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● Macro & TradFi

Warum keine Bank Bitcoin hält: die 1.250-Prozent-Regel

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Basel ein Risikogewicht von 1.250 Prozent für Bitcoin. Es erklärt, warum Banken Krypto vermitteln und verwahren, aber fast nie selbst halten.

Seit Anfang 2026 dürfen Banken in immer mehr Ländern Bitcoin offiziell selbst halten. In den USA hat die Bankenaufsicht OCC im November 2025 klargestellt, dass nationale Institute Kryptowerte für bestimmte Zwecke direkt in die Bilanz nehmen dürfen, etwa um Netzwerkgebühren zu zahlen oder Plattformen zu testen, zusätzlich zu Verwahrung und Handelsausführung, die schon zuvor erlaubt wurden. Und trotzdem taucht in den Quartalsberichten der großen europäischen Banken praktisch kein Bitcoin auf. Bei rund 67.000 Euro je Coin wäre die Wette nicht klein; die Bilanzen bleiben dennoch leer.

Der Grund ist keine Ideologie und kein Zaudern der Vorstände. Es ist eine einzige, sehr technische Zahl: 1.250 Prozent. Sie steht im neuen Basler Aufsichtsstandard für Kryptowerte, sie ist seit 1. Jänner 2026 scharf geschaltet, und sie macht das direkte Halten von Bitcoin für eine regulierte Bank so teuer, dass es sich fast niemand leistet. Wer verstehen will, warum Banken Krypto anbieten, aber nicht besitzen, muss zuerst diese Zahl verstehen.

Dieser Beitrag folgt dem Kapital. Er erklärt, was die 1.250-Prozent-Regel bedeutet, wie sie über Basel und Brüssel bis zur österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) wirkt, und warum sie Banken in vier klar abgegrenzte Geschäftsmodelle drängt, von denen keines das schlichte Halten von Bitcoin ist.

Erlaubt, aber nicht gemacht: das Rätsel der leeren Bankbilanz

Zwischen „dürfen“ und „rentiert sich“ liegt in der Bankenwelt eine ganze Welt. Auf der Verhaltensebene ist der Weg heuer so offen wie nie: In der EU regelt die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCAR) seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 flächendeckend, wie Institute Kryptodienste anbieten. Banken müssen dafür keine komplett neue Lizenz erwerben, sondern können ihre bestehende Zulassung nutzen und der FMA die Aufnahme der Kryptodienste anzeigen. In den USA hat die OCC die Tür ähnlich weit geöffnet. Die Aufsicht sagt also nicht mehr Nein.

Das eigentliche Nein kommt von woanders: aus der Aufsichtsökonomie, nicht aus dem Wohlverhaltensrecht. Eine Bank darf Bitcoin halten, aber sie muss dafür Eigenkapital hinterlegen, als könnte die Position komplett und über Nacht ausfallen. Dieses Eigenkapital ist die knappste und teuerste Ressource einer Bank. Jeder Euro, der gegen eine Bitcoin-Position gebunden ist, kann nicht als Kredit an Unternehmen oder Häuslbauer vergeben werden, wo er eine Marge verdient. Genau hier setzt die 1.250-Prozent-Regel an, und sie tut es so wirksam, dass die meisten Häuser gar nicht erst rechnen müssen.

1.250 Prozent: die Zahl, die alles entscheidet

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat seinen Standard für Kryptowerte, in der Basler Systematik SCO60, mit 1. Jänner 2026 in Kraft gesetzt. Er sortiert alle Kryptowerte in vier Körbe. Gruppe 1a umfasst tokenisierte traditionelle Vermögenswerte, Gruppe 1b konforme Stablecoins mit wirksamem Stabilisierungsmechanismus; beide werden weitgehend behandelt wie ihr Basiswert. Gruppe 2 ist die Kategorie für alles, was diese Tests nicht besteht, und ihr Unterkorb 2b sammelt die ungedeckten Kryptowerte ohne anerkannte Absicherung: Bitcoin und Ethereum gehören hierher. Für Gruppe 2b gilt ein Risikogewicht von 1.250 Prozent.

Was das praktisch heißt, wird an der Rechnung deutlich. Die Basler Mindestkapitalquote beträgt 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Bei einem Risikogewicht von 1.250 Prozent verwandeln sich 100 Euro Bitcoin in 1.250 Euro risikogewichtete Aktiva; 8 Prozent davon sind wieder genau 100 Euro. Die Bank muss also für jeden Euro Bitcoin einen Euro echtes Eigenkapital vorhalten. Euro für Euro, als wäre die Position schon abgeschrieben. Kein anderer gängiger Vermögenswert wird so behandelt.

Zusätzlich zieht Basel eine Obergrenze ein. Die gesamten Gruppe-2-Positionen einer Bank sollen 1 Prozent des Kernkapitals nicht übersteigen; zwischen 1 und 2 Prozent wird der übersteigende Teil mit der harten 2b-Behandlung belegt, und ab 2 Prozent fällt die gesamte Gruppe-2-Position unter das strengste Regime. Die Botschaft ist unmissverständlich: ein bisschen ist teuer, viel ist verboten.

Basler GruppeBeispieleAufsichtliche Behandlung
Gruppe 1a (tokenisierte Assets)tokenisierte Anleihen, Fondsanteilewie der zugrunde liegende Vermögenswert
Gruppe 1b (konforme Stablecoins)regulierte E-Geld-TokenKapital nach Basiswert plus Basisrisiko-Test
Gruppe 2a (mit Hedge-Anerkennung)Krypto mit anerkanntem Absicherungsmarktmodifizierter Marktrisiko-Ansatz
Gruppe 2b (ungedeckt, ohne Hedge)Bitcoin, Ethereum1.250 Prozent Risikogewicht (Euro für Euro Kapital)

Von Basel nach Brüssel: CRR3, Artikel 501d und die EBA

Basel selbst ist kein Gesetz, sondern ein Standard, den die Mitgliedsstaaten in eigenes Recht gießen. In der EU geschieht das über die Eigenkapitalverordnung. Die CRR3 (Verordnung EU 2024/1623) enthält in Artikel 501d eine Übergangsregelung für Kryptowerte, die seit dem Inkrafttreten am 9. Juli 2024 gilt und die Basler Logik vorwegnimmt, bis ein umfassender EU-Rechtsakt folgt, der im Lauf des Jahres 2026 erwartet wird. Für ungedeckte Kryptowerte schreibt schon dieses Übergangsregime faktisch die volle Kapitalunterlegung vor.

Die technische Feinarbeit erledigt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA. Am 5. August 2025 hat sie ihren Entwurf technischer Regulierungsstandards nach Artikel 501d(5) vorgelegt. Er legt fest, wie Institute den Wert ihrer Krypto-Positionen berechnen und wie sie Long- und Short-Positionen aggregieren. Klingt nach Buchhaltung, ist aber der Mechanismus, mit dem die 1.250 Prozent überhaupt anwendbar werden. Für österreichische Banken zieht diese Kette von Basel über Brüssel bis zur EBA durch bis zur FMA, die die Eigenkapitalausstattung der heimischen Institute prüft.

Eigentum oder Verwahrung? Der feine, teure Unterschied

Die entscheidende Weiche im ganzen System ist die Frage, wem der Coin gehört. Die 1.250 Prozent treffen nur das, was die Bank auf eigene Rechnung hält, also proprietäre, bilanzwirksame Positionen. Verwahrt eine Bank Bitcoin dagegen bloß für einen Kunden, gehört der Coin weiter dem Kunden, liegt getrennt vom Bankvermögen und taucht in der Bilanz gar nicht auf. Dann greift die brutale Kapitalregel nicht; es fällt nur Kapital für operationelle Risiken an, dazu strenge Anforderungen an Schlüsselverwaltung und Kontrolle.

Genau das ist der Grund, warum Verwahrung der bevorzugte Pfad ist. Ökonomisch verhält sich reine Verwahrung wie das Aufbewahren von Gold, Aktien oder Anleihen: Die Bank hütet den Vermögenswert, ohne ihn zu besitzen, und trägt kein Marktrisiko. Ein feiner, aber wichtiger Zusatz: Selbst ein physisch besicherter Bitcoin-ETP würde, läge er auf dem eigenen Buch der Bank, im Durchgriff wieder als Gruppe 2b gewertet. Reicht die Bank denselben ETP dagegen nur an Kundinnen und Kunden weiter, die ihn selbst halten, entsteht keine Bilanzbelastung. Die Regel bestraft nicht Krypto an sich, sie bestraft das Eigentum daran.

Vier Wege um die Kapitalregel herum

Wenn Halten teuer und Verwahren billig ist, ergibt sich fast von selbst, wie ein rationales Institut sein Kryptogeschäft baut. In der Praxis lassen sich vier Modelle unterscheiden, und alle vier haben eines gemeinsam: Die Bank verdient an Krypto, ohne die 1.250 Prozent auszulösen. Der erste Weg vermittelt Produkte, der zweite verwahrt fremde Coins, der dritte bringt bankeigenes Geld auf die Kette, der vierte überlässt das öffentliche Geld gleich der Notenbank. Nur ein fünftes, hier bewusst nicht mitgezähltes Modell, der echte Eigenbestand, würde die volle Kapitalstrafe kassieren, und genau das meiden die Häuser.

WegHält die Bank den Coin?BilanzKapitalfolgeÖsterreichisches Beispiel
ETP- und Zertifikate-Vermittlungnein (Kunde besitzt)außerbilanziellnur operationelles RisikoUniCredit-Zertifikat auf einen Bitcoin-ETF
Verwahrung in fremdem Namennein (treuhänderisch)außerbilanziellnur operationelles RisikoRaiffeisen mit Bitpanda
Eigenes Geld auf der Kettenein (Bank gibt Geld aus)Einlage bleibt bilanziell, Stablecoin ist E-GeldCRR/CRD statt 1.250 ProzentQivalis (RBI als Gründungsmitglied)
Eigenbestand (proprietär)jabilanziell1.250 Prozent, Euro für Euroin der Praxis vermieden

Weg eins: ETPs, Zertifikate und die Rolle des Vermittlers

Der kapitalschonendste Einstieg ist der klassische Vermittler. Die Bank verkauft ein börsengehandeltes Produkt (ETP) oder ein strukturiertes Zertifikat, dessen Kurs an Bitcoin oder einen Bitcoin-Fonds gekoppelt ist. Das Marktrisiko trägt die Kundin, nicht die Bank; das Institut verdient an Ausgabeaufschlag, Depotgebühr und Handelsspanne. Ein reales Beispiel aus dem Bankkonzern, zu dem auch die Bank Austria gehört: Die UniCredit legte im Juli 2025 ein fünfjähriges Zertifikat auf den iShares-Bitcoin-ETF auf, mit Kapitalschutz und gedeckelter Aufwärtschance, für professionelle Kunden.

Solche Produkte sind für Banken attraktiv, weil sie in bekannte Prozesse passen: Prospekt, Vertrieb, Depot, Steuerreporting. Die zweite Etage dieser Produktwelt, Optionen auf Krypto-ETFs, erweitert das Werkzeug um Renditestrategien und Absicherung, wie ein eigener Beitrag zur ETF-Optionswelt zeigt. Für die Bilanz bleibt der Effekt derselbe: Die Bank berührt den Basiswert nie, also berührt sie auch die 1.250-Prozent-Regel nie.

Weg zwei: die Schlüssel halten, ohne zu besitzen

Der zweite Weg ist die Verwahrung. Hier hält die Bank die privaten Schlüssel für Kundinnen und Kunden, deren Coins segregiert und außerbilanziell liegen. Weil die Bank nicht Eigentümerin ist, entfällt die Kapitalstrafe; es bleibt nur operationelles Risiko, dazu die Pflichten aus der Betriebsstabilitätsverordnung DORA für die eingesetzte Technik. Die wenigsten Häuser bauen die Verwahrtechnik selbst; sie mieten sie bei spezialisierten Anbietern, ein Muster, das ein früherer Beitrag über den gemieteten Tresor ausgeleuchtet hat.

Wie stark dieser Trend ist, zeigt die Konsolidierung der Branche. Standard Chartered übernimmt das regulierte Verwahrgeschäft von Zodia Custody und faltet es in die Bank ein. Zodia-Chef Julian Sawyer, der künftig die abgespaltene Infrastrukturgesellschaft Zodia Solutions führen soll, formulierte die These der Branche gegenüber CoinDesk knapp: „Every single bank will soon need to hold digital assets“, also jede Bank werde bald digitale Vermögenswerte vorhalten müssen. Bemerkenswert daran ist, dass „hold“ hier fast immer Verwahrung im Kundenauftrag meint, nicht den Eigenbestand.

Weg drei: eigenes Geld auf die Kette bringen

Der dritte Weg dreht die Frage um. Statt fremdes Krypto zu halten, bringen Banken ihr eigenes Geld auf die Blockchain, als tokenisierte Einlage oder als bankeigener Stablecoin. Eine tokenisierte Einlage bleibt rechtlich eine Einlage: eine Forderung gegen die Bank, in deren Bilanz, unter CRR und CRD statt unter dem 1.250-Prozent-Regime, und im Einlagensicherungsrahmen. Ein E-Geld-Token nach MiCAR ist außerbilanzielles E-Geld mit vollständiger Reservedeckung. In keinem Fall hält die Bank Bitcoin; sie schafft digitales Geld, das sie ohnehin schon herstellt.

Für Österreich ist hier der wichtigste Name Qivalis. Das Konsortium wurde im September 2025 gegründet, um unter Aufsicht der niederländischen Notenbank einen MiCAR-konformen Euro-Stablecoin herauszugeben, geplant für die zweite Jahreshälfte 2026. Zu den neun Gründungsbanken zählt die Raiffeisen Bank International, neben ING, UniCredit, KBC, SEB, CaixaBank, Danske Bank, DekaBank und Banca Sella; bis Mai 2026 war das Projekt auf 37 Banken in 15 Ländern angewachsen. International zeigt JPMorgan mit seinem Einlagentoken JPMD, das seit November 2025 auf der öffentlichen Ethereum-Schicht Base läuft, wie Geschäftsbankengeld on-chain aussehen kann.

Dass dieses Modell mehr ist als ein Experiment, hat die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) heuer belegt. Ihr Projekt Agorá schloss am 30. Juli 2026 einen Test mit echtem Geld ab: JPMorgan, Citi, UBS und weitere Institute wickelten gemeinsam mit fünf Notenbanken rund 800.000 Franken an grenzüberschreitenden Zahlungen über tokenisierte Zentralbankreserven und Geschäftsbankeneinlagen ab. Die Leitidee dahinter, die Einheit des Geldes, verlangt, dass ein Euro ein Euro bleibt, egal in welcher Form; tokenisierte Einlagen erfüllen das, weil die Interbankenseite in Zentralbankgeld schließt.

Weg vier: der digitale Euro als öffentliche Antwort

Der vierte Weg führt aus der Privatbilanz heraus. Wenn das Publikum digitales, staatlich garantiertes Geld will, kann die Notenbank es selbst ausgeben. Der digitale Euro ist genau das: Zentralbankgeld für den Alltag, verteilt über die Banken, mit Haltegrenzen und ohne Verzinsung, damit er nicht die Einlagen leerräumt. Simulationen der EZB arbeiten mit Obergrenzen zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat im Dezember 2025 beschlossen, das Parlament seine Position am 9. Juli 2026; seither läuft der Trilog.

EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone verkauft das Projekt bewusst als Schutzschirm für die Banken, nicht als Bedrohung: Ein öffentlich zugänglicher digitaler Euro solle die Abwanderung von Einlagen in private Dollar-Stablecoins gerade verhindern. In seiner Argumentation geht es um die Zahlungssouveränität Europas. Startet die Gesetzgebung wie geplant bis Ende 2026, hält Cipollone eine Einführung 2029 für möglich. In Österreich wirbt die Nationalbank mit ihrer Tour „Money & More“ für das Vorhaben; OeNB-Gouverneur Martin Kocher, seit 1. September 2025 im Amt, sitzt im EZB-Rat, der über die endgültige Ausgestaltung mitentscheidet.

Österreich konkret: Raiffeisen, Erste, Bank Austria und Bitpanda

Wie sich die vier Wege im heimischen Markt verteilen, lässt sich an vier Namen ablesen. Die Raiffeisen Banking Group war eine der ersten traditionellen Bankengruppen der EU, die ihren Kundinnen und Kunden Krypto anbot, technisch getragen von der Infrastruktur des Wiener Anbieters Bitpanda. Der Dienst wuchs von Wien über Niederösterreich und das Burgenland bis nach Tirol, wo er ab Mai 2026 ausgerollt wurde, verteilt inzwischen auf Dutzende Bankstellen. Wichtig für unsere Frage: Raiffeisen hält dabei keinen Bitcoin auf eigenem Buch; sie vermittelt und verwahrt, während Bitpanda als lizenzierte Verwahrstelle die Coins hält. Über Qivalis ist die RBI zugleich am dritten Weg beteiligt.

Die Erste Group geht vorsichtiger vor und bietet in ihrer Banking-App George keinen direkten Krypto-Handel an; ihr Schwerpunkt liegt bei der Tokenisierung von Wertpapieren. Die Bank Austria als Teil des UniCredit-Konzerns bleibt bei digitalen Vermögenswerten neutral, wickelt aber SEPA-Überweisungen an lizenzierte Handelsplätze ab, während die UniCredit über Zertifikate und Qivalis präsent ist. Und Bitpanda ist zugleich Aushängeschild und Werkbank: das Flaggschiff unter Österreichs CASPs und der White-Label-Motor hinter zahlreichen Bankangeboten.

Dass die FMA das Feld genau beobachtet, wurde am 14. August 2026 sichtbar. Die Aufsicht verhängte gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro, ihre erste veröffentlichte Sanktion nach MiCAR überhaupt. Anlass waren formale Verstöße: Ein Kryptowerte-Whitepaper wurde nicht rechtzeitig übermittelt, und eine Marketingmitteilung ging vor der nötigen Whitepaper-Veröffentlichung hinaus. Bitpanda hält seine MiCA-Lizenz seit April 2025 von der FMA. Die Botschaft an alle Marktteilnehmer: Die Regeln gelten, und sie werden durchgesetzt.

Der Aufstand gegen die 1.250 Prozent

Nicht alle finden die harte Regel gerechtfertigt. Große Branchenverbände, darunter das Institute of International Finance (IIF) und die Global Financial Markets Association (GFMA), haben den Basler Ausschuss in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die Kryptoregeln neu zu kalibrieren und den Start zu verschieben. Ihr Kernvorwurf: Die scharfe Zweiteilung der Kapitalkosten sei weder risikosensitiv noch ökonomisch rational. Ein Bitcoin, der in einem regulierten, liquiden ETP steckt, werde genauso bestraft wie ein anonymer Token ohne Markt.

Der Ausschuss hat eine beschleunigte, gezielte Überprüfung seines Standards angekündigt und für später im Jahr 2026 ein Update in Aussicht gestellt. Passiert ist bis Ende August noch nichts Konkretes. Diese Hängepartie ist selbst ein Faktor: Solange unklar ist, ob und wie stark die 1.250 Prozent für gut regulierte Instrumente gelockert werden, planen die Banken konservativ und meiden den Eigenbestand weiter. Die Regel wirkt also nicht nur über ihre Höhe, sondern auch über ihre Ungewissheit.

Der transatlantische Graben

Während Europa auf die Basler Überprüfung wartet, schreiben die USA ihre Regeln in hohem Tempo. Das US-Finanzministerium legte am 18. August 2026 seinen Verordnungsentwurf zur Umsetzung des GENIUS-Act für Zahlungs-Stablecoins vor, mit einer Kommentarfrist bis 19. Oktober 2026. Finanzminister Scott Bessent sagte, man setze den Rahmen „zügig“ um und liefere „clear rules of the road“. Zugleich zeigt der US-Fall den eigentlichen Kern des Themas: Die OCC erlaubt Banken das Halten von Krypto, doch die Kapitalregel bleibt; Erlaubnis und Wirtschaftlichkeit sind eben zweierlei.

Der Zeitpunkt ist symbolträchtig. Das diesjährige Notenbank-Symposium in Jackson Hole (27. bis 29. August) trug erstmals ein Thema aus der Zahlungswelt: Finanzinnovation und ihre Folgen für Zahlungsverkehr und Politik. Der neue Fed-Vorsitzende Kevin Warsh gab dort am 28. August sein Debüt. Wie stark die geldpolitische Kluft zwischen einer abwartenden Fed und einer wieder straffenden EZB auf Euro und Bitcoin wirkt, hat ein eigener Beitrag zur Zinskluft beleuchtet. Für die Bankbilanz gilt indes über den Atlantik hinweg dieselbe Logik: halten ist teuer, vermitteln und verwahren sind billig.

Der Fahrplan 2026: die wichtigsten Termine

Das Jahr 2026 ist ein Scharnierjahr für die Bank-Krypto-Politik. Die folgende Übersicht bündelt die Termine, die entscheiden, ob und wie die Regel bestehen bleibt oder aufweicht.

DatumEreignis
9. Juli 2024CRR3 Artikel 501d: Übergangsregime für Krypto tritt in Kraft
5. August 2025EBA veröffentlicht RTS-Entwurf zu Artikel 501d(5)
1. Jänner 2026Basler Standard SCO60 wirksam (1.250 Prozent für Gruppe 2b)
1. Juli 2026Ende der MiCAR-Übergangsfrist in Österreich
18. August 2026US-Treasury-Verordnungsentwurf zum GENIUS-Act (Frist 19. Oktober)
zweite Jahreshälfte 2026geplanter Start des Qivalis-Euro-Stablecoin (DNB-Genehmigung offen)
Ende 2026angestrebte Trilog-Einigung zum digitalen Euro
18. Jänner 2027Wirksamkeitsdatum des GENIUS-Act (Backstop)

Was das für Anlegerinnen und Anleger in Österreich bedeutet

Für Privatanleger hat all das sehr konkrete Folgen. Wer über seine Hausbank in Bitcoin investiert, kauft in aller Regel ein Produkt oder nutzt eine Verwahrlösung; er wird nicht Miteigentümer eines Bitcoin-Bestands der Bank, weil ein solcher Bestand kaum existiert. Das ist keine Marketinglücke, sondern die direkte Folge der Kapitalregel. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen: Bei einem Zertifikat trägt man das Emittentenrisiko der Bank, bei echter Verwahrung liegt der Coin segregiert und außerhalb der Bankbilanz, was im Insolvenzfall ein Vorteil sein kann.

Steuerlich bleibt Österreich eigen: Krypto-Gewinne fallen unter den 27,5-prozentigen Sondersteuersatz, und inländische Plattformen führen die Kapitalertragsteuer seit 2024 automatisch ab, ähnlich wie bei Wertpapieren, aber anders als bei physischem Gold, das nach Behaltefrist steuerfrei sein kann; den Vergleich zieht ein eigener Depot-Vergleich zwischen Gold und Bitcoin. Wer die Marktseite verstehen will, findet in den Börsenflüssen der großen Handelsplätze und in der Futures-Basis nützliche Stimmungssignale. Unterm Strich ist die 1.250-Prozent-Regel weniger ein Hindernis als ein Schutzschild: Sie sorgt dafür, dass Einlagen nicht die Kursschwankungen von Bitcoin mittragen.

Der Ausblick? Kurzfristig bleibt die Regel für ungedeckte Kryptowerte bestehen. Mittelfristig könnte die Basler Überprüfung gut regulierte Instrumente milder behandeln, während tokenisierte Einlagen und der digitale Euro den Banken einen Weg eröffnen, im Zahlungsgeschäft zu bleiben, ohne je Bitcoin halten zu müssen. Die spannende Frage der nächsten Jahre lautet daher nicht, wann Banken Bitcoin kaufen, sondern wie geschickt sie das Geschäft rundherum bauen, ohne es zu tun.

Häufig gestellte Fragen

Warum halten Banken kein Bitcoin?

Weil es aufsichtsrechtlich extrem teuer ist. Der Basler Standard SCO60 belegt ungedeckte Kryptowerte seit 1. Jänner 2026 mit einem Risikogewicht von 1.250 Prozent, was faktisch einen Euro Eigenkapital für jeden Euro Bitcoin verlangt. Eigenkapital ist die knappste Ressource einer Bank, daher meiden die Institute den Eigenbestand und verdienen stattdessen an Vermittlung und Verwahrung.

Was bedeutet ein Risikogewicht von 1.250 Prozent konkret?

Bei der Basler Mindestkapitalquote von 8 Prozent führt ein Risikogewicht von 1.250 Prozent dazu, dass 100 Euro Bitcoin exakt 100 Euro Eigenkapital binden. Die Bank muss die Position also so unterlegen, als wäre sie bereits vollständig verloren. Das ist die härteste Behandlung, die der Standard kennt.

Darf mir meine österreichische Bank überhaupt Krypto anbieten?

Ja. Unter MiCAR können Banken Kryptodienste anbieten, indem sie diese der FMA anzeigen. In der Praxis geschieht das über Vermittlung von ETPs und Zertifikaten oder über Verwahrlösungen, oft mit einem Partner wie Bitpanda, wie beim Angebot der Raiffeisenbanken. Die Bank hält den Coin dabei nicht auf eigenem Buch, sondern vermittelt oder verwahrt ihn.

Ist Bitcoin für Banken damit verboten?

Nein. Sowohl in der EU als auch in den USA dürfen Banken Krypto grundsätzlich halten und verwahren. Verboten ist es nicht, nur unwirtschaftlich für den Eigenbestand. Zusätzlich begrenzt Basel die gesamten Gruppe-2-Positionen auf rund 1 bis 2 Prozent des Kernkapitals, sodass große Eigenwetten ohnehin ausgeschlossen sind.

Was unterscheidet einen Bank-Stablecoin vom digitalen Euro?

Ein Bank-Stablecoin oder eine tokenisierte Einlage ist Geschäftsbankengeld: eine Forderung gegen die ausgebende Bank. Der digitale Euro dagegen ist Zentralbankgeld, also eine Forderung gegen die Notenbank, mit Haltegrenzen (in den Simulationen zwischen 500 und 3.000 Euro) und ohne Verzinsung. Beide sollen den Zahlungsverkehr digitalisieren, ohne dass Banken dafür Bitcoin halten müssen.

Von Liam Brennan, Redaktion Macro & TradFi, HOGE Wire.

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