{"id":801,"date":"2026-10-18T04:29:34","date_gmt":"2026-10-18T04:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2027-referentenentwurf-kabinett-haltefrist\/"},"modified":"2026-10-18T04:29:34","modified_gmt":"2026-10-18T04:29:34","slug":"krypto-steuer-2027-referentenentwurf-kabinett-haltefrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2027-referentenentwurf-kabinett-haltefrist\/","title":{"rendered":"Krypto-Steuer 2027: Der Entwurf steht, der Kabinettsbeschluss fehlt"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem Sommer war klar, dass die Bundesregierung die steuerfreie Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte kippen will. Seit dem 30. September 2026 ist aus dem politischen Signal ein Gesetzestext geworden: Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf in die Ressort- und Verb\u00e4ndeabstimmung gegeben, der Bitcoin, Ethereum und vergleichbare Token k\u00fcnftig wie Kapitalverm\u00f6gen besteuern soll. Doch der Termin, an dem das Bundeskabinett den Entwurf am 14. Oktober beschlie\u00dfen sollte, verstrich, ohne dass eine Entscheidung fiel. Rund zehn Wochen vor dem geplanten Start am 1. Januar 2027 h\u00e4ngt die wohl folgenreichste \u00c4nderung der deutschen Krypto-Besteuerung seit Jahren zwischen fertigem Entwurf und fehlendem Beschluss.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Anleger ist das mehr als ein verfahrenstechnisches Detail. W\u00e4hrend der Bitcoin-Kurs <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>laut CoinGecko<\/a> um die 73.000 Euro pendelt und <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitcoin-74000-euro-uptober-fed-cpi-2026\/'>der Uptober vor den Zinsentscheidungen der Notenbanken stockt<\/a>, entscheidet sich in Berlin, ob der erste Satz jedes deutschen Krypto-Ratgebers (&bdquo;nach einem Jahr steuerfrei&ldquo;) bald der Vergangenheit angeh\u00f6rt. Dieser Text ordnet ein, wo die Reform nach dem 8. Oktober (Abstimmung im Bundestag), dem 12. Oktober (Anh\u00f6rung im Petitionsausschuss) und dem ausgefallenen Kabinettstermin tats\u00e4chlich steht, was im Entwurf drinsteht und was er f\u00fcr Bestand und Neukauf bedeutet.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Vom Haushaltssignal zum Gesetzestext<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausgangspunkt war ein Haushaltsentwurf. Als das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 den Entwurf f\u00fcr den Bundeshaushalt 2027 beschloss, tauchte dort eine Einnahmezeile auf, die auf eine Neueinordnung privat gehaltener Kryptowerte hinauslief: weg vom &bdquo;anderen Wirtschaftsgut&ldquo; nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__23.html'>Paragraf 23 Einkommensteuergesetz<\/a>, hin zu den Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen. Das war eine Absichtserkl\u00e4rung mit Preisschild, kein Gesetz. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) begr\u00fcndete den Schritt mit der Haushaltslage: &bdquo;Um die Konsolidierungsaufgabe zu bew\u00e4ltigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne k\u00fcnftig genauso besteuern wie Kapitaleink\u00fcnfte&ldquo;, sagte er <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-haushaltsentwurf-mit-aenderung-der-krypto-steuer'>laut Blocktrainer<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Aus dieser Zeile wurde am 30. September 2026 ein konkreter Text. Das Ministerium verschickte den <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Gesetzestexte\/Gesetze_Gesetzesvorhaben\/Abteilungen\/Abteilung_IV\/21_Legislaturperiode\/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV\/0-Gesetz.html'>Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen<\/a> an L\u00e4nder und Verb\u00e4nde. Die Frist f\u00fcr Stellungnahmen lief nur bis zum 6. Oktober, also sechs Tage. Mehrere Kanzleien nannten diese Frist auff\u00e4llig kurz f\u00fcr einen Systemwechsel dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung, so etwa die Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft <a href='https:\/\/www.kleeberg.de\/2026\/10\/07\/bmf-plant-reform-der-besteuerung-von-kryptowerten-im-privatvermoegen\/'>Kleeberg<\/a>. Inhaltlich aber lieferte der Entwurf erstmals das, was im Sommer noch fehlte: Paragrafen, Stichtage und Steuers\u00e4tze.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was der Referentenentwurf konkret vorsieht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Kern des Entwurfs ist eine Umwidmung: Gewinne aus dem Verkauf sogenannter Tauschkryptowerte, also klassischer Zahlungs- und W\u00e4hrungstoken wie Bitcoin oder Ethereum, sollen k\u00fcnftig nicht mehr als privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft nach Paragraf 23, sondern als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__20.html'>Paragraf 20 Einkommensteuergesetz<\/a> gelten. Damit f\u00e4llt f\u00fcr neu erworbene Best\u00e4nde die einj\u00e4hrige Haltefrist weg. An ihre Stelle tritt die Abgeltungsteuer: pauschal 25 Prozent zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wie lange die Coins gehalten wurden. Das berichten \u00fcbereinstimmend <a href='https:\/\/www.btc-echo.de\/news\/krypto-steuer-diese-regeln-plant-das-finanzministerium-238508\/'>BTC-Echo<\/a> und der Fachdienst <a href='https:\/\/der-betrieb.de\/meldungen\/referentenentwurf-kryptogewinne-sollen-als-kapitaleinkuenfte-gelten\/'>Der Betrieb<\/a> aus dem Entwurfstext.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Wechsel zur Abgeltungsteuer ist mehr als eine andere Zahl. Heute landen Krypto-Gewinne innerhalb der Jahresfrist im progressiven Tarif, zusammen mit Lohn und sonstigen Eink\u00fcnften, und k\u00f6nnen so den pers\u00f6nlichen Grenzsteuersatz bis an die Spitze von 45 Prozent treiben. Die Abgeltungsteuer dagegen ist ein fester Satz, der unabh\u00e4ngig vom \u00fcbrigen Einkommen gilt und, von der G\u00fcnstigerpr\u00fcfung abgesehen, grunds\u00e4tzlich abgeltende Wirkung hat. F\u00fcr Gutverdiener bedeutet das eine Deckelung, f\u00fcr Anleger mit niedrigem Gesamteinkommen kann der pers\u00f6nliche Satz im Einzelfall sogar g\u00fcnstiger gewesen sein. Genau diese Verschiebung macht die Reform zu weit mehr als einer reinen Einnahmema\u00dfnahme.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf trennt zwei Zeitpunkte. Die materielle Umqualifizierung soll zum 1. Januar 2027 greifen. Der automatische Steuerabzug an der Quelle, also die Kapitalertragsteuer, die inl\u00e4ndische Krypto-Dienstleister einbehalten und abf\u00fchren, ist erst f\u00fcr den 1. Januar 2028 vorgesehen. In der L\u00fccke dazwischen m\u00fcssten Anleger ihre Gewinne weiter selbst in der Steuererkl\u00e4rung angeben. Wer heute kauft und verkauft, bleibt bis dahin in der alten Welt des Paragrafen 23: Nach zw\u00f6lf Monaten Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei, innerhalb der Frist greift der pers\u00f6nliche Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent plus Soli, und es gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Die folgende Tabelle stellt beide Regime gegen\u00fcber.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Merkmal<\/th><th>Paragraf 23 EStG (Erwerb bis 31.12.2026)<\/th><th>Paragraf 20 EStG (Erwerb ab 1.1.2027)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Einkunftsart<\/td><td>Privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft<\/td><td>Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen<\/td><\/tr><tr><td>Haltefrist<\/td><td>1 Jahr, danach steuerfrei<\/td><td>keine, immer steuerpflichtig<\/td><\/tr><tr><td>Steuersatz<\/td><td>pers\u00f6nlicher Satz bis 45 Prozent (plus Soli) innerhalb der Frist<\/td><td>26,375 Prozent Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Soli)<\/td><\/tr><tr><td>Freibetrag<\/td><td>Freigrenze 1.000 Euro pro Jahr<\/td><td>Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro (Ledige) \/ 2.000 Euro (Paare)<\/td><\/tr><tr><td>Verlustverrechnung<\/td><td>nur mit anderen Paragraf-23-Gewinnen<\/td><td>nach den Regeln des Paragrafen 20 Absatz 6<\/td><\/tr><tr><td>Steuerabzug<\/td><td>keiner, Veranlagung \u00fcber die Steuererkl\u00e4rung<\/td><td>Quellenabzug durch Dienstleister ab 2028 geplant<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Der Bestandsschutz: die eigentliche \u00dcberraschung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die wichtigste Nachricht des Entwurfs ist nicht der Steuersatz, sondern eine \u00dcbergangsregel. Monatelang war offen, ob die Reform auch Altbest\u00e4nde erfassen w\u00fcrde, also Coins, die Anleger im Vertrauen auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr l\u00e4ngst gekauft hatten. Der Referentenentwurf beantwortet diese Frage zugunsten der Bestandshalter: F\u00fcr Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, gelten unver\u00e4ndert die Paragrafen 22 und 23 weiter. Die neue Besteuerung nach Paragraf 20 greift nur f\u00fcr Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Das best\u00e4tigen die Entwurfsanalysen von <a href='https:\/\/bitcoin-tax.de\/fachwissen\/referentenentwurf-krypto-abgeltungsteuer\/'>bitcoin-tax.de<\/a> und <a href='https:\/\/kleinstb.de\/blog\/krypto-haltefrist-abschaffung-haushaltsentwurf-2027\/'>kleinstb.de<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch hei\u00dft das: Wer heute Bitcoin h\u00e4lt oder bis Silvester 2026 kauft, kann diese Coins auch 2028 oder 2030 noch nach zw\u00f6lf Monaten steuerfrei verkaufen. Erst alles, was ab dem 1. Januar 2027 ins Wallet kommt, landet im neuen Regime. Damit zieht der Entwurf einen harten Stichtag durch jedes Portfolio. In einer einzigen Wallet k\u00f6nnen k\u00fcnftig zwei steuerliche Welten nebeneinander existieren: steuerfreie Altbest\u00e4nde und voll steuerpflichtige Neubest\u00e4nde. Das klingt anlegerfreundlich, verlagert die Komplexit\u00e4t aber in die Dokumentation. Denn sobald Coins gleicher Art gemischt werden, muss nachvollziehbar bleiben, welche Einheit vor und welche nach dem Stichtag erworben wurde.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hier r\u00e4cht sich, dass das deutsche Krypto-Steuerrecht die First-in-first-out-Methode pro Wallet anwendet. Wer 2025 gekaufte und 2027 gekaufte Bitcoin in derselben Adresse zusammenf\u00fchrt und sp\u00e4ter teilweise verkauft, braucht eine saubere Zuordnung, um zu belegen, welcher Teil des Verkaufs noch unter den steuerfreien Altbestand f\u00e4llt. Die Aufzeichnungspflichten, die das <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Steuerarten\/Einkommensteuer\/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html'>BMF-Schreiben vom 6. M\u00e4rz 2025<\/a> ohnehin verlangt (Art, Menge, Zeitpunkt, Kurse, Geb\u00fchren), werden durch den Stichtag noch wichtiger. Getrennte Wallets f\u00fcr Alt- und Neubestand d\u00fcrften f\u00fcr viele Anleger die einfachste Antwort sein.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Warum die Reform kurzfristige Trader beg\u00fcnstigt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Reform wird politisch gern als Schlie\u00dfen einer Gerechtigkeitsl\u00fccke verkauft, als werde endlich der Krypto-Spekulant zur Kasse gebeten. Rechnet man nach, ist der Effekt fast umgekehrt. Verlierer der Umstellung sind die langfristig orientierten Halter: F\u00fcr sie entf\u00e4llt bei Neuk\u00e4ufen ab 2027 die Aussicht, nach einem Jahr steuerfrei zu verkaufen. Profiteure sind ausgerechnet die aktiven H\u00e4ndler. Wer heute innerhalb der Jahresfrist verkauft, zahlt seinen pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz, der bei Spitzenverdienern bei 45 Prozent plus Soli liegt. K\u00fcnftig w\u00e4ren Gewinne aus Neubest\u00e4nden pauschal mit 26,375 Prozent gedeckelt, egal wie hoch das \u00fcbrige Einkommen ist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diesen Punkt machte Dr. Ingo Heuel, Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei LHP, in der Anh\u00f6rung des Petitionsausschusses am 12. Oktober deutlich. Nach seiner Darstellung profitiere vom Wegfall der Haltefrist gerade der kurzfristig agierende Trader, w\u00e4hrend der langfristige Halter verliere, <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/anhoerung-im-petitionsausschuss-zur-beibehaltung-der-krypto-haltefrist'>wie Blocktrainer die Sitzung dokumentierte<\/a>. Die Umstellung belohnt also das schnelle Hin und Her und bestraft das Halten, das Gegenteil dessen, was die Haltefrist urspr\u00fcnglich bezweckte, n\u00e4mlich kurzfristige Spekulation von langfristiger Verm\u00f6gensbildung zu unterscheiden.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dahinter steckt ein grunds\u00e4tzliches Missverst\u00e4ndnis \u00fcber die Zielgruppe. Die Haltefrist war nie ein Steuergeschenk an Gro\u00dfanleger, sondern folgte der alten Logik, dass private Wertzuw\u00e4chse nach einer gewissen Haltedauer nicht mehr als Spekulation gelten. Wer sie abschafft, trifft zuerst den Sparer, der \u00fcber Jahre aufbaut und h\u00e4lt, nicht den Daytrader, der ohnehin steuerpflichtig bleibt. Die Reform verkauft sich als Schritt gegen Spekulation, verschiebt die Last aber auf den geduldigen Verm\u00f6gensaufbau. Dieser Widerspruch zwischen Rhetorik und Wirkung d\u00fcrfte das Verfahren im Bundestag noch besch\u00e4ftigen, zumal die Koalitionsfraktionen in der Sache uneins sind.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Verlustverrechnung wird zum Flickenteppich<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Wechsel der Einkunftsart \u00e4ndert sich auch, wie Verluste gegengerechnet werden, und hier entsteht f\u00fcr Jahre ein Nebeneinander zweier Systeme. Altbest\u00e4nde bleiben im Paragrafen 23: Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Kategorie verrechnen, nicht mit dem Arbeitslohn und nicht mit Kapitalertr\u00e4gen. Neubest\u00e4nde dagegen folgen den Verrechnungsregeln des Paragrafen 20 Absatz 6, der eigene Beschr\u00e4nkungen kennt. Ein Verlust aus einem 2027 gekauften Token kann damit grunds\u00e4tzlich mit anderen Kapitalertr\u00e4gen verrechnet werden, ein Verlust aus einem 2025 gekauften Token dagegen nicht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung bedeutet das doppelte Buchf\u00fchrung: Altf\u00e4lle laufen weiter \u00fcber die Anlage SO, Neuf\u00e4lle \u00fcber die Anlage KAP. Auch der Freibetrag wechselt die Gestalt. Die bisherige Freigrenze von 1.000 Euro, bei der schon ein Euro dar\u00fcber den gesamten Gewinn steuerpflichtig macht, gilt nur noch f\u00fcr Altbest\u00e4nde. F\u00fcr Neubest\u00e4nde d\u00fcrfte stattdessen der Sparer-Pauschbetrag greifen (1.000 Euro f\u00fcr Ledige, 2.000 Euro f\u00fcr zusammen veranlagte Paare), der allerdings f\u00fcr alle Kapitalertr\u00e4ge zusammen gilt, also auch f\u00fcr Zinsen und Dividenden. Der Entwurf selbst l\u00e4sst dieses Detail nach den vorliegenden Analysen offen, es ergibt sich aber aus der Systematik des Paragrafen 20.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Ein Rechenbeispiel: Altbestand gegen Neubestand<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein vereinfachtes Beispiel macht den Stichtagseffekt greifbar (ohne Ber\u00fccksichtigung von Freibetr\u00e4gen und Kirchensteuer). Anlegerin A kauft im November 2026 f\u00fcr 10.000 Euro Bitcoin, Anleger B kauft dieselbe Menge im Februar 2027, ebenfalls f\u00fcr 10.000 Euro. Beide verkaufen im Jahr 2029 f\u00fcr 18.000 Euro, der Gewinn betr\u00e4gt jeweils 8.000 Euro. A h\u00e4lt einen Altbestand: Nach Ablauf der Jahresfrist ist ihr Gewinn steuerfrei, sie zahlt null Euro. B h\u00e4lt einen Neubestand: Auf seine 8.000 Euro fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an, rund 2.110 Euro. Gleiche M\u00fcnze, gleicher Gewinn, gleiche Haltedauer, und doch ein Unterschied von gut zweitausend Euro, allein wegen des Kaufdatums.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dreht man das Beispiel auf den kurzfristigen Handel, kehrt sich die Logik um. Ein Spitzenverdiener, der heute innerhalb der Jahresfrist 8.000 Euro Gewinn realisiert, zahlt seinen pers\u00f6nlichen Satz von 45 Prozent plus Soli, also rund 3.800 Euro. Als Neubestand unter der Reform w\u00e4ren es dieselben rund 2.110 Euro wie bei B. F\u00fcr den schnellen Trader ist die Abgeltungsteuer damit die g\u00fcnstigere Welt, f\u00fcr die geduldige Halterin die teurere. Dieser Doppeleffekt zieht sich durch die gesamte Debatte und erkl\u00e4rt, warum ausgerechnet Teile der langfristig orientierten Bitcoin-Szene am lautesten protestieren.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der 8. Oktober: der Bundestag lehnt die Opposition ab<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend das Ministerium an seinem eigenen Entwurf arbeitete, lag dem Bundestag ein konkurrierender Vorsto\u00df der Opposition vor. Die Gr\u00fcnen hatten Anfang Mai 2026 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht (<a href='https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/057\/2105752.pdf'>Bundestagsdrucksache 21\/5752<\/a>), der die Haltefrist abschaffen und Krypto-Gewinne unabh\u00e4ngig von der Haltedauer mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz belegen wollte, also gerade nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Der Entwurf scheiterte zun\u00e4chst im Finanzausschuss und wurde am 8. Oktober 2026 im Plenum endg\u00fcltig abgelehnt, mit 445 zu 132 Stimmen, wie aus der <a href='https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1174328'>Dokumentation des Bundestags<\/a> und der Begleitberichterstattung hervorgeht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel lehnte das Plenum einen Antrag der Linken ab, die Kryptowerte sofort wie Aktien besteuern, eine Wegzugsbesteuerung f\u00fcr abwandernde Anleger einf\u00fchren und auf EU-Ebene sogar ein Handelsverbot f\u00fcr Proof-of-Work-Coins durchsetzen wollte. F\u00fcr die Linke erkl\u00e4rte die Abgeordnete Isabelle Vandre, die Haltefrist m\u00fcsse endlich fallen und mit einer Wegzugsbesteuerung gekoppelt werden. Unterst\u00fctzung fand der Gr\u00fcnen-Entwurf nur bei der Linksfraktion.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Bemerkenswert war die Begr\u00fcndung der Unionsfraktion, die den Status quo verteidigte. Der CDU-Abgeordnete Fritz G\u00fcntzler argumentierte, man k\u00f6nne nicht eine Gerechtigkeitsl\u00fccke schlie\u00dfen, indem man die n\u00e4chste aufrei\u00dfe, denn Kryptowerte w\u00fcrden dann anders behandelt als Gold oder Fremdw\u00e4hrungen, die privat ebenfalls nach einem Jahr steuerfrei ver\u00e4u\u00dfert werden k\u00f6nnen. Sein Fraktionskollege Olav Gutting warf der Opposition offenen Populismus vor, <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundestag-debattiert-ueber-die-abschaffung-der-haltefrist-vorschlaege-von-den-gruenen-und-linken-abgelehnt'>so die Mitschrift der Debatte bei Blocktrainer<\/a>. Nach der Abstimmung gilt die einj\u00e4hrige Haltefrist des Paragrafen 23 unver\u00e4ndert fort.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Warum das Nein keine Entwarnung ist<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">In sozialen Medien wurde das Votum vom 8. Oktober als Rettung der Haltefrist gefeiert. Das ist ein Missverst\u00e4ndnis. Abgelehnt wurden zwei Oppositionsantr\u00e4ge, nicht die Reform der Regierung. Die Koalition aus Union und SPD stimmte unter anderem deshalb gegen den Gr\u00fcnen-Entwurf, weil das Finanzministerium an seiner eigenen, weitergehenden L\u00f6sung arbeitet, dem Referentenentwurf vom 30. September. Wer das Nein zum Gr\u00fcnen-Papier f\u00fcr das Ende der Reformdebatte h\u00e4lt, verwechselt das Vehikel mit dem Ziel, worauf etwa der Steuerberater Dennis Weidner in seiner <a href='https:\/\/dennis-weidner.com\/krypto-haltefrist-bundestag\/'>Analyse der Abstimmung<\/a> hinweist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Konstellation ist kurios. Inhaltlich unterscheiden sich der abgelehnte Gr\u00fcnen-Entwurf und der Regierungsentwurf vor allem im Steuersatz: Die Gr\u00fcnen wollten den pers\u00f6nlichen Satz, die Regierung will die niedrigere Abgeltungsteuer. Die Union verteidigt im Plenum die Steuerfreiheit nach einem Jahr mit der Gold-Analogie, tr\u00e4gt aber als Koalitionspartner der SPD eine Reform mit, die genau diese Steuerfreiheit f\u00fcr Neubest\u00e4nde beendet. Diese Spannung innerhalb der Koalition ist einer der Gr\u00fcnde, warum der Zeitplan ins Rutschen geraten ist.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Petition und die Anh\u00f6rung vom 12. Oktober<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zum parlamentarischen Verfahren formierte sich Widerstand von au\u00dfen. Eine Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist f\u00fcr private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte mit Kryptowerten sammelte 44.439 Unterschriften; das f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung n\u00f6tige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen war bereits Anfang August innerhalb von rund zwei Tagen erreicht. Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags in \u00f6ffentlicher Sitzung mit dem Anliegen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Als Petentin trug Nicole Nowak vor, begleitet vom Steueranwalt Ingo Heuel; das Finanzministerium war durch den Referatsleiter Jan-Peter Wi\u00dfborn vertreten. Nowak hielt dem Bild vom reichen Krypto-Spekulanten entgegen, dass es sich bei den Betroffenen um Lehrer, Pflegekr\u00e4fte, Polizisten, Alleinerziehende und Rentner handle, nicht um eine kleine Gruppe von Zockern, <a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/anhoerung-im-petitionsausschuss-zur-beibehaltung-der-krypto-haltefrist'>wie Blocktrainer die Anh\u00f6rung protokollierte<\/a>. F\u00fcr die Reformdebatte entscheidender war allerdings eine beil\u00e4ufige Auskunft des Ministeriumsvertreters: Die regierungsinterne Abstimmung zum Entwurf laufe noch. Damit war faktisch best\u00e4tigt, dass der f\u00fcr zwei Tage sp\u00e4ter angesetzte Kabinettstermin wackelte.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der 14. Oktober verstreicht: Kabinett ohne Beschluss<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der 14. Oktober 2026 war als Tag des Kabinettsbeschlusses vorgesehen. Er kam nicht. In der Ergebnis\u00fcbersicht der 62. Kabinettssitzung tauchte das Krypto-Gesetz nicht auf; der Entwurf steckte weiter in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien fest. Einen neuen Termin nannte das Finanzministerium zun\u00e4chst nicht, wie <a href='https:\/\/cryptoticker.io\/de\/krypto-haltefrist-kabinettstermin-verstrichen\/'>Cryptoticker<\/a> und <a href='https:\/\/news.bitcoin.com\/de\/regulation-and-legal\/bitcoin-haltefrist-kabinettsbeschluss-verzogert-sich\/'>News.Bitcoin.com<\/a> berichteten. Auch die Zeitleiste bei <a href='https:\/\/kleinstb.de\/blog\/krypto-haltefrist-abschaffung-haushaltsentwurf-2027\/'>kleinstb.de<\/a> hielt mit Stand 17. Oktober fest, dass die erwartete Befassung im Bundeskabinett nicht stattgefunden hat.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Folge ist formal bedeutsam. Ohne Kabinettsbeschluss gibt es keinen Regierungsentwurf, und ohne Regierungsentwurf beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat gar nicht erst. Die im Entwurf genannten Starttermine (1. Januar 2027 f\u00fcr die materielle Umstellung, 1. Januar 2028 f\u00fcr den Steuerabzug) sind damit Planungsziele, keine verbindlichen Fristen. Bis ein Gesetz verk\u00fcndet ist, gilt weiter das alte Recht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Gr\u00fcnde der Verz\u00f6gerung kann man nur mutma\u00dfen, doch ein Hinweis steckt in den Zahlen. Das Ministerium beziffert die erwarteten Mehreinnahmen im Entwurf auf rund 350 Millionen Euro pro Jahr, langfristig. Das ist deutlich weniger als die etwa eine Milliarde Euro, die im Sommer f\u00fcr 2027 kursierten, und weit entfernt von den rund zwei Milliarden Euro einer internen Sch\u00e4tzung vom April 2026, die Blocktrainer dokumentierte. Der Grund f\u00fcr die geschrumpfte Zahl ist der Bestandsschutz selbst: Weil alle Altbest\u00e4nde steuerfrei bleiben, flie\u00dft zus\u00e4tzliches Geld erst, wenn nach 2027 gekaufte Coins mit Gewinn verkauft werden. Zum Vergleich: Der Gr\u00fcnen-Abgeordnete Max Lucks hatte in der Debatte vorgerechnet, eine sofortige Abschaffung ohne Ber\u00fccksichtigung von Verlustvortr\u00e4gen k\u00f6nne bis zu f\u00fcnf Milliarden Euro einbringen. Kritiker wie der FDP-Politiker Frank Sch\u00e4ffler bem\u00e4ngelten zudem, der Entwurf beziffere zwar die Einnahmen, lasse die Kosten f\u00fcr B\u00fcrger und Wirtschaft aber weitgehend offen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was DAC8 mit alldem zu tun hat<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Dass die Abschaffung der Haltefrist \u00fcberhaupt ernsthaft auf dem Tisch liegt, hat viel mit einem zweiten Strang zu tun, der 2026 in Kraft getreten ist: der automatischen Meldepflicht. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, ist seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2026 erheben Krypto-Dienstleister die Identit\u00e4ts- und Transaktionsdaten ihrer Kunden; die erste Meldung an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ist zum 31. Juli 2027 f\u00e4llig. Grundlagen dazu finden sich im <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ksttg\/BJNR1600B0025.html'>Gesetzestext<\/a> und bei der <a href='https:\/\/www.bzst.de\/DE\/Unternehmen\/Intern_Informationsaustausch\/DAC8\/dac8_node.html'>zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde<\/a>.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das ver\u00e4ndert die politische Statik. Jahrelang konnte man gegen eine sch\u00e4rfere Krypto-Besteuerung einwenden, der Staat k\u00f6nne die Gewinne mangels Daten ohnehin nicht fl\u00e4chendeckend erfassen, ein strukturelles Vollzugsdefizit also. Der Bundesfinanzhof hatte dieses Argument zwar schon 2023 verworfen, doch politisch wirkte es nach. Mit DAC8 ist es endg\u00fcltig erledigt: Das Finanzamt liest k\u00fcnftig mit. Wie fragil die Qualit\u00e4t dieser Meldungen in der Praxis sein kann, zeigt der <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/fall-okx-504-millionen-papier-kyc-aml-2026\/'>Fall OKX mit seiner Papier-KYC<\/a>, doch die Richtung ist klar. F\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Plattformen selbst ist die <a href='https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Merkblatt\/mb_250103_Kryptowerte_Dienstl.html'>BaFin<\/a> unter dem EU-Regelwerk MiCA zust\u00e4ndig; die Besteuerung liegt beim Finanzministerium und den Finanzbeh\u00f6rden. Erst dieser Datenunterbau macht eine Quellensteuer ab 2028 \u00fcberhaupt administrierbar.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was Anleger jetzt wissen sollten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die wichtigste Botschaft zuerst: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Es gibt keinen Kabinettsbeschluss, keine Lesung im Bundestag, keine Zustimmung des Bundesrats. In jedem dieser Schritte sind \u00c4nderungen m\u00f6glich, auch am Steuersatz, am Stichtag oder an den Verrechnungsregeln. Wer heute allein wegen des Entwurfs sein Portfolio umbaut, handelt auf Basis eines Papiers, das sich noch ver\u00e4ndern kann. Das ist keine Steuerberatung, und f\u00fcr konkrete Gestaltungen bleibt der Gang zum Steuerberater oder eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt der sichere Weg.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dennoch lohnt es, den Stichtag zu kennen. Sollte der Entwurf in dieser Form Gesetz werden, ist der 31. Dezember 2026 die entscheidende Linie: Alles, was bis dahin im Bestand ist, beh\u00e4lt die Chance auf die steuerfreie Ver\u00e4u\u00dferung nach einem Jahr. Das macht sauberes Aufzeichnen doppelt wertvoll, weil der Stichtag im Nachhinein belegbar sein muss und die Finanzverwaltung ab 2027 ohnehin Kontrollmaterial aus den DAC8-Meldungen erh\u00e4lt. Getrennte Wallets f\u00fcr Alt- und Neubestand, l\u00fcckenlose Transaktionshistorien und Exportdateien der B\u00f6rsen sind die naheliegende Vorsorge.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht alles, was nach Krypto aussieht, f\u00e4llt \u00fcbrigens unter die geplante Regel. Der Entwurf zielt auf Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne aus Tauschkryptowerten. Eink\u00fcnfte aus dem Sch\u00fcrfen und aus dem Einsatz von Coins bleiben eigene Baustellen: Gewerbliches Mining ist ein Gewerbebetrieb nach Paragraf 15, Belohnungen aus Staking und Lending gelten als sonstige Eink\u00fcnfte nach Paragraf 22 Nummer 3. Wie diese Ertr\u00e4ge im neuen Paragraf-20-Regime behandelt werden, z\u00e4hlt zu den offenen Fragen des Entwurfs. F\u00fcr wen sich das Sch\u00fcrfen \u00fcberhaupt noch rechnet, h\u00e4ngt ohnehin st\u00e4rker an Strompreis und Hardware als am Steuerrecht, wie der Blick auf den <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/hashprice-ein-jahr-nach-dem-rekord-miner-zyklus-2026\/'>Hashprice ein Jahr nach dem Rekord<\/a> zeigt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Zeitplan wird eng<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Rechnet man r\u00fcckw\u00e4rts, wird die Enge des Fahrplans sichtbar. F\u00fcr einen Start am 1. Januar 2027 m\u00fcssten in rund zehn Wochen noch der Kabinettsbeschluss (der Regierungsentwurf), drei Lesungen im Bundestag samt Beratung im Finanzausschuss und die Befassung im Bundesrat zusammenkommen. Dass der Entwurf Mitte Oktober noch in der Ressortabstimmung h\u00e4ngt, macht diesen Zeitplan sportlich. M\u00f6glich bleibt er, etwa wenn die Reform an ein ohnehin laufendes Gesetzespaket wie ein Jahressteuergesetz angeh\u00e4ngt und bis Dezember durchgezogen wird. Ebenso denkbar ist, dass sich der materielle Starttermin nach hinten verschiebt oder dass das Parlament am Entwurf noch schraubt. Die folgende \u00dcbersicht fasst den Stand von Mitte Oktober 2026 zusammen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Datum<\/th><th>Ereignis<\/th><th>Status<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>6. Juli 2026<\/td><td>Haushaltsentwurf 2027 signalisiert Umstellung<\/td><td>beschlossen<\/td><\/tr><tr><td>Anfang Mai 2026<\/td><td>Gr\u00fcnen-Gesetzentwurf (Drucksache 21\/5752)<\/td><td>im Oktober abgelehnt<\/td><\/tr><tr><td>30. September 2026<\/td><td>Referentenentwurf des BMF<\/td><td>in Verb\u00e4ndeabstimmung<\/td><\/tr><tr><td>6. Oktober 2026<\/td><td>Frist f\u00fcr Stellungnahmen<\/td><td>abgelaufen<\/td><\/tr><tr><td>8. Oktober 2026<\/td><td>Bundestag lehnt Gr\u00fcne und Linke ab (445:132)<\/td><td>erledigt<\/td><\/tr><tr><td>12. Oktober 2026<\/td><td>Anh\u00f6rung im Petitionsausschuss<\/td><td>stattgefunden<\/td><\/tr><tr><td>14. Oktober 2026<\/td><td>geplanter Kabinettsbeschluss<\/td><td>ohne Entscheidung verstrichen<\/td><\/tr><tr><td>offen<\/td><td>Regierungsentwurf, Bundestag, Bundesrat<\/td><td>ausstehend<\/td><\/tr><tr><td>1. Januar 2027<\/td><td>geplante materielle Umstellung<\/td><td>Planungsziel<\/td><\/tr><tr><td>1. Januar 2028<\/td><td>geplanter Quellensteuerabzug<\/td><td>Planungsziel<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Einordnung: Gold-Analogie, Standort und der EU-Rahmen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gold-Analogie der Union ist mehr als Rhetorik. Privat gehaltenes Gold und Fremdw\u00e4hrungsguthaben fallen heute wie Krypto unter den Paragrafen 23 und sind nach einem Jahr steuerfrei. Zieht man Kryptowerte heraus und steckt sie in den Paragrafen 20, behandelt der Staat k\u00fcnftig zwei wirtschaftlich \u00e4hnliche Wertspeicher unterschiedlich. Genau darauf zielte G\u00fcntzlers Einwand von der neuen Gerechtigkeitsl\u00fccke. Die Branche wiederum, vertreten etwa durch den Bundesverband Blockchain, hat in der Vergangenheit weniger den Steuersatz als die Rechtssicherheit und den funktionierenden Vollzug betont und vor hektischen Tarif\u00e4nderungen gewarnt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinter der Tariffrage steht eine Standortfrage. Steigt die Belastung sp\u00fcrbar, w\u00e4chst der Anreiz, Wohnsitz oder Handelsplatz ins Ausland zu verlagern, weshalb die Linke im Bundestag ausdr\u00fccklich eine Wegzugsbesteuerung fordert, um genau das zu verhindern. Umgekehrt warnen Verb\u00e4nde, eine hektische Anhebung ohne Rechtssicherheit k\u00f6nne mobile Anleger und junge Unternehmen vertreiben, ohne nennenswert mehr einzunehmen. Die vergleichsweise niedrigen 26,375 Prozent und der Bestandsschutz lesen sich auch als Versuch, diese Abwanderung klein zu halten. Ob die Rechnung aufgeht, h\u00e4ngt weniger am Satz als an der Verl\u00e4sslichkeit des Verfahrens, und die hat der ausgefallene Kabinettstermin gerade nicht gest\u00e4rkt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Im internationalen Vergleich w\u00e4re Deutschlands geplanter Satz von 26,375 Prozent kein Ausrei\u00dfer. \u00d6sterreich besteuert Krypto-Gewinne bereits seit der Reform von 2022 mit einem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, und zwar ganz ohne Haltefrist, Deutschland w\u00fcrde also nachziehen, was der Nachbar l\u00e4ngst umgesetzt hat. Andere L\u00e4nder gehen andere Wege. Die Tabelle zeigt eine grobe Einordnung; die S\u00e4tze und Details \u00e4ndern sich h\u00e4ufig und gelten je Land unter eigenen Bedingungen.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Satz (Privatanleger)<\/th><th>Haltefrist \/ Besonderheit<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland (heute)<\/td><td>pers\u00f6nlicher Satz bis 45 Prozent<\/td><td>nach 1 Jahr steuerfrei (Paragraf 23)<\/td><\/tr><tr><td>Deutschland (geplant)<\/td><td>26,375 Prozent<\/td><td>keine Frist f\u00fcr Neubest\u00e4nde, Altbestand gesch\u00fctzt<\/td><\/tr><tr><td>\u00d6sterreich<\/td><td>27,5 Prozent<\/td><td>keine Haltefrist seit 2022<\/td><\/tr><tr><td>Portugal<\/td><td>28 Prozent<\/td><td>nach 365 Tagen steuerfrei<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>31,4 Prozent (PFU)<\/td><td>Pauschale ab 2026, Bagatellgrenze 305 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Vereinigtes K\u00f6nigreich<\/td><td>18 \/ 24 Prozent<\/td><td>Freibetrag 3.000 Pfund, Meldung via Self Assessment<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einordnung je Land st\u00fctzt sich auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Leitf\u00e4den und Beh\u00f6rdenangaben, darunter f\u00fcr das Vereinigte K\u00f6nigreich die <a href='https:\/\/www.gov.uk\/capital-gains-tax'>Capital-Gains-Tax-Seite der britischen Regierung<\/a>, f\u00fcr Frankreich eine aktuelle <a href='https:\/\/koinly.io\/guides\/crypto-tax-france\/'>L\u00e4nder\u00fcbersicht<\/a> und f\u00fcr Portugal einschl\u00e4gige <a href='https:\/\/www.cointracker.io\/blog\/portugal-crypto-tax-guide'>Fachzusammenstellungen<\/a>. Den EU-Rahmen liefern zwei Bausteine: MiCA regelt die Aufsicht \u00fcber die Anbieter, DAC8 die Datenmeldung. Der Steuersatz aber bleibt nationale Sache, die EU stellt die Schienen, nicht den Tarif.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Ist die Krypto-Haltefrist jetzt abgeschafft?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Es gibt bisher nur einen Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 30. September 2026. Ein Kabinettsbeschluss steht aus, der geplante Termin am 14. Oktober verstrich ohne Entscheidung, und weder Bundestag noch Bundesrat haben dar\u00fcber abgestimmt. Bis ein Gesetz verk\u00fcndet ist, gilt die einj\u00e4hrige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz unver\u00e4ndert: Nach zw\u00f6lf Monaten Haltedauer bleibt der Verkauf steuerfrei.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Was passiert mit meinen vor 2027 gekauften Bitcoin?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Entwurf gilt ein Bestandsschutz. Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, bleiben in den Paragrafen 22 und 23 und k\u00f6nnen weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, auch nach 2027. Nur was ab dem 1. Januar 2027 erworben oder zugeteilt wird, fiele unter die neue Besteuerung. Voraussetzung ist, dass der Entwurf in dieser Form Gesetz wird.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie hoch w\u00e4re die neue Steuer?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Vorgesehen ist die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidarit\u00e4tszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuz\u00fcglich Kirchensteuer. Sie g\u00e4lte pauschal und unabh\u00e4ngig von der Haltedauer auf Gewinne aus Kryptowerten, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden. F\u00fcr kurzfristige Verk\u00e4ufe kann das g\u00fcnstiger sein als der heutige pers\u00f6nliche Steuersatz von bis zu 45 Prozent.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Ab wann w\u00fcrde die Reform gelten?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf nennt den 1. Januar 2027 f\u00fcr die materielle Umstellung und den 1. Januar 2028 f\u00fcr den automatischen Steuerabzug durch inl\u00e4ndische Dienstleister. Weil Mitte Oktober 2026 noch kein Kabinettsbeschluss vorliegt und das eigentliche Gesetzgebungsverfahren damit nicht begonnen hat, sind diese Daten Planungsziele und keine verbindlichen Fristen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Muss ich jetzt verkaufen oder umschichten?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Allein wegen des Entwurfs besteht kein Handlungszwang, denn er ist noch kein Gesetz und kann sich \u00e4ndern. Relevant wird der Stichtag 31. Dezember 2026 nur, falls die Reform wie vorgelegt beschlossen wird. Sinnvoll ist in jedem Fall eine saubere Dokumentation aller K\u00e4ufe mit Datum, Menge und Kurs, idealerweise mit getrennten Wallets f\u00fcr Alt- und Neubestand. F\u00fcr konkrete Entscheidungen sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.<\/p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Ist die Krypto-Haltefrist jetzt abgeschafft?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nein. Es gibt bisher nur einen Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 30. September 2026. Ein Kabinettsbeschluss steht aus, der geplante Termin am 14. Oktober verstrich ohne Entscheidung, und weder Bundestag noch Bundesrat haben dar\u00fcber abgestimmt. 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