Stablecoin-Regeln 2026: MiCA auf dem Prüfstand
Am 31. August endet die MiCA-Konsultation der EU-Kommission, und die Stablecoin-Regeln stehen zur Disposition. Wer darf Euro-Token ausgeben, und gewinnt am Ende der Dollar oder der Euro?
Ausgerechnet gut ein Jahr nachdem MiCA vollständig scharf geschaltet wurde, steht das europäische Stablecoin-Regelbuch schon wieder auf dem Prüfstand. Am heutigen 31. August 2026 endet die Frist für die gezielte Konsultation, mit der die EU-Kommission ihre eigene Kryptoverordnung überprüft, und die Regeln für Stablecoins gehören zu den umstrittensten Punkten des ganzen Verfahrens.
In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der Markt neu sortiert. Der größte Stablecoin der Welt, Tether (USDT), hat sich aus dem regulierten EU-Handel zurückgezogen; USDC von Circle beherrscht seither das europäische Feld; und in Washington schreibt das Finanzministerium gerade das Kleingedruckte zum GENIUS Act. In Deutschland ist mit EURAU der erste von der BaFin regulierte Euro-Stablecoin am Netz, und ein europäisches Bankenkonsortium arbeitet an einem gemeinsamen Pendant.
Regeln für Stablecoins klingen technisch, entscheiden aber über sehr konkrete Fragen: Wer darf solche Token ausgeben? Was muss dahinterstehen? Bekommen Halter Zinsen? Und behält der Euro als Zahlungsmittel eine digitale Zukunft, oder überlässt Europa das Feld dem Dollar? Der Markt, um den es geht, ist nach Daten von CoinGecko rund 290 Milliarden US-Dollar schwer, umgerechnet etwa 250 Milliarden Euro, und fast 99 Prozent davon lauten auf den US-Dollar.
Was am 31. August in Brüssel endet
Am 20. Mai 2026 hat die EU-Kommission eine sogenannte gezielte Konsultation zur Überprüfung von MiCA gestartet. Ein solcher Fragebogen ist kein Gesetz, sondern der erste Schritt: Behörden, Banken, Emittenten und Verbände können darlegen, was funktioniert und was nachgebessert gehört. Die Antworten fließen in einen Bericht ein, den die Kommission bis zum 30. Juni 2027 an Parlament und Rat liefern muss, und der die Grundlage für einen möglichen Gesetzesvorschlag bildet, den die Branche bereits „MiCA 2.0“ nennt.
Auffällig ist, wie prominent Stablecoins in dem Konsultationsdokument vorkommen. Zur Debatte stehen das Zinsverbot, die Höhe der Eigenkapital- und Reserveanforderungen, die Regeln für Rücktausch und Liquidität, die Schwellenwerte, ab denen ein Token als „bedeutend“ gilt, sowie die Frage, ob es einen Äquivalenzmechanismus für global tätige Stablecoin-Emittenten geben sollte. Kurz: Fast jede zentrale Stellschraube des Stablecoin-Regelwerks ist wieder offen.
Dass ein Regelwerk kaum ein Jahr nach dem vollständigen Inkrafttreten schon überarbeitet wird, ist ungewöhnlich. Der Grund liegt in den sichtbaren Nebenwirkungen: Die strengen Vorgaben haben den Marktführer aus Europa gedrängt, die Dominanz eines einzigen zugelassenen Anbieters verstärkt und den europäischen Euro-Stablecoins bislang nur eine Nische gelassen. Genau diese Effekte will Brüssel nun bewerten.
Stablecoins in Zahlen: ein Dollar-Markt
Ein Stablecoin ist ein Krypto-Token, das seinen Wert an eine Referenz koppelt, in aller Regel an eine staatliche Währung im Verhältnis eins zu eins. Damit sind Stablecoins das Bindeglied zwischen der Kryptowelt und dem klassischen Zahlungsverkehr: Sie dienen als Handelspaar an Börsen, als Parkplatz für Kapital zwischen zwei Geschäften und zunehmend als grenzüberschreitendes Zahlungsmittel. Die folgende Übersicht zeigt die größten Vertreter und ihren regulatorischen Stand in der EU.
| Stablecoin | Emittent | Marktkapitalisierung | Anteil | MiCA-Status |
|---|---|---|---|---|
| USDT (Tether) | Tether | ~183 Mrd. USD | 63,2 % | keine Zulassung, aus EU-Handel zurückgezogen |
| USDC | Circle | ~74 Mrd. USD | 25,4 % | zugelassen (E-Geld-Token) |
| USDS | Sky (ehem. MakerDAO) | ~9,8 Mrd. USD | 3,4 % | nicht zugelassen |
| DAI | Sky | ~4,6 Mrd. USD | 1,6 % | nicht zugelassen |
| USD1 | World Liberty Financial | ~4,2 Mrd. USD | 1,4 % | nicht zugelassen |
Zwei Zahlen prägen das Bild. Erstens die Konzentration: USDT und USDC stellen zusammen fast neun von zehn Dollar an Stablecoin-Wert. Zweitens die Währung: Rund 99 Prozent des gesamten Marktes lauten auf den US-Dollar. Euro-Stablecoins zusammen kommen bislang auf deutlich weniger als ein Prozent. Genau diese Schieflage treibt die politische Debatte in Europa an, denn wer den digitalen Zahlungsverkehr dominiert, prägt am Ende auch die Währung, in der er stattfindet.
Wie MiCA Stablecoins reguliert: EMT und ART
Bemerkenswerterweise taucht das Wort Stablecoin in MiCA gar nicht auf. Die Verordnung kennt stattdessen zwei Kategorien. E-Geld-Token (englisch EMT) sind an eine einzige amtliche Währung gekoppelt, etwa an den Euro oder den Dollar; hierunter fallen USDC, EURC und der deutsche EURAU. Wertreferenzierte Token (englisch ART) beziehen sich auf einen Korb aus Währungen, Rohstoffen oder anderen Vermögenswerten. Die Musik spielt in der Praxis bei den E-Geld-Token, denn die großen Zahlungs-Stablecoins koppeln an genau eine Währung.
Wer einen E-Geld-Token in der EU ausgeben will, muss eine Bank oder ein zugelassenes E-Geld-Institut sein. Die Reserve muss zu 100 Prozent vorhanden, getrennt vom eigenen Vermögen verwahrt und jederzeit zum Nennwert einlösbar sein. Zinsen an die Halter sind ausdrücklich verboten, damit ein Stablecoin ein Zahlungsmittel bleibt und nicht zum verkappten Sparprodukt wird. In Deutschland überwacht die BaFin Emittenten und Dienstleister, die Bundesbank achtet auf die Finanzstabilität. Wichtig: Reguliert werden die Emittenten und die Handelsplätze, nicht das Protokoll selbst.
Zeitlich gilt: MiCA ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft, die Regeln für Token-Emittenten seit dem 30. Juni 2024, die Vorgaben für Dienstleister seit dem 30. Dezember 2024. Für Bestandsanbieter galt eine Übergangsfrist, die EU-weit am 1. Juli 2026 endete; Deutschland hat sie, dazu später mehr, verkürzt.
Die 200-Millionen-Grenze und der Abschied von USDT
Ein Detail von MiCA hat besonders weitreichende Folgen: die Obergrenze für nicht auf den Euro lautende E-Geld-Token. Wird ein solcher Token, etwa ein Dollar-Coin, in großem Stil als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen im Euroraum genutzt, muss der Emittent die Neuausgabe stoppen, sobald mehr als eine Million Transaktionen oder ein Gegenwert von 200 Millionen Euro pro Tag erreicht sind. Das politische Ziel ist unverhohlen: die Verdrängung des Euro im alltäglichen Zahlungsverkehr durch Dollar-Stablecoins begrenzen.
Der prominenteste Verlierer dieser Logik ist Tether. Das Unternehmen hat entschieden, keine MiCA-Zulassung zu beantragen. Die Folge: Europäische Handelsplätze wie Coinbase, Binance, Kraken und Crypto.com haben USDT für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum von der Liste genommen, und seit dem Ende der Übergangsfrist ist der weltgrößte Stablecoin faktisch aus dem regulierten EU-Handel verschwunden. Der größte Coin der Welt ist auf dem Zahlungskontinent Europa zum Fremdkörper geworden.
Die Lücke füllen die zugelassenen Anbieter, allen voran Circle mit USDC und dem Euro-Token EURC. Für die Kommission ist das ein zweischneidiges Ergebnis: Einerseits handeln Europäer nun überwiegend mit regulierten Token, andererseits hat die strenge Regel die Marktmacht bei einem einzigen großen Emittenten gebündelt.
Der Reservestreit: Bankeinlagen gegen Staatsanleihen
Hinter dem Rückzug von Tether steckt kein reiner Trotz, sondern ein handfester Streit über Reserven. MiCA schreibt E-Geld-Instituten vor, einen erheblichen Teil der Deckung als Einlagen bei Kreditinstituten zu halten, bei gewöhnlichen Token mindestens 30 Prozent, bei bedeutenden Token mindestens 60 Prozent. Der Rest darf in hochliquide Aktiva fließen. Krypto, Aktien oder Gold sind in der Reserve eines E-Geld-Tokens tabu, weshalb Tethers Mischung aus Bitcoin und Gold ohnehin nicht MiCA-konform wäre.
Tether-Chef Paolo Ardoino warnt seit Monaten, die Einlagenpflicht sei gefährlicher als das Modell, das sie ersetzen soll. Seine Logik: Kurzlaufende US-Staatsanleihen seien sicherer als unversicherte Guthaben bei Geschäftsbanken. Als Beleg dient ausgerechnet der Konkurrent. Im März 2023 rutschte USDC kurzzeitig auf rund 0,87 Dollar ab, weil ein Teil der Bargeldreserve bei der kollabierenden Silicon Valley Bank fest saß; nicht die Staatsanleihen brachen den Peg, sondern die Bankeinlage. Aus Ardoinos Sicht zwingt MiCA die Emittenten also in genau jenes Risiko, das den einzigen ernsthaften Depeg der jüngeren Geschichte ausgelöst hat.
Die Ironie: Bei den Vermögenswerten ähneln sich beide stark. Tether hielt laut seiner Bescheinigung für das zweite Quartal 2026 den Großteil der Reserve in kurzlaufenden US-Staatsanleihen, meldete rund 184,6 Milliarden Dollar im Umlauf und einen Nettogewinn von etwa 1,5 Milliarden Dollar. Circle wiederum parkt etwa 80 Prozent von USDC im Circle Reserve Fund, einem von BlackRock verwalteten und bei BNY Mellon verwahrten Geldmarktfonds aus US-Staatsanleihen mit kurzer Restlaufzeit, den Rest in Bargeld. Der Streit dreht sich also weniger um die Qualität der Papiere als um die Frage, wie viel Geld zwingend bei europäischen Banken liegen muss.
Bescheinigung statt Vollprüfung: die Transparenzfrage
Ein oft übersehener Punkt betrifft die Art des Nachweises. Sowohl Tether als auch Circle veröffentlichen regelmäßig sogenannte Attestierungen, in denen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem Stichtag bestätigt, dass die Reserven vorhanden sind. Eine Attestierung ist aber keine vollständige Jahresabschlussprüfung: Sie ist eine Momentaufnahme, kein Urteil über interne Kontrollen oder über das Verhalten zwischen zwei Stichtagen. Tether lässt seit Jahren von der Gesellschaft BDO bescheinigen, hat aber trotz wiederholter Ankündigungen nie eine echte Vollprüfung durch eine der vier großen Prüfungsgesellschaften vorgelegt.
Genau hier setzt die Regulierung an. MiCA und der GENIUS Act verlangen regelmäßige, standardisierte Offenlegung und geben den Aufsehern einen Einblick, der über eine freiwillige Bescheinigung hinausgeht. Circle veröffentlicht seine Bestände inzwischen bis auf die einzelne Wertpapierkennnummer, sodass Dritte tagesaktuell nachvollziehen können, welche Papiere hinter USDC liegen. Für Nutzer ist das der eigentliche Fortschritt der neuen Regeln: nicht das Versprechen einer Deckung, sondern die überprüfbare, laufend gemeldete Deckung.
Warum Brüssel das Regelbuch schon wieder öffnet
Damit ist der Kern der Überprüfung umrissen. Kritiker argumentieren, die Reserve- und Zulassungsregeln hätten den Wettbewerb verzerrt: Weil der größte Anbieter aussteigt und die Hürden hoch sind, profitiere vor allem ein konform aufgestellter Konzern. Manche Beobachter sprechen zugespitzt davon, MiCA habe Circle in Europa ein Quasi-Monopol verschafft. Ob das fair ist, sei dahingestellt; unstrittig ist, dass die Vielfalt zugelassener Dollar-Token in der EU überschaubar geblieben ist.
Die Konsultation prüft laut Kommission unter anderem eine Neubewertung des Zinsverbots sowie die Reserveanforderungen, das Liquiditätsmanagement, die Rücktauschrechte und die Schwellen für „bedeutende“ Token. Aus der Branche kommt Zustimmung. Katie Harries, bei Coinbase für die Europapolitik zuständig, nennt die Überprüfung „a key opportunity to look at the broader crypto markets and the future of finance“ und kündigt an, sich in das Verfahren einzubringen. Übersetzt: Die Industrie hofft auf Lockerungen.
Der politisch heikelste Punkt ist der Äquivalenzmechanismus. Er würde es erlauben, im Ausland regulierte Stablecoins unter bestimmten Bedingungen auch in der EU anzuerkennen, statt jeden Emittenten durch das volle europäische Verfahren zu schicken. Das könnte einem Coin wie USDT eine Hintertür öffnen, es könnte aber auch die mühsam errichteten Schutzstandards aufweichen. Genau an dieser Abwägung wird sich entscheiden, ob MiCA 2.0 eine Öffnung oder eine Nachschärfung wird.
Das Zinsverbot auf dem Prüfstand
Kaum eine Regel wird so kontrovers diskutiert wie das Zinsverbot. MiCA untersagt es Emittenten, Haltern eine Verzinsung oder eine zinsähnliche Vergütung zu zahlen. Der Gedanke dahinter: Ein Stablecoin soll ein Zahlungsmittel sein, kein Bankkonto. Dürften Emittenten die Zinserträge aus ihren Staatsanleihen an die Nutzer weiterreichen, würden Stablecoins zu einer direkten Konkurrenz für klassische Bankeinlagen, und die Sorge vor einem Abzug von Spareinlagen wäre real.
Die Gegenseite hält dagegen, das Verbot mache regulierte Stablecoins unattraktiv. Wer im Kryptomarkt Rendite sucht, findet sie über andere Wege, etwa über verzinste Angebote außerhalb der EU oder über das Staking von Proof-of-Stake-Netzwerken, wo die Realrendite je nach Chain schwankt. Ein zinsloses Zahlungs-Token konkurriert damit schlecht um Kapital. Dass die Kommission das Verbot nun ausdrücklich zur Diskussion stellt, ist deshalb ein bemerkenswertes Eingeständnis, dass die Regel Wettbewerbsnachteile schaffen kann.
Interessant ist, dass die USA im GENIUS Act denselben Weg gehen und Zinsen auf Zahlungs-Stablecoins ebenfalls verbieten. In der Praxis versuchen Börsen dies über Prämienprogramme zu umgehen, was in Washington bereits neue Abgrenzungsdebatten ausgelöst hat. Das Zinsverbot ist damit kein rein europäisches Thema, sondern eine der wenigen echten Gemeinsamkeiten der beiden großen Regelwerke.
BaFin, KMAG und der deutsche Sonderweg
Deutschland hat MiCA mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz umgesetzt, das im Dezember 2024 in Kraft trat und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) enthält. Es benennt die BaFin als zuständige Behörde und die Bundesbank für Stabilitätsfragen. Der eigentliche Sonderweg liegt im Timing: Während die EU-weite Übergangsfrist erst am 1. Juli 2026 auslief, hat Deutschland sie auf zwölf Monate verkürzt, sodass Bestandsanbieter hierzulande bereits Ende 2025 eine Zulassung brauchten oder ihr Geschäft einstellen mussten.
Das Ergebnis ist ein auffällig bankgeprägter Markt. Die BaFin hat inzwischen über 70 Krypto-Dienstleister zugelassen, und die Liste liest sich wie ein Auszug aus dem deutschen Finanzsektor: Börse Stuttgart Digital, Commerzbank, Trade Republic, N26, die DZ Bank und die DekaBank gehören dazu. Grund ist eine vereinfachte Anzeigepflicht für bereits regulierte Institute, die Banken den Einstieg erleichtert. Für Stablecoins heißt das: Wer in Deutschland einen Euro-Token ausgeben will, bewegt sich in einem Umfeld, das stark von etablierten Finanzhäusern geprägt ist.
Diese Nähe zur Bankenwelt ist kein Zufall, sondern Programm. Sie erklärt, warum ausgerechnet aus Deutschland und seinen Nachbarländern der ernsthafteste Versuch kommt, dem Dollar einen regulierten Euro-Stablecoin entgegenzusetzen.
EURAU, Qivalis und der Euro-Vorstoß aus Deutschland
Der erste vollständig BaFin-regulierte Euro-Stablecoin heißt EURAU und stammt von AllUnity, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche-Bank-Tochter DWS, des Handelshauses Flow Traders und des Krypto-Konzerns Galaxy. AllUnity erhielt am 1. Juli 2025 eine E-Geld-Lizenz der BaFin und brachte EURAU Ende Juli 2025 auf Ethereum an den Start. Seit November 2025 besteht zudem eine Vereinbarung mit der Deutschen Börse, EURAU in deren Systeme einzubinden, inklusive institutioneller Verwahrung über Clearstream.
AllUnity-Chef Alexander Höptner ordnet das Projekt ausdrücklich als Souveränitätsfrage ein und bezeichnet einen regulierten Euro-Stablecoin als wichtigen Schritt für die finanzielle Souveränität Europas. Damit trifft er den Ton der gesamten Debatte: Es geht nicht nur um ein Produkt, sondern um die Frage, in wessen Währung der digitale Zahlungsverkehr des Kontinents abgewickelt wird.
Größer angelegt ist das Bankenkonsortium hinter dem Projekt Qivalis. Neun europäische Banken, darunter die deutsche DekaBank sowie ING, UniCredit, CaixaBank, KBC, SEB, Danske Bank, Raiffeisen Bank International und Banca Sella, kündigten im September 2025 einen gemeinsamen MiCA-konformen Euro-Stablecoin an, der von einer Gesellschaft in den Niederlanden gesteuert wird und in der zweiten Jahreshälfte 2026 starten soll. Nach Angaben der Initiatoren ist das Bündnis inzwischen auf rund 37 Banken aus 15 Ländern gewachsen. Erklärtes Ziel: Europas Abhängigkeit von US-dominierten Zahlungssystemen verringern.
Die Ausgangslage bleibt bescheiden. Euro-Stablecoins machen zusammen weniger als ein Prozent des Weltmarktes aus. Die Wachstumsraten sind allerdings hoch: EURC hat seinen Anteil am schmalen Euro-Segment binnen eines Jahres nach Branchenberichten mehr als verdoppelt, und mit EURAU, Qivalis und weiteren Projekten drängen erstmals große Banken in den Markt. Ob daraus eine echte Alternative zum Dollar wird, hängt weniger an der Technik als an der Akzeptanz im Handel und an den Regeln, die gerade überarbeitet werden.
Nagel gegen Lagarde: Europas innerer Richtungsstreit
Über die richtige Antwort auf die Dollar-Dominanz streiten in Europa selbst die Notenbanker. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel wirbt offen für euro-basierte Stablecoins. Sein Argument: Würden nationale Zahlungsströme von Dollar-Token übernommen, käme das einer Dollarisierung gleich, die die Wirksamkeit der europäischen Geldpolitik untergräbt und den Kontinent von nicht-europäischer Infrastruktur abhängig macht. Ein starker Euro-Stablecoin sei deshalb kein Risiko, sondern ein Instrument der Souveränität.
EZB-Präsidentin Christine Lagarde blickt skeptischer auf privat ausgegebenes digitales Geld und warnt vor einer „digitalen Dollarisierung“, gegen die vor allem der digitale Euro helfen soll. Damit steht Nagel, wie Beobachter anmerken, in einem sichtbaren Spannungsverhältnis zur EZB-Spitze. Der Riss verläuft nicht zwischen Kritikern und Befürwortern von Krypto, sondern zwischen zwei Denkschulen: Die einen sehen in privatem digitalem Geld eine beherrschbare Zahlungsinnovation, die anderen eine strukturelle Gefahr für das Geldsystem.
Dieser Streit erklärt, warum Europa zweigleisig fährt: Es lässt private Euro-Stablecoins zu und arbeitet zugleich an einer staatlichen Alternative. Beide sollen dasselbe Ziel erreichen, den Euro im digitalen Zahlungsverkehr zu verankern, gehen aber von entgegengesetzten Grundannahmen aus.
Der digitale Euro als öffentliche Antwort
Der digitale Euro ist kein Stablecoin, sondern digitales Zentralbankgeld, herausgegeben von der EZB und mit demselben rechtlichen Rückhalt wie Bargeld. Nach der Zustimmung des zuständigen Parlamentsausschusses laufen seit dem 13. Juli 2026 die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission; eine Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt. Eine tatsächliche Einführung liegt frühestens 2029, ein Pilotbetrieb mit 36 Zahlungsdienstleistern ist für die zweite Hälfte 2027 geplant.
Der umstrittenste Punkt ist die Haltegrenze. EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone, der die Arbeitsgruppe zum digitalen Euro leitet, warnt, dass die wachsende Nutzung von Stablecoins die Einlagenbasis der Geschäftsbanken aushöhlen könnte. Ausgerechnet dieselbe Sorge gilt aber auch für den digitalen Euro selbst: Ohne Obergrenze könnten Bürger in einer Krise ihr Geld massenhaft von Bankkonten in die sichere Zentralbankwährung umschichten. Eine individuelle Haltegrenze soll das verhindern; ihre genaue Höhe ist noch nicht festgelegt.
So zeigt sich ein roter Faden durch das gesamte Regelwerk: Ob Zinsverbot bei Stablecoins oder Haltegrenze beim digitalen Euro, immer geht es auch um den Schutz der Bankeinlagen und der Kreditvergabe. Die Bankenlobby beäugt beide Projekte entsprechend genau, während die Politik den schmalen Grat zwischen Innovation und Stabilität sucht.
Die USA nach dem GENIUS Act, Großbritannien und der globale Flickenteppich
Jenseits des Atlantiks verläuft die Entwicklung spiegelverkehrt. Der GENIUS Act, im Juli 2025 unterzeichnet, schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für Zahlungs-Stablecoins: 1:1-Deckung mit hochliquiden Aktiva wie Bargeld, versicherten Einlagen und kurzlaufenden Staatsanleihen, monatliche Offenlegung, kein Zinsversprechen, Einlösepflicht und Geldwäscheregeln. Große Emittenten fallen unter die Bundesaufsicht der Behörde OCC, kleinere unter die Regime der Einzelstaaten.
Anders als MiCA ist der GENIUS Act aber noch nicht in der Praxis angekommen. Die gesetzliche Frist, bis zum 18. Juli 2026 die endgültigen Ausführungsregeln vorzulegen, verstrich ungenutzt; stattdessen entstehen die Details Schritt für Schritt in Verordnungsentwürfen. Am 18. August 2026 veröffentlichte das Finanzministerium seinen zentralen Entwurf im Bundesregister, mit einer Kommentarfrist bis zum 19. Oktober 2026. Bemerkenswert ist die Reichweite: Der Entwurf zielt ausdrücklich auch auf ausländische Emittenten, denen der US-Markt nur offensteht, wenn sie rechtsverbindlichen US-Anordnungen nachkommen können und ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht.
Wirksam wird der GENIUS Act voraussichtlich am 18. Januar 2027; das Verbot, nicht zugelassene Zahlungs-Stablecoins über US-Dienstleister anzubieten, greift gestaffelt später. Für die grundsätzliche Weichenstellung, dass Zahlungs-Stablecoins in den USA nicht als Wertpapiere gelten, hatten SEC und CFTC bereits im Frühjahr 2026 gesorgt, ein Thema, das die HOGE-Wire-Redaktion in ihrer Analyse zur SEC-Kommentarfrist ausführlich eingeordnet hat.
| Kriterium | MiCA (EU) | GENIUS Act (USA) |
|---|---|---|
| Kategorie | E-Geld-Token / wertreferenzierter Token | Payment Stablecoin |
| Emittent | Bank oder E-Geld-Institut | Bundeslizenz (OCC) oder Bundesstaat |
| Reserven | 100 %, davon 30 bis 60 % Bankeinlagen | 1:1 in Bargeld, Einlagen, kurzlaufenden Treasuries |
| Zinsen an Halter | verboten | verboten |
| Rücktausch | jederzeit zum Nennwert | vorgeschrieben, kurze Frist |
| Aufsicht | BaFin (DE), national, teils ESMA | OCC, Bundesstaaten, Finanzministerium |
| Stand | seit 2024 in Kraft, Überprüfung läuft | Regeln in Arbeit, wirksam ab 18. Jan. 2027 |
Großbritannien wählt einen dritten Weg. Bank of England und die Aufsicht FCA regulieren gemeinsam; systemrelevante Stablecoins fallen unter die Notenbank, kleinere unter die FCA. Im Juni 2026 legte die Bank of England einen Grundsatztext samt Entwurf eines Verhaltenskodex vor und ersetzte darin geplante Obergrenzen pro Nutzer durch eine vorläufige Ausgabegrenze von 40 Milliarden Pfund je systemrelevantem Token; die Reserven sollen überwiegend in kurzlaufenden Staatsanleihen und Zentralbankguthaben liegen. Die Konsultation läuft bis zum 22. September 2026. Weltweit entsteht damit ein Flickenteppich aus Regeln, der Emittenten zwingt, für jeden großen Markt eine eigene Struktur aufzubauen.
Was die neuen Regeln für Nutzer und Anleger in Deutschland bedeuten
Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland hat all das sehr praktische Folgen. Wer über eine in der EU regulierte Plattform handelt, findet dort vor allem zugelassene Token wie USDC oder EURC, während USDT im regulierten Handel kaum noch auftaucht. Das erhöht die Sicherheit, weil hinter zugelassenen Token geprüfte Reserven und ein durchsetzbares Rücktauschrecht stehen. Es schränkt aber die Auswahl ein, und wer USDT weiterhin nutzen möchte, weicht auf nicht-regulierte Wege aus, etwa auf Plattformen außerhalb der EU oder auf Nischen wie die USDT-Einzahlung in Krypto-Casinos, wo Dollar-Token weiterhin verbreitet sind.
Zugelassen heißt nicht risikofrei. Ein Peg ist immer nur so gut wie die Reserve und das Rücktauschversprechen dahinter, und der USDC-Wackler von 2023 hat gezeigt, wie schnell selbst ein regulierter Token kurzzeitig abrutschen kann. Hinzu kommen die Kehrseiten der Regulierung: Strenge Geldwäscheprüfungen führen in der Praxis immer wieder dazu, dass Konten eingefroren oder gekündigt werden, ein Thema, das HOGE Wire in seinen Analysen zum Krypto-Debanking und zu Nutzen und Kosten der Krypto-Überwachung beleuchtet hat. Wer Stablecoins nutzt, sollte Emittent, Reservenachweise und Sitzland kennen.
Die nächsten Monate bringen eine dichte Folge von Entscheidungen. Der folgende Fahrplan zeigt, worauf es ankommt.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 31. Aug. 2026 | Ende der MiCA-Konsultation der EU-Kommission |
| 22. Sep. 2026 | Ende der Konsultation zum britischen Verhaltenskodex |
| 19. Okt. 2026 | Ende der US-Kommentarfrist zur GENIUS-Verordnung |
| Ende 2026 | angestrebte Trilog-Einigung zum digitalen Euro; UK-Kodex final |
| 18. Jan. 2027 | GENIUS Act wird voraussichtlich wirksam |
| 30. Jun. 2027 | MiCA-Überprüfungsbericht an Parlament und Rat |
| ab 2029 | mögliche Einführung des digitalen Euro |
Unterm Strich ist 2026 kein Jahr der fertigen Regeln, sondern der Regeln in Bewegung. MiCA wird überarbeitet, der GENIUS Act ausbuchstabiert, der digitale Euro verhandelt, und die europäischen Banken bauen ihre eigenen Token. Wer verstehen will, in welcher Währung der digitale Zahlungsverkehr des nächsten Jahrzehnts läuft, sollte diese Baustellen im Blick behalten. Die Entscheidung fällt nicht an den Kryptobörsen, sondern in Brüssel, Washington, Frankfurt und London.
Häufig gestellte Fragen
Ist Tether (USDT) in Deutschland noch erlaubt?
USDT ist nicht verboten, aber Tether hat keine MiCA-Zulassung beantragt. Regulierte EU-Börsen haben den Token daher für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum ausgelistet, und im regulierten Handel ist USDT seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 kaum noch verfügbar. Der private Besitz bleibt möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Geld-Token und einem wertreferenzierten Token?
Ein E-Geld-Token (EMT) ist an genau eine amtliche Währung gekoppelt, etwa USDC an den Dollar oder EURAU an den Euro. Ein wertreferenzierter Token (ART) bezieht sich auf einen Korb aus mehreren Währungen, Rohstoffen oder anderen Werten. Die großen Zahlungs-Stablecoins sind E-Geld-Token.
Bekomme ich Zinsen auf regulierte Stablecoins wie USDC?
Nein. MiCA verbietet Emittenten ausdrücklich, Haltern Zinsen oder zinsähnliche Vergütungen zu zahlen; dieselbe Regel gilt in den USA unter dem GENIUS Act. Die EU-Kommission prüft dieses Verbot im Rahmen ihrer MiCA-Überprüfung, es könnte also fallen oder gelockert werden.
Was ist EURAU und ist er reguliert?
EURAU ist der erste vollständig von der BaFin regulierte Euro-Stablecoin. Er stammt von AllUnity, einem Gemeinschaftsunternehmen von DWS (Deutsche Bank), Flow Traders und Galaxy, das im Juli 2025 eine E-Geld-Lizenz erhielt. Der Token ist an den Euro gekoppelt und vollständig gedeckt.
Wann kommt der digitale Euro?
Der digitale Euro befindet sich in den Trilog-Verhandlungen; eine politische Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt. Eine Einführung ist frühestens 2029 realistisch, ein Pilotbetrieb mit 36 Zahlungsdienstleistern für die zweite Hälfte 2027 geplant. Er ist digitales Zentralbankgeld, kein privater Stablecoin.
Von Anneke de Vries, Regulierungsressort, HOGE Wire.