Jetzt prägt die Bank: Euro-Stablecoin, Qivalis und GENIUS
37 europäische Banken, darunter Erste Group und Raiffeisen, bauen mit Qivalis einen Euro-Stablecoin. In den USA wird der GENIUS Act scharf: Banken werden vom Verwahrer zum Geldemittenten.
Ein Jahr lang drehte sich die Debatte über Banken und Krypto um ein einziges Wort: Verwahrung. Wer hält die Schlüssel, wer haftet, wer darf Bitcoin für Kundinnen und Kunden lagern. Heuer im Herbst hat sich die Frage verschoben. Banken verwahren nicht mehr nur fremdes Krypto, sie geben zunehmend ihr eigenes digitales Geld aus. Aus der Frage, wer die Schlüssel verwahrt, wird die Frage, wer das Geld ausgibt.
Zwei Ereignisse markieren den Wechsel. In Europa haben sich bis Mai heuer 37 Banken aus 15 Ländern unter dem Namen Qivalis zusammengeschlossen, um einen regulierten Euro-Stablecoin herauszugeben; mit der Erste Group und der Raiffeisen Bank International sind zwei der größten heimischen Institute an Bord. In den USA ist der GENIUS Act Ende September vom Gesetzestext zur bindenden Verordnung geworden: Das US-Finanzministerium veröffentlichte am 30. September heuer die erste sofort wirksame Durchführungsregel, und die Bankenaufsicht OCC will bis November die finalen Vorschriften vorlegen.
Das ist mehr als eine Fußnote im Krypto-Jahr. Ein Stablecoin, den eine Bank ausgibt, ist kein spekulatives Token, sondern ein tokenisiertes Zahlungsversprechen auf Euro oder Dollar, hinterlegt mit echten Reserven und jederzeit zum Nennwert einlösbar. Wer ihn ausgeben darf, unter welchen Regeln und mit welcher Deckung, entscheidet mit darüber, wer in den nächsten Jahren das digitale Bargeld der Wirtschaft stellt. Dieser Beitrag ordnet ein, warum Banken diesseits und jenseits des Atlantiks fast gleichzeitig zu Emittenten werden, wie sich die beiden Regelbücher unterscheiden und was der FMA-beaufsichtigte österreichische Markt davon hat.
Vom Verwahrer zum Emittenten: die neue Rolle der Bank
Um zu verstehen, was neu ist, hilft eine simple Dreiteilung. Eine Bank kann mit Krypto grundsätzlich dreierlei tun: es halten, es verwahren oder selbst eines ausgeben. Diese drei Tätigkeiten sind aufsichtsrechtlich grundverschieden, und genau diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum heurigen Umbruch.
Das Halten von Bitcoin oder Ether auf eigene Rechnung ist für eine Bank die teuerste Variante. Der Baseler Standard bestraft ungedeckte Kryptowerte mit einem Risikogewicht von 1.250 Prozent, was praktisch eine Eigenkapitalunterlegung von eins zu eins bedeutet. Keine Aktie, keine Hochzinsanleihe wird so hart behandelt. Das Verwahren dagegen, also das Lagern fremder Coins gegen Gebühr, belastet die Bilanz kaum und war der Einstieg, den die meisten Institute zuerst wählten. Dieser Gebührenmarkt ist dank des institutionellen Nachfrageschubs der vergangenen zwei Jahre, sichtbar etwa an der Rundreise der ETF-Milliarden, längst etabliert.
Das Ausgeben eines Stablecoins ist die dritte, neue Kategorie, und sie passt in keine der ersten beiden Schubladen. Ein Euro- oder Dollar-Token ist kein volatiler Kryptowert, der Eigenkapital frisst, sondern ein elektronisches Geldinstrument: voll gedeckt, zinslos, auf Abruf rücktauschbar. Für die Bank ist es ein Zahlungsprodukt mit ihrem Namen darauf, eine Verbindlichkeit in der eigenen Bilanz, kein Handelsbestand. Dass beide großen Rechtsräume heuer fast zeitgleich ein Regelwerk dafür scharf geschaltet haben, der GENIUS Act in den USA und die MiCA-Verordnung in der EU, erklärt, warum die Banken genau jetzt vom Rand in die Mitte dieses Marktes rücken.
Qivalis: 37 Banken, ein Euro-Token und zwei Österreicher
Das europäische Gesicht dieser Entwicklung heißt Qivalis. Hinter dem Namen steht ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Amsterdam, im September 2025 gegründet und am 2. Dezember 2025 öffentlich vorgestellt. Den Anfang machten neun Institute, kurz darauf kamen BNP Paribas und die irische Citigroup-Einheit dazu, Anfang Februar heuer BBVA. Den großen Sprung brachte der 20. Mai: An diesem Tag traten laut der Mitteilung des Konsortiums 25 weitere Banken bei, womit sich die Zahl auf 37 Häuser aus 15 Ländern mehr als verdreifachte.
Für österreichische Leserinnen und Leser ist die Mitgliederliste das eigentlich Bemerkenswerte. Die Raiffeisen Bank International gehörte zum Gründungskreis, die Erste Group kam in der Mai-Runde dazu. Damit stehen zwei der größten heimischen Banken hinter einem Projekt, das den Euro als programmierbares Token auf die Blockchain bringen will. Daneben finden sich Schwergewichte wie ING, UniCredit, CaixaBank, Danske Bank, KBC, SEB, DekaBank und DZ Bank sowie, aus der Mai-Welle, ABN Amro, Intesa Sanpaolo, Nordea, Rabobank und die National Bank of Greece.
Qivalis beantragt bei der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank eine Lizenz als E-Geld-Institut; erteilt ist sie noch nicht. Erst mit ihr darf das Token nach den Regeln der EU-Verordnung MiCA ausgegeben werden. Der geplante Start liegt in der zweiten Jahreshälfte 2026, also in dem Fenster, in dem wir uns gerade befinden, abhängig von der Freigabe aus Amsterdam. Hinterlegt werden soll jeder Token eins zu eins mit Euro, ein Teil als Einlagen bei Banken, der Rest in kurzlaufenden Staatsanleihen mehrerer Euro-Länder, um die Abhängigkeit von einem einzigen Staat zu vermeiden.
Qivalis-Chef Jan-Oliver Sell nannte die Erweiterung auf 37 Mitglieder einen „gewaltigen Sprung hin zu einem offenen und regelkonformen On-Chain-Ökosystem für den Euro“. Die Stoßrichtung hatte er zuvor in einem Forbes-Gespräch noch deutlicher gemacht: Für europäische Institute sei es nicht nachhaltig, sich bei der Abwicklung von Transaktionen allein auf den Dollar zu verlassen. Europa, so Sell, laufe Gefahr einer „digitalen Dollarisierung“. Genau dieser Satz ist der Schlüssel zur nächsten Frage: Warum kommt der Bank-Euro-Token ausgerechnet jetzt?
| Merkmal | Qivalis im Überblick |
|---|---|
| Rechtsform | Gemeinschaftsunternehmen der Konsortialbanken |
| Sitz | Amsterdam |
| Aufsicht | De Nederlandsche Bank (DNB) |
| Lizenz | E-Geld-Institut unter MiCA, Antrag läuft |
| Mitglieder | 37 Banken aus 15 EU-Ländern |
| Österreichische Häuser | Erste Group, Raiffeisen Bank International |
| Deckung | 1:1 in Euro (Bankeinlagen plus kurzlaufende Staatsanleihen) |
| Geplanter Start | zweite Jahreshälfte 2026, nach Lizenzerteilung |
Warum der Euro-Token jetzt kommt: die 200-Millionen-Mauer
Der Stablecoin-Markt ist bis heute ein Dollar-Markt. Die beiden größten Token, Tether und der USD Coin, lauten auf US-Dollar und machen zusammen den weitaus größten Teil der weltweit umlaufenden Stablecoins aus. Für Europa ist das eine strategische Unbequemlichkeit: Wenn Unternehmen und Handelsplätze ihre tokenisierten Zahlungen in Dollar abwickeln, verschiebt sich ein Stück monetärer Hoheit über den Atlantik, ganz ähnlich wie die Stärke des Greenback, die wir zuletzt beim Dollar-Index auf Jahreshoch gesehen haben.
Hier zieht MiCA eine Mauer ein, die in der Praxis selten erklärt wird, für das Qivalis-Kalkül aber entscheidend ist. Für E-Geld-Token, die nicht auf eine EU-Währung lauten, also für Dollar-Stablecoins, gilt eine Obergrenze, sobald sie als Tausch- und Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Übersteigt die geschätzte Nutzung innerhalb eines Währungsraums im Quartalsschnitt sowohl eine Million Transaktionen pro Tag als auch 200 Millionen Euro Tagesvolumen, muss der Emittent die Ausgabe stoppen und der Aufsicht einen Plan zur Rückführung vorlegen. Nachzulesen ist das in Artikel 23 der Verordnung, der über Artikel 58 auch für E-Geld-Token gilt; eine Branchenanalyse nennt sie treffend die Stablecoin-Mauer Europas.
Die Logik dahinter ist bewusst asymmetrisch. Ein auf Euro lautendes Token kennt diese Deckelung nicht; ein Dollar-Token im Euro-Zahlungsverkehr schon. Wer also im europäischen Massenzahlungsverkehr skalieren will, braucht einen Euro-Stablecoin, und ausgeben darf ihn nach MiCA nur ein zugelassenes Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut. Damit sind die Banken nicht Zaungäste, sondern die naturgegebenen Emittenten. Qivalis ist die kollektive Antwort darauf: ein gemeinsamer Euro-Token, der groß genug ist, um gegen die Dollar-Platzhirsche anzutreten, ohne dass eine einzelne Bank das Risiko allein tragen muss.
GENIUS wird scharf: der 30-September-Stichtag
Auf der anderen Seite des Atlantiks hat sich im selben Herbst der entscheidende Schritt vollzogen. Der GENIUS Act, im Juli 2025 unterzeichnet, war lange ein Gesetz ohne Betriebsanleitung. Das änderte sich Ende September heuer binnen 48 Stunden. Am 29. September legte die US-Notenbank Federal Reserve ihre Durchführungsregeln vor, am 30. September folgte das Finanzministerium mit der ersten sofort bindenden Verordnung überhaupt unter diesem Gesetz.
Das Herzstück dieser Treasury-Regel ist eine harte Zahl: zehn Milliarden Dollar. Emittenten mit höchstens zehn Milliarden Dollar an ausstehenden Token dürfen weiter unter der Aufsicht ihres Bundesstaates bleiben, sofern dessen Regelwerk einen Test auf „wesentliche Gleichwertigkeit“ mit dem Bundesrecht besteht. Wer darüber liegt, muss binnen 360 Tagen in den föderalen Rahmen wechseln. Über die Zertifizierung der bundesstaatlichen Regime wacht ein eigens geschaffenes Gremium, die Stablecoin Certification Review Committee, besetzt mit dem Finanzminister, dem Fed-Vorsitzenden und dem Chef der Einlagensicherung FDIC. Die Kommentarfrist läuft laut der American Bankers Association bis 30. November.
Den letzten Baustein liefert die Bankenaufsicht OCC, die über die Zulassung von bundesweiten Stablecoin-Emittenten entscheidet. Comptroller Jonathan Gould hat sich beim Wyoming Blockchain Symposium festgelegt: Eine finale Regel werde bis November kommen, man arbeite „mit großer Geschwindigkeit“, erklärte er laut Decrypt. Gould sprach von der „Geburt einer neuen Branche in Gestalt der Zahlungs-Stablecoins“; die Behörde wolle Anträge auf eine Emittentenlizenz noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Jänner 2027 bearbeiten können. Der Zeitplan ist also kein vages Versprechen, sondern ein Countdown mit konkretem Enddatum.
Zwei Regelbücher, ein Versprechen: GENIUS gegen MiCA
So unterschiedlich die beiden Rechtsräume klingen, im Kern verlangen sie dasselbe. Ein regulierter Stablecoin muss vollständig gedeckt sein, jederzeit zum Nennwert rückgetauscht werden können, und er darf seinen Haltern keinen Zins zahlen. Das ist die gemeinsame DNA von GENIUS und MiCA. Die Unterschiede stecken in den Details, und diese Details entscheiden darüber, welche Bank welchen Token wo ausgeben kann. Die folgende Übersicht stellt die beiden Regelbücher nebeneinander; die US-Mechanik ist in einem Leitfaden der Kanzlei Paul Hastings zusammengefasst, die europäische in der MiCA-Verordnung selbst.
| Kriterium | GENIUS Act (USA) | MiCA, E-Geld-Token (EU) |
|---|---|---|
| Erfasste Token | Zahlungs-Stablecoins auf US-Dollar | E-Geld-Token auf eine Einzelwährung, auch Euro |
| Wer darf ausgeben | bundesweit zugelassene Emittenten (Banktöchter, lizenzierte Nichtbanken), unter 10 Mrd. Dollar auch bundesstaatlich | zugelassene Kreditinstitute oder E-Geld-Institute |
| Deckung | 100 Prozent in Bargeld, Sichteinlagen, T-Bills bis 93 Tage, Repos, Geldmarktfonds | 1:1, mindestens 30 Prozent Bankeinlagen (60 Prozent bei bedeutenden Token), Rest in liquiden Staatstiteln |
| Rücktausch | jederzeit zum Nennwert | jederzeit zum Nennwert |
| Zinsen an Halter | verboten | verboten |
| Aufsicht | OCC, Fed, Bundesstaaten, SCRC | nationale Aufsicht (in Österreich die FMA), EBA bei bedeutenden Token |
| Transparenz | monatlich testierte Reserveberichte | Whitepaper plus laufende Offenlegung |
| Besonderheit | 10-Milliarden-Dollar-Grenze zwischen Staat und Bund | 200-Millionen-Euro-Deckel für Nicht-Euro-Token |
| Inkrafttreten | 18. Jänner 2027 | Stablecoin-Regeln seit 30. Juni 2024 in Kraft |
Zwei Punkte lohnen die genaue Lektüre. Erstens ist der Kreis der Emittenten in Europa enger gezogen: Nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute dürfen überhaupt einen Euro-Token herausgeben, während die USA über die Zehn-Milliarden-Schwelle einen Raum für kleinere, bundesstaatlich beaufsichtigte Anbieter offenlassen. Zweitens ist der Zeitpfeil gegenläufig: Die EU-Stablecoin-Regeln gelten bereits, in Österreich endete die MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026, während die US-Regeln erst im Jänner 2027 voll greifen. Europa ist beim Regelwerk voraus, bei der Marktgröße hinkt es hinterher.
Was deckt den Token? Reserven, Rücktausch und das Zinsverbot
Die wichtigste Eigenschaft eines Bank-Stablecoins ist unsichtbar: seine Reserve. Beide Regelwerke zwingen den Emittenten, hinter jedem ausgegebenen Token einen echten Euro oder Dollar zu parken, und zwar in Form von Vermögenswerten, die sich notfalls sofort zu Geld machen lassen. GENIUS schreibt Bargeld, Sichteinlagen und kurzlaufende Staatsanleihen vor; MiCA verlangt einen Mindestanteil an Bankeinlagen und erlaubt daneben nur hochliquide, risikoarme Papiere. Der gemeinsame Zweck: Es soll keine Fristentransformation geben, kein Verleihen der Reserve, nichts, was den sofortigen Rücktausch gefährden könnte. Ein Stablecoin ist damit das genaue Gegenteil einer klassischen Bankeinlage, die genau von dieser Fristentransformation lebt.
Warum das so streng ist, hat der Markt selbst vorgeführt. Als eine große US-Regionalbank im März 2023 kollabierte, verlor der damals zweitgrößte Dollar-Stablecoin kurzzeitig seine Bindung und rutschte unter 90 Cent, weil ein Teil seiner Reserve bei genau dieser Bank lag. Erst als klar wurde, dass die Einlagen gesichert waren, kehrte die Parität zurück. Die Lehre: Ein Rücktauschversprechen ist nur so gut wie die Liquidität der Reserve im schlechtesten Moment. Genau deshalb betont Qivalis, seine kurzlaufenden Anleihen über mehrere Euro-Länder zu streuen, um die Klumpenbildung in einem einzigen Staat zu vermeiden, und einen Rücktausch rund um die Uhr zu ermöglichen.
Der dritte, oft unterschätzte Baustein ist das Zinsverbot. Weder GENIUS noch MiCA erlauben es, dem Halter eines Stablecoins einen Zins zu zahlen. Für die Bank ist das ein Geschäftsmodell: Sie kassiert die Erträge auf die Reserve, der Kunde bekommt nur die Zahlungsfunktion. Für den Kunden ist es ein Grund, größere Summen nicht in Token, sondern in verzinsten Produkten zu halten. Und für den Regulierer ist es die eingebaute Bremse, die verhindern soll, dass Stablecoins zu einem zinslosen Schattenbanksystem anschwellen, das dem regulären Bankensektor die Einlagen abzieht. Genau an dieser Nahtstelle entsteht das heikelste Problem für die emittierende Bank selbst.
Die Einlagen-Zwickmühle: wenn die Bank sich selbst kannibalisiert
Hier liegt der Widerspruch, der den Banken Kopfzerbrechen bereitet. Eine klassische Einlage, das Giralgeld auf dem Konto, kann die Bank weiterverleihen; genau das ist ihr Geschäft. Ein Stablecoin dagegen muss zu 100 Prozent liquide hinterlegt sein und darf nicht ausgeliehen werden. Wandert also ein Kunde 10.000 Euro vom Sparkonto in einen Euro-Token, schrumpft die verleihbare Basis der Bank um denselben Betrag. Die Bank gibt ein Zahlungsmittel aus, das ihr an anderer Stelle das Rohmaterial für Kredite entzieht. Je erfolgreicher der eigene Token, desto stärker nagt er an der eigenen Refinanzierung.
Piero Cipollone, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank, hat genau davor gewarnt: Eine breitere Stablecoin-Nutzung könne die Basis an Privatkundeneinlagen der Geschäftsbanken aushöhlen, erklärte er heuer im Sommer, wie Cointelegraph berichtete. Das ist die bittere Ironie des europäischen Vorstoßes: Die Banken bauen Qivalis, um sich gegen die Verdrängung durch Dollar-Token zu wehren, doch ein wirklich erfolgreicher Euro-Stablecoin könnte am Ende ihre eigenen Einlagen anknabbern.
Deshalb unterscheiden Fachleute sauber zwischen zwei tokenisierten Geldformen. Ein Stablecoin oder E-Geld-Token ist vollgedeckt und zinslos, ein übertragbares Inhaberinstrument. Eine tokenisierte Einlage dagegen bleibt eine Bankeinlage, nur eben auf der Blockchain abgebildet; sie bleibt verleihbar und verzinsbar. Viele Institute favorisieren deshalb die tokenisierte Einlage für das eigene Buch. Dass sich die 37 Qivalis-Banken trotzdem für einen gemeinsamen Stablecoin entschieden haben, ist eine bewusste Wahl: Nur ein portables, bankenübergreifendes Token kann als neutrales Bindeglied im offenen Zahlungsverkehr dienen, so wie es Bargeld heute tut.
Basel und die 1.250-Prozent-Frage: Ausgeben ist leichter als Halten
Warum drängen die Banken überhaupt in die Rolle des Emittenten und nicht in die des Halters? Die Antwort liefert der Baseler Eigenkapitalrahmen. Nach dem Standard SCO60, der seit 1. Jänner 2026 gilt, fällt ungedecktes Krypto wie Bitcoin in die strengste Gruppe und trägt ein Risikogewicht von 1.250 Prozent; zusätzlich darf das gesamte Engagement einer Bank in dieser Kategorie in der Regel ein Prozent des Kernkapitals nicht überschreiten und muss unter zwei Prozent bleiben. In der Praxis heißt das: Für jeden Euro Bitcoin, den eine Bank auf eigene Rechnung hält, muss sie rund einen Euro hartes Eigenkapital vorhalten. Kein Wunder, dass die Institute in der Debatte, ob digitales Gold ins Bankbuch gehört, bislang lieber Gold als Bitcoin wählen.
Ein vollgedeckter Euro-Stablecoin ist aufsichtsrechtlich etwas völlig anderes. Er ist kein spekulativer Kryptowert im Bankbuch, sondern eine E-Geld-Verbindlichkeit, hinterlegt mit Bargeld und erstklassigen Staatspapieren. Die Reserveaktiva tragen minimale Risikogewichte, das Token selbst ist eine Verbindlichkeit, kein Handelsbestand. Damit kehrt sich die Rechnung um: Halten von Krypto ist extrem kapitalteuer, Ausgeben eines gedeckten Geld-Tokens ist kapitalschonend. Genau diese Asymmetrie lenkt die Banken auf den Pfad der Emission.
Ob der Baseler Ausschuss bei der 1.250-Prozent-Regel bleibt, ist offen. Der Ausschuss hat heuer, bei seinen Sitzungen im Februar und im Mai, eine beschleunigte, gezielte Überprüfung einzelner Elemente des Krypto-Standards angekündigt und eine Aktualisierung für später im Jahr in Aussicht gestellt; veröffentlicht ist sie bis dato nicht. Die Mitteilung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich lässt offen, ob am Ende eine Lockerung für tokenisierte Vermögenswerte und qualifizierte Stablecoins steht. Für die emittierenden Banken ist das die wichtigste regulatorische Baustelle des kommenden Jahres.
Der digitale Euro: die öffentliche Antwort
Neben dem privaten Bank-Token baut die öffentliche Hand an einer eigenen Variante: dem digitalen Euro. Er wäre Zentralbankgeld für die Brieftasche, eine direkte Verbindlichkeit der EZB ohne Ausfallrisiko eines privaten Emittenten. Der Gesetzgebungsprozess ist heuer entscheidend vorangekommen. Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments nahm seine Position am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung an, das Plenum gab am 9. Juli mit 416 zu 169 Stimmen grünes Licht für die Verhandlungen mit dem Rat. Diese Triloge begannen am 13. Juli und wurden am 10. September fortgesetzt; eine Einigung wird bis Jahresende angestrebt, wie die Dokumentation des Europäischen Parlaments festhält.
Bis zu einer Ausgabe ist es dennoch weit. Die EZB plant eine Pilotphase ab 2027 und eine mögliche Einführung erst um 2029. Heikel bleibt die Obergrenze pro Person; diskutiert wird ein Rahmen um die 3.000 Euro, festgelegt werden soll die konkrete Zahl erst nach Verabschiedung des Gesetzes, damit sie anpassbar bleibt. Unternehmen sollen gar keine digitalen Euro horten dürfen, sondern eingehende Beträge binnen 24 Stunden weiterleiten. Der Grund für die Limits ist, wie der Ausschussbericht zeigt, exakt die Sorge aus dem vorigen Kapitel: Ein unbegrenztes Zentralbankkonto könnte in einer Krise die Einlagen aus den Geschäftsbanken saugen.
Die EZB bemüht sich daher, die Banken zu beruhigen. Der digitale Euro sei „nicht darauf angelegt, die Banken zu entmachten“, sagte Cipollone Anfang Oktober laut Payment Expert, sondern darauf, ihre Rolle zu sichern, während das Geldsystem zunehmend digital werde. Seine Kollegin im Direktorium, Isabel Schnabel, hat beim Notenbank-Treffen in Jackson Hole heuer im August den Rahmen gesetzt: Stablecoins seien am besten als Ergänzung zum Zentralbankgeld zu verstehen, nicht als Ersatz, berichtete Yahoo Finance. Europa fährt damit zweigleisig: Es lässt private Banken einen Euro-Stablecoin bauen und errichtet zugleich ein öffentliches Pendant, beide verankert im Zentralbankgeld.
Österreich mittendrin: Erste, Raiffeisen, Bitpanda und die FMA
Für Österreich ist das kein fernes Brüsseler Thema. Mit der Erste Group und der Raiffeisen Bank International sitzen zwei heimische Großbanken im Qivalis-Konsortium und schreiben am europäischen Euro-Stablecoin mit. Der Standort ist damit nicht Zuschauer, sondern Mitautor. Sollte das Token in Österreich angeboten werden, wacht die Finanzmarktaufsicht FMA als zuständige Behörde über das Marktverhalten; bei einer Einstufung als bedeutend käme die Europäische Bankenaufsicht EBA hinzu.
Dass die FMA kein zahnloser Aufseher ist, hat sie heuer gezeigt. Der heimische Krypto-Primus Bitpanda hält seit 9. April 2025 eine MiCA-Lizenz der FMA, nach Zulassungen in Deutschland und Malta die dritte in Europa, wie The Cryptonomist dokumentierte. Im August verhängte die FMA dann 70.000 Euro Strafe gegen Bitpanda, es war laut CoinDesk die erste veröffentlichte MiCA-Sanktion des Landes. Der Vorwurf betraf Formfragen der Markteinführung: eine verspätete Whitepaper-Meldung, vorzeitiges Marketing und fehlende Pflichtangaben. Für jeden künftigen Token-Emittenten ist das ein Signal, die prosaischen Pflichten rund um Whitepaper und Werbung ernst zu nehmen.
Ein Wort zur Steuer, ohne in Beratung abzugleiten. Krypto-Gewinne unterliegen in Österreich seit der ökosozialen Steuerreform dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent nach Paragraf 27a EStG, Inlandsplattformen behalten die Kapitalertragsteuer seit 1. Jänner 2024 automatisch ein. Ein Euro-Stablecoin ist dabei ein Sonderfall: Ein Token, das definitionsgemäß stets zum Nennwert gehandelt und eingelöst wird, wirft keinen Kursgewinn ab, der besteuert werden könnte. Die interessanten steuerlichen Fragen verschieben sich damit auf die Zinserträge der Reserve, und die bleiben beim Emittenten, nicht beim Halter. Im Hintergrund wirkt außerdem die Oesterreichische Nationalbank mit, die als Teil des Eurosystems am digitalen Euro und an der Abwicklung tokenisierter Geschäfte in Zentralbankgeld baut.
Was ein Bank-Stablecoin für Anleger und Firmen heißt
Jenseits der Regulierungsarchitektur stellt sich die bodenständige Frage: Was bringt ein Bank-Euro-Token im Alltag? Für Unternehmen liegt der Reiz in der Abwicklung. Ein Euro-Stablecoin lässt sich rund um die Uhr bewegen, ohne Banköffnungszeiten und ohne Wartezeiten im Korrespondenzbankennetz. Zahlungen werden programmierbar, können also an Bedingungen geknüpft und automatisch ausgelöst werden, und grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Eurozone werden zur Sekundensache. Im Kapitalmarkt dient ein solches Token als Geldseite für tokenisierte Wertpapiere: Eine tokenisierte Anleihe und ihr Kaufpreis können Zug um Zug und unteilbar den Besitzer wechseln, was das Ausfallrisiko in der Abwicklung praktisch beseitigt.
Die Risiken sollte man dennoch nicht kleinreden. Anders als beim digitalen Euro steht hinter einem Bank-Stablecoin ein privater Emittent. Fällt er aus, greift nicht automatisch die Einlagensicherung, sondern der Halter ist auf die Qualität der Reserve und auf sein Rücktauschrecht angewiesen. Hinzu kommen Betriebsrisiken der Technik und die Gefahr der Zersplitterung, wenn jede Bank ihr eigenes Token herausgibt. Der gemeinsame Ansatz von Qivalis ist auch der Versuch, genau diese Fragmentierung zu vermeiden und einen einzigen, interoperablen Euro-Token zu etablieren. Die folgende Tabelle ordnet die vier Geldformen ein, zwischen denen Haushalte und Firmen künftig wählen.
| Geldform | Emittent | Ausfallrisiko | Zins | Sicherung |
|---|---|---|---|---|
| Bargeld | Zentralbank | keines | nein | Zentralbankgeld |
| Giralgeld (Bankeinlage) | Geschäftsbank | Bankrisiko | möglich | Einlagensicherung bis 100.000 Euro |
| Bank-Stablecoin (E-Geld-Token) | Bank oder E-Geld-Institut | Emittenten- und Reserverisiko | verboten | keine Einlagensicherung, aber volle Reservepflicht und Rücktausch zum Nennwert |
| Digitaler Euro | EZB | keines | nein (geplant) | Zentralbankgeld, mit Haltelimit |
Die Lehre aus der Tabelle: Ein Bank-Stablecoin ist bequemer und schneller als Giralgeld, trägt aber ein anderes Sicherungsprofil. Er ist nicht durch die Einlagensicherung gedeckt, dafür aber voll reserviert und jederzeit einlösbar. Wer große Summen parkt, wird weiter zwischen verzinsten Einlagen und zinslosen Token abwägen; wer zahlen und abwickeln will, gewinnt ein Werkzeug, das die alte Infrastruktur in Geschwindigkeit und Verfügbarkeit klar schlägt.
Der Zeitplan: was bis Jahresende und 2027 ansteht
Selten liegen so viele Weichenstellungen in einem so engen Fenster. Die kommenden Monate entscheiden, ob aus Ankündigungen Produkte werden. Die wichtigsten Termine im Überblick:
- Bis 30. November 2026: Kommentarfrist zur ersten GENIUS-Durchführungsregel des US-Finanzministeriums.
- November 2026: erwartete finale OCC-Regel; danach will die Behörde Anträge auf Emittentenlizenzen bearbeiten.
- Zweite Jahreshälfte 2026: geplanter Start von Qivalis, abhängig von der E-Geld-Lizenz der niederländischen Zentralbank.
- Jahresende 2026: angestrebte Trilog-Einigung über die Verordnung zum digitalen Euro.
- 18. Jänner 2027: Inkrafttreten des GENIUS Act.
- 2027: Beginn der Pilotphase des digitalen Euro.
- Um 2029: mögliche Ausgabe des digitalen Euro an die Öffentlichkeit.
- Offen: Veröffentlichung der gezielten Baseler Überprüfung des Krypto-Standards.
Einordnung: die Bank wird zur Münzstätte
Ein Jahr lang war Verwahrung das Leitwort, jetzt ist es Emission. Das ist der eigentliche Bruch des Krypto-Jahres 2026 für den Bankensektor. Diesseits und jenseits des Atlantiks verwandeln sich Banken vom Dienstleister, der fremdes Krypto lagert, zum Hersteller von Geld-Token mit dem eigenen Namen darauf. Die beiden Regelbücher, GENIUS in den USA und MiCA in Europa, sind sich im Kern einig: volle Deckung, Rücktausch zum Nennwert, kein Zins. Sie unterscheiden sich darin, wer ausgeben darf und wie streng die Reserve geführt wird.
Für Europa ist das Motiv Souveränität. Der Satz von Qivalis-Chef Sell von der drohenden digitalen Dollarisierung bringt es auf den Punkt: Wer den tokenisierten Euro nicht selbst stellt, überlässt ihn den Dollar-Emittenten. Für Österreich wird das mit der Erste Group und der Raiffeisen Bank International greifbar; beide schreiben an diesem Euro-Token mit. Die offenen Fragen bleiben anspruchsvoll: die Baseler Kapitalüberprüfung, das Paradox der selbst kannibalisierten Einlagen und die schlichte Frage, ob ein gemeinsames Euro-Token je die Größe der Dollar-Platzhirsche erreicht.
Am Ende hängt viel an der Zinskurve. Die Erträge auf die Reserven speisen sich aus kurzlaufenden Staatspapieren, deren Rendite wiederum am Inflationspfad hängt, den wir zuletzt beim CPI-Wert nach dem Krach verfolgt haben. Solange die Zinsen ordentlich tragen, ist das Emittentengeschäft lukrativ. Fällt die Rendite, schmilzt die Marge, und die Frage, wer das digitale Bargeld der Wirtschaft stellt, wird neu gestellt. Fürs Erste aber gilt: Die Bank hat den Tresor verlassen und die Münzstätte betreten.
Häufige Fragen
Was ist Qivalis?
Qivalis ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 37 europäischen Banken mit Sitz in Amsterdam, das einen regulierten Euro-Stablecoin herausgeben will. Zu den Mitgliedern zählen auch die österreichischen Häuser Erste Group und Raiffeisen Bank International. Das Token soll nach den MiCA-Regeln in der zweiten Jahreshälfte 2026 starten, sobald die niederländische Zentralbank die Lizenz als E-Geld-Institut erteilt.
Was regelt der GENIUS Act?
Der GENIUS Act ist das US-Bundesgesetz für Zahlungs-Stablecoins, unterzeichnet im Juli 2025. Es verlangt eine vollständige Deckung, den Rücktausch zum Nennwert und ein Zinsverbot gegenüber den Haltern. Am 30. September 2026 veröffentlichte das Finanzministerium die erste bindende Durchführungsregel mit einer Zehn-Milliarden-Dollar-Grenze zwischen bundesstaatlicher und föderaler Aufsicht; das Gesetz tritt am 18. Jänner 2027 in Kraft.
Dürfen österreichische Banken einen Stablecoin ausgeben?
Ja. Nach MiCA dürfen E-Geld-Token nur von zugelassenen Kreditinstituten oder E-Geld-Instituten ausgegeben werden, und beide Kategorien stehen heimischen Banken offen. Die Erste Group und die Raiffeisen Bank International beteiligen sich über das Qivalis-Konsortium an einem gemeinsamen Euro-Token. Zuständige Aufsicht ist in Österreich die FMA, bei als bedeutend eingestuften Token zusätzlich die Europäische Bankenaufsicht EBA.
Worin unterscheiden sich Bank-Stablecoin und digitaler Euro?
Ein Bank-Stablecoin ist eine private Verbindlichkeit des Emittenten, vollständig mit Reserven gedeckt, aber nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Der digitale Euro wäre dagegen Zentralbankgeld der EZB ohne Ausfallrisiko eines privaten Anbieters, allerdings mit einer Obergrenze pro Person, über die noch verhandelt wird. Der digitale Euro soll ab 2027 getestet und möglicherweise um 2029 ausgegeben werden.
Warum dürfen Stablecoins keine Zinsen zahlen?
Sowohl der GENIUS Act als auch MiCA verbieten es, den Haltern eines Stablecoins einen Zins zu zahlen. Damit sollen die Token Zahlungsmittel bleiben und nicht zu einem zinslosen Schattenbanksystem anwachsen, das den Banken die Einlagen entzieht. Die Erträge auf die Reserve verbleiben beim Emittenten, der Halter erhält nur die Zahlungsfunktion.
Von Liam Brennan, Redakteur für Makro und Regulierung bei HOGE Wire.