e4llig f\u00fcr einen Run, und genau deshalb ringen EZB, EBA und US-Aufsicht so verbissen um die Zusammensetzung der Reserven.Ein letztes, oft untersch\u00e4tztes Risiko betrifft nicht den Token, sondern den Ort, an dem er liegt. Wer Stablecoins auf einer B\u00f6rse h\u00e4lt, vertraut nicht nur dem Emittenten, sondern auch der Plattform; f\u00e4llt diese aus, n\u00fctzt das sch\u00f6nste R\u00fcckgaberecht wenig, wenn der Zugriff auf das Guthaben fehlt. Der Zusammenbruch von FTX hat gezeigt, wie schnell Kundengelder verschwinden, wenn Verwahrung und Handel in einer Hand liegen. Zwischen Selbstverwahrung und B\u00f6rse abzuw\u00e4gen, bleibt deshalb Teil des Schutzes, den kein Paragraf abnimmt.<h2 class='wp-block-heading'>Was 2026 und 2027 f\u00fcr Halter bringt<\/h2>Der Schutzrahmen ist in Bewegung. Mit dem Ende der MiCA-Konsultation am 30. September 2026 beginnt die Arbeit an einer m\u00f6glichen Reform der Reserveregeln; Emittenten wie Circle dringen in der \u00dcberpr\u00fcfung ausdr\u00fccklich auf flexiblere Vorgaben (<a href='https:\/\/www.theblock.co\/news\/regulation\/2026-10-01-hyperliquid-circle-mica-review-417452'>The Block<\/a>). In den USA entscheiden die f\u00fcr November 2026 erwarteten OCC-Regeln dar\u00fcber, wie der GENIUS Act ab dem 18. Januar 2027 in der Praxis aussieht, einschlie\u00dflich der hei\u00df diskutierten Insolvenz-Reihenfolge. Und der digitale Euro, \u00fcber den die EU-Gesetzgeber derzeit verhandeln, k\u00f6nnte ab etwa 2029 erstmals eine wirklich ausfallsichere, weil von der Zentralbank ausgegebene Alternative bieten.F\u00fcr Halter lohnt es sich, diese Termine im Blick zu behalten, denn jeder davon verschiebt die Balance zwischen Komfort und Schutz. Stablecoins sind l\u00e4ngst mehr als ein Parkplatz zwischen zwei Trades; sie werden zur Zahlungsschiene, zunehmend sogar <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/maschinen-oekonomie-ki-agenten-krypto-nachfrage-2026\/'>f\u00fcr automatisierte Zahlungen zwischen Maschinen<\/a>. Je mehr Alltagsgeld durch diese Token flie\u00dft, desto wichtiger wird die n\u00fcchterne Frage, die am Anfang stand: Was bekomme ich zur\u00fcck, wenn es schiefgeht?<figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Termin<\/th><th>Ereignis<\/th><th>Bedeutung f\u00fcr Halter<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>1. Juli 2026<\/td><td>Ende der MiCA-\u00dcbergangsfrist<\/td><td>Nur noch zugelassene Token im EU-Retail; USDT delistet<\/td><\/tr><tr><td>30. September 2026<\/td><td>Ende der MiCA-Konsultation<\/td><td>M\u00f6gliche Reform der Reserve- und Einlagenregeln beginnt<\/td><\/tr><tr><td>November 2026<\/td><td>Erwartete OCC-Ausf\u00fchrungsregeln<\/td><td>Konkretisiert den US-Halterschutz, auch in der Insolvenz<\/td><\/tr><tr><td>18. Januar 2027<\/td><td>GENIUS Act voll wirksam<\/td><td>Vorrang- und Reserveregeln greifen in den USA<\/td><\/tr><tr><td>ca. 2029<\/td><td>M\u00f6glicher Start des digitalen Euro<\/td><td>Erstmals eine zentralbankgesicherte Alternative<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>Unterm Strich bleibt eine einfache Faustregel. Ein regulierter Stablecoin ist deutlich sicherer als ein unregulierter, aber er ist kein Bankkonto. Wer das R\u00fcckgaberecht, die Qualit\u00e4t der Reserve und die Seriosit\u00e4t von Emittent und Verwahrplattform pr\u00fcft, holt sich den gr\u00f6\u00dften Teil des verf\u00fcgbaren Schutzes; den Rest tr\u00e4gt man selbst. Die Regeln von 2026 haben die Messlatte sp\u00fcrbar angehoben, die letzte Verantwortung aber nicht abgeschafft.<h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Sind Stablecoins durch die Einlagensicherung gesch\u00fctzt?<\/h3>Nein. Stablecoins gelten rechtlich als E-Geld-Token und nicht als Bankeinlage, deshalb greift weder die deutsche Einlagensicherung bis 100.000 Euro noch ein Anlegerentsch\u00e4digungssystem. Den Schutz bilden stattdessen das gesetzliche R\u00fcckgaberecht und die getrennt verwahrte Reserve. MiCA verpflichtet Emittenten sogar, im Whitepaper ausdr\u00fccklich auf diese L\u00fccke hinzuweisen.<h3 class='wp-block-heading'>Was passiert mit meinem Stablecoin, wenn der Emittent pleitegeht?<\/h3>Unter MiCA ist die Reserve getrennt vom Emittenten verwahrt und soll den Haltern vorbehalten bleiben; entscheidend ist, ob sie vollst\u00e4ndig und schnell verwertbar ist. Der US-amerikanische GENIUS Act gew\u00e4hrt Haltern laut Gesetz einen Vorrang auf die Reserven, doch Fachleute wie Adam Levitin argumentieren, dass sie in der Praxis erst nach vier anderen Gl\u00e4ubigergruppen bedient werden. Eine Garantie auf hundert Prozent gibt es in keinem der beiden Systeme.<h3 class='wp-block-heading'>Kann ich einen Stablecoin jederzeit zum Nennwert zur\u00fccktauschen?<\/h3>Rechtlich ja: MiCA verankert in Artikel 49 ein unbedingtes Recht, E-Geld-Token jederzeit zum Nennwert und ohne Geb\u00fchr zur\u00fcckzugeben. In der Praxis kn\u00fcpfen manche Emittenten die direkte R\u00fcckgabe aber an hohe Mindestbetr\u00e4ge und Wartezeiten, sodass Kleinanleger meist \u00fcber den Sekund\u00e4rmarkt verkaufen. Dort gilt der B\u00f6rsenkurs, der in Stressphasen vom Nennwert abweichen kann.<h3 class='wp-block-heading'>Was ist bei der Sicherheit der Unterschied zwischen USDC und USDT?<\/h3>USDC des Emittenten Circle ist in der EU als E-Geld-Token zugelassen, h\u00e4lt seine Reserve \u00fcberwiegend in kurzlaufenden Staatsanleihen und l\u00e4sst sie monatlich best\u00e4tigen. USDT von Tether hat keine MiCA-Lizenz, wurde f\u00fcr EU-Privatkunden von den B\u00f6rsen genommen und h\u00e4lt neben Staatsanleihen auch Gold und Bitcoin, die nach den Regelwerken nicht als Reserve z\u00e4hlen. F\u00fcr regulierten Halterschutz in Europa ist derzeit USDC die klarere Wahl.<h3 class='wp-block-heading'>Welche Stablecoins darf ich in Deutschland noch handeln?<\/h3>In der EU zugelassene Handelspl\u00e4tze d\u00fcrfen Privatkunden seit dem 1. Juli 2026 nur noch Stablecoins mit einem MiCA-lizenzierten Emittenten anbieten. Dazu geh\u00f6ren USDC und EURC von Circle sowie der in Deutschland von der BaFin lizenzierte Euro-Token EURAU. Nicht lizenzierte Token wie USDT sind f\u00fcr das Privatkundengesch\u00e4ft weitgehend von den regulierten B\u00f6rsen verschwunden.<script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Sind Stablecoins durch die Einlagensicherung gesch\u00fctzt?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nein. Stablecoins gelten rechtlich als E-Geld-Token und nicht als Bankeinlage, deshalb greift weder die deutsche Einlagensicherung bis 100.000 Euro noch ein Anlegerentsch\u00e4digungssystem. Den Schutz bilden stattdessen das gesetzliche R\u00fcckgaberecht und die getrennt verwahrte Reserve. 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