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● Regulation & Policy

Krypto-ETFs nach dem CLARITY-Aus: Zulassung ohne Gesetz

Der Senat stoppt das CLARITY-Gesetz, die Fed zieht an: Die Krypto-ETF-Maschine läuft weiter, doch ihr Fundament ist eine Auslegung, kein Gesetz. Was das für deutsche Anleger heißt.

Eine Woche, in der nicht die SEC über Krypto-ETFs entschied

Zwei Ereignisse in 24 Stunden sagen mehr über die Zukunft der Krypto-ETFs aus als jede einzelne Zulassung des vergangenen Jahres. Am Abend des 15. September 2026 scheiterte im US-Senat die entscheidende Verfahrensabstimmung zum CLARITY Act, jenem Gesetz, das die amerikanische Marktstruktur für digitale Vermögenswerte auf eine gesetzliche Grundlage stellen sollte. Am 16. September, dem Tag, an dem dieser Text erscheint, entscheidet die US-Notenbank Federal Reserve über die Zinsen, und die Terminmärkte preisen mit über 90 Prozent Wahrscheinlichkeit den ersten Zinsschritt nach oben seit 2023 ein.

Beide Ereignisse betreffen keine einzelne Fondsgesellschaft, keinen einzelnen Antrag, keine einzelne Ticker-Zeile. Und doch entscheiden sie mehr über das weitere Schicksal des Krypto-ETF-Booms als die Frage, ob als Nächstes ein Avalanche- oder ein Hedera-Produkt an die Börse kommt. Der Markt reagierte prompt: Bitcoin notierte am 16. September bei rund 65.677 Euro (etwa 75.831 US-Dollar), ein Minus von 2,4 Prozent binnen 24 Stunden und gut 39 Prozent unter dem Allzeithoch von 126.080 US-Dollar aus dem Oktober 2025 (CoinGecko). Ether fiel um 3,9 Prozent auf rund 2.080 Euro, wobei die Kursseite den Rückgang ausdrücklich mit dem Scheitern von CLARITY begründete (CoinGecko). Alle Dollar-Beträge in diesem Text werden zu einem Kurs von rund 1,15 US-Dollar je Euro umgerechnet.

Dieser Text ordnet ein, was die beiden Ereignisse für die Zulassung von Krypto-ETFs bedeuten, warum das US-Genehmigungssystem trotz seiner scheinbaren Reife auf einem überraschend dünnen rechtlichen Fundament steht, und was das alles für Anlegerinnen und Anleger in Deutschland ändert, für die der ganze US-Fondsmarkt ohnehin verschlossen bleibt.

Wie aus der Zulassung eine Fließbandarbeit wurde

Um zu verstehen, was diese Woche auf dem Spiel steht, hilft ein Blick zurück auf das, was in zwölf Monaten passiert ist. Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass die US-Börsenaufsicht SEC am 17. September 2025 generische Zulassungsstandards für sogenannte „Commodity-Based Trust Shares“ beschloss (SEC). Vorher musste jeder einzelne Spot-Krypto-ETF ein eigenes, langwieriges Verfahren nach Regel 19b-4 durchlaufen, das bis zu 240 Tage dauern konnte. Seither genügt es, wenn ein Basiswert eine von drei Bedingungen erfüllt: Er wird an einem Markt gehandelt, der Mitglied der Intermarket Surveillance Group ist; oder es existiert seit mindestens sechs Monaten ein Futures-Kontrakt an einer CME-regulierten Börse; oder es gibt bereits einen ETF mit mindestens 40 Prozent Gewichtung in diesem Wert. Erfüllt ein Produkt die Standards, verkürzt sich die Börsenzulassung auf rund 75 Tage.

Das klingt technisch, hatte aber eine dramatische Wirkung. Die Genehmigung, jahrelang das größte Nadelöhr der Branche, wurde zur Formsache. Auf den Beschluss folgte binnen Wochen eine Welle: Ende 2025 kamen Spot-ETFs auf XRP, Litecoin und Solana an die Börse, 2026 folgten Staking-Produkte und Körbe aus mehreren Vermögenswerten. Schon im Juli 2025 hatte die SEC zudem die Sachausgabe und Sachrücknahme (in-kind creations and redemptions) für alle Spot-Krypto-ETFs erlaubt, was den Handel für die beteiligten Market Maker effizienter und steuerlich sauberer macht.

James Seyffart, ETF-Analyst bei Bloomberg Intelligence, zählte im Verlauf des Jahres deutlich über hundert eingereichte Anträge und beschrieb die Strategie der Emittenten mit dem Bild, sie würfen „eine Menge Produkte gegen die Wand“, um zu sehen, was hängen bleibe (The Block). Genau darin liegt der Kern der neuen Lage: Die Zulassung ist kein Sieg mehr, sondern ein Häkchen auf einer Liste.

DatumEreignis
19. Oktober 2021Erster US-Bitcoin-Futures-ETF (ProShares BITO) startet
29. August 2023Berufungsgericht rügt die SEC-Ablehnung im Fall Grayscale als willkürlich
10./11. Januar 2024Elf Spot-Bitcoin-ETFs starten; die SEC betont, sie billige das Produkt nicht
23. Juli 2024Erste Spot-Ether-ETFs handeln
29. Juli 2025SEC erlaubt Sachausgabe und Sachrücknahme (in-kind)
17. September 2025Generische Zulassungsstandards; Verfahren von 240 auf rund 75 Tage
Ende 2025Spot-ETFs auf XRP, Litecoin und Solana kommen an die Börse
17. März 2026Gemeinsame SEC-CFTC-Auslegung: fünf Token-Kategorien
15. September 2026CLARITY scheitert im Senat mit 46 zu 43 Stimmen

Der fehlende Baustein war immer ein Gesetz

Es gibt einen blinden Fleck in dieser Erfolgsgeschichte, den die Ereignisse dieser Woche schmerzhaft sichtbar machen. Das gesamte Fließband ruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf Verwaltungsentscheidungen. Die generischen Standards sind ein Beschluss der SEC, kein Bundesgesetz. Die Einordnung, welcher Token eine Ware (commodity) und welcher ein Wertpapier (security) ist, stammt aus einer gemeinsamen Auslegung von SEC und CFTC vom 17. März 2026, nicht aus dem Kongress (Paul, Weiss). Und die Standards selbst gelten ausdrücklich nur für „Commodity-Based Trust Shares“, also für Treuhandanteile auf einen Rohstoff, was voraussetzt, dass der Basiswert eben als Ware und nicht als Wertpapier gilt.

Diese Konstruktion funktioniert, solange die zuständigen Behörden sie stützen. Sie ist aber, anders als ein Gesetz, jederzeit durch dieselben Behörden wieder änderbar. Ein Beschluss lässt sich mit einem neuen Beschluss zurücknehmen, eine Auslegung durch eine neue Auslegung. Genau hier sollte CLARITY ansetzen: Das Gesetz hätte die Zuständigkeitsverteilung zwischen SEC und CFTC und die Definition einer digitalen Ware im Bundesrecht verankert, dauerhaft und unabhängig davon, wer gerade die Behörden führt.

Dass ausgerechnet eine SEC-Kommissarin früh vor der Fragilität warnte, verleiht dem Punkt Gewicht. Caroline Crenshaw stimmte im September 2025 gegen die generischen Standards und überschrieb ihr Sondervotum mit den Worten, die SEC schiebe beim Prüfen von Krypto-ETP-Anträgen „den Schwarzen Peter weiter“ (im Original „Passing the Buck“), weil sie die Prüfung faktisch an die Börsen auslagere (SEC). Was aus Sicht der Branche Tempo bedeutet, bedeutet aus ihrer Sicht eine Lücke im Anlegerschutz.

Was am 15. September im Senat geschah

Der CLARITY Act, offiziell Digital Asset Market Clarity Act (H.R. 3633), hatte das Repräsentantenhaus im Juli 2025 mit 294 zu 134 Stimmen passiert. Im Senat aber brauchte die Vorlage 60 Stimmen, um die Debatte überhaupt zu eröffnen. Die Republikaner halten 53 Sitze, sie waren also auf mindestens sieben Stimmen aus dem demokratischen Lager angewiesen (The Block).

Am 15. September um 14:15 Uhr Washingtoner Zeit fiel die Entscheidung, und sie fiel negativ aus. Die Verfahrensabstimmung scheiterte mit 46 zu 43 Stimmen, weit unter der nötigen Schwelle (CoinGape). Bemerkenswert war nicht nur das Ergebnis, sondern wer dagegen stimmte: Mehrere Demokraten, die monatelang selbst am Text mitverhandelt hatten, darunter Kirsten Gillibrand, Mark Warner, Cory Booker, Raphael Warnock und Ruben Gallego, votierten am Ende mit Nein. Die Journalistin Eleanor Terrett fasste zusammen, dass mehrere Demokraten, die monatelang am Clarity Act verhandelt hätten, am Ende alle mit Nein gestimmt hätten.

Die republikanische Senatorin Cynthia Lummis, seit Jahren eine der treibenden Kräfte, erklärte danach nüchtern: „Ich glaube, wir sind fertig. Es ist vorbei. Wir arbeiten seit über einem Jahr an diesem Gesetz, und wir haben ihnen über 120 ihrer Forderungen erfüllt“ (CoinGape). Der Streitpunkt, an dem es zuletzt hakte, war nicht die Kryptotechnik, sondern die Ethik: Demokraten verlangten strengere Regeln gegen die Bereicherung von Amtsträgern und deren Angehörigen an Krypto-Geschäften, samt einer Pflicht zur Veräußerung großer Bestände binnen 180 Tagen (crypto.news). Wettmärkte taxierten die Chance auf eine Verabschiedung vor 2027 danach auf rund 20 Prozent; angesichts der näher rückenden Zwischenwahlen (midterms) gilt eine Wiederaufnahme vor 2029 als unwahrscheinlich.

Warum das für die ETF-Pipeline zählt

Auf den ersten Blick ändert das Scheitern nichts: Die SEC genehmigt weiter, die Börsen listen weiter, IBIT und Co. handeln weiter. Genau das ist der Punkt. Der ETF-Markt läuft heute vollständig auf Verwaltungsrecht, und CLARITY war der einzige realistische Weg, dieses Fundament in Gesetzesbeton zu gießen. Mit dem Nein des Senats bleibt der gesamte Bau auf Auslegungen gebaut, die eine künftige Führung von SEC oder CFTC wieder einreißen könnte.

Am deutlichsten trifft das die Altcoin-Produkte. Ein Spot-Bitcoin-ETF ist politisch kaum noch angreifbar, Bitcoin als Ware einzustufen ist Konsens. Bei kleineren Token dagegen hängt die Zulassung an der Prämisse, dass sie Waren und keine Wertpapiere sind, und diese Prämisse ist eben nur eine behördliche Auslegung. Fällt sie, fehlt den betreffenden ETFs die Eintrittskarte in die generischen Standards, denn die gelten nur für Warentreuhänder. Ein ETF ist am Ende nur so solide wie der Basiswert und der rechtliche Rahmen, in dem er gehalten wird; wer über die Robustheit eines Produkts nachdenkt, denkt zwangsläufig auch über die Sicherheit des zugrunde liegenden Netzwerks nach.

Hinzu kommt: Ein Teil der Rechtssicherheit rund um XRP und ähnliche Token stammt nicht einmal von den Behörden, sondern aus einem einzelnen Gerichtsurteil. Und Urteile sind kein Ersatz für ein Gesetz, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Ware oder Wertpapier, die Linie, die niemand ins Gesetz schrieb

Die Frage, ob ein Krypto-Token eine Ware oder ein Wertpapier ist, ist die wichtigste des ganzen Themas, denn von ihr hängt ab, welche Behörde zuständig ist, welcher Zulassungsweg offensteht und ob ein ETF überhaupt möglich ist. Beantwortet wird sie derzeit aus drei Quellen, von denen keine ein Gesetz ist.

Die erste ist die gemeinsame Auslegung von SEC und CFTC vom 17. März 2026. Sie teilt Krypto-Vermögenswerte in fünf Kategorien: digitale Waren, digitale Sammlerstücke, digitale Werkzeuge, Stablecoins und digitale Wertpapiere. Die ersten vier gelten grundsätzlich nicht als Wertpapiere, können aber im Rahmen eines Anlagevertrags verkauft werden, der selbst ein Wertpapier ist. Aktivitäten wie Staking, Mining, Wrapping und Airdrops stufte die Auslegung ausdrücklich als keine Wertpapiergeschäfte ein, und sie listete 18 Token, die zum Stichtag als digitale Waren gelten, darunter Bitcoin, Ether, Solana und XRP (Paul, Weiss).

Die zweite Quelle ist ein Gericht. Im Verfahren SEC gegen Ripple entschied Richterin Analisa Torres am 13. Juli 2023, dass der Token XRP für sich genommen kein Wertpapier sei; der programmatische Verkauf über Börsen an Privatanleger sei kein Wertpapiergeschäft, wohl aber der Verkauf an institutionelle Investoren (Holland & Knight). Dieses Urteil, so wegweisend es war, betrifft einen Einzelfall und bindet andere Gerichte nur begrenzt.

Die dritte Quelle wäre ein Gesetz gewesen, das die Linie im Bundesrecht festschreibt. Sie fiel am 15. September aus. Damit bleibt die zentrale Weichenstellung des gesamten Krypto-ETF-Systems etwas, das eine Behörde per Federstrich oder ein Berufungsgericht per Urteil verschieben kann. Wer wissen will, wie schwierig solche Einordnungen im Detail sind, findet in der Frage, wann Gaming-Token unter die MiCA-Regeln fallen, das europäische Gegenstück zur selben Debatte.

Die Fed drückt von der anderen Seite

Während in Washington über die Rechtsgrundlage gestritten wird, wirkt aus einer ganz anderen Richtung Druck auf den ETF-Markt: die Geldpolitik. Am 16. September entscheidet die Fed, und die Terminmärkte preisen mit rund 92 bis 93 Prozent einen Zinsschritt um 25 Basispunkte auf ein Zielband von 3,75 bis 4,00 Prozent ein (Yahoo Finance). Es wäre die erste Anhebung seit Juli 2023 und damit eine Zäsur.

Der Auslöser war Fed-Chef Kevin Warsh, der beim Notenbank-Symposium in Jackson Hole am 28. August die Inflation zur Priorität erklärte und knapp bemerkte, man habe Arbeit vor sich. Zuvor lag die Wahrscheinlichkeit für unveränderte Zinsen bei fast 70 Prozent, danach kippte die Erwartung. Die US-Verbraucherpreise stiegen im August um 0,4 Prozent gegenüber dem Vormonat, die Jahresrate verharrte bei 3,4 Prozent, deutlich über dem Zwei-Prozent-Ziel (Chase). Nicht alle halten den Schritt für klug: Der Moody’s-Ökonom Mark Zandi nannte eine Anhebung angesichts angebotsseitig getriebener Inflation einen „ernsten politischen Fehler“ (Yahoo Finance).

Für Krypto-ETFs zählt der Mechanismus dahinter. Höhere Zinsen bedeuten höhere Renditen auf risikolose Anlagen, einen tendenziell stärkeren Dollar und teureres Kapital. Alle drei Kanäle entziehen spekulativeren Anlageklassen Liquidität, und Krypto ist die spekulativste von allen. Genau deshalb reagierten Bitcoin und Ether diese Woche empfindlich auf die Kombination aus regulatorischer Enttäuschung und geldpolitischem Gegenwind. Wer den Effekt auf die Produzentenseite verstehen will, findet in unserer Analyse dazu, was die Fed-Zinsentscheidung für Bitcoins Miner bedeutet, die andere Hälfte derselben Rechnung.

Entscheidend ist nicht nur der Schritt selbst, sondern die Projektionen. Der Zinspfad, den die Notenbanker im Punktdiagramm (dot plot) skizzieren, sagt mehr über die kommenden Monate aus als die Anhebung an diesem einen Tag.

Die Flüsse erzählen ihre eigene Geschichte

Wie fragil die Stimmung ist, zeigen die Mittelflüsse. Am 3. September nahmen die US-Spot-Bitcoin-ETFs an einem einzigen Tag 731 Millionen US-Dollar auf, der stärkste Wert seit dem 14. Januar; nur wenige Tage später gaben sie über drei Handelssitzungen fast 450 Millionen wieder ab. Am 8. September flossen erneut rund 47 Millionen aus den Bitcoin-Produkten ab (The Crypto Basic).

Bemerkenswert ist der Kontrast zu den XRP-ETFs, die in derselben Phase als einzige Krypto-Spot-Fonds Zuflüsse verbuchten und in 20 Handelstagen nur einen einzigen negativen Tag verzeichneten. Sieben XRP-Spot-ETFs kamen Mitte September zusammen auf rund zwei Milliarden US-Dollar Vermögen. Diese Divergenz ist ein früher Hinweis darauf, dass Krypto-ETF-Nachfrage kein Block mehr ist, sondern in Produkte mit sehr unterschiedlichen Anlegergruppen zerfällt.

An der Größenordnung des Gesamtmarkts ändert das wenig. Zum 15. September hielten die US-Spot-Bitcoin-ETFs zusammen rund 1,27 Millionen Bitcoin im Wert von knapp 96 Milliarden US-Dollar, gut sechs Prozent des jemals existierenden Angebots (bitbo). Doch die Verteilung dieser Summe ist alles andere als gleichmäßig, wie der nächste Abschnitt zeigt.

FondsVermögen (Mrd. USD)BitcoinGebühr
IBIT (BlackRock)59,7786.6540,25 %
FBTC (Fidelity)13,3175.8610,25 %
GBTC (Grayscale)9,7128.1311,50 %
Grayscale Mini (BTC)4,862.8750,15 %
BITB (Bitwise)2,938.1920,20 %
ARKB (ARK / 21Shares)2,432.0950,21 %
Gesamtmarkt95,91.265.058verschieden
Stand 15. September 2026. Quelle: bitbo.

Ein Fonds, der größer ist als die nächsten fünf zusammen

Der Krypto-ETF-Markt ist kein Wettbewerb unter Gleichen, sondern eine Pyramide mit einer sehr breiten Spitze. BlackRocks iShares Bitcoin Trust (IBIT) hielt Mitte September rund 786.654 Bitcoin, mehr als die nächsten fünf Fonds zusammen (rund 437.000). Das entspricht etwa 62 Prozent des gesamten Vermögens der Kategorie (bitbo). Fidelitys FBTC und der aus einem alten Trust hervorgegangene Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) folgen mit deutlichem Abstand.

Diese Konzentration hat eine Kehrseite, die selten diskutiert wird. Wenn ein einzelnes Produkt den Löwenanteil der börsennotierten Bitcoin-Bestände hält, hängen Liquidität, Preisbildung und Verwahrung überproportional an einem Anbieter und dessen Dienstleistern. Das ist kein akutes Risiko, aber ein struktureller Umstand, der in einem rein verwaltungsrechtlich getragenen System stärker wiegt als in einem gesetzlich abgesicherten. Die Frage, was einen Fonds im Kern ausmacht und wie viel Vertrauen in seine Struktur gerechtfertigt ist, hat die Branche zuletzt an ganz anderer Stelle beschäftigt, etwa bei der Frage, ob ein bekannter KI-Fonds je ein echter Fonds war.

Die Gebühren spiegeln die Machtverhältnisse: Grayscales Mini-Produkt kostet 0,15 Prozent, BITB 0,20, ARKB 0,21, IBIT und FBTC je 0,25, während der alte GBTC mit 1,50 Prozent ein Vielfaches verlangt. Dass IBIT trotz nicht einmal niedrigster Gebühr dominiert, zeigt, dass im ETF-Geschäft Marke, Vertrieb und Optionsliquidität mehr zählen als der letzte Basispunkt.

Für deutsche Anleger ändert sich (fast) nichts

Nun die vielleicht wichtigste Einordnung für das deutschsprachige Publikum: Der ganze eben beschriebene US-Markt ist für Privatanlegerinnen und Privatanleger in Deutschland gar nicht zugänglich. IBIT, FBTC oder die ETH-Produkte von BlackRock dürfen an EU-Kleinanleger nicht vertrieben werden. Der Grund ist kein Verbot von Krypto, sondern die europäische Fondsregulierung: Die OGAW-Richtlinie (auf Englisch UCITS) verlangt für zugelassene Publikumsfonds eine Mindeststreuung. Ein Fonds, der nur einen einzigen Vermögenswert hält, etwa ausschließlich Bitcoin, erfüllt diese Diversifikationsregel nicht und kann in der EU nicht als solcher Fonds zugelassen werden.

Europäische Anleger greifen deshalb zu einer anderen Hülle: den ETPs, genauer den börsengehandelten Schuldverschreibungen (ETNs beziehungsweise ETCs). Rechtlich sind das keine Fondsanteile, sondern Inhaberschuldverschreibungen. Sie fallen nicht unter OGAW, dürfen daher einen einzigen Wert abbilden, sind in der Regel physisch mit dem Basiswert bei einem Verwahrer hinterlegt, tragen aber ein Emittenten- und Kontrahentenrisiko, weil hinter ihnen kein Sondervermögen steht. Sie werden über Xetra oder die Schweizer SIX gehandelt und sind über jedes gängige Wertpapierdepot erreichbar. Führende, in Europa ansässige Anbieter sind CoinShares (dessen Physical Bitcoin das größte physische Bitcoin-ETP Europas ist), 21Shares, WisdomTree, Bitwise und Valour.

Der praktische Unterschied ist also weniger eine Frage des Zugangs zu Bitcoin als eine Frage der Verpackung, der rechtlichen Absicherung und der Steuer. Die folgende Tabelle stellt die drei Wege gegenüber.

MerkmalUS-Spot-ETFEU-ETP / ETNDirektkauf
Für Privatanleger in DE verfügbarNeinJa (über Xetra / SIX)Ja
RechtsformFonds (Treuhand)InhaberschuldverschreibungEigenbesitz der Coins
Nur ein Einzelwert möglichJa (US-Recht)Ja (keine OGAW-Pflicht)Ja
Emittenten- und Kontrahentenrisikogeringvorhandenkeines (aber Verwahrrisiko selbst)
Gesetzliche EinlagensicherungNeinNeinNein
Steuer bei Haltedauer über 1 Jahrentfälltgrundsätzlich Abgeltungsteuersteuerfrei (Paragraf 23 EStG)

BaFin, MiCA und die Frage der Verwahrung

In Deutschland liegt die Aufsicht über den Krypto-Markt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eingebettet in die EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets). MiCA reguliert die Dienstleister und Emittenten, nicht das Protokoll selbst; ein Merkblatt der BaFin vom 3. Januar 2025 fasst zusammen, welche Krypto-Dienstleistungen unter die Erlaubnispflicht fallen (BaFin). Deutschland ging dabei einen Sonderweg: Statt der EU-weiten Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 nutzte es eine verkürzte Frist, die bereits am 31. Dezember 2025 endete. Wer hierzulande Krypto-Verwahrung oder -Handel anbietet, braucht seither eine MiCA-Erlaubnis, und die BaFin-Liste der zugelassenen Anbieter ist auffällig bankenlastig.

Für ETN-Anleger ist der wichtigste Punkt der Anlegerschutz. Anders als ein Bankguthaben sind weder ein Krypto-ETN noch direkt verwahrte Kryptowerte durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Bei einem physisch besicherten ETN kommt es im Insolvenzfall des Emittenten darauf an, ob die hinterlegten Coins rechtlich getrennt gehalten werden und ausgesondert werden können. Genau deshalb ist die Bonität und die Verwahrstruktur des Emittenten kein Nebenaspekt, sondern das eigentliche Risiko, das die börsengehandelte Hülle vom Direktbesitz unterscheidet.

Damit ist der zweite große Unterschied benannt, der in Deutschland oft den Ausschlag gibt: die Steuer.

Der deutsche Steuer-Dreh: warum Direktbesitz oft günstiger ist

Hier dreht sich die Logik, die in anderen EU-Ländern gilt, ins Gegenteil. In Deutschland fallen direkt gehaltene Kryptowerte unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Wer Bitcoin oder Ether länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer; die Spekulationsfrist macht den langfristigen Direktbesitz steuerfrei. Diese Regel gilt für die unmittelbar gehaltene Kryptowährung.

Ein börsengehandelter ETN ist steuerlich ein anderes Tier. Als Wertpapier unterliegt er grundsätzlich der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, unabhängig von der Haltedauer, sofern nicht die besonderen Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit dem Direktbesitz erfüllt sind, die in der Praxis strittig und produktabhängig sind. Für einen langfristig orientierten deutschen Anleger kann der Direktbesitz nach Ablauf der Jahresfrist daher steuerlich deutlich günstiger sein als der Umweg über ein ETP, das den Komfort eines Wertpapierdepots bietet, aber eben nicht die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten.

Das ist bemerkenswert, weil es die häufige Annahme umkehrt, die regulierte Börsenhülle sei immer die überlegene Wahl. In Italien etwa ist das Gegenteil der Fall: Dort gilt ein ETP als reguläres Finanzinstrument und wird milder besteuert als der direkte Kryptobesitz, der einem höheren, kryptospezifischen Satz unterliegt. In Deutschland führt die Spekulationsfrist zur umgekehrten Rangfolge. Wer eine Entscheidung trifft, sollte den eigenen Anlagehorizont, das Emittentenrisiko und die persönliche Steuersituation gegeneinander abwägen, idealerweise mit fachlichem Rat, denn dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Was Fachleute aus dieser Woche lesen

Drei Stimmen fassen die Lage zusammen. Die erste ist die schon zitierte SEC-Kommissarin Caroline Crenshaw, deren Warnung von 2025, die Behörde schiebe „den Schwarzen Peter weiter“, durch das Scheitern von CLARITY an Schärfe gewinnt: Ein System, das den Anlegerschutz an Börsen delegiert und dessen rechtliche Grundlage der Gesetzgeber gerade nicht festschreiben wollte, steht auf zwei wackligen Beinen statt auf einem festen Fundament (SEC).

Die zweite ist Cynthia Lummis, deren „Es ist vorbei“ nicht nur den Frust einer Senatorin ausdrückt, sondern eine realistische Prognose: Vor den Zwischenwahlen wird kein zweiter Anlauf gelingen, und die Kräfteverhältnisse danach sind offen. Für die Branche heißt das, sich auf Jahre ohne gesetzliche Marktstruktur einzustellen (CoinGape).

Die dritte ist James Seyffart von Bloomberg Intelligence, dessen Bild vom Werfen der Produkte gegen die Wand eine zweite Bedeutung bekommt. Er rechnet damit, dass viele der über hundert eingereichten Fonds nie genug Vermögen einsammeln und dass eine Bereinigungswelle Ende 2026 einsetzt und sich bis 2027 zieht (The Block). Ohne Gesetz im Rücken und mit der Fed als Gegenwind wird diese Auslese härter ausfallen, als es die Euphorie des vergangenen Jahres vermuten ließ. Die genaue Größe des Bitcoin-Netzwerks, das all diese Produkte abbilden, lässt sich im Übrigen nicht einmal exakt messen, wie unsere Analyse zeigt, warum bei der Hashrate niemand die echte Zahl kennt.

Was als Nächstes kommt

Kurzfristig ändert sich an der Mechanik wenig: Die SEC genehmigt weiter nach den generischen Standards, die Pipeline mit Produkten auf Hedera, Avalanche oder Multi-Asset-Körbe läuft, und die nächsten Anträge werden im Zweifel durchgewinkt, solange der Basiswert als Ware gilt. Verändert hat sich das Fundament, nicht der Betrieb.

Mittelfristig verschiebt das Scheitern von CLARITY die Machtfrage zurück zu den Behörden und Gerichten. Solange SEC und CFTC ihre Auslegung von 2026 aufrechterhalten, bleibt alles beim Alten. Ändert sich die Führung oder die politische Großwetterlage, kann dieselbe Auslegung fallen, und mit ihr die rechtliche Basis für einen Teil der Altcoin-ETFs. Diese Reversibilität ist der eigentliche Preis eines Systems ohne Gesetz.

Für Deutschland bleibt der Rahmen stabiler, weil er auf einer Verordnung beruht: MiCA gilt, die BaFin beaufsichtigt, ETNs bleiben der Weg über die Börse, und der Direktbesitz behält seinen Steuervorteil nach einem Jahr. Die laufende europäische Überprüfung von MiCA und das Projekt eines digitalen Euro werden die kommenden Monate prägen, doch keines davon hebt die grundlegende Trennung auf: In den USA entscheidet eine Auslegung, in Europa eine Verordnung. Wer diese Woche verstanden hat, versteht auch, warum das kein technisches Detail ist, sondern der Kern der ganzen Geschichte.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Anleger in Deutschland einen US-Spot-Bitcoin-ETF wie IBIT kaufen?

Nein. US-Spot-Krypto-ETFs dürfen nicht an EU-Kleinanleger vertrieben werden, weil sie die europäische OGAW-Fondsregel zur Mindeststreuung nicht erfüllen und keine PRIIPs-Basisinformationen für den EU-Markt bereitstellen. Deutsche Anleger nutzen stattdessen börsengehandelte Krypto-ETPs (ETNs) von Anbietern wie CoinShares, 21Shares, WisdomTree oder Bitwise, die über Xetra handelbar sind.

Was bedeutet das Scheitern des CLARITY Act für Krypto-ETFs?

Kurzfristig ändert sich am laufenden Betrieb nichts: Die SEC genehmigt weiter nach ihren generischen Zulassungsstandards. Langfristig bleibt die gesamte Zulassung jedoch auf einer behördlichen Auslegung statt auf einem Gesetz gegründet. Eine künftige Führung von SEC oder CFTC könnte die Einordnung, welche Token Waren und welche Wertpapiere sind, wieder ändern, was besonders Altcoin-ETFs treffen würde.

Warum ist der Unterschied zwischen Ware und Wertpapier so wichtig?

Die generischen Zulassungsstandards der SEC gelten nur für Treuhandanteile auf Waren. Nur wenn ein Token als Ware (commodity) eingestuft ist, steht ihm der schnelle Zulassungsweg offen und ist die CFTC statt der SEC zuständig. Gilt er als Wertpapier, greift das strengere Wertpapierrecht. Diese Linie ist derzeit nur durch eine SEC-CFTC-Auslegung und ein Gerichtsurteil gezogen, nicht durch ein Gesetz.

Sind Krypto-ETNs in Deutschland durch die Einlagensicherung geschützt?

Nein. Weder direkt gehaltene Kryptowerte noch Krypto-ETNs fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung. Bei einem physisch besicherten ETN hängt der Schutz im Insolvenzfall des Emittenten davon ab, ob die hinterlegten Coins getrennt gehalten und ausgesondert werden können. Dieses Emittenten- und Verwahrrisiko ist der zentrale Unterschied zum direkten Selbstbesitz.

Ist ein ETN oder der Direktkauf von Bitcoin in Deutschland steuerlich günstiger?

Für langfristige Anleger ist oft der Direktkauf günstiger. Direkt gehaltene Kryptowerte sind nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Ein ETN unterliegt als Wertpapier grundsätzlich der Abgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer. Das kehrt die in manchen anderen EU-Ländern übliche Rangfolge um. Individuelle Fälle gehören in eine fachliche Steuerberatung.

Von Anneke de Vries, Redakteurin für Regulierung bei HOGE Wire.

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