{"id":679,"date":"2026-10-03T04:28:31","date_gmt":"2026-10-03T04:28:31","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/sec-krypto-verwahrung-custody-regel-2026\/"},"modified":"2026-10-03T04:28:31","modified_gmt":"2026-10-03T04:28:31","slug":"sec-krypto-verwahrung-custody-regel-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/sec-krypto-verwahrung-custody-regel-2026\/","title":{"rendered":"Wer h\u00e4lt den Schl\u00fcssel? Die neue SEC-Verwahrregel 2026"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gr\u00f6\u00dften Krypto-Pleiten der vergangenen Jahre hatten selten damit zu tun, ob ein Token ein Wertpapier ist. Sie hatten damit zu tun, wo die Coins lagen, wem sie geh\u00f6rten und ob jemand heimlich darauf zugriff. FTX, Celsius, Prime Trust: In jedem dieser F\u00e4lle ging es um Verwahrung, nicht um Registrierung. Genau an dieser Stelle hat die US-B\u00f6rsenaufsicht SEC am 1. Oktober 2026 einen 760 Seiten starken Regelentwurf vorgelegt, der festlegt, wie Verm\u00f6gensverwalter und regulierte Fonds Krypto-Verm\u00f6genswerte k\u00fcnftig verwahren d\u00fcrfen. Zwei Tage sp\u00e4ter, am 2. Oktober, verlie\u00df Hester Peirce die Beh\u00f6rde, und die SEC schrumpfte auf zwei Kommissare.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die Verwahrung ist zum letzten gro\u00dfen Baustein eines Umbaus geworden, der das amerikanische Enforcement von Grund auf ver\u00e4ndert hat. Dieser Text ordnet den Entwurf ein, zeigt, warum die Frage der Verwahrung der eigentliche Kern jeder Krypto-Aufsicht ist, und vergleicht ihn mit dem, was in Deutschland und der EU unter MiCA l\u00e4ngst verbindlich gilt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was die SEC am 1. Oktober wirklich vorgeschlagen hat<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf tr\u00e4gt den sperrigen Titel &bdquo;Investment Adviser and Regulated Fund Custody Rules; Crypto Custody&ldquo; und erschien als <a href='https:\/\/www.sec.gov\/newsroom\/press-releases\/2026-100-sec-proposal-would-address-how-investment-advisers-funds-can-custody-crypto-assets-under-federal'>Pressemitteilung 2026-100<\/a>. Er \u00e4ndert die Verwahrvorschriften unter dem Investment Advisers Act von 1940 und dem Investment Company Act von 1940, also jene Regeln, die festlegen, wie registrierte Verm\u00f6gensverwalter (registered investment advisers) und regulierte Fonds das Geld und die Wertpapiere ihrer Kunden sichern m\u00fcssen. Mit rund 760 Seiten und einer 60-t\u00e4gigen Kommentarfrist ab der Ver\u00f6ffentlichung im Federal Register ist das Dokument (gef\u00fchrt unter der Release-Nummer IA-7023) eines der umfangreichsten Krypto-Vorhaben der Beh\u00f6rde \u00fcberhaupt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Neuerungen stehen im Mittelpunkt. Erstens d\u00fcrfen k\u00fcnftig einzelstaatlich konzessionierte Treuhandgesellschaften (state-chartered trust companies) als qualifizierte Verwahrer dienen, nicht mehr nur Banken und Broker-Dealer. Das hebt viele krypto-native Verwahrer, die unter einer Trust-Lizenz eines Bundesstaates arbeiten, auf dieselbe Stufe wie klassische Institute. Zweitens erlaubt der Entwurf erstmals eine eng begrenzte Selbstverwahrung durch den Verwalter selbst, allerdings nur als letzte Option: Ein Verwalter darf die Schl\u00fcssel nur dann selbst halten, wenn kein zugelassener Verwahrer verf\u00fcgbar ist, muss dies viertelj\u00e4hrlich neu pr\u00fcfen und best\u00e4tigen und harte Auflagen zu Cybersicherheit und Verm\u00f6genstrennung erf\u00fcllen, wie der Entwurf laut <a href='https:\/\/coindesk.com\/policy\/2026\/10\/01\/u-s-sec-maps-out-crypto-custody-in-new-proposal-that-furthers-its-digital-assets-agenda'>CoinDesk<\/a> vorsieht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">SEC-Vorsitzender Paul Atkins begr\u00fcndete den Schritt in seiner Erkl\u00e4rung grunds\u00e4tzlich: &bdquo;Seit dem Aufkommen von Bitcoin im Jahr 2008 ist der Markt f\u00fcr Krypto-Verm\u00f6genswerte von einer Nischenkuriosit\u00e4t zu einer Anlageklasse im Billionenbereich gewachsen, zu der Anleger aktiv Zugang suchen. Leider haben unsere Regeln und Vorschriften nicht Schritt gehalten.&ldquo; Der Entwurf, so Atkins, solle &bdquo;einen klaren regulatorischen Rahmen f\u00fcr die Verwahrung von Krypto-Verm\u00f6genswerten schaffen und Verm\u00f6gensverwaltern und Fonds einen regelkonformen Weg er\u00f6ffnen, wo es zuvor keinen gab&ldquo;.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Warum Verwahrung der eigentliche Kern des Enforcements ist<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Um zu verstehen, warum ein technischer Verwahrentwurf eine gro\u00dfe Nachricht ist, muss man den Weg nachzeichnen, den die SEC seit dem Amtsantritt von Atkins im April 2025 gegangen ist. Die alte, unter Gary Gensler verfolgte Linie lautete vereinfacht: Fast jeder Token ist ein unregistriertes Wertpapier, und fast jede Handelsplattform betreibt daher einen nicht genehmigten Wertpapierhandel. Auf dieser Theorie fu\u00dften die Verfahren gegen Coinbase und Kraken. Unter Atkins wurden genau diese Registrierungsverfahren fallengelassen, und das Enforcement wurde auf den Betrug zur\u00fcckgeschnitten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Nur: Betrug im Kryptobereich l\u00e4uft fast immer \u00fcber die Verwahrung. Wer kontrolliert die privaten Schl\u00fcssel? Sind die Guthaben der Kunden von denen des Betreibers getrennt? Darf die Handelsabteilung in die Kundeneinlagen greifen? Registrierung ist eine Frage von Etiketten; Verwahrung ist die Frage nach dem Klempnerwerk, durch das die Gelder tats\u00e4chlich flie\u00dfen oder verschwinden. Wenn die Beh\u00f6rde die Registrierungsverfahren einstellt, aber den Betrug weiter verfolgt, dann wird die Verwahrung zur zentralen Front. Eine Regel, die vorschreibt, wie Kundenverm\u00f6gen getrennt und gesichert werden muss, ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern der pr\u00e4ventive Gegenpart zu den spektakul\u00e4ren Betrugsverfahren der Vergangenheit.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dass die Beh\u00f6rde den Betrug weiter verfolgt, zeigt ihre neu zugeschnittene Cyber and Emerging Technologies Unit, die sich auf Betrugsf\u00e4lle statt auf Registrierungstheorien konzentriert. Die gro\u00dfen Registrierungsverfahren gegen Handelsplattformen wurden 2025 reihenweise eingestellt, von Coinbase \u00fcber Kraken bis Binance. Was blieb, sind F\u00e4lle, in denen Anlegergeld tats\u00e4chlich verschwand, und fast immer verschwand es dort, wo die Verwahrung versagte. Die drei folgenden F\u00e4lle zeigen, warum.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Das FTX-Muster: Vermischung statt Verwahrung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">FTX versprach seinen Kunden, ihre Einlagen seien sicher und getrennt verwahrt. In Wirklichkeit flossen nach dem Bericht des Insolvenzverwalters John J. Ray III rund acht Milliarden US-Dollar an Kundengeldern an die Schwesterfirma Alameda Research, wo sie f\u00fcr Eigenhandel, Kredite an F\u00fchrungskr\u00e4fte und Spekulation verwendet wurden. M\u00f6glich machte das unter anderem ein versteckter Parameter im Code, das ber\u00fcchtigte Flag &bdquo;allow_negative&ldquo;, das Alamedas Konto einen praktisch unbegrenzten Negativsaldo erlaubte. Die US-Terminmarktaufsicht CFTC stellte sp\u00e4ter gerichtlich fest, dass FTX und Alameda falsche Angaben \u00fcber die Sicherheit und Trennung der Kundenverm\u00f6gen gemacht hatten, die in Wahrheit vermischt und zweckentfremdet worden waren. Die Details stehen im <a href='https:\/\/business.cch.com\/srd\/20230626_FTX_Ray_report.pdf'>Bericht des Insolvenzverwalters<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Entscheidende daran: FTX war kein Registrierungsproblem, sondern ein Verwahrproblem. Keine noch so saubere Wertpapier-Registrierung h\u00e4tte die Vermischung verhindert. Eine verbindliche Trennungspflicht, kontrolliert von einem unabh\u00e4ngigen Verwahrer, h\u00e4tte es wom\u00f6glich getan. Genau diese L\u00fccke zwischen Versprechen und Realit\u00e4t ist es, die eine Verwahrregel schlie\u00dfen soll.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Gr\u00fcnder Sam Bankman-Fried wurde wegen Betrugs verurteilt und sitzt eine langj\u00e4hrige Haftstrafe ab. F\u00fcr die Verwahrfrage \u00e4ndert das wenig: Ein Strafurteil holt kein verlorenes Kundengeld zur\u00fcck und ersetzt keine Regel, die die Vermischung von vornherein verhindert h\u00e4tte. Genau deshalb wiegt die Pr\u00e4vention durch klare Verwahrvorschriften schwerer als die Bestrafung im Nachhinein.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Celsius und die Eigentumsfrage: Wem geh\u00f6ren die Coins?<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch subtiler, und f\u00fcr Anleger noch gef\u00e4hrlicher, war der Fall Celsius. Am 4. Januar 2023 entschied der zust\u00e4ndige Insolvenzrichter Martin Glenn, dass die Guthaben in den sogenannten Earn-Konten des Kreditanbieters nicht den Kunden, sondern der Insolvenzmasse von Celsius geh\u00f6rten. Die Nutzungsbedingungen, denen die Kunden per Klick zugestimmt hatten, \u00fcbertrugen laut Gericht &bdquo;unzweideutig Eigentum und Titel an den in den Earn-Konten hinterlegten Verm\u00f6genswerten von den Kontoinhabern auf das Unternehmen&ldquo;. Betroffen waren nach der <a href='https:\/\/www.arnoldporter.com\/en\/perspectives\/advisories\/2023\/01\/read-before-you-click-accept'>Analyse der Kanzlei Arnold &amp; Porter<\/a> rund 600.000 Konten mit einem Marktwert von etwa 4,2 Milliarden US-Dollar zum Zeitpunkt der Insolvenz.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Aus Verwahrern waren damit Schuldner geworden, und aus Kunden einfache, ungesicherte Gl\u00e4ubiger, die sich hinten in der Schlange anstellen mussten. Die Lehre ist unbequem: Ohne ausdr\u00fcckliche Trennung und ohne Titelvorbehalt zugunsten des Kunden kann ein Klick auf &bdquo;Akzeptieren&ldquo; gen\u00fcgen, um das Eigentum an den eigenen Coins zu verlieren. Was Halter bei einer Pleite \u00fcberhaupt sch\u00fctzt, haben wir an anderer Stelle f\u00fcr Stablecoins durchgespielt; die Mechanik gilt f\u00fcr jede verwahrte Kryptoposition (siehe <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-sicherheit-2026-mica-genius-halter-schutz\/'>Stablecoin-Sicherheit 2026<\/a>).<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Prime Trust: der Verwahrer, der seine eigenen Wallets nicht \u00f6ffnen konnte<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der dritte Fall zeigt, dass selbst eine lizenzierte Treuhandgesellschaft operativ scheitern kann. Prime Trust war ein spezialisierter Krypto-Verwahrer aus Nevada, der unter anderem Gelder f\u00fcr FTX, Binance.US und Celsius hielt. Im Juni 2023 stellte die Aufsichtsbeh\u00f6rde von Nevada fest, dass dem Unternehmen Kundengelder in erheblichem Umfang fehlten, laut <a href='https:\/\/www.coindesk.com\/policy\/2023\/06\/22\/prime-trust-has-shortfall-of-customer-funds-nevada-regulator-says'>CoinDesk<\/a> knapp 83 Millionen US-Dollar. Der Grund war beinahe grotesk: Prime Trust hatte den Zugriff auf eine \u00e4ltere Wallet verloren und \u00fcber Monate neue Kundeneinlagen verwendet, um Auszahlungen aus der alten zu bedienen. Die Beh\u00f6rde ordnete die Einstellung des Gesch\u00e4fts an und beantragte die Zwangsverwaltung; sie warf dem Unternehmen vor, seine treuh\u00e4nderische Pflicht zur Sicherung der verwahrten Verm\u00f6genswerte verletzt zu haben.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Prime Trust war weder ein Betrug im Stil von FTX noch ein Eigentumstrick wie bei Celsius, sondern schlichtes operatives Versagen bei der Schl\u00fcsselverwaltung. Alle drei Muster zusammen umrei\u00dfen, was eine moderne Verwahrregel abdecken muss: Trennung, Eigentumsklarheit und operative Sicherheit.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Fall<\/th><th>Jahr<\/th><th>Was schiefging<\/th><th>Die Verwahr-Lehre<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>FTX<\/td><td>2022<\/td><td>Rund 8 Mrd. USD Kundengelder an Alameda umgeleitet, Konten vermischt, versteckter Negativsaldo<\/td><td>Trennung muss verbindlich und extern kontrolliert sein<\/td><\/tr><tr><td>Celsius<\/td><td>2022\/23<\/td><td>Nutzungsbedingungen \u00fcbertrugen den Titel an ~4,2 Mrd. USD auf die Firma<\/td><td>Ohne Titelvorbehalt wird der Kunde zum ungesicherten Gl\u00e4ubiger<\/td><\/tr><tr><td>Prime Trust<\/td><td>2023<\/td><td>Zugriff auf alte Wallet verloren, ~83 Mio. USD Fehlbetrag, neue Einlagen zweckentfremdet<\/td><td>Operative Schl\u00fcsselverwaltung ist selbst bei Lizenz ein Risiko<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Der Custody Rule und ihr Fehlstart 2023<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die bestehende Verwahrregel der SEC, die Custody Rule (Rule 206(4)-2 unter dem Advisers Act), stammt aus einer Welt aus Aktien und Anleihen. Sie verlangt, dass ein Verm\u00f6gensverwalter die Gelder und Wertpapiere seiner Kunden bei einem qualifizierten Verwahrer hinterlegt, typischerweise einer Bank oder einem Broker-Dealer. F\u00fcr Papiere, die in einem zentralen Register gebucht werden, funktioniert das gut. F\u00fcr private Schl\u00fcssel, die eine Transaktion auf einer Blockchain ausl\u00f6sen, passt es schlecht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gensler-SEC versuchte 2023, diese L\u00fccke zu schlie\u00dfen. Am 15. Februar 2023 schlug sie eine neue Safeguarding Rule vor, die den Verwahrzwang von &bdquo;Geldern und Wertpapieren&ldquo; auf praktisch alle Verm\u00f6genswerte in einem Mandat ausweiten sollte, Krypto ausdr\u00fccklich eingeschlossen. In der Praxis w\u00e4re das Ergebnis paradox gewesen: Weil die Definition des qualifizierten Verwahrers eng blieb und kaum eine Bank damals \u00fcber eine Schl\u00fcsselinfrastruktur verf\u00fcgte, h\u00e4tte die Regel eine regelkonforme Krypto-Verwahrung fast unm\u00f6glich gemacht. Die Kritik war massiv, und unter Atkins zog die Beh\u00f6rde den Vorschlag am 12. Juni 2025 formell zur\u00fcck. Eine lesenswerte Chronologie dieses Hin und Her bietet die <a href='https:\/\/cryptoslate.com\/crypto-laws\/usa-sec-digital-asset-funds-custody-regime\/'>\u00dcbersicht von CryptoSlate<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf vom 1. Oktober 2026 \u00f6ffnet also genau die T\u00fcr, die der Vorschlag von 2023 zugeschlagen h\u00e4tte. Statt den Kreis der Verwahrer zu verengen, erweitert er ihn um einzelstaatliche Trusts und, als letzte Option, um den Verwalter selbst. Es ist ein Richtungswechsel von Misstrauen zu Erm\u00f6glichung, mit allen Chancen und Risiken, die das birgt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Im Kern drehte sich der Streit seit Jahren um eine einzige Definition: Wer gilt als qualifizierter Verwahrer? Unter der alten Regel kamen praktisch nur Banken und ein enger Kreis registrierter Institute infrage, von denen die meisten keine Infrastruktur f\u00fcr die Verwahrung privater Schl\u00fcssel oder die Abwicklung auf der Blockchain besa\u00dfen. Der Oktober-Entwurf greift genau hier an, indem er die Definition pragmatisch erweitert, statt die Verwahrung an einer realit\u00e4tsfernen Anforderung scheitern zu lassen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Datum<\/th><th>Ma\u00dfnahme<\/th><th>Wirkung auf die Krypto-Verwahrung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>M\u00e4rz 2022<\/td><td>SAB 121 (Bilanzierungsbulletin)<\/td><td>Verwahrte Kundenkrypto muss brutto in die eigene Bilanz, Bankverwahrung wird unwirtschaftlich<\/td><\/tr><tr><td>Feb. 2023<\/td><td>Safeguarding Rule vorgeschlagen<\/td><td>Ausweitung auf alle Verm\u00f6genswerte, aber enge Verwahrer-Definition blockiert Krypto<\/td><\/tr><tr><td>Jan. 2025<\/td><td>SAB 122 hebt SAB 121 auf<\/td><td>R\u00fcckkehr zur normalen R\u00fcckstellungsbilanzierung, Weg f\u00fcr Bankverwahrung frei<\/td><\/tr><tr><td>Juni 2025<\/td><td>Safeguarding Rule zur\u00fcckgezogen<\/td><td>Der restriktive Entwurf von 2023 ist vom Tisch<\/td><\/tr><tr><td>Okt. 2026<\/td><td>Crypto-Custody-Entwurf (2026-100)<\/td><td>Staatstrusts und begrenzte Selbstverwahrung werden m\u00f6glich<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>SAB 121 gegen SAB 122: der stille Bilanz-Hebel<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ohne einen zweiten, weniger beachteten Schritt w\u00e4re der neue Entwurf wirkungslos. Im M\u00e4rz 2022 ver\u00f6ffentlichte die SEC das Staff Accounting Bulletin Nr. 121, kurz SAB 121. Es zwang Unternehmen, die Krypto f\u00fcr Kunden verwahrten, den vollen Wert dieser Guthaben gleichzeitig als Verm\u00f6genswert und als Verbindlichkeit in die eigene Bilanz zu nehmen. Wer eine Million Euro Kundenkrypto hielt, musste eine Million Euro als eigene Verpflichtung ausweisen. F\u00fcr Banken, die Eigenkapital gegen jede Bilanzposition unterlegen m\u00fcssen, war das prohibitiv teuer. Viele verschoben oder verwarfen ihre Verwahrpl\u00e4ne.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Am 23. Januar 2025 hob die SEC mit SAB 122 diese Vorgabe wieder auf. Seither gilt die \u00fcbliche Bilanzierung von Eventualverbindlichkeiten (nach ASC 450 beziehungsweise, international, IAS 37): Eine R\u00fcckstellung ist nur zu bilden, wenn ein Verlust wahrscheinlich und verl\u00e4sslich sch\u00e4tzbar ist. Die verwahrte Kundenkrypto bleibt ansonsten au\u00dferhalb der Bilanz. Die Kanzlei <a href='https:\/\/www.ropesgray.com\/en\/insights\/alerts\/2025\/01\/updated-sec-staff-accounting-bulletin-rescinds-sab-121-crypto-accounting-guidance'>Ropes &amp; Gray<\/a> beschreibt den Schritt als Befreiung f\u00fcr traditionelle Verwahrer. Erst dieser Bilanz-Hebel macht den Oktober-Entwurf praktisch relevant: Es n\u00fctzt wenig, den Kreis der zugelassenen Verwahrer zu erweitern, wenn diese die Verwahrung bilanziell nicht stemmen k\u00f6nnen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Staatstrusts und Selbstverwahrung: Was der Entwurf konkret \u00e4ndert<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die erste Neuerung klingt technisch, hat aber Gewicht. Indem einzelstaatlich konzessionierte Treuhandgesellschaften als qualifizierte Verwahrer zugelassen werden, erhalten spezialisierte Krypto-Verwahrer, die unter einer Trust-Lizenz etwa aus South Dakota, Wyoming oder New York arbeiten, denselben Status wie eine Gro\u00dfbank. Das erweitert den Wettbewerb und l\u00f6st zugleich das praktische Problem, dass viele klassische Banken bis heute keine ausgereifte Infrastruktur f\u00fcr die Verwahrung privater Schl\u00fcssel betreiben.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch bedeutet die \u00d6ffnung f\u00fcr Staatstrusts, dass sich der Wettbewerb um institutionelle Krypto-Mandate versch\u00e4rft. Spezialisierte Verwahrer, die bislang nur schwer als qualifizierte Verwahrer im Sinne der alten Regel galten, k\u00f6nnen nun um Mandate von Fonds und Verm\u00f6gensverwaltern konkurrieren, die zuvor an klassische Depotbanken gebunden waren. F\u00fcr den Markt ist das eine Einladung, f\u00fcr die Aufsicht eine Herausforderung, denn die Qualit\u00e4t der einzelstaatlichen Trust-Aufsicht ist nicht \u00fcberall gleich.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite Neuerung ist heikler. Erstmals d\u00fcrfte ein Verm\u00f6gensverwalter die Krypto seiner Kunden unter engen Bedingungen selbst halten. Der Entwurf fasst das ausdr\u00fccklich als Ausnahme: Der Verwalter muss feststellen, dass kein zugelassener Verwahrer f\u00fcr den betreffenden Verm\u00f6genswert verf\u00fcgbar ist, diese Feststellung viertelj\u00e4hrlich erneuern und dabei Nachweise zu Cybersicherheit und zur Trennung der Kundenbest\u00e4nde erbringen. Atkins verteidigt die Ausnahme mit einem praktischen Argument: &bdquo;Bei neu entwickelten Krypto-Verm\u00f6genswerten kann die Verwahrf\u00e4higkeit der Einf\u00fchrung eines Verm\u00f6genswerts um viele Monate hinterherhinken. Das ist ein erhebliches Problem, das der heutige Vorschlag l\u00f6sen soll&ldquo;, hei\u00dft es in seiner <a href='https:\/\/www.sec.gov\/newsroom\/speeches-statements\/atkins-crypto-custody-100126-statement-proposal-address-custody-crypto-assets-under-investment-advisers-act-investment-company'>Erkl\u00e4rung vom 1. Oktober<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Kritiker sehen genau hier das Einfallstor f\u00fcr die alten Probleme. Wenn ein Verwalter die Schl\u00fcssel selbst h\u00e4lt, verschwindet die unabh\u00e4ngige dritte Instanz, deren Fehlen bei FTX so teuer war. Bef\u00fcrworter halten dagegen, dass die Selbstverwahrung als letzte und dokumentationspflichtige Option so eng eingez\u00e4unt sei, dass sie eher den Ausnahmefall eines brandneuen Tokens abdecke als die Regel. Welche Lesart sich durchsetzt, wird die Kommentarphase zeigen, in der Verwahrer, Fonds und Verbrauchersch\u00fctzer ihre Stellungnahmen einreichen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Quorum-Klippe: eine Beh\u00f6rde mit zwei K\u00f6pfen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber all dem schwebt ein Personalproblem. Die SEC verabschiedete den Entwurf am 1. Oktober, einen Tag bevor Hester Peirce die Beh\u00f6rde verlie\u00df. Peirce, die in der Szene als &bdquo;Crypto Mom&ldquo; firmierte und als best\u00e4ndigste Krypto-F\u00fcrsprecherin der Kommission galt, hatte ihr R\u00fccktrittsschreiben an Pr\u00e4sident Trump auf den 21. September datiert und es am 25. September mit der Bildunterschrift &bdquo;T minus 7&ldquo; ver\u00f6ffentlicht; ihr letzter Tag war der 2. Oktober, wie <a href='https:\/\/www.coindesk.com\/policy\/2026\/09\/25\/u-s-sec-s-steadiest-crypto-advocate-hester-peirce-to-depart-next-week'>CoinDesk<\/a> berichtete. Im November wechselt sie als Professorin an die Regent University School of Law.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">In ihrem Abschiedsbrief schrieb Peirce: &bdquo;Die Freiheit der Menschen zu maximieren, selbst zu entscheiden, was f\u00fcr sie und ihre Familien am besten ist, innerhalb sinnvoller regulatorischer Leitplanken, die ihnen das Vertrauen geben, mit anderen Gesch\u00e4fte zu machen, ist eine heikle und \u00fcberaus wichtige Aufgabe f\u00fcr den Regulierer.&ldquo; Ihre Zeit bei der Beh\u00f6rde nannte sie &bdquo;die Ehre meines Berufslebens&ldquo;. Gegen\u00fcber <a href='https:\/\/www.theblock.co\/news\/regulation\/2026-09-28-sec-commissioner-hester-peirce-reflects-what-she-wanted-get-done-no-good-time-to-leave-417075'>The Block<\/a> r\u00e4umte sie ein, es gebe &bdquo;keinen guten Zeitpunkt zu gehen&ldquo;, w\u00e4hrend die Krypto-Regelsetzung noch in der Schwebe sei.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Mit ihrem Abgang schrumpft die eigentlich f\u00fcnfk\u00f6pfige Kommission auf zwei Mitglieder, Vorsitzender Atkins und Mark Uyeda; die beiden demokratischen Sitze sind seit dem Ausscheiden von Caroline Crenshaw Anfang Januar 2026 vakant. Brisant ist, dass die SEC kurz vor Peirces Abgang ihre Beschlussf\u00e4higkeitsregeln erstmals seit rund 30 Jahren \u00e4nderte, sodass laut <a href='https:\/\/www.law360.com\/articles\/2533022\/sec-changes-quorum-requirements-as-peirce-exits'>Law360<\/a> notfalls ein einziges Mitglied \u00fcber Enforcement- und Regelsetzungsfragen abstimmen kann. Eine Krypto-Verwahrregel von historischer Tragweite k\u00f6nnte damit am Ende von zwei, im Extremfall von einer Person verabschiedet werden, ein Umstand, der die Debatte \u00fcber die Legitimit\u00e4t des gesamten Umbaus befeuert. Wie sich die Aufsicht auf nur zwei H\u00e4nde verteilt, haben wir gesondert aufgeschl\u00fcsselt (siehe <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/peirce-sec-krypto-aufsicht-zwei-kommissare-2026\/'>Peirce verl\u00e4sst die SEC<\/a>).<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Blick nach Europa: Artikel 75 MiCA<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend die USA noch \u00fcber einen Entwurf streiten, ist in der EU vieles davon l\u00e4ngst geltendes Recht. Die Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Verm\u00f6genswerten f\u00fcr Kunden ist unter der MiCA-Verordnung eine erlaubnispflichtige Dienstleistung, geregelt vor allem in Artikel 75. Dort stehen drei Pflichten, die den amerikanischen Entwurf streckenweise wie eine Aufholjagd wirken lassen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Erstens die strikte Trennung: Nach Artikel 75 m\u00fcssen die Krypto-Verm\u00f6genswerte der Kunden von den eigenen Best\u00e4nden des Anbieters getrennt gehalten werden, und sie d\u00fcrfen nicht an derselben Adresse auf der Blockchain registriert sein wie das Verm\u00f6gen des Verwahrers. Zweitens das Verwahrregister: Der Anbieter muss ein Positionsregister f\u00fchren, das die Zuordnung jedes Kundenbestands jederzeit nachvollziehbar macht, was besonders bei sogenannten Omnibus-Wallets z\u00e4hlt, in denen viele Kunden geb\u00fcndelt werden. Drittens, und das ist der sch\u00e4rfste Punkt, die Haftung: Nach einer <a href='https:\/\/cms.law\/en\/int\/publication\/legal-experts-on-markets-in-crypto-assets-mica-regulation\/safeguarding-the-digital-vault-custody-and-administration-of-crypto-assets-under-the-new-mica-regulation'>Analyse der Kanzlei CMS<\/a> haftet der Verwahrer seinen Kunden f\u00fcr den Verlust von Krypto-Verm\u00f6genswerten oder der Zugangsmittel, wenn ein ihm zuzurechnender Vorfall vorliegt, und zwar bis zur H\u00f6he des Marktwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ohne dass der Kunde ein Verschulden nachweisen m\u00fcsste.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Haftungsma\u00dfstab ist strenger als das, was der US-Entwurf vorsieht. Wo MiCA den Verwahrer verschuldensunabh\u00e4ngig bis zum Marktwert in die Pflicht nimmt, st\u00fctzt sich das amerikanische System vor allem auf allgemeine Treuepflichten und vertragliche Zusagen, deren Reichweite im Streitfall erst ein Gericht kl\u00e4rt. F\u00fcr Anleger ist der europ\u00e4ische Ansatz berechenbarer, f\u00fcr Anbieter teurer, weil er faktisch eine Absicherung des Verwahrrisikos erzwingt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der entscheidende Unterschied ist die Rechtsform. MiCA ist eine Verordnung, die seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt; der amerikanische Entwurf ist eine Beh\u00f6rdenregel im Vorschlagsstadium, die von einer stark geschrumpften Kommission noch verabschiedet werden muss. Die europ\u00e4ische Debatte dreht sich bereits um die Feinjustierung des Rahmens, etwa im laufenden Umbau rund um Stablecoins (siehe <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-regeln-mica-revision-2026-ezb-eba\/'>Stablecoin-Regeln 2026<\/a>).<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Deutschland als Vorreiter: das Kryptoverwahrgesch\u00e4ft seit 2020<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Deutschland kennt die Lizenzierung der Krypto-Verwahrung l\u00e4nger als fast jedes andere Land. Schon zum 1. Januar 2020 f\u00fchrte der Gesetzgeber das Kryptoverwahrgesch\u00e4ft als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz ein (\u00a7 1 Abs. 1a KWG), im Zuge der Umsetzung der f\u00fcnften EU-Geldw\u00e4scherichtlinie. Wer die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Krypto-Verm\u00f6genswerten oder privaten Schl\u00fcsseln f\u00fcr andere betreiben wollte, brauchte seither eine Erlaubnis der BaFin. Damit war Deutschland, wie die Kanzlei Norton Rose Fulbright in ihrem <a href='https:\/\/www.regulationtomorrow.com\/2020\/02\/crypto-assets-germany-introduces-new-regulatory-regime\/'>\u00dcberblick<\/a> festhielt, einer der Vorreiter einer ausdr\u00fccklichen Krypto-Verwahraufsicht in der EU.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses nationale Regime geht nun in der MiCA-Welt auf: Die Verwahrung ist eine Dienstleistung des Crypto-Asset Service Providers (CASP), die die BaFin auf Grundlage von Artikel 59 und 75 MiCA lizenziert. F\u00fcr Anbieter hei\u00dft das versch\u00e4rfte Pflichten zu Trennung, Register und Haftung, f\u00fcr Anleger ein h\u00f6heres Schutzniveau. Dass dieses Schutzniveau gebraucht wird, legt eine <a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Fachartikel\/2026\/fa_260825_kryptowissen.html'>BaFin-Erhebung<\/a> nahe, wonach \u00fcber neun Millionen Menschen in Deutschland Krypto halten, viele davon mit l\u00fcckenhaftem Wissen \u00fcber die Produkte. Christian Bock, bei der BaFin f\u00fcr den Verbraucherschutz zust\u00e4ndig, mahnte dazu: &bdquo;Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte genau kennen, um Chancen und Risiken abw\u00e4gen zu k\u00f6nnen.&ldquo; Den praktischen Weg durch die BaFin-Lizenzierung haben wir im Detail beschrieben (siehe <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/stablecoin-lizenz-2026-mica-bafin-genius-act\/'>Stablecoin-Lizenz 2026<\/a>).<\/p><h2 class='wp-block-heading'>USA gegen EU: zwei Philosophien der Verwahrung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Stellt man beide Systeme nebeneinander, treten die unterschiedlichen Ausgangspunkte hervor. Die EU hat die Verwahrpflichten als verbindliches Gesetz geschrieben und stellt den Anlegerschutz in den Vordergrund, bis hin zu einer verschuldensunabh\u00e4ngigen Haftung. Die USA formulieren einen flexibleren, auf Erm\u00f6glichung ausgerichteten Rahmen, der Wettbewerb und Innovation betont, aber im Entwurfsstadium steckt und institutionell verwundbar ist.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Dimension<\/th><th>USA (Entwurf, 1. Okt. 2026)<\/th><th>EU\/MiCA (Artikel 75)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtsform<\/td><td>Beh\u00f6rdenregel im Vorschlag, Frist offen<\/td><td>Verordnung, gilt seit 30. Dez. 2024<\/td><\/tr><tr><td>Trennung der Kundenbest\u00e4nde<\/td><td>Vorgesehen, Details im Entwurf<\/td><td>Pflicht, getrennte Blockchain-Adresse<\/td><\/tr><tr><td>Verwahr-\/Positionsregister<\/td><td>Nicht als Kernpflicht formuliert<\/td><td>Verpflichtend, auch f\u00fcr Omnibus-Wallets<\/td><\/tr><tr><td>Haftung bei Verlust<\/td><td>\u00dcber allgemeine Treuepflichten<\/td><td>Bis Marktwert, verschuldensunabh\u00e4ngig<\/td><\/tr><tr><td>Selbstverwahrung durch Verwalter<\/td><td>Eng begrenzt, letzte Option<\/td><td>Nicht vorgesehen, Trennung zwingend<\/td><\/tr><tr><td>Zugelassene Verwahrer<\/td><td>Banken, Broker-Dealer, Staatstrusts<\/td><td>Lizenzierte CASP (z. B. via BaFin)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Was das f\u00fcr deutsche Anleger und Fonds hei\u00dft<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr private Anlegerinnen und Anleger in Deutschland ist zun\u00e4chst eine Unterscheidung wichtig. Die amerikanische Selbstverwahrungs-Debatte betrifft die professionelle Verwahrung durch Verm\u00f6gensverwalter, nicht die private Selbstverwahrung per Hardware-Wallet. Letztere ist hierzulande f\u00fcr viele l\u00e4ngst Alltag und folgt dem Grundsatz &bdquo;not your keys, not your coins&ldquo;: Wer seine Schl\u00fcssel selbst h\u00e4lt, umgeht das Insolvenzrisiko eines Verwahrers vollst\u00e4ndig, tr\u00e4gt daf\u00fcr aber das gesamte Verlust- und Zugriffsrisiko selbst.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Wer dagegen bei einem Dienstleister verwahrt, sollte drei Dinge wissen. Erstens: Krypto-Guthaben sind nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt, die Bankguthaben bis 100.000 Euro sch\u00fctzt; eine BaFin-Lizenz ist kein Garantieversprechen gegen Verlust. Zweitens: Unter MiCA muss ein deutscher CASP die Best\u00e4nde trennen, ein Register f\u00fchren und haftet bis zum Marktwert, was im Fall eines zurechenbaren Vorfalls ein echter Vorteil gegen\u00fcber vielen au\u00dfereurop\u00e4ischen Anbietern ist. Drittens: Die Qualit\u00e4t der Trennung entscheidet im Ernstfall dar\u00fcber, ob Kundenkrypto in der Insolvenz aussonderbar bleibt oder, wie bei Celsius, zur Masse z\u00e4hlt. Bei einem Bitcoin-Kurs von rund 77.000 Euro und einem Ether-Kurs um 2.400 Euro laut <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>CoinGecko<\/a> geht es dabei schnell um erhebliche Summen; wo der Kurs gerade steht und welche Zonen ihn st\u00fctzen, lesen wir an anderer Stelle (siehe <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-kostenbasis-zonen-kurs-q4-2026\/'>Bitcoin bei 74.000 Euro<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Konkret lohnt vor der Wahl eines Verwahrers ein Blick auf drei Punkte: Verf\u00fcgt der Anbieter \u00fcber eine MiCAR-Erlaubnis einer EU-Aufsicht wie der BaFin? Trennt er die Kundenbest\u00e4nde nachweislich und f\u00fchrt ein Verwahrregister? Und wie dokumentiert er seine Schl\u00fcsselverwaltung, etwa \u00fcber unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfungen oder Nachweise der Reserven? Wer selbst verwahrt, verschiebt diese Fragen auf sich selbst: Backup der Zugangsdaten, Schutz vor Verlust und eine klare Nachlassregelung werden dann zur eigenen Aufgabe.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr institutionelle Anleger und Fondsanbieter ist der transatlantische Gleichlauf aufschlussreich. Die Frage, wer ein Krypto-Spezialfonds verwahren darf und unter welchen Bedingungen, stellt sich in Deutschland \u00fcber das Depotrecht und die Verwahrstelle ganz \u00e4hnlich wie in den USA \u00fcber die Custody Rule. Ein klarer US-Rahmen k\u00f6nnte die Produktentwicklung dort beschleunigen und damit auch den Wettbewerbsdruck auf europ\u00e4ische H\u00e4user erh\u00f6hen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Zeitplan: Kommentarfrist, Quorum und ein Rulebook gegen die Uhr<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verwahrentwurf reiht sich in einen dicht getakteten Regelkalender ein. F\u00fcr ihn l\u00e4uft nach der Ver\u00f6ffentlichung im Federal Register eine 60-t\u00e4gige Kommentarfrist. Parallel endet am 20. Oktober 2026 die Kommentarphase zur umfangreicheren &bdquo;Regulation Crypto Assets&ldquo;, dem Entwurf f\u00fcr einen Token-Safe-Harbor, wie der Eintrag im <a href='https:\/\/www.federalregister.gov\/documents\/2026\/08\/21\/2026-17183\/regulation-crypto-assets'>Federal Register<\/a> ausweist. Beobachter erwarten endg\u00fcltige Regeln kaum vor dem ersten Quartal 2027, und beide Vorhaben m\u00fcssen durch eine Kommission, die derzeit nur zwei Mitglieder z\u00e4hlt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinzu kommt eine strukturelle Unsicherheit. Seit der Entscheidung des Supreme Court in der Sache Trump gegen Slaughter im Juni 2026 ist der K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr die Spitzen unabh\u00e4ngiger Beh\u00f6rden geschw\u00e4cht, was den gesamten Umbau politisch angreifbarer macht als eine im Gesetzbuch verankerte Verordnung wie MiCA. Atkins selbst gibt die Richtung vor: &bdquo;Unsere Arbeit ist nicht abgeschlossen. Weitere regulatorische Vorschl\u00e4ge stehen am Horizont, und ich freue mich darauf, Pr\u00e4sident Trump weiter dabei zu helfen, die Vereinigten Staaten als die Krypto-Hauptstadt der Welt zu festigen&ldquo;, sagte er zum Verwahrentwurf. F\u00fcr die Verwahrung bedeutet das: Die T\u00fcr ist aufgesto\u00dfen, aber ob sie dauerhaft offen bleibt, h\u00e4ngt an einer Kommentarphase, an zwei Unterschriften und an der Frage, wie belastbar eine Regel ist, die kein Gesetz ist.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Frequently Asked Questions<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Was hat die SEC am 1. Oktober 2026 zur Krypto-Verwahrung beschlossen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Die SEC hat einen rund 760 Seiten starken Regelentwurf vorgeschlagen, der festlegt, wie Verm\u00f6gensverwalter und regulierte Fonds Krypto-Verm\u00f6genswerte verwahren d\u00fcrfen. Neu ist, dass einzelstaatlich konzessionierte Treuhandgesellschaften als qualifizierte Verwahrer dienen d\u00fcrfen und dass eine eng begrenzte Selbstverwahrung durch den Verwalter m\u00f6glich wird. Der Entwurf steckt im Vorschlagsstadium mit einer 60-t\u00e4gigen Kommentarfrist.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was ist ein qualifizierter Verwahrer (qualified custodian)?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein qualifizierter Verwahrer ist eine Institution, bei der ein Verm\u00f6gensverwalter die Verm\u00f6genswerte seiner Kunden rechtssicher hinterlegen muss, traditionell eine Bank oder ein Broker-Dealer. Der SEC-Entwurf vom Oktober 2026 erweitert diesen Kreis um einzelstaatlich konzessionierte Treuhandgesellschaften, womit viele krypto-native Verwahrer denselben Status wie Banken erhalten.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Gilt die neue SEC-Regel auch f\u00fcr Anleger in Deutschland?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein, die SEC-Regel betrifft US-Verm\u00f6gensverwalter und regulierte US-Fonds. F\u00fcr Anleger und Anbieter in Deutschland gilt die EU-Verordnung MiCA, deren Artikel 75 Trennung, ein Verwahrregister und eine Haftung bis zum Marktwert vorschreibt. Die Verwahrung wird in Deutschland von der BaFin lizenziert.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie sch\u00fctzt MiCA Krypto-Guthaben bei einer Insolvenz des Verwahrers?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">MiCA verlangt die strikte Trennung der Kundenbest\u00e4nde von den eigenen Best\u00e4nden des Verwahrers und ein Register, das jede Kundenposition nachvollziehbar macht. Diese Trennung soll es erm\u00f6glichen, Kundenkrypto in einer Insolvenz auszusondern, statt sie zur Masse zu z\u00e4hlen. Zudem haftet der Verwahrer bei einem ihm zuzurechnenden Verlust bis zur H\u00f6he des Marktwerts.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Sind verwahrte Kryptowerte von der Einlagensicherung gedeckt?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung sch\u00fctzt Bankguthaben bis 100.000 Euro, nicht aber Krypto-Verm\u00f6genswerte. Eine BaFin-Lizenz des Verwahrers ist kein Schutz gegen Kursverluste oder gegen den Verlust der Coins; Schutz entsteht allein \u00fcber die MiCA-Pflichten zu Trennung, Register und Haftung.<\/p><script type='application\/ld+json'>{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Was hat die SEC am 1. 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