{"id":811,"date":"2026-10-20T04:28:34","date_gmt":"2026-10-20T04:28:34","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-bestandsschutz-stichtag-31-dezember-2026\/"},"modified":"2026-10-20T04:28:34","modified_gmt":"2026-10-20T04:28:34","slug":"krypto-bestandsschutz-stichtag-31-dezember-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-bestandsschutz-stichtag-31-dezember-2026\/","title":{"rendered":"Stichtag 31. Dezember: Die Bestandsschutz-Falle der Krypto-Steuer"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend Bitcoin Mitte Oktober 2026 um die 73.000 Euro pendelt (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>CoinGecko<\/a>), l\u00e4uft im Hintergrund eine Uhr, die vielen deutschen Anlegern noch gar nicht bewusst ist. Sie endet am 31. Dezember 2026. An diesem Tag zieht der Gesetzgeber eine Linie zwischen zwei Steuerwelten, und auf welcher Seite die eigenen Coins landen, entscheidet am Ende der Kaufzeitpunkt, nicht die Absicht des Besitzers.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 30. September 2026 will die steuerfreie Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte abschaffen. Zugleich verschenkt er etwas, das wie ein Entgegenkommen aussieht: einen Bestandsschutz f\u00fcr alles, was bis zum Stichtag angeschafft wurde. Wer genauer hinsieht, erkennt die Falle. Der Schutz haftet nicht am Anleger, sondern am einzelnen Coin, und er zerbricht in dem Moment, in dem man ihn benutzt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Text erkl\u00e4rt, was der Bestandsschutz wirklich leistet, wo er endet und welche Schritte vor dem Jahreswechsel sinnvoll sein k\u00f6nnen. Er ersetzt keine Steuerberatung, denn der Entwurf ist noch nicht einmal Gesetz. Aber er zeigt, warum der 31. Dezember 2026 f\u00fcr viele der wichtigste Krypto-Steuertermin seit Jahren ist, ganz gleich, ob die Reform am Ende kommt oder scheitert.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Worum es geht: der harte Stichtag 31. Dezember 2026<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Am 30. September 2026 verschickte das BMF den <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Gesetzestexte\/Gesetze_Gesetzesvorhaben\/Abteilungen\/Abteilung_IV\/21_Legislaturperiode\/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV\/0-Gesetz.html'>Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen<\/a> an die Verb\u00e4nde. Der Kern: sogenannte Tauschkryptowerte, also Zahlungs- und W\u00e4hrungstoken wie Bitcoin oder Ethereum, sollen aus dem Regime der privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte (<a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__23.html'>Paragraf 23 EStG<\/a>) herausgel\u00f6st und den Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen (<a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__20.html'>Paragraf 20 EStG<\/a>) zugeordnet werden. Damit fiele die einj\u00e4hrige Haltefrist, und Gewinne w\u00fcrden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag besteuert, also 26,375 Prozent, bei Kirchensteuerpflicht entsprechend mehr.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Materiell soll die neue Welt am 1. Januar 2027 beginnen. Den automatischen Steuerabzug an der Quelle durch inl\u00e4ndische Dienstleister sieht der Entwurf aber erst ab dem 1. Januar 2028 vor; bis dahin l\u00e4uft die Besteuerung \u00fcber die Veranlagung, also die eigene Steuererkl\u00e4rung. Die erwarteten Mehreinnahmen beziffert das Ministerium langfristig nur noch auf rund 350 Millionen Euro pro Jahr, deutlich weniger als die etwa eine Milliarde, die im Sommer kursierte, und ein Vielfaches unter der internen Zwei-Milliarden-Sch\u00e4tzung aus dem Fr\u00fchjahr (<a href='https:\/\/kleinstb.de\/blog\/krypto-haltefrist-abschaffung-haushaltsentwurf-2027\/'>kleinstb.de<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Beschlossen ist davon nichts. Der f\u00fcr den 14. Oktober 2026 erwartete Kabinettstermin verstrich, ohne dass das Gesetz auf der Tagesordnung stand; der Entwurf steckt weiter in der Ressortabstimmung, einen neuen Termin gibt es nicht (<a href='https:\/\/cryptoticker.io\/de\/krypto-haltefrist-kabinettstermin-verstrichen\/'>cryptoticker.io<\/a>). Warum das Vorhaben politisch ins Stocken geriet, haben wir in <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/krypto-steuer-2027-referentenentwurf-kabinett-haltefrist\/'>der Analyse zum Referentenentwurf und zum ausgefallenen Kabinettsbeschluss<\/a> nachgezeichnet. F\u00fcr Anleger \u00e4ndert der Stau an einer Sache aber nichts: Der im Entwurf festgeschriebene Stichtag bleibt der Bezugspunkt, auf den sich die gesamte Debatte st\u00fctzt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die heutige Rechtslage: warum ein Jahr \u00fcber alles entscheidet<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch gilt die alte Ordnung unver\u00e4ndert. Kryptowerte sind nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung andere Wirtschaftsg\u00fcter, ihr Verkauf ein privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 best\u00e4tigt und ein strukturelles Vollzugsdefizit verneint (<a href='https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/en\/entscheidungen\/entscheidungen-online\/decision-detail\/STRE202310057\/'>BFH IX R 3\/22<\/a>). Die Folge ist die ber\u00fchmte Ein-Jahres-Frist: Wer einen Coin l\u00e4nger als zw\u00f6lf Monate h\u00e4lt, verkauft ihn steuerfrei, in beliebiger H\u00f6he. Wer innerhalb des Jahres verkauft, versteuert den Gewinn mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zuz\u00fcglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Zahlen sind dabei zentral. Erstens die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr und Person, seit dem Steuerjahr 2024 (davor 600 Euro). Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Euro \u00fcberschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht blo\u00df der Teil oberhalb der Grenze. Zweitens die 256-Euro-Freigrenze f\u00fcr sonstige Eink\u00fcnfte nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__22.html'>Paragraf 22 Nummer 3 EStG<\/a>, unter die Staking- und Lending-Ertr\u00e4ge heute fallen: Sie werden zum Zuflusszeitpunkt mit dem Marktwert erfasst, danach beginnt f\u00fcr die erhaltenen Coins eine eigene Haltefrist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der kommenden Falle ist eine Regel, die viele untersch\u00e4tzen: Jeder Tausch von einer Kryptow\u00e4hrung in eine andere ist steuerlich eine Ver\u00e4u\u00dferung des einen und eine Anschaffung des anderen Wirtschaftsguts. Auch das Bezahlen mit Krypto z\u00e4hlt als Ver\u00e4u\u00dferung. F\u00fcr die neu erhaltenen Coins beginnt die Jahresfrist jedes Mal von vorne. Dokumentiert wird das nach dem FIFO-Prinzip (first in, first out) je Wallet. Die Pflicht, Art, Menge, Zeitpunkt, Kurse und Geb\u00fchren aller Vorg\u00e4nge aufzuzeichnen, hat das BMF im <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Steuerarten\/Einkommensteuer\/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html'>Schreiben vom 6. M\u00e4rz 2025<\/a> ausdr\u00fccklich betont.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Merkmal<\/th><th>Heute (Paragraf 23 EStG)<\/th><th>Geplant ab 2027 (Paragraf 20 EStG)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Einkunftsart<\/td><td>Privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft<\/td><td>Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen<\/td><\/tr><tr><td>Haltefrist<\/td><td>Steuerfrei nach einem Jahr<\/td><td>Keine, jeder Gewinn steuerpflichtig<\/td><\/tr><tr><td>Steuersatz<\/td><td>Pers\u00f6nlicher Satz bis 45 Prozent plus Soli<\/td><td>26,375 Prozent (25 Prozent plus Soli)<\/td><\/tr><tr><td>Freibetrag<\/td><td>Freigrenze 1.000 Euro pro Jahr<\/td><td>Sparer-Pauschbetrag 1.000\/2.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Verlustverrechnung<\/td><td>Nur mit Gewinnen aus Paragraf 23<\/td><td>Mit allen Kapitaleink\u00fcnften<\/td><\/tr><tr><td>Steuerabzug<\/td><td>Veranlagung (Steuererkl\u00e4rung)<\/td><td>Quellenabzug durch Anbieter ab 2028<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Was der Bestandsschutz verspricht, und was nicht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">An dieser Stelle wird der Entwurf gro\u00dfz\u00fcgig. Er gew\u00e4hrt einen, wie es in der Begr\u00fcndung hei\u00dft, echten Bestandsschutz. In den Worten des Entwurfs: &bdquo;Die neuen Vorschriften sollen ausschlie\u00dflich Kryptowerte erfassen, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind.&ldquo; Alles, was bis zum Stichtag im Bestand ist, bleibt dauerhaft im alten Regime der Paragrafen 22 und 23 EStG, also mit der einj\u00e4hrigen Haltefrist und der Aussicht auf vollst\u00e4ndige Steuerfreiheit (<a href='https:\/\/www.rugefehsenfeld.de\/blog\/kryptowaehrungen-steuern\/krypto-besteuerung-ab-2027-was-der-referentenentwurf-zur-abgeltungsteuer-konkret-vorsieht'>rugefehsenfeld.de<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist mehr als eine \u00dcbergangsregel. Ein Bitcoin, der im November 2026 gekauft und erst 2029 oder 2031 verkauft wird, bliebe steuerfrei, sofern er die Jahresfrist \u00fcberschritten hat. Die im Sommer offene Frage, ob Altbest\u00e4nde \u00fcberhaupt gesch\u00fctzt werden, beantwortet der Entwurf damit klar zugunsten der Halter. F\u00fcr wen sich ein Kauf noch vor dem Jahreswechsel lohnt, h\u00e4ngt allerdings an Bedingungen, die der Entwurf nicht laut ausspricht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Denn der Schutz ist eng und an eine Voraussetzung gekn\u00fcpft: Er gilt nur f\u00fcr genau diese Coins und nur so lange, wie sie das bleiben, was sie am Stichtag waren. Sobald ein gesch\u00fctzter Coin seinen Charakter als altes privates Wirtschaftsgut verliert, endet seine privilegierte Geschichte. Genau hier beginnt die Falle.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Falle: Der Schutz klebt am Coin, nicht am Anleger<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der entscheidende Satz lautet: Der Bestandsschutz ist eine Eigenschaft des Wirtschaftsguts, nicht der Person. Die Coins, die ein Anleger um 23:59 Uhr am 31. Dezember 2026 h\u00e4lt, tragen ihn in sich. Coins, die um 00:01 Uhr am 1. Januar 2027 ins Wallet kommen, tragen ihn nicht. Dazwischen liegt keine Grauzone, nur ein Zeitstempel.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Verl\u00e4sst ein Altbestands-Coin die Hand des Anlegers, sei es durch Verkauf, Tausch oder Bezahlung, ist seine gesch\u00fctzte Laufbahn beendet. Was zur\u00fcckkommt, ist neu. Der Verkauf selbst bleibt zwar steuerfrei, wenn die Jahresfrist erf\u00fcllt war. Aber der im Gegenzug erhaltene Coin ist ein frisch angeschafftes Wirtschaftsgut mit Anschaffungsdatum nach dem Stichtag, damit Neubestand unter Paragraf 20 EStG, ohne Haltefrist, mit 26,375 Prozent auf jeden k\u00fcnftigen Gewinn.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Daraus folgt eine paradoxe Dynamik, die man als goldene Handschellen beschreiben k\u00f6nnte. Wer den steuerfreien Status seiner Alt-Coins bewahren will, muss die Position praktisch einfrieren: nicht tauschen, nicht ausgeben, nicht in Produkte stecken, die als Ver\u00e4u\u00dferung gelten. Aktive Nutzung und Bestandsschutz schlie\u00dfen einander weitgehend aus. Das Geschenk kommt mit einer Fu\u00dffessel.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hinzu kommt eine Asymmetrie, die den Schutz besonders wertvoll macht. F\u00fcr den langfristigen Halter verwandelt die Reform eine Nullbesteuerung nach einem Jahr in 26,375 Prozent. F\u00fcr den kurzfristigen Trader dagegen sinkt die Last von bis zu rund 47,5 Prozent pers\u00f6nlichem Spitzensatz auf eben jene 26,375 Prozent. Der Schutz n\u00fctzt also ausgerechnet dem geduldigen Buy-and-Hold-Investor am meisten, w\u00e4hrend er f\u00fcr jeden, der gern handelt, am schnellsten zerbricht.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Bestandsschutz bleibt erhalten<\/th><th>Bestandsschutz geht verloren<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Kauf und Zufluss bis 31.12.2026<\/td><td>Kauf oder Zufluss ab 1.1.2027<\/td><\/tr><tr><td>Coins unangetastet im Wallet halten<\/td><td>Verkauf des Altbestands (an sich steuerfrei nach einem Jahr)<\/td><\/tr><tr><td>Verschieben zwischen eigenen Wallets (keine Ver\u00e4u\u00dferung)<\/td><td>Tausch in eine andere Kryptow\u00e4hrung<\/td><\/tr><tr><td>Weiterhalten \u00fcber 2027 und 2028 hinaus<\/td><td>Bezahlen mit dem Coin (gilt als Ver\u00e4u\u00dferung)<\/td><\/tr><tr><td>L\u00fcckenlos belegter Anschaffungszeitpunkt<\/td><td>Fehlender Nachweis des Anschaffungsdatums<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Der Tausch-Trap: wie ein einziger Swap 2027 den Schutz verbrennt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel macht den Mechanismus greifbar. Nehmen wir eine Anlegerin, die seit 2024 einen Bitcoin h\u00e4lt, gekauft also lange vor dem Stichtag, Jahresfrist l\u00e4ngst erf\u00fcllt, Altbestand. Im Februar 2027 tauscht sie diesen Bitcoin an einer B\u00f6rse gegen Ethereum. Steuerlich geschieht zweierlei: Der Bitcoin wird ver\u00e4u\u00dfert, dieser Verkauf bleibt dank Bestandsschutz steuerfrei. Das erhaltene Ethereum aber ist im Februar 2027 angeschafft, also Neubestand unter Paragraf 20 EStG. Von diesem Moment an unterliegt jeder Kursgewinn des Ethereum 26,375 Prozent, ohne Haltefrist. Ein einziger Klick hat eine steuerfreie Position in eine steuerpflichtige verwandelt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf formuliert daf\u00fcr keine eigene Missbrauchsregel. Er l\u00e4sst f\u00fcr Altbest\u00e4nde schlicht die alte Logik des Paragrafen 23 weiterlaufen, in der ein Tausch stets Realisation bedeutet, und kn\u00fcpft die neue Welt an das Anschaffungsdatum. Praktiker lesen das genau so: Wer nach dem Stichtag tauscht, h\u00e4lt danach einen neuen Coin im neuen Regime (<a href='https:\/\/cointracking.info\/de\/blog\/krypto-haltefrist-referentenentwurf-update\/'>cointracking.info<\/a>). Dass der Entwurf solche Randf\u00e4lle nicht ausdr\u00fccklich kl\u00e4rt, geh\u00f6rt selbst zu den Kritikpunkten, mehr Rechtsunsicherheit als n\u00f6tig.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hier schmerzt der Vergleich mit \u00d6sterreich. Benedikt Faupel von Bitpanda nennt als kritisches Detail der Reform, ob Deutschland wie das Nachbarland den steuerneutralen Tausch zwischen Kryptow\u00e4hrungen einf\u00fchrt (<a href='https:\/\/www.btc-echo.de\/news\/krypto-haltefrist-vor-dem-aus-das-erwarten-46-insider-239213\/'>BTC-ECHO<\/a>). \u00d6sterreich wertet seit der Reform 2022 den Wechsel von einer Kryptow\u00e4hrung in eine andere nicht als steuerpflichtige Realisation; ein Gewinn entsteht erst beim Umstieg in Euro oder andere Fiat-W\u00e4hrungen. Der deutsche Entwurf \u00fcbernimmt diese Schonung nicht. Jeder Swap bleibt ein Realisationsakt, und bei Altbest\u00e4nden hei\u00dft das: Schutz verbraucht.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Falle schnappt nicht nur bei offensichtlichen Trades zu. Sie lauert in DeFi. Das Einzahlen in einen Liquidity-Pool, das Wrappen eines Tokens, der Umstieg in einen Liquid-Staking-Token, unter Umst\u00e4nden sogar das Bridgen \u00fcber Chains kann als Tausch gelten. Wer gesch\u00fctzte Coins 2027 in solchen Protokollen einsetzt, verliert den Bestandsschutz wom\u00f6glich, ohne es zu merken. Wo bei dezentralen Protokollen die steuerliche und rechtliche Verantwortung liegt, ist eine eigene Grauzone, die wir mit Blick auf <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/code-vor-gericht-defi-entwickler-strafbarkeit-2026\/'>die Strafbarkeit von DeFi-Entwicklern<\/a> ausgeleuchtet haben. Und auch das Umschichten in kleinere Nischentoken, etwa in <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/jenseits-von-dog-bitcoin-runes-zweite-reihe-2026\/'>Runes der zweiten Reihe<\/a>, ist steuerlich ein Tausch mit allen Folgen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Staking, Lending und die Rewards nach dem Jahreswechsel<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Selbst wer gar nicht handelt, kann Neubestand erzeugen, ganz passiv. Jede Staking- oder Lending-Belohnung ist ein neu zugeflossener Coin. Wird eine Belohnung im Jahr 2027 gutgeschrieben, tr\u00e4gt sie ein Zuflussdatum nach dem Stichtag und ist damit Neubestand. Der zugrunde liegende Einsatz, sofern Altbestand, bleibt gesch\u00fctzt, solange er nicht ver\u00e4u\u00dfert wird. Der Ertragsstrom aber ist neu, Coin f\u00fcr Coin.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Nach heutigem Recht sind diese Ertr\u00e4ge sonstige Eink\u00fcnfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG mit der 256-Euro-Freigrenze, besteuert zum Zufluss. Der Entwurf will klassisches Lending und passives Staking k\u00fcnftig als Kapitalertr\u00e4ge erfassen (<a href='https:\/\/www.rugefehsenfeld.de\/blog\/kryptowaehrungen-steuern\/krypto-besteuerung-ab-2027-was-der-referentenentwurf-zur-abgeltungsteuer-konkret-vorsieht'>rugefehsenfeld.de<\/a>). Offen bleibt, wie genau Belohnungen behandelt werden, die aus gesch\u00fctztem Altbestand flie\u00dfen: Der Entwurf kn\u00fcpft die neue Einordnung an den Anschaffungszeitpunkt des zugrunde liegenden Werts, liefert f\u00fcr den Alltag aber wenig Detail, einer von mehreren Punkten, die Praktiker als ungekl\u00e4rt anmahnen.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch hei\u00dft das: Wer eine Altbestands-Position 2027 weiter \u00fcber Staking oder Lending laufen l\u00e4sst, sammelt einen wachsenden Schweif an Neubestands-Coins an, jeder mit eigener Uhr und eigener Nachweispflicht. Gewerbliches Mining ist davon ohnehin nicht betroffen, es gilt als Gewerbebetrieb nach Paragraf 15 EStG; wer etwa mit moderner Hardware aus dem <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitmain-microbt-effizienz-sub-10-jth-2026\/'>Effizienzwettlauf zwischen Bitmain und MicroBT<\/a> sch\u00fcrft, rechnet nach anderen Regeln ab und bleibt von der Paragraf-20-Logik unber\u00fchrt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Das Dokumentationsproblem: die Beweislast liegt bei Ihnen<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite, leisere Falle ist der Nachweis. Der Bestandsschutz hilft nur dem, der belegen kann, dass ein Coin schon vor dem Stichtag im eigenen Besitz war. Fehlt dieser Beleg, kann das Finanzamt einen sp\u00e4teren Verkauf trotz grunds\u00e4tzlichem Schutz besteuern (<a href='https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/krypto-haltefrist-faellt-die-schwachstellen-der-steuerreform\/100260799.html'>WirtschaftsWoche<\/a>). Die eigentliche Voraussetzung lautet also nicht blo\u00df &bdquo;vor dem 31. Dezember 2026 gekauft&ldquo;, sondern &bdquo;das auch Jahre sp\u00e4ter beweisen k\u00f6nnen&ldquo;.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Konkret bedeutet das: die vollst\u00e4ndige Transaktionshistorie aller B\u00f6rsen und Wallets sichern, Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten belegen, die Aufzeichnungen FIFO-konform f\u00fchren. Der Steuerberater Maximilian Klein nennt den 31. Dezember 2026 den entscheidenden Stichtag und h\u00e4lt saubere Anschaffungsnachweise sowie eine l\u00fcckenlose Bestandsdokumentation ab sofort f\u00fcr zwingend (<a href='https:\/\/www.btc-echo.de\/news\/krypto-haltefrist-vor-dem-aus-das-erwarten-46-insider-239213\/'>BTC-ECHO<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Komplexit\u00e4t ist dabei der eigentliche Gegner. Florian Wimmer, Mitgr\u00fcnder und CEO des Steuer-Tool-Anbieters Blockpit, formuliert es so: &bdquo;Nat\u00fcrlich wird nicht jeder ein Steuer-Tool nutzen, aber bei der H\u00e4lfte wird es aufgrund der Komplexit\u00e4t ohne fast unm\u00f6glich&ldquo; (<a href='https:\/\/brutkasten.com\/artikel\/krypto-tax-report-2024-weniger-als-2-prozent-der-krypto-investoren-halten-sich-an-steuervorschriften'>brutkasten<\/a>). F\u00fcr Halter mit Jahren an Trades \u00fcber viele Plattformen ist das nachtr\u00e4gliche Rekonstruieren eines sauberen Altbestands genau die Aufgabe, an der viele scheitern.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders heikel ist Self-Custody. Der Bitcoin Bundesverband warnt ausdr\u00fccklich, dass Private Keys nicht als Steuernachweis verlangt werden d\u00fcrfen (<a href='https:\/\/kryptorevolution.de\/krypto-haltefrist-fachverbaende-fordern-aenderungen\/'>kryptorevolution.de<\/a>). Eine On-Chain-Bilanz zeigt zwar Coins, aber nicht, wann der Anleger sie zu welchem Preis erwarb. Von der anderen Seite w\u00e4chst zugleich der Abgleichdruck: Mit DAC8 und dem <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ksttg\/BJNR1600B0025.html'>Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz<\/a> melden Dienstleister seit 2026 Daten an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern, das Finanzamt bekommt also zunehmend eigene Vergleichszahlen. Wie solche Datenabgleiche in der Praxis aussehen, haben wir am <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/fall-okx-504-millionen-papier-kyc-aml-2026\/'>Fall OKX und der Papier-KYC<\/a> gezeigt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die 50-Prozent-Falle: die Ersatzbemessungsgrundlage<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine dritte Falle steckt im Abzugsmechanismus selbst. Ab 2028 sollen inl\u00e4ndische Dienstleister die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle einbehalten. Fehlen einem Anbieter die Anschaffungskosten oder der Kaufzeitpunkt, soll er laut Entwurf 50 Prozent des Verkaufserl\u00f6ses als Bemessungsgrundlage ansetzen. Bei Wertpapieren liegt die vergleichbare Pauschale bei nur 30 Prozent (<a href='https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/krypto-haltefrist-faellt-die-schwachstellen-der-steuerreform\/100260799.html'>WirtschaftsWoche<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Was das bedeutet, rechnet die Deutsche Kreditwirtschaft an einem Beispiel vor: Bei 40.000 Euro Verkaufserl\u00f6s und 38.000 Euro Anschaffungskosten betr\u00e4gt der echte Gewinn 2.000 Euro. Statt rund 528 Euro Steuer w\u00fcrden vorl\u00e4ufig 5.275 Euro einbehalten, fast das Zehnfache (<a href='https:\/\/kryptorevolution.de\/krypto-haltefrist-fachverbaende-fordern-aenderungen\/'>kryptorevolution.de<\/a>). Das Geld gibt es sp\u00e4ter \u00fcber die Veranlagung zur\u00fcck, aber erst nach Nachweis und mit einem sp\u00fcrbaren Liquidit\u00e4tsnachteil in der Zwischenzeit.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Stichtag ist das hochrelevant. Ausgerechnet die Coins, die zwischen Wallets, Self-Custody, DEXes und l\u00e4ngst eingestellten B\u00f6rsen gewandert sind, sind jene, deren Einstandswert ein neuer Anbieter nicht kennt. Die 50-Prozent-Regel verwandelt eine Dokumentationsl\u00fccke in einen Cashflow-Schaden. Der Steuerberater Matthias Steger warnt, die hohe Quote belaste vor allem Anbieter und Kunden im Abzugsverfahren (<a href='https:\/\/kryptorevolution.de\/krypto-haltefrist-fachverbaende-fordern-aenderungen\/'>kryptorevolution.de<\/a>). Das Gegenmittel ist wieder dasselbe: belastbare Unterlagen, am besten lange vor dem Jahreswechsel.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der Verlust-Flickenteppich: zwei getrennte T\u00f6pfe<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bestandsschutz spaltet nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste. Verluste aus Altbestand lassen sich nur mit Gewinnen aus Altbestand nach Paragraf 23 verrechnen. Neubestand dagegen lebt in der Welt der Kapitaleink\u00fcnfte und ist dort mit anderen Kapitalertr\u00e4gen verrechenbar. Zwei getrennte T\u00f6pfe, kein \u00dcbergang (<a href='https:\/\/www.rugefehsenfeld.de\/blog\/kryptowaehrungen-steuern\/krypto-besteuerung-ab-2027-was-der-referentenentwurf-zur-abgeltungsteuer-konkret-vorsieht'>rugefehsenfeld.de<\/a>). Fachleute sprechen von einem Flickenteppich.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das f\u00fchrt zu schiefen Ergebnissen. Ein Anleger kann 2028 einen steuerpflichtigen Neubestands-Gewinn haben und zugleich einen Altbestands-Verlust, der ihn nicht mindern darf. Umgekehrt geh\u00f6ren, sobald Krypto unter Paragraf 20 f\u00e4llt, auch Krypto-Verluste konsequent zu den Kapitaleink\u00fcnften; sie lie\u00dfen sich dann gegen Dividenden, Zinsen und Aktiengewinne stellen. Das kostet den Fiskus zun\u00e4chst Geld, obwohl die Reform Mehreinnahmen bringen soll (<a href='https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/krypto-haltefrist-faellt-die-schwachstellen-der-steuerreform\/100260799.html'>WirtschaftsWoche<\/a>). In schwachen Krypto-Jahren k\u00f6nnte die Umstellung die Steuereinnahmen sogar dr\u00fccken statt heben.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Steuerpflichtige lautet die praktische Lehre: Gewinne und Verluste mischen sich \u00fcber den Stichtag hinweg nicht frei. Wer gezielt Verluste realisieren will, sollte vorher wissen, in welchem Topf ein Coin sitzt, sonst verpufft die Verrechnung.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Verkaufen oder halten? Die gro\u00dfe Jahresend-Entscheidung<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Damit steht jeder Halter vor einer Frage. Grob zeichnen sich zwei Lager ab. Wer auf hohen, \u00fcber ein Jahr gehaltenen Buchgewinnen sitzt, kann sie jetzt realisieren, vollst\u00e4ndig steuerfrei nach geltendem Recht, und das Kapital in Euro parken oder neu kaufen (was dann allerdings Neubestand w\u00e4re). Oder er h\u00e4lt weiter und verl\u00e4sst sich auf den Bestandsschutz, der nur so viel wert ist wie die eigene Dokumentation und die Disziplin, die Coins nicht anzutasten.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Logik der Reform selbst pr\u00e4gt die Rechnung. Dr. Ingo Heuel, Rechtsanwalt und Steuerberater, brachte es in der Anh\u00f6rung des Petitionsausschusses auf den Punkt: Vom Wegfall der Haltefrist profitiere der kurzfristige Trader, nicht der langfristige Halter (<a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/anhoerung-im-petitionsausschuss-zur-beibehaltung-der-krypto-haltefrist'>blocktrainer.de<\/a>). Der Buy-and-Hold-Investor verliert am meisten, w\u00e4hrend ein aktiver H\u00e4ndler unterm Strich sogar g\u00fcnstiger f\u00e4hrt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Vor Panik ist dennoch zu warnen. Luis Schilli von CoinTracking erinnert: &bdquo;Klingbeils Ank\u00fcndigung ist ein politisches Signal, kein Gesetz&ldquo; (<a href='https:\/\/cointracking.info\/blog\/germany-crypto-holding-period-reform-2026\/'>cointracking.info<\/a>). Nichts ist beschlossen, das Kabinett hat nicht entschieden, die Starttermine sind Planungsziele, nicht bindend. Eine solide Langfristposition allein aus Furcht vor einem Entwurf zu verkaufen, der sich noch \u00e4ndern oder scheitern kann, ist selbst ein Risiko. Das Motiv des Staates ist dabei offen ausgesprochen. Finanzminister Lars Klingbeil: &bdquo;Um die Konsolidierungsaufgabe zu bew\u00e4ltigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne k\u00fcnftig genauso besteuern wie Kapitaleink\u00fcnfte.&ldquo; (<a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-haushaltsentwurf-mit-aenderung-der-krypto-steuer'>blocktrainer.de<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Eine allgemeing\u00fcltige Antwort gibt es nicht. Sie h\u00e4ngt an Haltedauer, H\u00f6he des Buchgewinns, pers\u00f6nlichem Steuersatz, Anlagehorizont und Risikobereitschaft, und sie ist genau die Art von Entscheidung, die vor dem Jahreswechsel in die H\u00e4nde eines Steuerberaters geh\u00f6rt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Die Checkliste bis zum 31. Dezember 2026<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Unabh\u00e4ngig davon, wie die Verkaufen-oder-halten-Frage ausf\u00e4llt, lassen sich einige Dinge ohne Risiko schon jetzt erledigen. Die folgende Liste ist kein Steuerrat, sondern eine Orientierung, wor\u00fcber vor dem Jahreswechsel nachzudenken ist.<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Bestand dokumentieren:<\/strong> die vollst\u00e4ndige Historie aller B\u00f6rsen und Wallets exportieren, Anschaffungsdatum, Menge und Kosten je Position sichern.<\/li><li><strong>Altbestand trennen:<\/strong> \u00fcberlegen, gesch\u00fctzte Coins in ein eigenes, nicht f\u00fcrs Trading genutztes Wallet zu legen, um versehentliche Ver\u00e4u\u00dferungen zu vermeiden (ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist keine Ver\u00e4u\u00dferung).<\/li><li><strong>Lang gehaltene Gewinne pr\u00fcfen:<\/strong> bei Positionen \u00fcber der Jahresfrist bewusst entscheiden, ob eine steuerfreie Realisierung noch unter geltendem Recht sinnvoll ist.<\/li><li><strong>Freigrenze im Blick behalten:<\/strong> die 1.000-Euro-Freigrenze pro Person ist jahresbezogen und verf\u00e4llt ungenutzt.<\/li><li><strong>Keine Reflexverk\u00e4ufe:<\/strong> nichts allein aus Angst vor einem Entwurf verkaufen, der noch nicht Gesetz ist.<\/li><li><strong>Swaps und DeFi mit Bedacht:<\/strong> ab 2027 jeden Tausch, jede Pool-Einzahlung und jede Zahlung mit Altbestand als m\u00f6gliches Ende des Schutzes behandeln.<\/li><li><strong>Beratung einholen:<\/strong> die individuelle Lage mit einem Steuerberater kl\u00e4ren, bevor das Jahr endet.<\/li><\/ul><h2 class='wp-block-heading'>Der politische Fahrplan: warum noch nichts sicher ist<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Oktober 2026 hat gezeigt, wie unfertig das Vorhaben ist. Am 8. Oktober lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen (<a href='https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1174328'>Drucksache 21\/5752<\/a>), der die Haltefrist nur f\u00fcr K\u00e4ufe nach 2025 abschaffen wollte, ebenso ab wie einen Antrag der Linken; der Paragraf 23 gilt unver\u00e4ndert fort. Am 12. Oktober h\u00f6rte der Petitionsausschuss eine Petition zum Erhalt der Haltefrist an, 44.439 Unterschriften, vorgetragen unter anderem von Nicole Nowak und Dr. Ingo Heuel; das BMF best\u00e4tigte, die Ressortabstimmung laufe noch. Am 14. Oktober fiel im Kabinett keine Entscheidung.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verb\u00e4nde laufen Sturm. Die Bundessteuerberaterkammer r\u00fcgt die extrem kurze Verb\u00e4ndefrist von faktisch vier Werktagen und bezweifelt, dass sich die Eingaben in der Zeit \u00fcberhaupt seri\u00f6s auswerten lassen; sie will zuerst DAC8, das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz und den internationalen CARF-Standard auswerten. Die Deutsche Kreditwirtschaft nennt den Zeitplan unrealistisch und h\u00e4lt eine Umsetzung fr\u00fchestens ab 2029 f\u00fcr machbar. Der Bitcoin Bundesverband fordert, die einj\u00e4hrige Haltefrist zu erhalten, der Fondsverband BVI klarere Grenzen f\u00fcr tokenisierte Anlagen (<a href='https:\/\/kryptorevolution.de\/krypto-haltefrist-fachverbaende-fordern-aenderungen\/'>kryptorevolution.de<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stimmung unter Profis spiegelt das. In einer BTC-ECHO-Umfrage unter 46 Fachleuten erwarteten 65,4 Prozent, dass die Abschaffung binnen sechs Monaten Gesetz wird (Median 70), allerdings vor der Absage des Kabinettstermins erhoben; 73,9 Prozent rechnen damit, dass Deutschlands Attraktivit\u00e4t als Krypto-Standort leidet (<a href='https:\/\/www.btc-echo.de\/news\/krypto-haltefrist-vor-dem-aus-das-erwarten-46-insider-239213\/'>BTC-ECHO<\/a>). Chris Seedor, CEO von Bitsurance, bezeichnete die Abschaffung der Haltefrist als mutwilliges Verspielen eines der wenigen echten Standortvorteile, die Deutschland Bitcoin-Anlegern biete.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Stichtag hei\u00dft das: Selbst ein stockender Entwurf h\u00e4lt den 31. Dezember 2026 als Bezugspunkt am Leben, denn jede verhandelte Variante nutzt ihn. Verz\u00f6gert sich die Reform, l\u00e4uft die heutige Haltefrist einfach weiter, kein Nachteil f\u00fcr vorbereitete Halter. Kommt sie sp\u00e4t, aber mit demselben Stichtag, zahlt sich die Vorbereitung aus. So oder so ist die Dokumentationsarbeit nicht umsonst. Nebenbei sitzen Aufsicht und Fiskus hier auf verschiedenen St\u00fchlen: Die Aufsicht \u00fcber Kryptodienstleister l\u00e4uft \u00fcber MiCA und die <a href='https:\/\/www.bafin.de\/DE\/Aufsicht\/MiCAR\/MiCAR_node.html'>BaFin<\/a>, die Besteuerung \u00fcber das BMF und die L\u00e4nderfinanzbeh\u00f6rden.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Datum<\/th><th>Ereignis<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>30. September 2026<\/td><td>BMF verschickt den Referentenentwurf an die Verb\u00e4nde<\/td><\/tr><tr><td>6. Oktober 2026<\/td><td>Ende der sehr kurzen Verb\u00e4ndefrist<\/td><\/tr><tr><td>8. Oktober 2026<\/td><td>Bundestag lehnt Gr\u00fcnen- und Linke-Vorst\u00f6\u00dfe ab, Paragraf 23 gilt fort<\/td><\/tr><tr><td>12. Oktober 2026<\/td><td>\u00d6ffentliche Anh\u00f6rung im Petitionsausschuss (44.439 Unterschriften)<\/td><\/tr><tr><td>14. Oktober 2026<\/td><td>Kabinett entscheidet nicht, Entwurf bleibt in der Ressortabstimmung<\/td><\/tr><tr><td>1. Januar 2027<\/td><td>Geplanter materieller Start (Planungsziel, nicht bindend)<\/td><\/tr><tr><td>1. Januar 2028<\/td><td>Geplanter Quellenabzug durch inl\u00e4ndische Dienstleister<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Internationaler Vergleich: Haltefrist, Flat Tax, Steuerfreiheit<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Wo st\u00fcnde Deutschland mit der Reform international? Bisher ist das Land mit seiner vollst\u00e4ndigen Steuerfreiheit nach einem Jahr ein Sonderfall in der EU, ein echter Standortvorteil. Der Entwurf w\u00fcrde Deutschland in Richtung des europ\u00e4ischen Mittelma\u00dfes der pauschalen Kapitalbesteuerung r\u00fccken, allerdings mit h\u00e4rteren Kanten als die Nachbarn: kein steuerneutraler Tausch wie in \u00d6sterreich, keine Befreiung f\u00fcr Langfristhalter wie in Portugal.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00d6sterreich besteuert Krypto mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent und wertet den Tausch zwischen Kryptow\u00e4hrungen nicht als Realisation. Portugal h\u00e4lt 28 Prozent auf Positionen unter 365 Tagen und befreit Gewinne danach, bei fortbestehender Meldepflicht (<a href='https:\/\/www.cointracker.io\/blog\/portugal-crypto-tax-guide'>cointracker.io<\/a>). Frankreich besteuert die meisten privaten Krypto-Verk\u00e4ufe seit dem 1. Januar 2026 mit der Flat Tax (PFU) von 31,4 Prozent (<a href='https:\/\/koinly.io\/guides\/crypto-tax-france\/'>koinly.io<\/a>). Die geplanten deutschen 26,375 Prozent w\u00e4ren der niedrigste pauschale Satz dieser Gruppe. Was den Langfristhalter trifft, ist nicht der Satz, sondern das Ende der Jahresfrist.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Steuersatz auf private Krypto-Gewinne<\/th><th>Haltefrist \/ Besonderheit<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland (heute)<\/td><td>Pers\u00f6nlicher Satz bis 45 Prozent<\/td><td>Steuerfrei nach einem Jahr<\/td><\/tr><tr><td>Deutschland (geplant ab 2027)<\/td><td>26,375 Prozent<\/td><td>Keine Haltefrist, Bestandsschutz f\u00fcr Altbestand<\/td><\/tr><tr><td>\u00d6sterreich<\/td><td>27,5 Prozent<\/td><td>Krypto-zu-Krypto-Tausch steuerneutral<\/td><\/tr><tr><td>Portugal<\/td><td>28 Prozent<\/td><td>Steuerfrei nach 365 Tagen<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>31,4 Prozent (PFU)<\/td><td>Pauschalbesteuerung, keine Haltefrist<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><h2 class='wp-block-heading'>Fazit: das Geschenk mit der Fu\u00dffessel<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bestandsschutz ist das Gegenteil dessen, wonach er klingt. Als Geschenk verpackt, ist er in Wahrheit eine Bedingung: Die Steuerfreiheit \u00fcberlebt nur, wenn die Coins unangetastet bleiben und ihr Ursprung belegbar ist. Der 31. Dezember 2026 teilt nicht Anleger in Gewinner und Verlierer, sondern jeden einzelnen Coin in eine alte und eine neue Welt.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die n\u00e4chsten Wochen z\u00e4hlt deshalb weniger die Frage, ob die Reform kommt, als die Frage, ob die eigenen Unterlagen sauber sind. Wer dokumentiert, trennt und bewusst entscheidet, verliert nichts, falls der Entwurf scheitert, und ist vorbereitet, falls er doch Gesetz wird. Die Uhr l\u00e4uft ohnehin, ganz ohne Kabinettsbeschluss.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Was bedeutet der Bestandsschutz bei der Krypto-Steuer 2027?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft werden, bleiben nach dem Referentenentwurf dauerhaft im alten Recht: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei, auch bei einem Verkauf 2028 oder sp\u00e4ter. Erst ab dem 1. Januar 2027 angeschaffte Coins fallen unter die neue Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent ohne Haltefrist.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Verliere ich den Bestandsschutz, wenn ich meine Coins tausche?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Sehr wahrscheinlich ja. Ein Tausch von einer Kryptow\u00e4hrung in eine andere gilt steuerlich als Ver\u00e4u\u00dferung des alten und Anschaffung eines neuen Coins. Tauschen Sie einen gesch\u00fctzten Altbestand nach dem 31. Dezember 2026, ist der neu erhaltene Coin frisch angeschafft und damit Neubestand unter Paragraf 20 EStG, ohne Haltefrist. Das blo\u00dfe Verschieben zwischen eigenen Wallets ist dagegen keine Ver\u00e4u\u00dferung.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Sollte ich meine Bitcoin vor dem 31. Dezember 2026 verkaufen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Pauschal l\u00e4sst sich das nicht sagen. Wer \u00fcber ein Jahr gehaltene Gewinne hat, kann sie jetzt steuerfrei realisieren; wer weiter h\u00e4lt, verl\u00e4sst sich auf den Bestandsschutz. Da der Entwurf noch kein Gesetz ist und der Starttermin ein Planungsziel bleibt, warnen Fachleute vor Reflexverk\u00e4ufen. Die Entscheidung h\u00e4ngt von Haltedauer, Gewinn, Steuersatz und Horizont ab und geh\u00f6rt vor den Jahreswechsel zum Steuerberater.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Welche Nachweise brauche ich f\u00fcr den Bestandsschutz?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend ist, dass Sie belegen k\u00f6nnen, einen Coin vor dem Stichtag besessen zu haben. Dazu z\u00e4hlen die vollst\u00e4ndige Transaktionshistorie aller B\u00f6rsen und Wallets sowie Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten je Position, FIFO-konform gef\u00fchrt. Fehlen diese Belege, kann das Finanzamt einen sp\u00e4teren Verkauf trotz Bestandsschutz besteuern; im Quellenabzug ab 2028 drohen sogar 50 Prozent des Erl\u00f6ses als Bemessungsgrundlage.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Ist die Abschaffung der Krypto-Haltefrist schon beschlossen?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Es gibt einen Referentenentwurf des BMF vom 30. September 2026, aber das Kabinett hat am geplanten Termin 14. Oktober 2026 nicht entschieden, der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung. Bis zu einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat gilt die einj\u00e4hrige Haltefrist unver\u00e4ndert, Gewinne nach einem Jahr bleiben steuerfrei.<\/p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Was bedeutet der Bestandsschutz bei der Krypto-Steuer 2027?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Kryptowerte, die bis zum 31. 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Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BMF-Entwurf verschont alle vor dem 31. Dezember 2026 gekauften Kryptowerte: Altbest\u00e4nde bleiben steuerfrei nach einem Jahr. 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