Gold auf Bitcoins Schienen: der Haken an PAXG und XAUT
Tokenisiertes Gold wie PAXG und XAUT verspricht Bitcoins Tempo mit Golds Ruhe. Doch der Mittelsmann, den Satoshi abschaffte, kehrt zurück, und Österreichs Steuerrecht weiß noch nicht wohin.
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, am 6. Oktober 2025, markierte Bitcoin bei rund 126.198 US-Dollar sein Allzeithoch. Heute, am 5. Oktober 2026, notiert die älteste Kryptowährung bei etwa 76.846 Euro (rund 86.042 Dollar), gut ein Drittel unter jenem Rekord, wie die Kursdaten von CoinGecko zeigen. Gold kostet rund 4.150 Dollar je Feinunze, umgerechnet etwa 3.700 Euro, und liegt damit knapp ein Viertel unter seinem eigenen Höchststand vom Jänner, so die Notierungen von Trading Economics. Zwei Rekordhalter, zwei Rückschläge, ein altbekannter Streit: Gold oder Bitcoin.
Doch dieser Streit ist heuer nicht mehr der interessante. Die spannendere Frage lautet nicht, welches der beiden gewinnt, sondern was passiert, wenn das eine auf die Schienen des anderen gehoben wird. Genau das geschieht gerade: Gold wandert auf die Blockchain. Tokenisiertes Gold, allen voran PAX Gold (PAXG) und Tether Gold (XAUT), verpackt eine physische Feinunze in einen handelbaren Token, der rund um die Uhr läuft, in jede Wallet passt und in Sekunden um die halbe Welt wandert.
Das klingt nach dem Besten aus beiden Welten: die Ruhe des ältesten Wertspeichers mit der Beweglichkeit des neuesten. Dieser Text zeigt, warum die Rechnung einen Haken hat, der tiefer sitzt als jede Gebührentabelle, und warum ausgerechnet die Tokenisierung von Gold jene eine Eigenschaft schärft, die Bitcoin einzigartig macht. Und er erklärt, warum das österreichische Steuerrecht mit dieser neuen Gattung noch sichtlich fremdelt.
Zwei Rekordjahre, ein neuer Streitpunkt
Gold und Bitcoin haben 2026 beide bewiesen, dass sie in einer Welt aus Rekordverschuldung, geopolitischen Brüchen und einer US-Notenbank unter dem neuen Vorsitzenden Kevin Warsh gefragt sind. Gold erreichte im Jänner mit rund 5.589 Dollar je Unze seinen Rekord, Bitcoin im Oktober 2025 die Marke von 126.000 Dollar. Seither haben beide korrigiert, teils im Gleichschritt, teils gegenläufig. Wer wissen will, woran Bitcoins Kurs kurzfristig wirklich hängt, ob an der Nasdaq oder am Goldpreis, findet diese Korrelationen anderswo seziert; hier geht es um etwas Grundsätzlicheres.
In der schieren Größe trennen die beiden Welten noch. Alles jemals geförderte Gold ist zu heutigen Preisen rund 29 Billionen Dollar wert; Bitcoins Marktkapitalisierung liegt bei etwa 1,73 Billionen Dollar bei gut 20 Millionen umlaufenden Coins. Gold ist damit rund siebzehnmal so groß, Bitcoin macht knapp sechs Prozent des gelben Metalls aus. Das ist die Ausgangslage für den Satz, den Bitcoin-Anhänger gern bemühen: Würde Bitcoin je die monetäre Rolle von Gold einnehmen, läge ein einzelner Coin weit im Millionenbereich.
Doch Marktgrößen sind Momentaufnahmen. Der eigentliche strukturelle Wandel des Jahres 2026 ist nicht, dass das eine das andere überholt, sondern dass die Grenze zwischen beiden durchlässig wird. Gold lernt, sich wie ein Krypto-Asset zu bewegen. Damit beginnt die Geschichte, die den alten Zweikampf ablöst.
Was tokenisiertes Gold eigentlich ist
Ein tokenisierter Goldbarren ist im Kern ein Versprechen auf einer Blockchain. Ein Emittent lagert echtes Gold in einem Tresor, prägt für jede Feinunze einen digitalen Token (meist nach dem ERC-20-Standard auf Ethereum) und garantiert, dass sich Token und Metall jederzeit tauschen lassen. PAX Gold und Tether Gold funktionieren beide so: ein Token entspricht einer Feinunze LBMA-zertifizierten Goldes.
Konkret entsteht ein Token, wenn jemand Gold einliefert oder kauft und der Emittent die entsprechende Menge prägt; wer aussteigen will, gibt den Token zurück und erhält Metall oder dessen Gegenwert. Weil Arbitrageure die Lücke zwischen Token- und Spotpreis schließen, handelt ein Gold-Token in der Praxis sehr nahe am Weltmarktpreis für eine Feinunze. Genau diese enge Kopplung ist der Grund, warum ein Token überhaupt als Goldersatz taugt, und zugleich der Punkt, an dem alles von der Verlässlichkeit des Emittenten abhängt.
Der Reiz liegt in den Eigenschaften, die der Token teils vom Gold erbt und teils von der Blockchain dazubekommt. Gold ist nur mühsam teilbar (man sägt keinen Barren in Stücke), ein PAXG-Token lässt sich bis auf viele Nachkommastellen zerlegen. Gold handelt man zu Bürozeiten über Händler, ein Token läuft rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche. Gold liegt im Schließfach, ein Token liegt in derselben Wallet wie Bitcoin und Ether und lässt sich in DeFi-Protokolle einbringen.
Der Markt dafür ist noch klein, aber auffällig schnell gewachsen. Die Kategorie der tokenisierten Gold-Assets bringt es laut CoinGecko derzeit auf eine Marktkapitalisierung von rund 5,9 Milliarden Dollar. Tether Gold führt mit etwa 3,36 Milliarden Dollar vor Pax Gold mit rund 1,81 Milliarden; zusammen stehen die beiden für knapp neun von zehn Dollar im Segment. Gemessen an den rund 29 Billionen Dollar, die alles Gold der Welt wert ist, sind das etwa zwei Hundertstel eines Prozents: ein Tropfen, aber einer, der zuletzt rasch größer wurde. Das Handelsvolumen tokenisierten Goldes übertraf im ersten Quartal 2026 bereits das gesamte Volumen des Vorjahres.
Wie belastbar Volumenzahlen im Kryptomarkt generell sind, ist eine eigene Debatte. Für die Einordnung reicht der Befund: Tokenisiertes Gold ist aus der Nische heraus, aber weit davon entfernt, den physischen Markt herauszufordern.
| Kennzahl | Wert (5. Oktober 2026) |
|---|---|
| Marktkapitalisierung Segment | ~5,9 Mrd. USD (~5,3 Mrd. EUR) |
| Tether Gold (XAUT) | ~3,36 Mrd. USD |
| Pax Gold (PAXG) | ~1,81 Mrd. USD |
| Anteil XAUT + PAXG am Segment | ~88 Prozent |
| Preis je Token | 1 Feinunze (~4.150 USD / ~3.700 EUR) |
| Anteil am gesamten Goldbestand | ~0,02 Prozent |
Die Schienen von Bitcoin, die Fracht von Gold
Um zu verstehen, was tokenisiertes Gold verspricht, lohnt ein Blick darauf, was Bitcoin technisch überhaupt erst möglich gemacht hat. Bitcoin ist nicht digitales Gold, weil es glänzt, sondern weil es eine Reihe von Eigenschaften in einem Netzwerk bündelt, die Gold physisch nie haben konnte: sofortige Übertragbarkeit über Grenzen, beliebige Teilbarkeit, Aufbewahrung ganz ohne Tresor und Überprüfbarkeit durch jeden Teilnehmer. Das sind die Schienen.
Tokenisiertes Gold setzt genau diese Fracht, das Metall, auf genau diese Schienen. Eine Feinunze PAXG wandert so schnell und so günstig wie ein Stablecoin, sie lässt sich in einer Hardware-Wallet selbst verwahren, und sie kann als Sicherheit in einem Kreditprotokoll hinterlegt oder gegen eine Gebühr verliehen werden. Gold selbst wirft bekanntlich keine Rendite ab; on-chain lässt sich zumindest eine synthetische Rendite konstruieren, wie sie etwa aus den Funding-Strömen im Perpetual-Markt gespeist wird, ein Mechanismus, den wir am Beispiel von USDe und Ethena aufgeschlüsselt haben.
Für viele Anleger ist das die eigentliche Verlockung. Sie wollen Gold als Wertanker, aber nicht die Reibung des physischen Marktes: keine Händlerspanne beim Kauf, keine Lagergebühr fürs Schließfach, kein Aufwand bei der Weitergabe. Der Token verspricht Gold ohne die Mühsal von Gold. Die Frage ist nur, was man im Tausch dafür aufgibt, und die Antwort fällt unbequem aus.
Der Haken: der Mittelsmann kehrt zurück
Bitcoins eigentliche Erfindung war nicht Knappheit (die hat Gold auch), sondern die Abschaffung des vertrauenswürdigen Dritten. Niemand gibt Bitcoin aus, niemand kann eine Transaktion rückgängig machen, niemand kann ein Guthaben einfrieren. Es existiert kein Emittent, den ein Gericht, eine Behörde oder ein Hacker zwingen könnte, etwas zu tun. Genau diese Eigenschaft fehlt tokenisiertem Gold, und zwar prinzipbedingt, nicht aus Nachlässigkeit.
Denn ein Gold-Token ist nur so gut wie der Emittent, der ihn deckt. Hinter PAXG steht die Paxos Trust Company, hinter XAUT die zur Tether-Gruppe gehörende TG Commodities. Beide sind zentrale Unternehmen, die das Metall verwahren, die Deckung bestätigen und, entscheidend, die volle Kontrolle über den Smart Contract behalten. Der PAXG-Vertrag enthält eine eigens eingebaute Rolle, den sogenannten assetProtectionRole, der das Guthaben jeder beliebigen Adresse einfrieren und wieder freigeben kann. Eine öffentlich abfragbare Funktion namens isFrozen zeigt an, welche Adressen gesperrt sind.
Das ist kein versteckter Makel, sondern eine regulatorische Anforderung: Wer unter Aufsicht einer Behörde wie der New Yorker NYDFS Vermögenswerte tokenisiert, muss Sanktionslisten durchsetzen und Gelder auf behördliche Anweisung sperren können. Was aus Sicht der Aufsicht ein Feature ist, ist aus Sicht der ursprünglichen Bitcoin-Idee ein Rückschritt: Der Mittelsmann, den Satoshi Nakamoto aus der Gleichung gestrichen hat, sitzt wieder am Tisch, nur diesmal auf der Blockchain und mit einem Sperrknopf in der Hand.
Der Tag, an dem Paxos die Unzen einfror
Dass diese Macht real ist und nicht bloß theoretisch, hat Paxos bereits vorgeführt. Am 12. November 2022, in den chaotischen Tagen rund um den Zusammenbruch der Börse FTX, fror das Unternehmen 11.184,38 PAXG-Token ein, die auf FTX.com lagen, im damaligen Gegenwert von rund 19 Millionen Dollar. Auslöser war laut news.Bitcoin.com eine Anweisung von US-Strafverfolgungsbehörden.
Ben Gray, General Counsel von Paxos, bestätigte den Vorgang öffentlich: „Earlier today, Paxos received direction from U.S. federal law enforcement to freeze Paxos-issued assets associated with four ethereum addresses.“ Die Token hätten sich kurz zuvor auf unbekannte Wallets bewegt. Übersetzt heißt das: Ein Token, der angeblich eine physische Unze Gold repräsentiert, konnte per Knopfdruck handlungsunfähig gemacht werden, obwohl das Metall im Tresor unberührt blieb.
Man stelle sich das Gegenstück in der physischen Welt vor: Niemand kann einen Goldbarren im eigenen Safe aus der Ferne sperren, und niemand kann Bitcoin in einer selbst verwahrten Wallet einfrieren. Beim Gold-Token geht beides. Das ist der Preis der Bequemlichkeit, und er fällt ausgerechnet dann an, wenn man ihn am wenigsten gebrauchen kann: in der Krise, wenn der Wertspeicher seine eigentliche Aufgabe erfüllen soll.
PAXG gegen XAUT: zwei Wege, einen Barren zu digitalisieren
So ähnlich sich PAXG und XAUT im Versprechen sind, so unterschiedlich fallen sie in der Konstruktion aus, und die Unterschiede betreffen genau jene Punkte, auf die es beim Gegenparteirisiko ankommt.
Pax Gold wird von der Paxos Trust Company ausgegeben, die unter Aufsicht des New York State Department of Financial Services (NYDFS) steht. Jeder Token ist durch eine Feinunze in Form von 400-Unzen-Barren nach dem London-Good-Delivery-Standard gedeckt, gelagert in den Tresoren von Brink's in London. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfung bestätigt monatlich, dass die ausgegebene Tokenmenge mit dem eingelagerten Gold übereinstimmt. Große Halter können ihre Token sogar gegen echte Barren einlösen.
Tether Gold stammt von TG Commodities, einem Unternehmen der Tether-Gruppe mit Sitz auf den Kaimaninseln. Hier ist jeder Token einer konkreten, zugeordneten Feinunze in einem Schweizer Tresor zugewiesen; Halter können über eine Abfrage die Seriennummer ihres Barren einsehen. Die Freigabe- und Sperrmöglichkeiten sind bei beiden Anbietern vorhanden; Tether hat beim Stablecoin USDT über die Jahre bereits Adressen mit Guthaben in Milliardenhöhe auf behördliche Anweisung gesperrt. Die technische und rechtliche Fähigkeit, Guthaben zu blockieren, ist also keine Besonderheit von Paxos, sondern Standard im gesamten Segment.
Für österreichische Anleger ist der entscheidende Punkt nicht, welcher Tresor schöner ist, sondern dass beide Modelle Vertrauen in ein einzelnes Unternehmen voraussetzen: in seine Bücher, seine Verwahrung, seine Rechtsordnung. Bei einem physischen Philharmoniker im eigenen Safe entfällt dieses Vertrauen, bei selbst verwahrtem Bitcoin ebenso.
| Merkmal | Physisches Anlagegold | Gold-Token (PAXG/XAUT) | Bitcoin |
|---|---|---|---|
| Was es deckt | das Metall selbst | 1 Feinunze beim Emittenten | keine Deckung, eigenes Asset |
| Gegenpartei | keine (nach dem Kauf) | Emittent (Paxos/Tether) | keine |
| Von außen einfrierbar | nein | ja, per Smart-Contract-Rolle | nein |
| Verwahrung | Safe oder Tresor | Krypto-Wallet | Krypto-Wallet |
| Handelszeiten | Händlerzeiten | rund um die Uhr | rund um die Uhr |
| Teilbarkeit | gering | sehr hoch | sehr hoch |
| Laufende Rendite | keine | keine (synthetisch in DeFi) | keine |
Was Satoshi entfernte, holt die Tokenisierung zurück
An dieser Stelle schließt sich der gedankliche Kreis, und er fällt überraschend aus. Die verbreitete Erzählung lautet, Tokenisierung mache Gold moderner und stelle Bitcoin damit infrage: Wozu die volatile Kryptowährung, wenn man die bewährte Unze genauso bequem on-chain halten kann? Tatsächlich bewirkt tokenisiertes Gold eher das Gegenteil. Es führt vor Augen, was an Bitcoin einzigartig ist.
Denn sobald Gold auf die Blockchain wandert, bekommt es alle oberflächlichen Krypto-Eigenschaften (Tempo, Teilbarkeit, Wallet-Verwahrung), verliert aber nicht die eine Schwäche, die es gegenüber Bitcoin schon immer hatte: die Abhängigkeit von einer vertrauenswürdigen Instanz. Beim physischen Gold waren das Tresor und Händler, beim Token ist es der Emittent. Bitcoin dagegen braucht keinen. Es ist das einzige der drei Instrumente, das gleichzeitig digital, knapp und ohne Gegenpartei ist.
Michael Saylor, Executive Chairman von Strategy und wohl lautester Bitcoin-Verfechter unter den Unternehmenslenkern, bringt die These seit Jahren auf den Punkt: „Bitcoin is Digital Property. It is superior to other investments such as Gold, Equity, or Real Estate because it is digital, available, global, ethical, and useful to millions of companies and billions of people“, schrieb er auf X. Man muss Saylors Schlussfolgerung nicht teilen, um den Kern zu erkennen: Tokenisiertes Gold ist digitales Eigentum mit Eigentümervorbehalt; Bitcoin ist digitales Eigentum ohne.
Die MiCA-Lücke: ein Milliardenmarkt ohne Regelbuch
Wer glaubt, dieser Mittelsmann sei dafür wenigstens sauber reguliert, stößt auf eine kuriose Lücke im europäischen Recht. Unter der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) gelten goldgedeckte Token als vermögenswertreferenzierte Token, englisch asset-referenced tokens oder kurz ART, weil sie sich auf einen Vermögenswert beziehen, der keine staatliche Währung ist. Die Regeln dafür gelten seit dem 30. Juni 2024.
Dass trotzdem keine Zulassung zustande kommt, liegt an der Konstruktion der Regeln. MiCA schneidet die ART-Kategorie stark auf Stablecoins zu, mit strengen Vorgaben zu Eigenmitteln, Reservehaltung, Verwahrung und Governance. Für einen Emittenten, der schlicht Gold in einem Tresor abbildet, passen viele dieser Pflichten schlecht, und der Aufwand einer vollen ART-Zulassung steht in keinem Verhältnis zum überschaubaren europäischen Marktanteil. Das Ergebnis ist eine Regel, die zwar existiert, aber niemanden anzieht.
Das Problem: In den mehr als zwei Jahren seither wurde kein einziger ART zugelassen. Eine Analyse von crypto.news fasst es pointiert zusammen, der ehrgeizigste Teil des ehrgeizigsten Krypto-Gesetzes der Welt sei bisher ein leerer Raum. XAUT und PAXG, zusammen unter den fünfzig größten Krypto-Assets, operieren damit außerhalb des formalen EU-Rahmens; die Emittenten behelfen sich mit anderen Lizenzen und mit Offshore-Strukturen. Für europäische Halter entsteht so ein Flickenteppich statt eines einheitlichen Schutzes.
Brüssel hat das Problem erkannt. Am 8. Juli eröffnete die Europäische Kommission eine Konsultation zur Erweiterung von MiCA auf tokenisierte Realwerte, DeFi und Staking. Drei Wege stehen im Raum: die ART-Kategorie für Rohstoff-Token proportional nachzuschärfen, sie ganz abzuschaffen oder beim Status quo zu bleiben. Welcher Weg es wird, entscheidet mit darüber, ob tokenisiertes Gold in Europa je ein regulär beaufsichtigtes Produkt wird oder dauerhaft in der Grauzone bleibt.
In Österreich ist seit dem MiCA-Vollzugsgesetz, das der Nationalrat am 3. Juli 2024 beschloss und das am 20. Juli 2024 in Kraft trat, die Finanzmarktaufsicht (FMA) die zuständige Behörde für Kryptowerte-Dienstleister und Emittenten. Die verkürzte MiCA-Übergangsfrist für österreichische Anbieter endet am 1. Juli 2026; Spot-Krypto fällt unter MiCA, Krypto-Derivate dagegen unter MiFID II. Die FMA warnt regelmäßig davor, Produkte nicht zugelassener Anbieter zu nutzen. Bei einem ART ohne europäische Zulassung heißt das konkret: Im Streitfall greift nicht der MiCA-Schutz, sondern die Rechtsordnung des Emittenten, in New York oder auf den Kaimaninseln.
Fink gegen Satoshi: zwei Visionen von digitalem Eigentum
Hinter dem technischen Detail steht ein größerer Richtungsstreit über die Zukunft des Geldes, und er verläuft nicht zwischen Gold und Bitcoin, sondern zwischen zwei Vorstellungen davon, wem digitales Eigentum gehören soll.
Auf der einen Seite steht die Wall Street, verkörpert von BlackRock-Chef Larry Fink. In seinem Aktionärsbrief 2026 rückte Fink die Tokenisierung ins Zentrum, verglich sie mit den frühen Tagen des Internets und beschrieb sie als Modernisierung der Rohre des Finanzsystems: Würden Aktien, Anleihen und Fonds on-chain abgebildet, werde Investieren schneller, günstiger und breiter zugänglich, berichtet CoinDesk. BlackRock selbst verwaltet nach eigenen Angaben rund 150 Milliarden Dollar in digitalen Assets, darunter mit BUIDL den größten tokenisierten Fonds. In dieser Vision ist tokenisiertes Gold nur ein Baustein von vielen: Alles wird abgebildet, verwahrt und gehandelt über regulierte digitale Wallets, kontrolliert von bekannten Instituten.
Auf der anderen Seite steht die ursprüngliche Bitcoin-Idee: digitales Eigentum, das keiner Institution gehört und von keiner kontrolliert wird. Pikanterweise ist es derselbe Fink, der Bitcoin 2025 auf dem DealBook-Gipfel als „asset of fear“ bezeichnete und ergänzte, der langfristige Grund, es zu halten, sei die Geldentwertung („because of debasement“), wie DL News festhielt. Genau dieser Debasement-Gedanke, die Angst vor der Entwertung staatlichen Geldes, treibt derzeit sowohl Gold als auch Bitcoin, und er ist der Grund, warum der Kryptomarkt jede Teuerungszahl in Österreich und der Eurozone so genau verfolgt. Die beiden Lager teilen also die Diagnose, nicht aber die Therapie: Das eine will das alte System tokenisieren, das andere es ersetzen.
Volatilität, Rendite und die Kosten des Besitzes
Zwischen den großen Prinzipien steht die nüchterne Frage, was die drei Varianten im Depot tatsächlich leisten. Gemeinsam ist ihnen eines: Keine wirft von sich aus eine Rendite ab. Gold zahlt keinen Zins, Bitcoin auch nicht, und ein Gold-Token erbt diese Eigenschaft. In einer Welt höherer Zinsen ist das ein echter Nachteil, denn die entgangenen Zinsen sind der Preis des Haltens. Wie stark dieser Opportunitätskosteneffekt wirkt, hängt am kurzen wie am langen Ende der Zinskurve, deren Form zuletzt für eigene Verwerfungen gesorgt hat.
Im Risiko trennen sich die Wege deutlich. Gold schwankt historisch mit rund 15 bis 20 Prozent Jahresvolatilität, Bitcoin mit dem Drei- bis Vierfachen davon. Ein Gold-Token folgt dem Goldpreis, nicht dem Bitcoin-Kurs; seine Schwankung ist die des Metalls, nicht die der Kryptowährung. Wer also die relative Ruhe von Gold sucht, aber die Schienen der Blockchain nutzen will, bekommt genau das, inklusive des beschriebenen Gegenparteirisikos obendrauf.
Historisch hat sich dieser Unterschied in jeder Krise gezeigt. Wenn die Märkte kippen, verhält sich Gold meist wie eine Versicherung und hält oder steigt, während Bitcoin in den schärfsten Phasen bisher eher wie ein Technologiewert mit hohem Beta reagierte und mitfiel. Ein Gold-Token erbt das Krisenverhalten des Metalls, nicht das von Bitcoin, solange der Emittent handlungsfähig und zahlungsfähig bleibt. Diese letzte Bedingung ist allerdings genau jene, die in einer echten Systemkrise am wenigsten gesichert ist.
Bei den Kosten kehrt sich das Bild teilweise um. Physisches Gold kostet Lagerung und Versicherung, dazu eine Händlerspanne beim Kauf und Verkauf. Ein Token spart das Schließfach, verlangt dafür aber oft eine kleine laufende Gebühr des Emittenten und setzt den Halter dem Sperr- und Emittentenrisiko aus. Bitcoin in Selbstverwahrung kostet fast nichts außer Sorgfalt bei den Schlüsseln. Jede Variante verschiebt die Kosten nur an eine andere Stelle; gratis ist keine, und die billigste ist selten auch die sicherste.
Der österreichische Steuer-Zwiespalt
Nirgends zeigt sich die Zwitterstellung tokenisierten Goldes deutlicher als im Steuerrecht, und für österreichische Anleger ist das mehr als eine Fußnote. Das heimische Recht kennt klare Regeln für Bitcoin und klare Regeln für physisches Gold, aber der Gold-Token fällt in die Ritze dazwischen.
Für Kryptowährungen gilt seit der ökosozialen Steuerreform ein Sondersteuersatz von 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) auf realisierte Gewinne, geregelt in Paragraf 27a EStG. Eine Behaltefrist gibt es nicht: Vom ersten Euro Gewinn an fällt die KESt an. Inländische Plattformen wie Bitpanda behalten die Steuer seit 1. Jänner 2024 automatisch ein, und seit 1. Jänner 2026 sorgt die EU-Richtlinie DAC8 für automatischen Datenaustausch. Immerhin: Der reine Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist nach Paragraf 27b EStG steuerneutral, erst der Verkauf gegen Euro oder der Konsum löst die Steuer aus.
Physisches Anlagegold wird gänzlich anders behandelt. Es ist von der Umsatzsteuer befreit, und ein privater Verkauf ist nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei; der Philharmoniker der Münze Österreich mit seinen 999,9 Tausendteilen Feingold ist der Klassiker dafür. Zwei Welten also: hier 27,5 Prozent ohne Frist, dort nach einem Jahr gar nichts.
Und der Gold-Token? Nach Einschätzung österreichischer Steuerratgeber wie Blockpit ist PAXG gerade keine gewöhnliche Kryptowährung, sondern ein goldgedeckter Vermögenstoken, weshalb der Tausch von Krypto in PAXG (oder zurück) nicht unter die steuerneutrale Krypto-zu-Krypto-Regel des Paragrafen 27b fällt, sondern als steuerpflichtige Veräußerung gilt, auch ohne Euro-Bezug. Umgekehrt könnte, wer PAXG länger als ein Jahr hält und es physisch lieferbar ist, unter Umständen von der Steuerfreiheit wie bei physischem Gold profitieren. Könnte: Die Behandlung ist nicht abschließend geklärt und hängt an der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung. Wer hier Rechtssicherheit braucht, kommt um eine Steuerberatung oder eine Anfrage beim BMF nicht herum.
Die Ironie dabei: Ausgerechnet der Token, der das Gegenparteirisiko einführt, könnte steuerlich günstiger behandelt werden als Bitcoin, der ganz ohne Mittelsmann auskommt. Das österreichische Recht belohnt die Nähe zum physischen Gold, nicht die technische Reinheit.
| Steuerfrage (vereinfacht) | Bitcoin | Physisches Anlagegold | Gold-Token (PAXG/XAUT) |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer | keine | befreit | offen bzw. uneinheitlich |
| Frist bis Steuerfreiheit | keine | 1 Jahr | strittig, evtl. 1 Jahr |
| Satz auf Gewinne | 27,5 Prozent KESt | nach 1 Jahr 0 Prozent | ungeklärt |
| Tausch in anderes Krypto | steuerneutral (Paragraf 27b) | nicht anwendbar | steuerpflichtige Veräußerung |
| Meldung | KESt-Abzug bzw. DAC8 | gering | je nach Einordnung |
Notenbanken kaufen Barren, keine Token
Während Privatanleger über Token diskutieren, stimmt die vielleicht wichtigste Käufergruppe mit den Füßen ab, und sie wählt eindeutig. Die Notenbanken der Welt kauften im zweiten Quartal 2026 netto 289 Tonnen Gold, ein Plus von 62 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert für ein zweites Quartal; das war das Fünffache des schwachen Jahresauftakts, wie der World Gold Council berichtet. Angeführt wurde die Liste von Polen und China, dazu kauften Usbekistan, Kasachstan, Jordanien und Tschechien. Im Schnitt lag der LBMA-Goldpreis im Quartal bei rund 4.506 Dollar, und selbst zu diesen Preisen griffen die Währungshüter zu.
Entscheidend ist, was sie kauften und was nicht. Sie kauften physische Barren für die eigenen Tresore, keine Token und keinen Bitcoin. In einer Umfrage des World Gold Council erwarteten 89 Prozent der Notenbanken, dass die globalen Goldreserven weiter steigen, und ein Rekordwert von 45 Prozent wollte die eigenen Bestände aufstocken. Fast keine Zentralbank hält nennenswert Bitcoin, und keine ersetzt ihr Tresorgold durch ein ERC-20-Token eines privaten Emittenten.
Der Grund ist derselbe, der diesen Text durchzieht: Wer Gold als ultimative Rückfallebene hält, will gerade keine Gegenpartei. Ein Token, den ein Unternehmen auf behördliche Anweisung einfrieren kann, taugt nicht als souveräne Reserve. Das Verhalten der Notenbanken ist damit das stärkste Argument dafür, dass Tokenisierung die Rolle von Gold erweitert, aber nicht dessen härteste Form ersetzt. Sie kaufen die Fracht, nicht den Fahrschein.
Was das für Anlegerinnen und Anleger in Österreich heißt
Was folgt daraus für das eigene Depot? Zunächst eine Entwarnung: Tokenisiertes Gold ist kein Betrug und kein Nischenexperiment mehr, sondern ein milliardenschweres, real gedecktes Produkt mit nachvollziehbaren Attestierungen. Für jemanden, der Goldpreis-Exposure wünscht und ohnehin in der Krypto-Welt unterwegs ist, kann ein Token praktischer sein als ein Schließfach oder ein Gold-ETC.
Zugleich sollte man wissen, worauf man sich einlässt. Ein Gold-Token ist eine Forderung gegen ein Unternehmen, kein Stück Metall in der eigenen Hand. Er lässt sich einfrieren, er steht und fällt mit der Bonität und der Rechtsordnung des Emittenten, und in Europa fehlt ihm derzeit die MiCA-Zulassung, die andere regulierte Produkte vorweisen. Wer Gold gerade als Versicherung gegen Systemrisiken hält, kauft mit dem Token ein Stück dieses Systemrisikos wieder mit ein.
In der Praxis laufen die drei Instrumente auf eine Arbeitsteilung hinaus, eine Art Hantelstrategie. Physisches Gold (oder ein regulierter Gold-ETC) bildet den krisenfesten Kern, bei dem Gegenparteifreiheit zählt. Bitcoin steht für die gegenparteifreie, digitale Knappheit mit dem höchsten Risiko und der höchsten Chance. Der Gold-Token taugt für den speziellen Fall, dass man Goldpreis-Exposure beweglich on-chain braucht, etwa als Sicherheit oder zum schnellen Umschichten, und das Emittentenrisiko dafür bewusst in Kauf nimmt.
Und schließlich der nüchterne Rat der Aufsicht: Die FMA empfiehlt, vor jedem Investment die Zulassung des Anbieters zu prüfen und sich nicht von der Bequemlichkeit eines Tokens blenden zu lassen. Bei tokenisiertem Gold heißt das, zwei Fragen zu stellen, die bei physischem Gold und bei selbst verwahrtem Bitcoin schlicht entfallen: Wem gehört der Tresor, und wer kann meinen Token sperren? Die Antwort darauf entscheidet, ob man wirklich Gold besitzt oder nur ein Versprechen darauf.
Frequently Asked Questions
Was ist tokenisiertes Gold wie PAXG und XAUT?
Tokenisiertes Gold ist ein digitaler Token auf einer Blockchain, der eine physische Feinunze Gold im Tresor eines Emittenten repräsentiert. PAX Gold (PAXG) von Paxos und Tether Gold (XAUT) von Tether sind die beiden größten Vertreter und machen zusammen rund neun Zehntel des etwa 5,9 Milliarden Dollar großen Segments aus. Ein Token folgt dem Goldpreis und lässt sich rund um die Uhr in einer Krypto-Wallet halten und übertragen.
Ist tokenisiertes Gold sicherer als Bitcoin?
Es schwankt weniger, weil es dem ruhigeren Goldpreis folgt, bringt aber ein Risiko mit, das Bitcoin nicht hat: das Gegenparteirisiko. Hinter jedem Gold-Token steht ein Unternehmen, das die Deckung verwahrt und den Smart Contract kontrolliert; Paxos hat 2022 nachweislich über 11.000 PAXG-Token auf behördliche Anweisung eingefroren. Selbst verwahrten Bitcoin kann niemand einfrieren. Sicherer ist also eine Frage der Perspektive.
Wie wird PAXG in Österreich besteuert?
Die Behandlung ist nicht abschließend geklärt. Nach Einschätzung österreichischer Steuerratgeber gilt PAXG nicht als gewöhnliche Kryptowährung, weshalb der Tausch von Krypto in PAXG als steuerpflichtige Veräußerung zählt und nicht unter die steuerneutrale Krypto-zu-Krypto-Regel des Paragrafen 27b EStG fällt. Wird PAXG länger als ein Jahr gehalten und ist es physisch lieferbar, könnte eine Steuerfreiheit wie bei physischem Gold greifen. Für Rechtssicherheit sollte man eine Steuerberatung oder das BMF hinzuziehen.
Warum hat tokenisiertes Gold in der EU keine MiCA-Zulassung?
Unter MiCA gelten goldgedeckte Token als vermögenswertreferenzierte Token (ART). Seit die Regeln am 30. Juni 2024 in Kraft traten, wurde kein einziger ART zugelassen, sodass XAUT und PAXG außerhalb des formalen EU-Rahmens operieren und sich mit anderen Lizenzen und Offshore-Strukturen behelfen. Die Europäische Kommission hat eine Konsultation gestartet, um die Kategorie entweder nachzuschärfen oder abzuschaffen.
Kaufen Zentralbanken tokenisiertes Gold?
Nein. Die Notenbanken kauften im zweiten Quartal 2026 netto 289 Tonnen physisches Gold für die eigenen Tresore, angeführt von Polen und China. Sie halten weder nennenswert Bitcoin noch ersetzen sie Barren durch Token eines privaten Emittenten, gerade weil eine souveräne Reserve ohne Gegenpartei auskommen soll.
Von Liam Brennan, Senior-Redakteur bei HOGE Wire; dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Anlage- oder Steuerberatung.