{"id":846,"date":"2026-10-29T04:26:41","date_gmt":"2026-10-29T04:26:41","guid":{"rendered":"https:\/\/hoge.gg\/de\/metaverse-steuer-2027-virtuelles-land-haltefrist\/"},"modified":"2026-10-29T04:26:41","modified_gmt":"2026-10-29T04:26:41","slug":"metaverse-steuer-2027-virtuelles-land-haltefrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hoge.gg\/de\/metaverse-steuer-2027-virtuelles-land-haltefrist\/","title":{"rendered":"Metaverse-Steuer 2027: Warum virtuelles Land die Haltefrist beh\u00e4lt"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Markt f\u00fcr virtuelles Land ist eingebrochen. Der Governance-Token von The Sandbox, SAND, notiert laut <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/the-sandbox'>CoinGecko<\/a> bei rund 0,04 Euro und damit mehr als 99 Prozent unter seinem Allzeithoch; MANA von Decentraland hat seit dem Rekord von 2021 \u00fcber 98 Prozent verloren (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/decentraland'>CoinGecko<\/a>). Eine Parzelle, die auf dem H\u00f6hepunkt der Metaverse-Euphorie f\u00fcnf bis zehn ETH kostete, wechselt heute f\u00fcr einen Bruchteil davon den Besitzer. Wer daraus schlie\u00dft, das Thema sei steuerlich erledigt, liegt falsch.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Denn gerade jetzt, wo die Bundesregierung die Krypto-Besteuerung umbaut, wird virtuelles Land zum Lehrst\u00fcck. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 will die steuerfreie Haltefrist abschaffen, aber nur f\u00fcr einen Teil der Kryptowerte. Ein Metaverse-Portfolio zerf\u00e4llt dadurch in zwei Steuerwelten: Das Grundst\u00fcck selbst bleibt im alten System, der Token, mit dem man es bezahlt, wandert ins neue. Diese Trennlinie versteht kaum jemand, und sie entscheidet dar\u00fcber, wie viel vom n\u00e4chsten Verkauf beim Finanzamt landet.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zeitdruck ist real. Bitcoin steht Ende Oktober 2026 bei etwa 72.800 Euro (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/bitcoin\/eur'>CoinGecko<\/a>), der harte Stichtag f\u00fcr die Reform ist der 31. Dezember 2026, und trotzdem steckt das Gesetz fest. In der Kabinettssitzung vom 28. Oktober stand die Haltefrist-Reform nicht auf der Tagesordnung; der FDP-Abgeordnete Frank Sch\u00e4ffler machte publik, es gebe weder am 28. Oktober noch im November einen geplanten Kabinettsbeschluss, das Vorhaben h\u00e4nge weiter in der Ressortabstimmung (<a href='https:\/\/kryptorevolution.de\/krypto-haltefrist-schaeffler-november-kein-kabinettsbeschluss\/'>kryptorevolution.de<\/a>). F\u00fcr Anleger hei\u00dft das: Die Regeln f\u00fcr 2027 stehen auf dem Papier, aber noch nicht im Gesetzblatt. Umso wichtiger ist es zu verstehen, was die Reform \u00fcberhaupt erfasst, und was nicht.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was im Metaverse \u00fcberhaupt besteuert wird<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">&bdquo;Metaverse&ldquo; ist kein steuerlicher Begriff, und genau das ist das Problem. Hinter Plattformen wie The Sandbox, Decentraland oder Yuga Labs Otherside steckt eine ganze Reihe unterschiedlicher Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die das deutsche Steuerrecht jeweils anders behandelt. Grob lassen sich vier Bausteine unterscheiden:<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Fungible Plattform-Token<\/strong> wie SAND, MANA oder APE. Technisch sind das ERC-20-Token, austauschbar und teilbar wie eine W\u00e4hrung. Sie dienen als Zahlungsmittel, Geb\u00fchren-Token und Stimmrecht in der jeweiligen Welt.<\/li><li><strong>Virtuelles Land<\/strong>, also die LAND-Parzellen von The Sandbox und Decentraland oder die Otherdeeds von Otherside. Das sind nicht austauschbare ERC-721-Token, jedes mit eigener Koordinate und eigener ID, also klassische NFTs.<\/li><li><strong>In-Game-Gegenst\u00e4nde<\/strong>: Wearables, Avatare, Ausr\u00fcstung, Kunstwerke. Ebenfalls meist NFTs, mal selbst erstellt, mal zugekauft.<\/li><li><strong>Laufende Einnahmen<\/strong>: Miete f\u00fcr vermietetes Land, Lizenzgeb\u00fchren der Sch\u00f6pfer, Erl\u00f6se aus dem Bau und Verkauf von Spielerlebnissen.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Idee, dass digitale Koordinaten einen Eigentumswert tragen k\u00f6nnen, ist nicht auf Ethereum beschr\u00e4nkt; auch auf Bitcoin ist mit dem Bitmap-Standard ein eigener Markt f\u00fcr <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/bitmap-bitcoin-bloecke-digitales-land-2026\/'>digitales Land entstanden<\/a>. Steuerlich gilt f\u00fcr all diese Bausteine dasselbe Grundproblem: Deutschland hat nie eine eigene Metaverse-Norm geschrieben. Die Finanzverwaltung arbeitet mit Analogien zum bestehenden Recht, und welche Analogie greift, h\u00e4ngt davon ab, ob ein Gegenstand fungibel ist oder nicht. Diese eine Eigenschaft, die Fungibilit\u00e4t, wird nach 2027 \u00fcber die gesamte Besteuerung entscheiden.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Virtuelles Land ist ein NFT, und NFTs sind andere Wirtschaftsg\u00fcter<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausgangspunkt ist klar und gilt bis heute: Eine LAND-Parzelle ist ein nicht fungibles Token, und ein NFT wird im Privatverm\u00f6gen als &bdquo;anderes Wirtschaftsgut&ldquo; behandelt. Ein Verkauf f\u00e4llt damit unter das private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__23.html'>\u00a7 23 EStG<\/a>. Die auf Digitalthemen spezialisierte Kanzlei Deubner bringt es auf den Punkt: Wickeln Privatpersonen Transaktionen im Metaverse ab, etwa durch die Ver\u00e4u\u00dferung eines virtuellen Gegenstands gegen Entgelt in Form einer Kryptow\u00e4hrung, unterliegen Gewinne nur unter den Voraussetzungen des \u00a7 23 EStG der Besteuerung (<a href='https:\/\/www.deubner-steuern.de\/themen\/digitalisierung-steuerberatung\/metaverse-steuerliche-fragen\/'>deubner-steuern.de<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Daraus folgen drei Konsequenzen, die jeder Metaverse-Anleger kennen sollte:<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Haltefrist von einem Jahr.<\/strong> Wird die Parzelle l\u00e4nger als zw\u00f6lf Monate gehalten, ist der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn steuerfrei, egal wie hoch er ausf\u00e4llt. Verkauf innerhalb eines Jahres: pers\u00f6nlicher Einkommensteuersatz bis 45 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.<\/li><li><strong>Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.<\/strong> Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 (angehoben durch das Wachstumschancengesetz) bleiben Gewinne aus allen privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften bis 999 Euro steuerfrei. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Diese Grenze teilt sich das Land mit allen anderen \u00a7 23-Gesch\u00e4ften, sie ist nicht NFT-spezifisch.<\/li><li><strong>FIFO und Nachweis.<\/strong> F\u00fcr die Anschaffungskosten gilt die First-in-first-out-Methode pro Wallet, und die Dokumentationspflichten aus dem j\u00fcngsten BMF-Schreiben greifen auch hier.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Haken: Das ma\u00dfgebliche <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Steuerarten\/Einkommensteuer\/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html'>BMF-Schreiben vom 6. M\u00e4rz 2025<\/a> erw\u00e4hnt NFTs mit keinem Wort. Die Finanzverwaltung \u00fcbertr\u00e4gt die allgemeinen Kryptowerte-Grunds\u00e4tze per Analogie, was einige Detailfragen offen l\u00e4sst. Martin Figatowski, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GTK in Bonn sowie zertifizierter Berater f\u00fcr Kryptowerte und Steuern, hat in seinen Fachbeitr\u00e4gen genau diese Einordnung herausgearbeitet und virtuelle Grundst\u00fccke in Welten wie Decentraland, The Sandbox und Somnium Space als andere Wirtschaftsg\u00fcter nach \u00a7 23 EStG verortet (<a href='https:\/\/www.gtkp.de\/ueber-uns\/team\/partner\/rechtsanwalt-martin-figatowski\/'>gtkp.de<\/a>). F\u00fcr die Praxis hei\u00dft das: Solange niemand eine Spezialregel schreibt, ist virtuelles Land steuerlich n\u00e4her an einer Briefmarkensammlung als an einer Immobilie.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Der blinde Fleck der Reform: warum LAND die Haltefrist beh\u00e4lt<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Hier kommt die entscheidende Pointe, die in der aufgeregten Debatte um das &bdquo;Ende der Haltefrist&ldquo; fast untergeht. Der <a href='https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Gesetzestexte\/Gesetze_Gesetzesvorhaben\/Abteilungen\/Abteilung_IV\/21_Legislaturperiode\/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV\/0-Gesetz.html'>Referentenentwurf des BMF<\/a> hei\u00dft &bdquo;Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen&ldquo;. Das Wort &bdquo;bestimmter&ldquo; ist der ganze Trick. Reklassifiziert wird nur eine klar umrissene Gruppe, die sogenannten Tauschkryptowerte.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Tauschkryptowert ist nach dem Entwurf ein Kryptowert im Sinne der EU-Verordnung MiCA, der von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen als Zahlungsmittel akzeptiert wird und nicht von einer Zentralbank oder einer anderen \u00f6ffentlichen Stelle ausgegeben oder garantiert ist. Als Beispiele nennt die Entwurfsbegr\u00fcndung Bitcoin und Ether. Diese Werte wandern ab 2027 von \u00a7 23 in die Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__20.html'>\u00a7 20 EStG<\/a>, also in die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli, zusammen 26,375 Prozent, ohne jede Haltefrist.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ausdr\u00fccklich ausgenommen sind dagegen NFTs, bestimmte E-Geld-Token und Stablecoins, Security Token sowie Kryptowerte mit realem Wertbezug, die sogenannten Real-World-Assets. Diese bleiben bei den Regeln f\u00fcr den jeweils vermittelten Wert (<a href='https:\/\/www.dhpg.de\/de\/newsroom\/blog\/krypto-steuerreform-ab-2027-was-der-referentenentwurf-vorsieht'>dhpg.de<\/a>, <a href='https:\/\/www.steuertipps.de\/altersvorsorge-rente-finanzen\/krypto-besteuerung-ab-2027-was-sich-fuer-bitcoin-ether-und-andere-kryptowerte-aendert'>steuertipps.de<\/a>). F\u00fcr virtuelles Land hat das eine klare Folge: Weil eine LAND-Parzelle oder ein Otherdeed ein NFT ist und kein Zahlungsmittel, z\u00e4hlt sie nicht zu den Tauschkryptowerten. Virtuelles Land bleibt also auch nach 2027 ein anderes Wirtschaftsgut nach \u00a7 23 EStG, mit Einjahresfrist und Steuerfreiheit danach.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Frage, ob ein Token fungibel und zahlungsmittelartig ist oder nicht, wird damit zur Steuerweiche. Es ist dieselbe Klassifizierungsfrage, die auch die Aufsicht umtreibt, etwa wenn in den USA dar\u00fcber gestritten wird, ob ein <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/sec-krypto-airdrop-safe-harbor-kommentare-2026\/'>Airdrop ein Wertpapier<\/a> ist. In Deutschland entscheidet sie ab 2027 \u00fcber Satz, Frist und Verlustverrechnung zugleich.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Krypto-Kategorie<\/th><th>Typische Beispiele<\/th><th>Regime ab 2027<\/th><th>Haltefrist<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Tauschkryptowerte (fungibel, Zahlungsmittel)<\/td><td>Bitcoin, Ether, SAND, MANA, APE<\/td><td>\u00a7 20 EStG, 26,375 %<\/td><td>entf\u00e4llt<\/td><\/tr><tr><td>NFTs (nicht fungibel)<\/td><td>LAND-Parzellen, Otherdeeds, Wearables, Kunst<\/td><td>bleibt \u00a7 23 EStG<\/td><td>1 Jahr, danach steuerfrei<\/td><\/tr><tr><td>Security Token<\/td><td>tokenisierte Aktien, Anleihen<\/td><td>ausgenommen, Wertpapierrecht<\/td><td>nach Wertpapierregeln<\/td><\/tr><tr><td>E-Geld-Token, Stablecoins<\/td><td>regulierte EMT nach MiCA<\/td><td>ausgenommen<\/td><td>bisheriges Regime<\/td><\/tr><tr><td>RWA-Token<\/td><td>tokenisierte Sachwerte<\/td><td>ausgenommen, vermittelter Wert<\/td><td>je nach Basiswert<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Dass der Staat die fungiblen Werte \u00fcberhaupt anfasst, ist politisch gewollt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begr\u00fcndete den Umbau mit der Haushaltslage: &bdquo;Um die Konsolidierungsaufgabe zu bew\u00e4ltigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne k\u00fcnftig genauso besteuern wie Kapitaleink\u00fcnfte&ldquo; (<a href='https:\/\/www.blocktrainer.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-haushaltsentwurf-mit-aenderung-der-krypto-steuer'>blocktrainer.de<\/a>). Das Ziel ist der liquide Massenmarkt Bitcoin und Ether, nicht der Nischenmarkt virtueller Grundst\u00fccke. Der blinde Fleck f\u00fcr NFTs ist kein Geschenk an die Metaverse-Szene, sondern schlicht Folge der engen Definition.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Ein Kauf, zwei Steuerereignisse: der Split-Regime-Trap<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Trennung klingt in der Theorie sauber, in der Praxis erzeugt sie eine Falle. Denn fast jeder Landkauf im Metaverse verbindet beide Welten: Man bezahlt eine NFT-Parzelle mit einem fungiblen Token. Und jede Zahlung mit Krypto ist steuerlich eine Ver\u00e4u\u00dferung des hingegebenen Tokens. Ein einziger Kaufvorgang l\u00f6st damit ab 2027 zwei getrennte Steuerereignisse unter zwei verschiedenen Regimen aus.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel. Eine Anlegerin kauft im Februar 2027 eine Decentraland-Parzelle und zahlt daf\u00fcr 0,35 ETH. Dieses ETH hat sie erst im Januar 2027 erworben, also nach dem Stichtag, es geh\u00f6rt zum Neubestand. Es passiert Folgendes:<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Leg 1, das ETH:<\/strong> Das Bezahlen gilt als Ver\u00e4u\u00dferung des ETH. Weil es Neubestand ist, wird der Kursgewinn seit dem Kauf im Januar nach \u00a7 20 EStG mit 26,375 Prozent besteuert, unabh\u00e4ngig von der Haltedauer. Selbst wenn sie das ETH nur drei Wochen hielt, gibt es keine steuerfreie Frist mehr.<\/li><li><strong>Leg 2, das LAND:<\/strong> Der Erwerb der Parzelle ist eine Anschaffung eines anderen Wirtschaftsguts nach \u00a7 23 EStG. Hier beginnt eine frische Einjahresfrist. Verkauft sie das Land im M\u00e4rz 2028, also mehr als ein Jahr sp\u00e4ter, ist der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn des Lands steuerfrei.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Vor 2027 lief dieselbe Kette einheitlich: Sowohl das ETH als auch das LAND waren andere Wirtschaftsg\u00fcter nach \u00a7 23, beide nach einem Jahr steuerfrei. Ein geduldiger Halter zahlte am Ende der Kette oft gar keine Steuer. Nach 2027 ist das Token-Bein immer steuerpflichtig, das Land-Bein beh\u00e4lt die Frist. Dieselbe Handlung, zwei Ergebnisse. Wer seine Metaverse-Aktivit\u00e4t weiter als eine einzige steuerfreie Zone denkt, verrechnet sich systematisch.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch kniffliger wird es beim Verkauf. Ver\u00e4u\u00dfert die Anlegerin ihre Parzelle sp\u00e4ter gegen ETH, ist der Verkauf des Lands bei \u00fcber einem Jahr Haltedauer steuerfrei, aber das frisch erhaltene ETH ist ab der Sekunde des Zuflusses Neubestand nach \u00a7 20. Jeder sp\u00e4tere Weiterverkauf dieses ETH ist dann voll steuerpflichtig. Das alte Spiel, Gewinne durch Aussitzen steuerfrei zu stellen, funktioniert nur noch auf der NFT-Seite der Bilanz.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>SAND, MANA, APE: die W\u00e4hrungen der Welten wandern in \u00a7 20<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die andere H\u00e4lfte des Metaverse-Portfolios trifft die Reform mit voller Wucht. SAND, MANA und APE sind die fungiblen Leit-Token ihrer Plattformen, Zahlungsmittel und Geb\u00fchrenw\u00e4hrung in einem, und damit Lehrbuch-Tauschkryptowerte. SAND notiert laut <a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/the-sandbox'>CoinGecko<\/a> bei rund 0,04 Euro und einer Marktkapitalisierung von etwa 135 Millionen US-Dollar, MANA bei knapp 0,07 Euro und rund 149 Millionen US-Dollar (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/decentraland'>CoinGecko<\/a>); der ApeCoin APE, Leitw\u00e4hrung von Yuga Labs Otherside, kommt auf gut 120 Millionen US-Dollar (<a href='https:\/\/www.coingecko.com\/en\/coins\/apecoin'>CoinGecko<\/a>). Alle drei haben \u00fcber 98 Prozent ihres Allzeithochs verloren, was die Reform f\u00fcr Altbest\u00e4nde ironischerweise entsch\u00e4rft: Wer tief im Minus sitzt, hat ohnehin kaum Gewinne zu versteuern.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr diese Token gilt ab 2027 dasselbe wie f\u00fcr Bitcoin und Ether. Gewinne aus nach dem 31. Dezember 2026 gekauften Best\u00e4nden landen in \u00a7 20 EStG, pauschal mit 26,375 Prozent besteuert, ohne Haltefrist. Statt der \u00a7 23-Freigrenze von 1.000 Euro greift der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro f\u00fcr Alleinstehende, 2.000 Euro f\u00fcr Zusammenveranlagte), der sich mit Zinsen, Dividenden und allen anderen Kapitalertr\u00e4gen teilt. Auch das Staking oder Verleihen dieser Token, in der DeFi-Logik vieler Spiel\u00f6konomien \u00fcblich, wird dann zu Kapitalertr\u00e4gen, \u00e4hnlich wie beim <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/ethereum-solo-staking-2026-heim-validator-glamsterdam\/'>Staking von Ethereum<\/a>.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Merkmal<\/th><th>Virtuelles Land (NFT)<\/th><th>Plattform-Token (SAND, MANA, APE)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Steuernorm ab 2027<\/td><td>\u00a7 23 EStG (anderes Wirtschaftsgut)<\/td><td>\u00a7 20 EStG (Kapitalverm\u00f6gen)<\/td><\/tr><tr><td>Haltefrist<\/td><td>1 Jahr, danach steuerfrei<\/td><td>keine, immer steuerpflichtig<\/td><\/tr><tr><td>Satz auf Gewinne<\/td><td>pers\u00f6nlicher Satz bis 45 % (nur im ersten Jahr)<\/td><td>26,375 % Abgeltungsteuer<\/td><\/tr><tr><td>Freibetrag<\/td><td>Freigrenze 1.000 Euro\/Jahr (alles oder nichts)<\/td><td>Sparer-Pauschbetrag 1.000\/2.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Verlustverrechnung<\/td><td>nur mit anderen \u00a7 23-Gewinnen<\/td><td>im Topf der Kapitaleink\u00fcnfte<\/td><\/tr><tr><td>Staking- und Lending-Ertr\u00e4ge<\/td><td>sonstige Eink\u00fcnfte \u00a7 22 Nr. 3<\/td><td>Kapitalertr\u00e4ge \u00a7 20<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Der praktisch wichtigste Unterschied steckt in der letzten Zeile, der Verlustverrechnung. Altbestands-Verluste aus Land bleiben in der \u00a7 23-Welt und lassen sich nur mit anderen privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen verrechnen. Token-Verluste im neuen Regime wandern in den Topf der Kapitaleink\u00fcnfte. Diese Silos lassen sich nicht frei \u00fcberbr\u00fccken, was die Steuererkl\u00e4rung ab 2027 sp\u00fcrbar komplizierter macht als das heutige Alles-in-einen-Topf-Modell.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Miete, Lizenzen und der Creator im Metaverse<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Virtuelles Land wirft nicht nur Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne ab, es erzeugt auch laufende Einnahmen, und die folgen eigenen Regeln. Wer eine Parzelle an einen Veranstalter oder eine Marke vermietet und die Miete in SAND oder ETH erh\u00e4lt, erzielt keine Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung nach \u00a7 21 EStG. Diese Norm setzt unbewegliches Verm\u00f6gen oder bestimmte Rechte voraus, und ein NFT ist weder das eine noch das andere. Die herrschende Praxis ordnet solche Mieten daher als sonstige Eink\u00fcnfte aus Leistungen nach \u00a7 22 Nr. 3 EStG ein, bewertet mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses. Eine ausdr\u00fcckliche Verwaltungsanweisung dazu fehlt, der Punkt bleibt also mit einer Rest-Unsicherheit behaftet.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hartn\u00e4ckig h\u00e4lt sich die Sorge, dass vermietetes oder verliehenes Land die Haltefrist von einem auf zehn Jahre verl\u00e4ngert, analog zur alten Debatte ums Staking. Diese Sorge ist f\u00fcr NFTs unbegr\u00fcndet. Die Finanzverwaltung wendet die verl\u00e4ngerte Zehn-Jahres-Frist nicht auf das Erzielen von Eink\u00fcnften aus NFTs an; das Vermieten oder &bdquo;Verleihen&ldquo; virtueller Immobilien zieht die Spekulationsfrist nicht in die L\u00e4nge (<a href='https:\/\/blockpit.io\/blog\/nft-steuern\/'>blockpit.io<\/a>). F\u00fcr das Land gilt also weiterhin die regul\u00e4re Einjahresfrist, auch wenn es zwischendurch Miete abgeworfen hat.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Sch\u00f6pfer-Seite, also alle, die selbst bauen und verkaufen, gelten weitere Grunds\u00e4tze, die sich aus den allgemeinen Krypto-Regeln ableiten (<a href='https:\/\/www.haufe.de\/steuern\/haufe-steuer-office-excellence\/kryptowaehrungen-ertragssteuerliche-behandlung-im-privat-2373-laufende-ertraege-aus-nfts_idesk_PI25844_HI15613613.html'>haufe.de<\/a>):<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Minting<\/strong> ist f\u00fcr sich genommen meist kein steuerbarer Vorgang; die Gasgeb\u00fchren beim Pr\u00e4gen z\u00e4hlen als Anschaffungsnebenkosten und erh\u00f6hen die sp\u00e4tere Bemessungsgrundlage.<\/li><li><strong>Lizenzgeb\u00fchren (Royalties)<\/strong> aus Zweitverk\u00e4ufen sind bei Zufluss als sonstige Eink\u00fcnfte steuerpflichtig.<\/li><li><strong>Systematisches Erstellen und Verkaufen<\/strong> in gr\u00f6\u00dferem Stil kann die Grenze zum Gewerbebetrieb nach \u00a7 15 EStG \u00fcberschreiten, mit Gewerbesteuer und Buchf\u00fchrungspflicht als Folge.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Sp\u00e4testens an diesem Punkt wird aus einem Hobby ein Betrieb, und dann stellt sich die Strukturfrage, die HOGE Wire f\u00fcr die Gaming-Welt bereits am Beispiel von <a href='https:\/\/hoge.gg\/de\/esports-krypto-steuer-verein-gmbh-privat-2026\/'>Esports-Organisationen zwischen Verein, GmbH und Privatperson<\/a> durchgespielt hat. Wer im Metaverse gewerblich baut, verliert nicht nur die Haltefrist, sondern landet in einem ganz anderen Teil des Steuerrechts.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Grunderwerbsteuer? Warum virtuelles Land kein Grundst\u00fcck ist<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Der Begriff &bdquo;Land&ldquo; verf\u00fchrt zu einem Denkfehler. Weil Plattformen ihre Parzellen als Immobilien vermarkten, mit Nachbarschaften, Lage-Premium und sogar Maklern, liegt die Frage nahe, ob beim Kauf Grunderwerbsteuer anf\u00e4llt. Die Antwort ist ein klares Nein. Grunderwerbsteuer kn\u00fcpft nach <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/grestg_1983\/__2.html'>\u00a7 2 GrEStG<\/a> an Grundst\u00fccke im Sinne des b\u00fcrgerlichen Rechts an, also an reale, im Grundbuch eingetragene Liegenschaften. Ein virtuelles Grundst\u00fcck ist kein Grundst\u00fcck in diesem Sinne, sondern ein digitaler Verm\u00f6gensgegenstand, ein NFT.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diese Abgrenzung hat Martin Figatowski in seinen Ver\u00f6ffentlichungen zur Besteuerung von Metaverse-Vorg\u00e4ngen herausgearbeitet: Trotz des Namens l\u00f6st der Erwerb virtueller Parzellen keine Grunderwerbsteuer aus, weil es am zivilrechtlichen Grundst\u00fccksbegriff fehlt. Die Konsequenz ist f\u00fcr Anleger eher angenehm. Es gibt keine Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 Prozent, keine laufende Grundsteuer, keinen Notar und keinen Grundbucheintrag. Steuerlich bleibt allein die Ebene des \u00a7 23 EStG beim Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn. Die Immobilien-Metapher ist Marketing, kein Steuertatbestand.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Umsatzsteuer: Bitcoin bleibt steuerfrei, der Parzellen-NFT nicht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch deutlicher wird die Sonderrolle der NFTs bei der Umsatzsteuer. F\u00fcr reine Zahlungstoken hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof schon 2015 im Fall Hedqvist entschieden, dass der Umtausch von Bitcoin in konventionelle W\u00e4hrung zwar eine Dienstleistung gegen Entgelt ist, aber als Devisenumsatz von der Umsatzsteuer befreit bleibt (<a href='https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=CELEX:62014CJ0264'>EuGH, C-264\/14<\/a>). Diese Befreiung tr\u00e4gt den Handel mit SAND oder MANA, soweit sie als Zahlungsmittel fungieren.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr NFTs gilt sie nicht. Ein nicht fungibles Token verk\u00f6rpert keine W\u00e4hrung, sondern ein individuelles digitales Gut. Der EU-Mehrwertsteuerausschuss hat in seinem Arbeitspapier Nr. 1060 von 2023 vorgeschlagen, NFTs grunds\u00e4tzlich als elektronisch erbrachte Dienstleistungen zu behandeln, ohne dies abschlie\u00dfend festzulegen (<a href='https:\/\/www.ey.com\/en_gl\/technical\/tax-alerts\/eu-vat-committee-publishes-working-paper-on-non-fungible-tokens'>ey.com<\/a>). Praktisch hei\u00dft das: Wer virtuelles Land nicht nur gelegentlich privat, sondern nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht als Unternehmer verkauft, kann auf den Verkauf 19 Prozent Umsatzsteuer schulden, anders als beim Verkauf von Bitcoin.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Hier beginnt das eigentliche Dickicht. Bei elektronisch erbrachten Leistungen bestimmt sich der Leistungsort nach dem Empf\u00e4ngerortprinzip des <a href='https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ustg_1980\/__3a.html'>\u00a7 3a UStG<\/a>. Doch wo sitzt der K\u00e4ufer, der nur als Wallet-Adresse auftritt? Die Kanzlei Deubner beschreibt das Grundproblem so: Das bekannte Steuerrecht st\u00f6\u00dft an seine Grenzen, wenn der Ort der Warenversendung durch die rein Blockchain-basierte Abwicklung eines Kaufgesch\u00e4fts nicht mehr bestimmbar ist (<a href='https:\/\/www.deubner-steuern.de\/themen\/digitalisierung-steuerberatung\/metaverse-steuerliche-fragen\/'>deubner-steuern.de<\/a>). F\u00fcr kleine Creator gibt es immerhin ein Ventil: Die seit 2025 reformierte Kleinunternehmerregelung (Grenzen von 25.000 Euro Vorjahres- und 100.000 Euro laufendem Umsatz) h\u00e4lt viele Hobby-Builder ganz aus der Umsatzsteuer heraus.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>DAC8 und die Marktpl\u00e4tze: was das Finanzamt k\u00fcnftig sieht<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Parallel zur Reform zieht sich das Meldenetz zu. Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, sammeln Krypto-Dienstleister seit dem 1. Januar 2026 Identit\u00e4ts- und Transaktionsdaten ihrer Kunden. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ist bis zum 31. Juli 2027 f\u00e4llig (<a href='https:\/\/www.bzst.de\/DE\/Unternehmen\/Intern_Informationsaustausch\/DAC8\/dac8_node.html'>bzst.de<\/a>). DAC8 baut auf dem OECD-Rahmenwerk CARF auf (<a href='https:\/\/www.oecd.org\/en\/topics\/international-standards-on-tax-transparency.html'>oecd.org<\/a>).<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr das Metaverse entsteht daraus ein ungleiches Bild. Die zentralen B\u00f6rsen, \u00fcber die Anleger ihr SAND, MANA oder ETH kaufen, sind klar meldepflichtige Kryptowerte-Dienstleister; diese Spur ist ab 2026 l\u00fcckenlos. Bei reinen NFT-Marktpl\u00e4tzen ist die Lage unsch\u00e4rfer: Ob und wann ein NFT in den Melderahmen von CARF f\u00e4llt, h\u00e4ngt davon ab, ob es als Zahlungs- oder Anlageinstrument genutzt wird; rein als einzigartiges Sammlerst\u00fcck gehandelte NFTs k\u00f6nnen au\u00dferhalb des Rahmens liegen. Und genuin dezentrale, nicht verwahrende Marktpl\u00e4tze ohne identifizierbaren Betreiber fallen ohnehin nicht unter die Definition des Kryptowerte-Betreibers.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">Das Ergebnis ist bemerkenswert: Ausgerechnet die fungible Token-Seite, die die Reform h\u00e4rter besteuert, ist f\u00fcr den Fiskus am besten sichtbar, w\u00e4hrend die NFT-Seite, die milder behandelt wird, teilweise im Schatten dezentraler Handelspl\u00e4tze bleibt. Darauf sollte sich niemand verlassen. Die Steuerpflicht besteht unabh\u00e4ngig von der Meldung, und die Token-Legs fast jeder Land-Transaktion laufen \u00fcber eben jene zentralen B\u00f6rsen, die k\u00fcnftig alles melden. Wer glaubt, NFT-Gewinne blieben unsichtbar, verwechselt eine Meldel\u00fccke mit einer Steuerbefreiung.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Dokumentation: das eigentliche Risiko<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr Metaverse-Anleger ist nach 2027 nicht der Steuersatz, sondern der Nachweis. Das Split-Regime verlangt, dass man f\u00fcr jeden einzelnen Coin und jedes NFT dreierlei belegen kann:<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Altbestand oder Neubestand:<\/strong> Nur wer den Erwerb eines Tokens vor dem 31. Dezember 2026 l\u00fcckenlos belegt, sichert sich den Bestandsschutz nach \u00a7 23. Fehlt der Nachweis, droht die Behandlung als steuerpflichtiger Neubestand, trotz tats\u00e4chlich fr\u00fcheren Kaufs.<\/li><li><strong>Anschaffungsdaten der NFTs:<\/strong> F\u00fcr jede Parzelle braucht es Kaufdatum, Anschaffungskosten (inklusive Mint- und Gasgeb\u00fchren) und Ver\u00e4u\u00dferungsdatum, um Haltefrist und Gewinn nach \u00a7 23 sauber zu berechnen.<\/li><li><strong>FIFO pro Wallet:<\/strong> Werden Token gemischt gehalten, greift die First-in-first-out-Zuordnung je Wallet, was ohne getrennte Adressen schnell un\u00fcbersichtlich wird.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Dokumentationspflichten aus dem BMF-Schreiben vom 6. M\u00e4rz 2025 verlangen ohnehin Aufzeichnungen \u00fcber Art, Menge, Zeitpunkt, Kurse und Geb\u00fchren jeder Transaktion sowie die Aufbewahrung von B\u00f6rsen- und Wallet-Exporten. Praktiker raten deshalb schon jetzt zu getrennten Wallets f\u00fcr Alt- und Neubestand und zu einem sauberen Transaktions-Ledger, das die Marktplatz-Exporte mit den On-Chain-Daten abgleicht. Der Aufwand klingt nach B\u00fcrokratie, aber er ist die Versicherung gegen den teuersten Fehler: einen steuerfreien Altbestand mangels Beleg wie einen steuerpflichtigen Neubestand behandelt zu bekommen.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Internationaler Vergleich: wie andere L\u00e4nder virtuelles Land behandeln<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit seiner Trennung nicht allein, aber die konkrete Ausgestaltung variiert stark. Auff\u00e4llig ist, dass die Reform Deutschland bei fungiblen Token strenger, bei virtuellem Land hingegen vergleichsweise gro\u00dfz\u00fcgig stellt, denn die steuerfreie Haltefrist f\u00fcr NFTs bleibt erhalten, w\u00e4hrend andere L\u00e4nder Krypto-Gewinne pauschal besteuern.<\/p><p class=\"wp-block-paragraph\">\u00d6sterreich besteuert Kryptow\u00e4hrungen seit der Reform 2022 mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, erlaubt aber den steuerneutralen Tausch von Krypto gegen Krypto, genau den Mechanismus, der Deutschlands Entwurf fehlt und den Branchenvertreter am lautesten vermissen. NFTs gelten dort in der Regel nicht als Kryptow\u00e4hrung und fallen unter die allgemeinen Regeln mit Einjahresfrist. Portugal besteuert Krypto-Gewinne unter 365 Tagen Haltedauer mit 28 Prozent und stellt sie danach frei (<a href='https:\/\/www.cointracker.io\/blog\/portugal-crypto-tax-guide'>cointracker.io<\/a>), nimmt NFTs aber aus dem Krypto-Regime heraus. Frankreich zieht seit dem 1. Januar 2026 eine Flat Tax (PFU) von 31,4 Prozent ein (<a href='https:\/\/koinly.io\/guides\/crypto-tax-france\/'>koinly.io<\/a>). In den USA gelten Kryptowerte als Property, kurzfristige Gewinne bis 37 Prozent, langfristige 0 bis 20 Prozent, und f\u00fcr bestimmte NFTs steht ein Satz von 28 Prozent als Collectible im Raum.<\/p><figure class='wp-block-table'><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Fungible Krypto-Gewinne<\/th><th>NFTs und virtuelles Land<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland (ab 2027)<\/td><td>26,375 % (\u00a7 20), keine Haltefrist<\/td><td>bleiben \u00a7 23: 1 Jahr, danach steuerfrei<\/td><\/tr><tr><td>\u00d6sterreich<\/td><td>27,5 % Sondersteuersatz<\/td><td>allgemeine Regeln, 1-Jahr-Frist; Tausch steuerneutral<\/td><\/tr><tr><td>Portugal<\/td><td>28 % unter 365 Tagen, danach frei<\/td><td>vom 28-Prozent-Regime ausgenommen<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>31,4 % Flat (PFU), seit 1.1.2026<\/td><td>nach allgemeinen Regeln<\/td><\/tr><tr><td>USA<\/td><td>kurzfristig bis 37 %, langfristig 0-20 %<\/td><td>ggf. 28 % als Collectible (IRS-Vorschlag)<\/td><\/tr><tr><td>Vereinigtes K\u00f6nigreich<\/td><td>18\/24 % CGT, 3.000 GBP Freibetrag<\/td><td>Capital Gains Tax wie andere Assets<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure><p class=\"wp-block-paragraph\">Die Tabelle zeigt ein Muster: Je mehr ein Land Krypto wie eine Kapitalanlage behandelt, desto eher verschwindet die Steuerfreiheit nach Haltedauer. Deutschlands Reform geht diesen Weg f\u00fcr fungible Token mit, l\u00e4sst die NFT-Welt aber bewusst unber\u00fchrt. F\u00fcr reine Land-Sammler wird Deutschland damit ab 2027 paradoxerweise zu einem der attraktiveren Standorte, w\u00e4hrend der Token-Trader gegen\u00fcber \u00d6sterreich ins Hintertreffen ger\u00e4t.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Was Anleger jetzt tun sollten<\/h2><p class=\"wp-block-paragraph\">Noch ist nichts entschieden, und genau das ist die Gelegenheit. Solange die Reform in der Ressortabstimmung h\u00e4ngt und der FDP-Abgeordnete Sch\u00e4ffler sogar fordert, das Projekt ganz zu beerdigen, bleibt Zeit, die Hausaufgaben zu machen. F\u00fcnf Punkte stehen ganz oben:<\/p><ul class='wp-block-list'><li><strong>Altbestand belegen.<\/strong> Jede Anschaffung von SAND, MANA, APE oder ETH vor dem 31. Dezember 2026 sauber dokumentieren, denn nur so greift der Bestandsschutz nach \u00a7 23.<\/li><li><strong>Wallets trennen.<\/strong> Getrennte Adressen f\u00fcr Vor- und Nach-Stichtag-K\u00e4ufe erleichtern die FIFO-Zuordnung und den Nachweis gegen\u00fcber dem Finanzamt.<\/li><li><strong>Land ist kein Eilfall.<\/strong> Weil NFTs die Haltefrist behalten, besteht f\u00fcr virtuelle Grundst\u00fccke kein Grund, vor dem Stichtag hektisch zu verkaufen; die Steuerfreiheit nach einem Jahr bleibt bestehen.<\/li><li><strong>Token-Gewinne pr\u00fcfen.<\/strong> Bei fungiblen Token mit altem, \u00fcber ein Jahr gehaltenem Gewinn kann ein Verkauf vor dem Stichtag die Steuerfreiheit dauerhaft sichern, aber nur mit k\u00fchlem Kopf, da das Gesetz noch nicht steht.<\/li><li><strong>Status verfolgen.<\/strong> Ob der Starttermin 1. Januar 2027 h\u00e4lt, ist offen; der Bundesrat tagt am 20. November, die Zeitleiste ist eng.<\/li><\/ul><p class=\"wp-block-paragraph\">All das ersetzt keine individuelle Beratung. Die Einordnung einzelner Token, die Grenze zum Gewerbebetrieb und die Umsatzsteuerfrage sind zu komplex f\u00fcr Pauschalrezepte, und wer gr\u00f6\u00dfere Best\u00e4nde h\u00e4lt, sollte vor dem Jahreswechsel mit einem spezialisierten Steuerberater sprechen. Was bleibt, ist die Grundeinsicht dieses Textes: Das Metaverse ist steuerlich kein einheitliches Ding. Nach 2027 zerf\u00e4llt jedes Portfolio in ein NFT-Bein, das die alte Freiheit beh\u00e4lt, und ein Token-Bein, das sie verliert. Der Markt f\u00fcr virtuelles Land ist gerade still, aber die stille Phase ist der beste Moment, die Papiere in Ordnung zu bringen, bevor der Stichtag die Regeln festzurrt.<\/p><h2 class='wp-block-heading'>Frequently Asked Questions<\/h2><h3 class='wp-block-heading'>Muss ich virtuelles Land im Metaverse versteuern?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ja. Eine LAND-Parzelle ist ein NFT und gilt im Privatverm\u00f6gen als anderes Wirtschaftsgut nach \u00a7 23 EStG. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist mit dem pers\u00f6nlichen Steuersatz steuerpflichtig, nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr f\u00fcr alle privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte zusammen.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>F\u00e4llt die Haltefrist 2027 auch f\u00fcr NFTs und virtuelles Land weg?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 reklassifiziert nur sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether in die Abgeltungsteuer nach \u00a7 20 EStG. NFTs sind ausdr\u00fccklich ausgenommen und bleiben im \u00a7 23 EStG, also beh\u00e4lt virtuelles Land auch nach 2027 die einj\u00e4hrige Haltefrist und die Steuerfreiheit danach.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Wie werden SAND, MANA und APE ab 2027 besteuert?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Diese fungiblen Plattform-Token z\u00e4hlen als Tauschkryptowerte. F\u00fcr nach dem 31. Dezember 2026 gekaufte Best\u00e4nde entf\u00e4llt die Haltefrist, Gewinne werden pauschal mit 26,375 Prozent (25 Prozent plus Soli) nach \u00a7 20 EStG besteuert. Vor dem Stichtag erworbene Altbest\u00e4nde behalten dagegen den Bestandsschutz nach \u00a7 23.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>F\u00e4llt beim Kauf von virtuellem Land Grunderwerbsteuer an?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Grunderwerbsteuer kn\u00fcpft nach \u00a7 2 GrEStG an reale Grundst\u00fccke im Sinne des b\u00fcrgerlichen Rechts an. Ein virtuelles Grundst\u00fcck ist kein solches Grundst\u00fcck, sondern ein digitaler Verm\u00f6gensgegenstand. Es gibt daher keine Grunderwerbsteuer, keine Grundsteuer und keinen Grundbucheintrag, steuerlich relevant ist allein der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn nach \u00a7 23 EStG.<\/p><h3 class='wp-block-heading'>Muss ich Einnahmen aus der Vermietung von virtuellem Land versteuern?<\/h3><p class=\"wp-block-paragraph\">Ja. Miete f\u00fcr vermietetes virtuelles Land wird nach herrschender Praxis als sonstige Eink\u00fcnfte aus Leistungen nach \u00a7 22 Nr. 3 EStG behandelt, bewertet mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses. Das Vermieten verl\u00e4ngert die Haltefrist des Lands nicht auf zehn Jahre, es bleibt bei der regul\u00e4ren Einjahresfrist.<\/p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Muss ich virtuelles Land im Metaverse versteuern?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Ja. Eine LAND-Parzelle ist ein NFT und gilt im Privatverm\u00f6gen als anderes Wirtschaftsgut nach \u00a7 23 EStG. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist mit dem pers\u00f6nlichen Steuersatz steuerpflichtig, nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr f\u00fcr alle privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte zusammen.\"}},{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"F\u00e4llt die Haltefrist 2027 auch f\u00fcr NFTs und virtuelles Land weg?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nein. Der Referentenentwurf vom 30. 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