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● Macro & TradFi

Banken und Krypto: Basel, Brüssel und die FMA setzen die Regeln

Mit dem Ende der MiCA-Frist verschiebt sich die Krypto-Debatte in die Bankbilanz. Warum Basel, Brüssel und die FMA heuer entscheiden, wie heimische Institute mit Bitcoin umgehen.

Seit gestern, dem 1. Juli 2026, gilt in der gesamten EU nur noch eine Grundregel: Wer Krypto-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Zulassung nach der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA). Die lange Übergangsfrist ist ausgelaufen. Für heimische Anlegerinnen und Anleger klingt das nach einer Randnotiz, doch dahinter steckt die eigentliche Geschichte des Jahres: Wie Banken mit Bitcoin, Ethereum und Stablecoins umgehen dürfen, entscheidet sich heuer nicht an den Börsen, sondern in den Regelwerken von Basel, Brüssel und Wien.

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. Bitcoin notiert laut CoinGecko bei rund 52.700 Euro und damit gut 15 Prozent unter dem Niveau von vor einem Monat; Ethereum liegt bei knapp 1.420 Euro. Trotz schwacher Kurse drängen die Institute in den Markt. Die Raiffeisen-Gruppe verkauft Krypto über die Bankfiliale, die Erste testet ein Bitcoin-Produkt für vermögende Kunden, und in den USA erhalten Stablecoin-Firmen reihenweise Banklizenzen. Der Grund liegt im Kleingedruckten der Aufsichtsregeln.

Warum Bank-Krypto-Politik heuer zum Kernthema wird

Bank-Krypto-Politik hat zwei Ebenen, die oft verwechselt werden. Die erste betrifft das Marktverhalten: Wer darf Kunden Krypto verkaufen, verwahren oder tauschen? Das regelt seit 2024 und 2025 die MiCA-Verordnung, deren nationale und europäische Übergangsfristen nun endgültig abgelaufen sind. Die zweite Ebene ist die aufsichtsrechtliche, und sie ist für Banken die teurere: Wie viel Eigenkapital muss ein Institut hinterlegen, wenn es Bitcoin in der eigenen Bilanz hält? Diese Frage beantwortet nicht MiCA, sondern das Basler Rahmenwerk und seine EU-Umsetzung.

Banken sitzen genau an der Schnittstelle. Sie wollen am Wachstum teilhaben, ohne ihre Bilanz mit teuren Risikopositionen zu belasten. Das erklärt, warum die meisten Institute Krypto lieber vermitteln als selbst halten. Wer die Politik der Banken verstehen will, muss beide Ebenen zusammen lesen.

Basel III und die 1.250-Prozent-Regel

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat seinen Standard zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowerten mit 1. Jänner 2026 in Kraft gesetzt, nach einer Verschiebung um ein Jahr. Der Standard teilt Kryptowerte in Gruppen. Gruppe 1a umfasst tokenisierte klassische Wertpapiere, Gruppe 1b qualifizierte Stablecoins mit strengen Reserveanforderungen. Alles andere, darunter Bitcoin und Ethereum, fällt in Gruppe 2. Der Text ist auf der Website der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich öffentlich einsehbar.

Für Gruppe 2 gilt ein Risikogewicht von 1.250 Prozent. In der Praxis bedeutet das: Bei einer Eigenkapitalquote von 8 Prozent muss die Bank für jeden Euro Krypto-Engagement rund einen Euro hartes Eigenkapital vorhalten. Zusätzlich darf das gesamte Gruppe-2-Engagement 2 Prozent des Kernkapitals (Tier 1) nicht überschreiten, wobei bereits ab 1 Prozent verschärfte Regeln greifen. Diese Deckelung macht das direkte Halten volatiler Coins für eine Großbank wirtschaftlich unattraktiv. Im Februar 2026 kündigte der Ausschuss eine gezielte Überprüfung des Standards an, was auf mögliche Anpassungen hindeutet (BIS).

Brüssel: CRR3, MiCA und die Rolle der EBA

Die EU hat das Basler Prinzip in die Eigenkapitalverordnung übernommen. Mit der Verordnung (EU) 2024/1623, kurz CRR3, gilt seit 9. Juli 2024 eine Übergangsbehandlung für Kryptowerte im Artikel 501d. Tokenisierte klassische Vermögenswerte werden wie ihr Basiswert behandelt. Asset-referenced Tokens, deren Emittenten MiCA-konform sind, erhalten ein Risikogewicht von 250 Prozent. Alle übrigen Kryptowerte, also der Großteil des Marktes, werden mit 1.250 Prozent gewichtet und dürfen 1 Prozent des Kernkapitals nicht übersteigen. Die EU-Grenze ist damit strenger als die Basler Vorgabe.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 5. August 2025 ihren finalen Entwurf technischer Regulierungsstandards vorgelegt, der festlegt, wie Institute diese Engagements berechnen und aggregieren (EBA). Ein dauerhaftes Regime steht allerdings aus: Die Kommission sollte bis Mitte 2025 einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen, der Basel und MiCA zusammenführt. Bis heute liegt er nicht auf dem Tisch. Banken arbeiten also mit einem Provisorium.

So werden Krypto-Risiken in der Bankbilanz gewichtet

Die folgende Übersicht fasst zusammen, wie unterschiedlich die Regelwerke einzelne Kategorien behandeln. Sie erklärt zugleich, warum Banken tokenisierte Anleihen und regulierte Stablecoins mögen, klassische Coins in der eigenen Bilanz dagegen meiden.

KategorieBeispielRisikogewichtObergrenze / Behandlung
Gruppe 1aTokenisierte Anleihe oder Aktiewie Basiswertkeine Sonderkappung
Gruppe 1bQualifizierter Stablecoin (E-Geld-Token)reduziert, an Reserve orientiertstrenge Reservepflichten
ART (CRR3-Übergang)Asset-referenced Token mit MiCA-Zulassung250 Prozentlaufende Aufsicht
Gruppe 2Bitcoin, Ethereum1.250 Prozentmax. 2 Prozent Tier 1 (Basel), 1 Prozent (CRR3)

Österreich: FMA, OeNB und der Fall Raiffeisen

In Österreich ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) die zuständige Behörde für Kryptowerte-Dienstleister. Bis Ende Juni 2026 hat sie zehn Anbieter zugelassen, darunter Bitpanda, 21bitcoin, Cryptonow, DADAT und Bybit. Die nationale Übergangsfrist war bereits Ende 2025 ausgelaufen, früher als im EU-Durchschnitt. Nach Angaben der FMA verwalteten heimische Dienstleister zum Jahresende 2025 Kryptowerte von mehr als 4,4 Milliarden Euro; rund eine Million Menschen handelten zumindest einmal (FMA).

Der prominenteste Fall ist Raiffeisen. Die Gruppe, zunächst über die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, bietet gemeinsam mit Bitpanda Krypto-Investments direkt über die Bankfiliale an. Nach dem Start in Wien folgten Niederösterreich und Burgenland, ab Mai 2026 kam Tirol dazu; das Angebot läuft mittlerweile über Dutzende Filialen (Bitpanda). Bitpanda berichtete von einer Annahmequote von rund 10 Prozent unter den angesprochenen Kundinnen und Kunden, die vor allem Bitcoin und Ethereum kaufen (CoinDesk).

Die Erste Group geht vorsichtiger vor. Sie testet ein an den Bitcoin-Kurs gekoppeltes Produkt (ein ETP des Anbieters 21Shares) für vermögende Private-Banking-Kunden ab etwa 500.000 Euro Anlagesumme; in der Publikums-App George gibt es weiterhin keinen Krypto-Handel (brutkasten). Das Muster ist typisch: Die Bank vermittelt oder verpackt, hält aber selbst möglichst wenig direktes Risiko. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) begleitet den Markt aus der Perspektive der Finanzstabilität und mahnt in ihren Berichten regelmäßig zur Vorsicht.

Die USA gehen den Gegenweg: GENIUS Act und OCC

Während die EU Krypto in der Bankbilanz teuer macht, holt Washington die Krypto-Firmen in den Bankensektor hinein. Der GENIUS Act, seit 18. Juli 2025 in Kraft, schafft einen Bundesrahmen für Zahlungs-Stablecoins. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) legte am 2. März 2026 seinen Entwurf für die Umsetzungsregeln vor (OCC). Bereits im Dezember 2025 hatte die Behörde mehreren Nichtbanken, darunter Circle und Paxos, bedingte Zulassungen als nationale Treuhandbanken erteilt.

Der Kontrast könnte kaum größer sein. Europa behandelt Kryptowerte als Risiko, das mit Kapital unterlegt werden muss. Die USA definieren regulierte Stablecoins als quasi-bankähnliches Produkt und integrieren ihre Emittenten in den Aufsichtsperimeter. Für europäische Banken entsteht daraus Wettbewerbsdruck, denn Dollar-Stablecoins dominieren den Weltmarkt.

Stablecoins werden zum Bankprodukt

Der Stablecoin-Markt hat heuer einen Rekord nach dem anderen erreicht. Laut DefiLlama liegt die gesamte Marktkapitalisierung bei rund 311 Milliarden US-Dollar (etwa 265 Milliarden Euro), nach einem Höchststand von über 321 Milliarden im April 2026. Zwei Namen dominieren: USDT von Tether kommt auf etwa 184 Milliarden Dollar, USDC von Circle auf rund 73 Milliarden. Zusammen halten sie mehr als 95 Prozent des Marktes.

Für Banken ist das eine Einladung. Der Basler Standard gewährt qualifizierten Stablecoins der Gruppe 1b eine deutlich mildere Behandlung, sofern die Reserven aus hochwertigen, liquiden Aktiva bestehen. MiCA unterscheidet dabei zwischen E-Geld-Token (an eine einzelne Währung wie den Euro gekoppelt) und Asset-referenced Tokens. Ein regulierter Euro-Stablecoin, ausgegeben oder verwahrt von einer Bank, wäre bilanziell also weit günstiger als ein Bestand an Bitcoin. Genau hier dürfte die nächste Produktwelle heimischer Institute ansetzen.

Der digitale Euro als staatliche Antwort

Parallel treibt die Europäische Zentralbank (EZB) den digitalen Euro voran, auch als Gegengewicht zu privaten Dollar-Stablecoins. In der ersten Jahreshälfte 2026 läuft die Vorbereitung einer Pilotphase; die EZB veröffentlichte am 5. März 2026 einen Aufruf zur Interessensbekundung, Zahlungsdienstleister konnten sich bis 14. Mai bewerben, die Auswahl erfolgte bis Ende Juni (EZB). Der eigentliche zwölfmonatige Pilot soll in der zweiten Hälfte 2027 starten.

Eine erste Ausgabe hält die EZB frühestens 2029 für möglich, und nur, wenn die zugehörige Verordnung heuer beschlossen wird. Für Banken ist der digitale Euro Chance und Risiko zugleich: Er könnte Einlagen abziehen, böte aber auch eine öffentliche Infrastruktur, auf der neue Bezahldienste aufsetzen.

Was das für heimische Anlegerinnen und Anleger bedeutet

Für Privatanleger in Österreich ergeben sich aus der neuen Ordnung mehrere handfeste Konsequenzen.

  • Nur zugelassene Anbieter: Seit dem Ende der Übergangsfrist dürfen ausschließlich MiCA-lizenzierte Dienstleister Krypto anbieten. Die FMA empfiehlt ausdrücklich, die Zulassung vor der Kontoeröffnung zu prüfen.
  • Bank statt Börse: Über Häuser wie Raiffeisen wird der Kauf von Krypto so einfach wie eine Überweisung, mit dem gewohnten Ansprechpartner in der Filiale.
  • Steuer inklusive: Realisierte Krypto-Gewinne unterliegen in Österreich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent KESt. Seit dem Steuerjahr 2024 führen inländische Dienstleister die Steuer automatisch ab, was die Abwicklung über eine heimische Bank vereinfacht.

Die 1.250-Prozent-Regel wirkt dabei indirekt zum Vorteil der Kunden: Weil Banken volatile Coins nicht gern selbst halten, treten sie meist als Vermittler oder Verwahrer auf. Das Kursrisiko bleibt beim Anleger, doch die Verwahrung liegt bei einem beaufsichtigten Institut, nicht bei einer anonymen Plattform.

Ausblick: Zwei Systeme, ein Markt

Am Ende stehen zwei Philosophien einander gegenüber. Die EU setzt auf strenge Kapitalunterlegung plus MiCA-Marktaufsicht und macht das direkte Halten von Krypto für Banken teuer. Die USA integrieren regulierte Stablecoins in den Bankensektor und setzen auf Wachstum. Die für 2026 angekündigte Basler Überprüfung könnte die Gruppe-2-Regeln lockern und den Abstand verringern. Bis dahin bleibt die Rolle der heimischen Banken klar umrissen: Sie sind Vertriebskanal und Verwahrer, nicht Risikoträger. Für Anlegerinnen und Anleger ist das keine schlechte Nachricht, denn Aufsicht und Bequemlichkeit rücken näher zusammen, während die spekulative Last dort bleibt, wo sie hingehört.

Von Katharina Moser, Senior Editor für Makro und TradFi bei HOGE Wire.

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