MiCA 2.0: Die EU-Überprüfung 2026 und die Lücken im Regelwerk
Kaum zwei Jahre nach dem Start überprüft die EU-Kommission ihr Kryptoregelwerk MiCA. 86 Fragen, offene Lücken bei DeFi, Staking und Lending, und ein deutscher Streit um die Aufsicht.
Kaum zwei Jahre nach dem Start steht Europas Kryptoregelwerk MiCA schon wieder auf dem Prüfstand. Während Bitcoin am 24. August 2026 bei rund 66.200 Euro notiert und im Europäischen Wirtschaftsraum inzwischen mehr als 330 Krypto-Dienstleister eine offizielle Zulassung tragen, hat die Europäische Kommission ihr eigenes Regelwerk zur Revision gestellt. 86 Fragen, vier Themenblöcke, eine Frist, die gerade vom 31. August auf den 30. September 2026 verlängert wurde. In der Branche kursiert dafür längst ein Kürzel: MiCA 2.0.
Für deutsche Leserinnen und Leser laufen dabei zwei Handlungsstränge zusammen. Der erste betrifft die Lücken. DeFi, Staking, Lending, NFTs und Perpetual-Futures fallen bisher entweder ganz aus dem Regelwerk oder in dessen Grauzonen, und genau dort setzt die Überprüfung an. Der zweite Strang ist ein Machtkampf um die Aufsicht, in dem Deutschland eine ungewöhnlich defensive Rolle spielt: Ob künftig die BaFin oder die in Paris ansässige ESMA für einen Krypto-Anbieter zuständig ist, entscheidet sich in Brüssel, und Berlin tritt auf die Bremse.
Warum die EU MiCA schon jetzt überprüft
Die Verordnung selbst hat die Überprüfung angeordnet. Die Artikel 140 und 142 verpflichten die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung von MiCA vorzulegen. Genau darauf zielt die gezielte Konsultation, die am 20. Mai 2026 gestartet ist und deren Frist auf den 30. September 2026 gesetzt wurde. Die Kommission fragt, ob das Regelwerk noch „fit for purpose“ ist, also ob es angesichts der ersten Praxiserfahrungen und der Marktentwicklung seinen Zweck erfüllt.
Der Zeitpunkt wirkt früh, hat aber Methode. MiCA ist in einem Gesetzgebungsverfahren entstanden, das lange vor dem Aufstieg von Restaking, Perpetual-DEXes und tokenisierten Geldmarktfonds abgeschlossen wurde. Zugleich verfolgt Brüssel eine Vereinfachungs- und Wettbewerbsagenda: Wo Regeln Innovation bremsen, ohne Anlegerschutz zu liefern, sollen sie nach dem Willen der Kommission „vereinfacht, reduziert oder gestrichen“ werden. Fachkanzleien lesen die Konsultation daher als Zwischenprüfung mit doppeltem Auftrag: Schutzlücken schließen und gleichzeitig Bürokratie abbauen. Der Ergebnisbericht ist für den 30. Juni 2027 vorgesehen und kann von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden, dem eigentlichen MiCA 2.0.
MiCA in Kürze: was heute schon gilt
MiCA reguliert zwei Dinge: die Emittenten von Krypto-Werten und die Dienstleister, die damit handeln, verwahren oder vermitteln. Das Protokoll selbst, der Code einer Blockchain, fällt nicht darunter. Wer in Deutschland Krypto-Dienstleistungen anbietet, braucht seit dem 30. Dezember 2024 eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP), die die BaFin auf Grundlage des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes erteilt. Die Behörde selbst fasst die Pflichten in ihrem Merkblatt zu Kryptowerte-Dienstleistungen zusammen.
Deutschland ist dabei einen eigenen Weg gegangen. Statt der EU-weiten Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 hat der Gesetzgeber die Grandfathering-Phase auf zwölf Monate verkürzt; sie endete bereits am 31. Dezember 2025. Wer diesen Sonderweg, den bank-lastigen CASP-Bestand und die Rolle der BaFin im Detail nachlesen will, findet das in unserer Analyse MiCA in Deutschland 2026: BaFin, CASP-Lizenzen und der Sonderweg. Für die Überprüfung zählt vor allem, dass das Fundament steht. Die folgende Zeitleiste ordnet die Bausteine ein.
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 29. Juni 2023 | MiCA tritt in Kraft (Verordnung (EU) 2023/1114) |
| 30. Juni 2024 | Regeln für Stablecoins (ART und EMT, Titel III und IV) gelten |
| 30. Dezember 2024 | Regeln für Dienstleister (CASPs) und Marktmissbrauch gelten |
| 17. Januar 2025 | DORA (Betriebsstabilität) bindet auch CASPs |
| 31. Dezember 2025 | Deutschlands verkürzte Übergangsfrist endet (Sonderweg) |
| 1. Juli 2026 | EU-weite Übergangsfrist (Art. 143) endet |
| 20. Mai 2026 | Kommission startet die MiCA-Überprüfung |
| 30. September 2026 | Konsultationsfrist (verlängert vom 31. August) |
| 30. Juni 2027 | Kommissionsbericht, ggf. mit Gesetzesvorschlag (MiCA 2.0) |
Der Stand der Umsetzung: über 330 CASPs, kein einziger ART
Zwei Zahlen beschreiben, wo die Umsetzung Ende August 2026 steht. Erstens: Das ESMA-Register listet EWR-weit mehr als 330 zugelassene CASPs, davon rund zwei Drittel krypto-native Anbieter und ein Drittel klassische Finanzinstitute. Deutschland gehört mit seinem bank-lastigen Register zu den größten Zulassungsländern der Union. Zweitens, und das ist die überraschendere Zahl: Bislang wurde in der gesamten EU nicht ein einziger Asset-Referenced Token (ART) zugelassen. Der komplette Titel III, gedacht für korb- oder rohstoffgedeckte Stablecoins, hat in der Praxis null Emittenten hervorgebracht.
Diese Leere ist kein Zufall, sondern ein Signal. Sie deutet darauf hin, dass die Anforderungen an ART so hoch sind, dass sie als Marktzugang faktisch nicht genutzt werden. Auf der Gegenseite steht ein Aderlass bei den alten Anbietern: Der Compliance-Spezialist Notabene rechnet damit, dass rund drei Viertel der vor MiCA registrierten Dienstleister ihre Erlaubnis verlieren, weil sie den Sprung zur Vollzulassung nicht schaffen. Ein leeres ART-Register und eine schrumpfende Anbieterbasis sind genau die Art von Befunden, die eine Überprüfung auslösen sollen.
Hinter der Zahl steht das Prinzip des Passports. Wer in einem EWR-Staat als CASP zugelassen ist, darf seine Dienste grenzüberschreitend in der gesamten Union anbieten, ohne in jedem Land eine neue Erlaubnis einzuholen. Das erklärt, warum sich die Zulassungen in wenigen Jurisdiktionen ballen: Ein Anbieter sucht sich einen Heimatstaat und bedient von dort den Rest des Binnenmarktes. Genau diese Bündelung macht die Frage, wie streng der Heimatstaat prüft, so brisant, und sie ist der Kern der Aufsichtsdebatte weiter unten.
Die 86 Fragen: vier Blöcke, eine Richtung
Der Konsultationstext gliedert 86 Fragen in vier Blöcke. Der erste betrifft Anwendungsbereich und Definitionen, also die grundsätzliche Frage, was überhaupt ein Krypto-Wert im Sinne der Verordnung ist. Der zweite widmet sich den Stablecoins, den e-money tokens (EMT) und den asset-referenced tokens (ART). Der dritte nimmt die Dienstleister in den Blick, ihre Zulassung, ihre Pflichten und ihre Aufsicht. Der vierte, für die Zukunft interessanteste Block fragt nach dem, was heute außerhalb von MiCA liegt: DeFi, Staking, Lending, NFTs und bestimmte Derivate.
Die Richtung ist erkennbar. Es geht nicht um eine grundlegende Neuerfindung, sondern um Feinjustierung an den Rändern. Die Kommission will wissen, wo das Regelwerk zu eng ist und Kapital ins Ausland treibt, und wo es zu weit ist und Risiken durchlässt. Diese doppelte Stoßrichtung, mehr Wettbewerbsfähigkeit und zugleich weniger Schutzlücken, zieht sich durch alle vier Blöcke. Für die deutschen CASPs bedeutet das: Die Grundarchitektur bleibt, aber an mehreren Stellen wird nachgeschärft, und einige heute unregulierte Geschäftsmodelle könnten erstmals in den Anwendungsbereich rutschen.
DeFi: Wo hört Dezentralität auf?
Der schwierigste Teil der Überprüfung ist DeFi. MiCA nimmt vollständig dezentrale Protokolle bewusst aus, weil es keinen Anbieter gibt, den man zulassen oder haftbar machen könnte. Nur: Was heißt vollständig dezentral? Die Konsultation prüft nun konkrete Kriterien. Gibt es einen identifizierbaren Vermittler? Wird das Protokoll über Admin-Keys gesteuert? Konzentriert sich die Governance auf wenige Token-Halter? Läuft die Wertschöpfung über ein zentrales Frontend oder eine Gebührenkasse? Je mehr dieser Merkmale zutreffen, desto eher wäre ein Protokoll eben doch kein herrenloser Code, sondern ein regulierbarer Dienst.
Zwei Ideen gehen darüber hinaus. Erstens die Möglichkeit von Zertifizierungsschemata für Smart Contracts, womöglich beschränkt auf besonders große Protokolle, gemessen am Total Value Locked. Zweitens die Pflicht für zugelassene CASPs, Sorgfaltsprüfungen über die Protokolle durchzuführen, an die sie ihre Kundschaft anbinden, und Nutzern womöglich nur noch geprüfte Anwendungen zugänglich zu machen. Das verschiebt die Aufsicht vom Protokoll auf den Zugangspunkt. Die Frage wird dringlicher, je autonomer On-Chain-Akteure werden; wenn sogar KI-Agenten mit eigener Wallet handeln, ein Feld mit ganz eigenen Sicherheitsfragen rund um Agenten mit Zahlungszugriff, wird umso wichtiger, wer im Stack als regulierter Vermittler gilt.
Ein Beispiel macht das Dilemma greifbar. Ein Lending-Protokoll mag als Smart Contract laufen, den niemand mehr anhalten kann. Doch wenn ein Unternehmen das Frontend betreibt, die Governance-Token hält und Gebühren einsammelt, dann gibt es sehr wohl einen greifbaren Akteur. Die Überprüfung fragt, ab welchem Grad solcher Kontrolle die Ausnahme für DeFi endet und die Pflichten eines regulierten Dienstleisters beginnen. Die Antwort entscheidet darüber, ob ganze Kategorien von Anwendungen künftig eine Zulassung brauchen oder weiterhin außerhalb des Regelwerks operieren.
Genau hier verläuft die Grenze zur Geldwäscheaufsicht. Wenn ein Protokoll ohne verantwortlichen Betreiber Transaktionen abwickelt, greifen weder die Travel Rule noch die üblichen Meldepflichten sauber. Wie groß diese Durchsetzungslücke schon heute ist, zeigt unsere Analyse zu FATF, Travel Rule und dem toten Winkel bei DeFi. Die MiCA-Überprüfung und die internationale AML-Debatte greifen an diesem Punkt ineinander.
Staking, Lending und die unregulierten Zonen
Neben DeFi stehen drei weitere Geschäftsfelder im Fokus, die MiCA bisher nur am Rande erfasst. Beim Staking unterscheidet die Praxis zwischen verwahrtem und nicht verwahrtem Staking. Bietet ein zugelassener Verwahrer Staking als Zusatzleistung an, fällt das unter seine bestehende Erlaubnis. Nicht verwahrtes Staking, bei dem Nutzer die Kontrolle über ihre Schlüssel behalten, ist dagegen praktisch unreguliert. Die Konsultation fragt, ob Staking eine eigene Regulierungsschicht braucht, und wenn ja, welche Informations- und Risikopflichten dazugehören.
Ähnlich sieht es bei Lending und Borrowing aus. Das Verleihen und Ausleihen von Krypto-Werten ist unter MiCA kein eigenständig regulierter Dienst, obwohl gerade dort in den vergangenen Jahren die spektakulärsten Zusammenbrüche passiert sind. Die Kommission prüft, ob solche Kredit- und Renditeprodukte in den Anwendungsbereich sollen und mit welchen Elementen, etwa Besicherung, Transparenz oder Eignungsprüfung. Auch NFTs stehen zur Debatte: nicht die einzelnen Sammlerstücke, wohl aber die Dienstleister, die große Marktplätze und fraktionierte Serien betreiben. Notabene weist darauf hin, dass diese Zonen die eigentlichen Baustellen von MiCA 2.0 sind, weil sie den größten Abstand zwischen Marktrealität und Regeltext aufweisen.
Prediction Markets und Perpetuals: MiCA oder MiFID II?
Eine besonders knifflige Grenzfrage betrifft Derivate und Prognosemärkte. Krypto-Perpetuals, jene Futures ohne Verfallsdatum, die auf spezialisierten Handelsplätzen enorme Volumina bewegen, sind keine Spot-Krypto-Werte. Damit fallen sie nicht unter MiCA, sondern unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Aufsicht der jeweiligen nationalen Marktbehörde. Die ESMA hat 2026 klargestellt, dass Krypto-Perpetuals im Kern als Contracts for Difference (CFDs) einzuordnen sind, was für Kleinanleger einen maximalen Hebel von 2:1 bedeutet. Die entsprechende Einordnung findet sich in den Materialien zur Markets in Crypto-Assets Regulation.
Die Überprüfung stellt diese saubere Trennung nun in Frage. Sie fragt, ob DLT-basierte Prognosemärkte und Perpetuals besser unter MiFID II oder unter MiCA aufgehoben wären. Das klingt technisch, hat aber handfeste Folgen. Unter MiFID II gelten strengere Wohlverhaltens- und Hebelregeln, unter MiCA eher produktbezogene Offenlegungspflichten. Für Plattformen, die beides anbieten, entscheidet die Zuordnung über Lizenzpflichten, Kapitalanforderungen und die Frage, welche Behörde am Ende zuständig ist. Für deutsche Nutzer bleibt vorerst die klare Ansage: Wer Perpetuals handelt, bewegt sich im MiFID-II-Regime mit dem niedrigen Retail-Hebel.
Das Stablecoin-Kapitel wird neu aufgemacht
Kein Teil von MiCA hat den Markt so unmittelbar verändert wie die Stablecoin-Regeln, und kein Teil wird in der Überprüfung so kontrovers diskutiert. Ein EMT-Emittent muss eine Bank oder ein E-Geld-Institut sein, die Reserven zu 100 Prozent halten, jederzeit zum Nennwert auszahlen und den Haltern keine Zinsen zahlen. Circle wurde als erster global tätiger Emittent MiCA-konform und brachte USDC und EURC in Stellung. Tether hingegen strebt keine Zulassung an, weshalb USDT für Privatkunden im EWR von den regulierten Handelsplätzen verschwunden ist.
Deutschland hat einen eigenen Beitrag geleistet. Das Gemeinschaftsunternehmen AllUnity, getragen von DWS, Flow Traders und Galaxy, erhielt am 1. Juli 2025 eine E-Geld-Lizenz der BaFin und brachte mit EURAU den ersten BaFin-regulierten, MiCAR-konformen Euro-Stablecoin an den Start. Die Überprüfung öffnet nun mehrere heikle Stellen zugleich: das Zinsverbot, die Reservevorgaben mit ihren Mindestquoten von 30 und 60 Prozent an Bankeinlagen, die Frage, ob Emittenten Reserven direkt bei der Zentralbank halten dürfen, die Obergrenzen für nicht-euro-denominierte Token und die Anerkennung gleichwertiger Regime aus Drittstaaten.
Besonders folgenreich ist die Debatte um das Zinsverbot. Heute dürfen regulierte Stablecoins ihren Haltern keine Verzinsung zahlen, obwohl die hinterlegten Reserven Erträge abwerfen. Kritiker nennen das eine strukturelle Benachteiligung: Der Emittent verdient an den Zinsen, der Nutzer geht leer aus, und wer Rendite sucht, weicht auf unregulierte Angebote aus. Fällt das Verbot, könnten Euro-Stablecoins über Nacht zu einem verzinsten digitalen Zahlungsmittel werden, mit Folgen für Banken und Geldmarktfonds. Deshalb gehört dieser Punkt zu den am härtesten umkämpften der gesamten Konsultation.
Der Streit um die Obergrenze ist besonders scharf. Wird ein Fremdwährungs-Stablecoin als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen genutzt und überschreitet eine Million Transaktionen oder 200 Millionen Euro pro Tag, muss der Emittent die Ausgabe stoppen. Das soll die Zahlungsdominanz von Dollar-Token im Euroraum begrenzen. Kritik daran kommt von prominenter Stelle. Ondřej Kovařík, früherer Europaabgeordneter und Schattenberichterstatter bei den MiCA-Verhandlungen, hält die Regeln für zu restriktiv und warnt, sie überließen das Feld den Dollar-Token. Zur Verhältnismäßigkeit sagte er der Nachrichtenagentur CoinDesk: „We should not treat in the same way the global trade crypto exchanges coming from the US and listed on the US stock exchange market with the same rules that we treat a small startup company running a crypto business.“ Er wirbt zudem für die Anerkennung von Regimen aus dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz.
| Token | Typ | Emittent | MiCA-Status |
|---|---|---|---|
| USDC | EMT (US-Dollar) | Circle (E-Geld via Frankreich) | konform, im EWR handelbar |
| EURC | EMT (Euro) | Circle | konform |
| EURAU | EMT (Euro) | AllUnity (BaFin-E-Geld) | konform, erster BaFin-regulierter Euro-Stablecoin |
| EURCV | EMT (Euro) | SG-Forge (Société Générale) | konform |
| USDT | EMT (nicht zugelassen) | Tether | nicht konform, für EWR-Privatkunden delistet |
| ART allgemein | ART (Korb) | bisher keiner | bis heute kein einziger in der EU zugelassen |
Eine ausführliche Einordnung der Regeln und des transatlantischen Gefälles zum US-amerikanischen GENIUS Act bietet unsere Analyse zu den Stablecoin-Regeln 2026.
Der deutsche Sonderfall in der Aufsichtsdebatte
Parallel zur inhaltlichen Überprüfung läuft eine strukturelle. Am 4. Dezember 2025 hat die Kommission ihr Market Integration and Supervision Package vorgelegt, kurz MISP. Kernidee: Die Aufsicht über CASPs soll von den nationalen Behörden auf die ESMA übergehen, und zwar nicht nur für die ganz großen, sondern grundsätzlich für alle. Auslöser der Debatte war unter anderem eine ESMA-Prüfung der maltesischen Zulassungspraxis im Juli 2025, die den Verdacht nährte, einzelne Standorte könnten mit lockerer Aufsicht um Anbieter werben.
Die ESMA-Führung wirbt offen für die Zentralisierung. Ihre Vorsitzende Verena Ross argumentiert, statt eines Flickenteppichs unterschiedlicher Aufsichtsansätze könnten grenzüberschreitende Firmen „across the EU by one authority“ beaufsichtigt werden, und ergänzt in einem Interview: „A targeted and proportionate increase in EU-level supervision, focused on genuinely pan-European and systemic entities, can deliver clearer accountability, more consistent outcomes and more holistic oversight.“ Auch die Europäische Zentralbank unterstützt den Vorstoß und hat im April 2026 eine Zentralisierung der Aufsicht über große grenzüberschreitende Krypto-Firmen bei der ESMA befürwortet.
Deutschland sieht das anders. Berlin verteidigt Konvergenz statt Zentralisierung, warnt vor Doppelaufsicht, zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand und pocht auf die Zuständigkeit der BaFin. Der deutsche Widerstand hat einen handfesten Grund, den eine Analyse der Kanzlei FIN LAW herausarbeitet: Nach dem aktuellen Entwurf würde die ESMA zwar zuständig für Anbieter, die nach Artikel 62 eine eigenständige CASP-Zulassung tragen. Banken und Wertpapierfirmen aber, die Krypto-Dienste über den vereinfachten Meldeweg nach Artikel 60 anbieten, blieben zunächst bei BaFin und Bundesbank. Weil Deutschlands Register gerade wegen dieses Bankwegs so bank-lastig ist, würde ein großer Teil des heimischen Bestands vorerst national beaufsichtigt bleiben. Die Verhandlungen ziehen sich, eine Anwendung ist nicht vor 2028 zu erwarten.
Ob es überhaupt dazu kommt, ist offen. Die Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit selten Kompetenzen freiwillig nach Brüssel oder Paris abgegeben. Der Rat muss dem MISP-Paket zustimmen, das Parlament ebenso, und Länder wie Deutschland, Irland oder Luxemburg pochen auf ihre nationalen Behörden. Realistisch ist deshalb ein Kompromiss, der die ESMA für die ganz großen, grenzüberschreitenden Anbieter zuständig macht und die kleineren bei den nationalen Aufsehern belässt. Genau ein solches Modell zeichnet sich in den bisherigen Entwürfen bereits ab.
Was die Industrie fordert
Die Branche begrüßt die Überprüfung im Grundsatz, warnt aber davor, das Regelwerk wieder aufzureißen. Katie Harries, Direktorin und Leiterin der Europa-Politik bei Coinbase, formuliert die Linie vieler großer Anbieter. MiCA, sagt sie gegenüber The Block, „has set an early global standard for clear and harmonized rules“. Zugleich zieht sie eine klare Grenze: „We support targeted improvements to ensure Europe can combine its strong safeguards with global competitiveness, not a reopening of first principles.“
Dahinter steht die Sorge vor Rechtsunsicherheit. Ein zweijähriges Regelwerk erneut grundlegend umzubauen, würde Investitionen ausbremsen, die gerade erst auf Basis der bestehenden Regeln getätigt wurden. Der Wettbewerbsvergleich fällt dabei nach Westen: Während die EU nachjustiert, schreiben die USA mit dem GENIUS Act ihr eigenes Stablecoin-Regelwerk und das Vereinigte Königreich seine Systemik-Regeln. Die Botschaft der Industrie an Brüssel lautet daher: gezielt nachschärfen, wo es klemmt, aber die Grundpfeiler, den Passport, die einheitliche Definition und die Investorenschutzstandards, stehen lassen. Genau diese Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Schutz zieht sich als roter Faden durch die Konsultation.
MiCA im globalen Wettbewerb: GENIUS Act, UK und die Äquivalenzfrage
Die Überprüfung findet nicht im luftleeren Raum statt. Während Brüssel nachjustiert, haben die USA mit dem GENIUS Act 2025 ein eigenes Stablecoin-Regelwerk verabschiedet, das 2027 greifen soll, und das Vereinigte Königreich baut unter Bank of England und FCA ein Regime für systemische Stablecoins auf. Für Emittenten und Handelsplätze entsteht daraus ein Standortwettbewerb: Wo sind die Reserveregeln am tragfähigsten, wo die Lizenzwege am schnellsten, wo die Rechtssicherheit am größten?
MiCA hat als erstes umfassendes Regelwerk einen Startvorteil, den die Industrie nicht verspielt sehen will. Zugleich zeigt der transatlantische Vergleich, wo Europa strenger ist: beim Zinsverbot, bei den Reservequoten in Bankeinlagen und bei den Obergrenzen für Fremdwährungs-Token. Dieses Gefälle ist kein Nachteil an sich, aber es macht Europa für Dollar-Emittenten weniger attraktiv, und genau das treibt die Debatte an.
An diesem Punkt setzt die Äquivalenzfrage an. Die Konsultation prüft, ob Regime aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig anerkannt werden. Für Länder wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich wäre das ein Türöffner in den Binnenmarkt, ohne doppelte Lizenzierung; genau dafür wirbt der frühere Verhandlungsführer Kovařík. Kritiker warnen jedoch, dass eine zu großzügige Äquivalenz die hohen MiCA-Standards aushöhlen und Regulierungsarbitrage befördern könnte. Es ist dieselbe Spannung wie in der Aufsichtsdebatte: einheitlicher Schutz gegen Wettbewerbsfähigkeit.
DORA, Marktmissbrauch und Geldwäsche
MiCA steht nicht allein. Drei weitere Regelwerke greifen ineinander und bestimmen den Alltag der deutschen CASPs. Erstens DORA, die Verordnung über die digitale operationale Resilienz, die seit dem 17. Januar 2025 auch für Krypto-Dienstleister gilt und Anforderungen an IT-Sicherheit, Ausfallmanagement und die Kontrolle von Drittanbietern stellt. Zweitens die Marktmissbrauchsregeln unter Titel VI von MiCA, die Insiderhandel, unrechtmäßige Offenlegung und Marktmanipulation bei Krypto-Werten verbieten und den Behörden Überwachungspflichten auferlegen.
Drittens die Geldwäscheaufsicht, die mit der neuen EU-Behörde AMLA und dem einheitlichen Regelwerk gerade neu geordnet wird. Für Krypto heißt das: verschärfte Sorgfaltspflichten, die Travel Rule für Transfers und eine engere Verzahnung von BaFin, Financial Intelligence Unit und der künftigen AMLA in Frankfurt. Wie diese Schichten für deutsche Anbieter zusammenspielen, zeigt unsere Analyse zu KYC und AML bei Krypto: BaFin, AMLA und die Regeln. Die MiCA-Überprüfung wird an mehreren Stellen an diese Rahmenwerke andocken, gerade dort, wo DeFi die klassische Anknüpfung an einen Verpflichteten aushebelt.
Bei der Marktmissbrauchsaufsicht kommt zunehmend Technik ins Spiel. Aufseher werten Handelsdaten mit statistischen und lernenden Verfahren aus, um auffällige Muster wie Insiderhandel oder Manipulation zu erkennen, halten aber am Prinzip der menschlichen Letztentscheidung fest. Für CASPs bedeutet das konkrete Pflichten: Sie müssen verdächtige Aufträge und Geschäfte melden, eine Handelsüberwachung vorhalten und ihre Systeme dokumentieren. Die Überprüfung dürfte hier weniger die Regeln selbst als ihre praktische Durchsetzung in den Blick nehmen, gerade bei grenzüberschreitenden und dezentralen Handelsplätzen.
Was sich für Anlegerinnen und Anleger ändern könnte
Kurzfristig ändert sich für private Nutzer wenig. Die Konsultation ist ein Prozess, kein Gesetz, und die eigentlichen Änderungen liegen Jahre entfernt. Wer heute über einen BaFin-zugelassenen Anbieter handelt, verwahrt oder tauscht, arbeitet weiter im bestehenden Rahmen. Trotzdem lohnt es sich, drei Entwicklungslinien im Auge zu behalten, weil sie den Alltag spürbar berühren könnten.
Erstens die Stablecoins. Sollte das Zinsverbot fallen, könnten regulierte Euro-Token erstmals eine Verzinsung anbieten und damit für Sparerinnen und Sparer interessant werden. Zweitens der Zugang zu DeFi. Werden CASPs verpflichtet, nur noch geprüfte Protokolle anzubinden, könnte sich die Auswahl an erreichbaren Anwendungen verändern, im Zweifel zugunsten von mehr Schutz und weniger Vielfalt. Drittens die Derivate. Am niedrigen Retail-Hebel von 2:1 für Perpetuals dürfte sich so schnell nichts ändern; er ist eher Kandidat für Bestätigung als für Lockerung. Unterm Strich zielt die Überprüfung auf mehr Klarheit, nicht auf weniger Schutz, und das ist für Kleinanleger eine gute Nachricht.
Der Fahrplan bis MiCA 2.0
Wie geht es weiter? Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2026. Danach wertet die Kommission die Antworten gemeinsam mit ESMA und der Europäischen Bankenaufsicht aus. Bis zum 30. Juni 2027 folgt der Bericht nach den Artikeln 140 und 142, der bei Bedarf einen Gesetzesvorschlag enthält. Parallel läuft die Verhandlung über das MISP-Aufsichtspaket, dessen Anwendung frühestens Ende des Jahrzehnts greift. Die folgende Übersicht bündelt die Etappen.
| Schritt | Zeitpunkt | Bedeutung |
|---|---|---|
| Konsultation offen | 20. Mai bis 30. September 2026 | 86 Fragen, vier Blöcke |
| Auswertung der Antworten | Herbst 2026 bis 2027 | Kommission, ESMA und EBA |
| Kommissionsbericht (Art. 140/142) | bis 30. Juni 2027 | Bestandsaufnahme, ggf. Gesetzesvorschlag |
| MISP-Aufsichtspaket | Verhandlung seit Dezember 2025 | ESMA-Aufsicht über CASPs, Anwendung nicht vor 2028 |
| MiCA 2.0 in Kraft | frühestens 2028/2029 | abhängig von Rat und Parlament |
Die eigentliche Botschaft dieser Überprüfung ist unspektakulär und wichtig zugleich: MiCA funktioniert im Kern, sonst würde man es nicht nachjustieren, sondern ersetzen. Was jetzt verhandelt wird, sind die Ränder, die Lücken und die Machtfrage der Aufsicht. Für Deutschland heißt das, zwischen zwei Zielen zu balancieren, dem europäischen Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln und der eigenen Aufsichtshoheit, die Berlin nicht kampflos nach Paris abgeben will.
Frequently Asked Questions
Was ist die MiCA-Überprüfung 2026?
Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2026 eine gezielte Konsultation zur Überprüfung von MiCA gestartet. Sie umfasst 86 Fragen in vier Blöcken und läuft bis zum 30. September 2026. Auf Basis der Antworten legt die Kommission bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht vor, der von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden kann. Diesen möglichen nächsten Schritt nennt die Branche MiCA 2.0.
Fällt DeFi unter MiCA?
Bisher nicht direkt. Vollständig dezentrale Protokolle ohne identifizierbaren Vermittler sind vom Regelwerk ausgenommen. Die Überprüfung prüft nun Kriterien für echte Dezentralität, etwa Admin-Keys oder konzentrierte Governance, und ob zugelassene Dienstleister künftig nur noch geprüfte Protokolle anbinden dürfen.
Ist USDT in Deutschland noch handelbar?
Für Privatkundinnen und -kunden im Europäischen Wirtschaftsraum haben die regulierten Handelsplätze USDT von Tether von den Listen genommen, weil der Emittent keine MiCA-Zulassung anstrebt. Konforme Alternativen sind Euro- und Dollar-Stablecoins wie EURC, USDC oder der BaFin-regulierte EURAU.
Wer beaufsichtigt Krypto-Anbieter in Deutschland?
Zuständig ist die BaFin, gestützt auf das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Ein EU-Vorschlag würde die Aufsicht über neu zugelassene Dienstleister an die ESMA übertragen; Banken, die den vereinfachten Meldeweg nach Artikel 60 nutzen, blieben zunächst bei der BaFin. Deutschland wehrt sich gegen eine vollständige Zentralisierung.
Was ändert sich für Anlegerinnen und Anleger kurzfristig?
Kurzfristig wenig. MiCA 2.0 wird frühestens 2028 oder 2029 gelten. Bis dahin lohnt der Blick auf drei Punkte: mögliche Zinsen auf regulierte Stablecoins, strengere Regeln für den Zugang zu DeFi und der maximale Hebel von 2:1 für Krypto-Perpetuals im Privatkundengeschäft.
Von Anneke de Vries, Regulierungsredaktion HOGE Wire.