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● Regulation & Policy

Stablecoin-Regeln 2026: EZB und EBA treiben den MiCA-Umbau

Am 30. September endete die MiCA-Konsultation. EZB und EBA fordern einen Umbau der Stablecoin-Regeln: weg von der Einlagenpflicht, strenger beim Zinsverbot, härter gegen Multi-Issuer-Coins.

Am 30. September 2026 um 23:59 Uhr (MEZ) schloss sich ein Fenster, das für die Stablecoin-Branche in Europa mehr Gewicht hat als die meisten Kursbewegungen dieses Herbstes. Zu diesem Zeitpunkt endete die Frist der großen MiCA-Überprüfung, zu der die Europäische Kommission seit dem 20. Mai Stellungnahmen eingesammelt hatte. Während Bitcoin bei rund 74.000 Euro notierte und Anleger auf das Quartalsende blickten, legten die wichtigsten Institutionen der EU in den letzten Tagen vor dem Stichtag ihre Vorschläge auf den Tisch.

Das Ergebnis ist bemerkenswert. Nicht die Krypto-Lobby, sondern die Europäische Zentralbank, das gesamte Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) fordern die tiefsten Eingriffe in das Stablecoin-Regelwerk. Und die Richtung überrascht: Teile ihrer Vorschläge bewegen MiCA auf jene Logik zu, die bislang vor allem in den USA und bei Tether vertreten wurde.

Für deutsche Nutzer, Emittenten und Banken ist das keine akademische Debatte. Es geht um die Frage, welche Coins künftig in der EU zulässig sind, wo ihre Reserven liegen müssen, ob auf sie eine Rendite erlaubt ist und wie Brüssel mit Token umgeht, die halb in Europa und halb außerhalb ausgegeben werden. Dieser Text ordnet ein, was am 30. September wirklich endete, was EZB und EBA ändern wollen und was bis 2027 passiert.

Was am 30. September wirklich endete

Wichtig zuerst: Am 30. September hat sich kein einziges Gesetz geändert. Was endete, war die Frist der sogenannten gezielten Konsultation zur MiCA-Überprüfung, die die EU-Kommission am 20. Mai 2026 eröffnet und von ursprünglich 31. August auf Ende September verlängert hatte. Der Fragebogen umfasste 86 Fragen in vier Blöcken und reichte von Stablecoins über die Marktaufsicht bis zu den Bereichen, die heute außerhalb von MiCA liegen (DeFi, Lending, Staking, NFTs, Prognosemärkte). Wer Einfluss nehmen wollte, musste bis zum Stichtag liefern. Die Unterlagen finden sich auf den Seiten der EU-Kommission.

Die Konsultation ist der Auftakt, nicht der Abschluss. MiCA selbst schreibt der Kommission vor, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht über das Funktionieren der Verordnung vorzulegen (die Artikel 140 und 142 regeln das). Erst dieser Bericht kann in einen Gesetzesvorschlag münden, oft als „MiCA 2.0“ bezeichnet, der dann wieder das volle Verfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission durchlaufen muss. Realistisch greifen neue Stablecoin-Regeln also frühestens Ende des Jahrzehnts. Dass Brüssel das Fenster überhaupt so früh wieder öffnete, liegt am Druck der Wettbewerbsdebatte nach dem Draghi-Bericht und an der Sorge, Europa könnte bei digitalem Geld den Anschluss verlieren (FinanceFeeds).

Der entscheidende Punkt für diesen Herbst: Mit dem Fristende liegen die Positionen offen auf dem Tisch. Und die schärfsten Forderungen kommen nicht aus der Industrie, sondern aus dem Herzen des öffentlichen Sektors.

Worum es bei den Stablecoin-Regeln geht

Ein kurzer Rückblick, um die Vorschläge einordnen zu können. MiCA unterscheidet zwei Arten von Stablecoins. E-Geld-Token (EMT) bilden eine einzige amtliche Währung ab, etwa USDC oder EURC; sie sind rechtlich nah am E-Geld. Wertreferenzierte Token (ART) stützen sich auf einen Korb aus Währungen, Rohstoffen oder Krypto-Werten. Emittieren darf solche Token in der EU nur eine Bank oder ein E-Geld-Institut mit Zulassung. Die Reserven müssen zu 100 Prozent gedeckt und getrennt verwahrt sein, die Rückgabe zum Nennwert jederzeit möglich, und auf das Halten der Token darf kein Zins gezahlt werden.

In Deutschland setzt das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) den Rahmen um; zuständige Behörde ist die BaFin. Sie prüft Zulassungen, überwacht laufend und kann einschreiten. Wie dieser Weg zur Lizenz praktisch aussieht, hat HOGE Wire in einer eigenen Analyse zum Weg durch MiCA und den GENIUS Act beschrieben. Die allgemeine Linie, dass MiCA und BaFin die Dienstleister und Emittenten regulieren, nicht das Protokoll selbst, erläutert die BaFin in ihrem Merkblatt zu Kryptowerte-Dienstleistungen.

Erreicht ein Token bestimmte Schwellen (mehr als zehn Millionen Inhaber, über fünf Milliarden Euro Ausgabevolumen, mehr als 2,5 Millionen Transaktionen oder 500 Millionen Euro Umsatz am Tag), gilt er als „signifikant“. Dann übernimmt die EBA die direkte Aufsicht. Genau an dieser Nahtstelle zwischen nationaler und europäischer Ebene setzen die jetzt vorliegenden Vorschläge an. Drei Themen stechen heraus: die Reserveregel, das Zinsverbot und die Frage, wie mit grenzüberschreitenden Coins umzugehen ist.

Die EZB will die Einlagenregel kippen

Die lauteste Forderung betrifft die Reserven. Am 22. September reichte das ESZB, also die EZB zusammen mit allen nationalen Zentralbanken des Euroraums (darunter die Deutsche Bundesbank), eine 57-seitige Stellungnahme ein. Kernpunkt: Artikel 54 von MiCA, der Emittenten zwingt, einen festen Teil ihrer Reserven als Bankeinlagen zu halten, soll gestrichen werden. Heute sind das mindestens 30 Prozent bei ordentlichen E-Geld-Token und mindestens 60 Prozent bei signifikanten (Unlock Blockchain).

An die Stelle fester Einlagenquoten sollen Liquiditäts-Buckets treten, die sich an der Fälligkeit der Reserven orientieren. Für signifikante Token wären mindestens 40 Prozent der Reserven in Werten zu halten, die binnen eines Arbeitstags fällig werden, und mindestens 60 Prozent binnen fünf Arbeitstagen; für kleinere Token lägen die Schwellen bei 20 und 30 Prozent. Die Idee ist nicht neu: Sie greift einen Entwurf technischer Standards auf, den die EBA bereits 2024 vorgelegt hatte. Statt vorzuschreiben, wo das Geld liegt, schreibt sie vor, wie schnell es flüssig gemacht werden kann.

Warum will ausgerechnet die Zentralbank die Bankeinlagen aus der Reserve nehmen? Weil große, konzentrierte Einlagen eines Stablecoin-Emittenten für eine Bank gefährlicher sind als das Tagesgeld vieler Privatkunden. Kommt es zu einer Welle von Rückgaben, zieht der Emittent seine Einlagen schlagartig ab, und die Bank gerät unter Druck, gerade wenn sie das Geld längst verliehen hat. Das ESZB warnt, die Pflicht zu hohen Bankeinlagen könne „eine weitere Quelle finanzieller Risiken“ schaffen (AMBCrypto). Die ausführliche Mechanik hinter diesem Reservestreit hat HOGE Wire bereits im Detail aufgeschlüsselt.

ReservevorgabeMiCA Artikel 54 (heute)ESZB-Vorschlag (22. Sep 2026)
Ordentliche EMTmind. 30 % als Bankeinlagenmind. 20 % fällig binnen 1 Arbeitstag, 30 % binnen 5 Arbeitstagen
Signifikante EMTmind. 60 % als Bankeinlagenmind. 40 % fällig binnen 1 Arbeitstag, 60 % binnen 5 Arbeitstagen
Leitideefester Einlagenanteil bei BankenFälligkeit und Liquidität statt fester Quote
HerkunftVerordnungstext 2023EBA-Entwurf technischer Standards von 2024

Die Ironie: Brüssel nähert sich der US-Logik

Der Vorschlag hat eine pikante Vorgeschichte. Seit mindestens 2024 argumentiert Paolo Ardoino, Chef des Marktführers Tether, gegen genau diese Einlagenpflicht. Sie mache Token nicht sicherer, sondern unsicherer, weil sie Emittenten von Banken abhängig mache, die „im Fall eines Ansturms auf Abhebungen womöglich nicht genug Bargeld haben“ (zitiert nach AMBCrypto). Tether lehnte eine MiCA-Lizenz unter anderem wegen dieser Regel ab; USDT verschwand zum 1. Juli 2026 von den regulierten EU-Handelsplätzen.

Zwei Jahre später übernimmt die EZB faktisch dieselbe Analyse: Einlagen eines Emittenten seien rückgabeempfindlicher als Privatkundengelder, und Flexibilität bei der Reservezusammensetzung sei sicherer als eine starre Quote. Damit rückt MiCA an jene Logik heran, die der US-amerikanische GENIUS Act von Anfang an verfolgte, nämlich Reserven in sehr kurz laufenden Staatsanleihen statt in ungesicherten Bankeinlagen. Die Episode um die Silicon Valley Bank im März 2023, als ein großer Dollar-Stablecoin kurz unter einen Dollar fiel, weil ein Teil seines Bargelds bei einer strauchelnden Bank lag, gilt beiden Seiten des Atlantiks als Mahnung: Nicht die Staatsanleihen brachen den Peg, sondern die Bankeinlage.

Für Tether ändert der Applaus aus Frankfurt wenig. Selbst wenn die Einlagenregel fällt, bleibt USDT ohne MiCA-Zulassung und damit für EU-Kunden auf regulierten Börsen gesperrt. Die Nähe zur EZB löst das Reserveproblem, nicht das Zulassungsproblem. Und bei einem anderen Thema will das ESZB sogar deutlich strenger werden als heute: bei der Rendite.

Beim Zinsverbot soll es strenger werden

So überraschend der Schritt bei den Reserven ist, so konsequent zeigt sich das ESZB beim Zinsverbot. Heute untersagt MiCA dem Emittenten, Inhabern eines Stablecoins einen Zins zu zahlen. Die Zentralbanken wollen dieses Verbot ausweiten: Es soll künftig auch Lending, Borrowing, Staking und jeden anderen Mechanismus erfassen, der Token-Inhabern eine indirekte Rendite verschafft (The Cryptonomist).

Der Unterschied ist größer, als er klingt. Bisher ließ sich das Zinsverbot umgehen, indem nicht der Emittent, sondern eine Börse oder ein DeFi-Protokoll die Rendite zahlte. Nach dem Vorschlag des ESZB fiele auch das unter das Verbot. Lizenzierte Plattformen müssten EU-Kunden den Zugang zu Renditeprodukten auf Stablecoins sperren. Für zentralisierte Börsen ist das technisch machbar, etwa per Geoblocking nach Wohnsitz; für erlaubnisfreie DeFi-Protokolle ist es praktisch kaum durchsetzbar, weil es dort keinen Betreiber gibt, den man verpflichten könnte.

Hinter dem Streit steckt viel Geld. Wer die Reserven hält, kassiert die Zinsen auf die hinterlegten Staatsanleihen und Einlagen. Bei hunderten Milliarden Dollar an Reserven ist dieser „Float“ die zentrale Einnahmequelle der Branche. Ein Zins an die Inhaber würde dieses Geschäftsmodell verwässern und, aus Sicht der Zentralbanken, Stablecoins zu einer direkten Konkurrenz für klassische Bankeinlagen machen. Das Verbot hält den Ertrag beim Emittenten und schützt zugleich die Einlagenbasis der Banken. Dass die EZB bei den Reserven lockern, bei der Rendite aber verschärfen will, ist kein Widerspruch: Beide Schritte zielen auf dieselbe Sorge, nämlich dass eine Massenrückgabe das Bankensystem erfasst.

Die EBA nennt vier Prioritäten

Während das ESZB vor allem an Reserven und Rendite ansetzt, legte die EBA am 24. September eine eigene Prioritätenliste vor. Ihr Fazit zu den Grundpfeilern ist beruhigend für die Branche: Die bestehenden Anforderungen an Emittenten von ART und EMT seien „weitgehend angemessen“ (EBA). Es geht also nicht um einen Abriss, sondern um gezielte Nachbesserungen an vier Stellen.

  • Third-Country-Multi-Issuer-Schemata, bei denen ein Coin teils innerhalb und teils außerhalb der EU ausgegeben wird: Hier sieht die EBA „erhebliche bis sehr erhebliche Risiken“ und fordert die stärksten Eingriffe.
  • Krypto-Lending, auch dort, wo ein Dienstleister den Zugang zu dezentralen Kreditprotokollen vermittelt.
  • Die Einordnung von Krypto-Werten, die für Industrie und Aufsicht „eine Herausforderung“ sei; Umfang und Definitionen von MiCA sollen geschärft werden.
  • Das Meldewesen für Emittenten und Dienstleister, damit Aufsicht und Risikoüberwachung wirksamer werden.

Die Botschaft ist zweigeteilt. Der Kern des Stablecoin-Regelwerks (volle Deckung, Rückgabe zum Nennwert, Eigenmittel, getrennte Verwahrung) bleibt nach Lesart der EBA bestehen. Zugleich benennt sie mit den grenzüberschreitenden Coins und dem Lending zwei Baustellen, die MiCA bisher nur unzureichend erfasst. Die erste davon ist technisch anspruchsvoll und verdient einen eigenen Abschnitt.

Das Multi-Issuer-Problem: ein Coin, zwei Emittenten

Was ist ein Third-Country-Multi-Issuer-Schema? Vereinfacht gesagt: Ein und derselbe, untereinander austauschbare Token wird von zwei Stellen ausgegeben, einer in der EU zugelassenen und einer außerhalb der EU, wobei die Reserven zwischen beiden aufgeteilt sind. Für den Nutzer sieht es aus wie ein einziger Coin; rechtlich stehen dahinter zwei Emittenten unter zwei verschiedenen Rechtsordnungen. Bislang nutzen nach Angaben aus dem Umfeld der Konsultation nur zwei E-Geld-Institute ein solches Modell. Das bekannteste Beispiel ist Circle, das USDC sowohl in den USA als auch in der EU ausgibt und zusätzlich den Euro-Token EURC führt.

Genau diese Konstruktion bereitet der EBA die größten Sorgen, und sie wählt dafür ihre schärfste Sprache. Drei Punkte stechen heraus. Erstens kann die EU-Aufsicht die Risikosteuerung und die Reservedeckung des Emittenten außerhalb der Union nicht angemessen beurteilen. Zweitens ist der Mechanismus, der Reserven über die Grenze hin- und herschiebt, um beide Seiten gedeckt zu halten, gerade in Stressphasen fragil. Drittens entsteht ein Lauf-Risiko in beide Richtungen: Inhaber können versuchen, bei jeder der beiden Stellen auszuzahlen, und wenn eine unter Druck gerät, kann der Ansturm auf die geteilten Reserven übergreifen (EBA).

Hinzu kommt ein Anreizproblem. Wenn der Emittent außerhalb der EU Gebühren verlangt oder die Rückgabe verzögert, oder wenn der Coin unter den Nennwert fällt, lohnt es sich, bevorzugt beim EU-Emittenten zu kündigen. Dann muss der europäische Teil des Systems womöglich Forderungen von Inhabern aus der EU und von außerhalb zugleich tragen, obwohl nur ein Teil der Reserven in der Union liegt. Die EBA empfiehlt der Kommission ausdrücklich, den Rahmen zu verstärken, um diese „erheblichen bis sehr erheblichen Risiken“ zu mindern.

Ein vereinfachtes Beispiel macht das Problem greifbar. Angenommen, ein Coin ist zur Hälfte in der EU und zur Hälfte außerhalb gedeckt, und in einer Stressphase wollen viele Inhaber gleichzeitig aussteigen. Weil der Token überall derselbe ist, strömen die Rückgaben dorthin, wo sie am schnellsten und sichersten bedient werden, also zum EU-Emittenten. Dessen Reserven reichen aber nur für die eigene Hälfte. Kommt der Ausgleich über die Grenze nicht rechtzeitig, gerät die europäische Seite unter Druck, obwohl sie für sich genommen sauber gedeckt war. Genau diese Ansteckung über Rechtsordnungen hinweg will die EBA begrenzen.

Dass ein Nischenthema zum Prüfstein für das ganze Regelwerk wird, ist in der Fachwelt früh erkannt worden. Die Ökonomin Judith Arnal, Senior Research Fellow am Brüsseler Thinktank CEPS, nannte die Multi-Emission schon 2025 den „ersten echten Glaubwürdigkeitstest“ für MiCA und warnte, dass geteilte Reserven und unterschiedliche Rechtsregime die Finanzstabilität belasten können (CEPS). Auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hatte das Thema bereits in einer Empfehlung aufgegriffen (ESRB). Mit der EBA-Stellungnahme ist die Multi-Emission nun offiziell ganz oben auf der Agenda der Revision angekommen.

Crypto-Lending und DeFi: die nächste Grenze

Die zweite große Baustelle ist das Verleihen von Krypto-Werten. MiCA erfasst heute den Spotmarkt und die Dienstleister, nicht aber das Lending. Die EBA will das ändern und ermutigt die Kommission, eine Regulierung des Krypto-Lending zu erwägen, ausdrücklich auch dort, wo Dienstleister den Zugang zu dezentralen Kreditprotokollen vermitteln (Crypto Times). Damit zielt sie genau auf die Schnittstelle, an der eine lizenzierte Börse ihren Kunden den Weg in ein DeFi-Protokoll ebnet.

Hier treffen sich die Vorschläge von EBA und ESZB. Das erweiterte Zinsverbot würde Renditeprodukte auf Stablecoins erfassen; eine Lending-Aufsicht würde die Kreditvergabe selbst einfangen. Beide stoßen an dieselbe Grenze: die erlaubnisfreie DeFi. MiCA klammert vollständig dezentrale Dienste ohne Vermittler bewusst aus; der Erwägungsgrund 22 der Verordnung formuliert diese Ausnahme. In der Praxis ist die Lücke klein, weil fast jedes Protokoll irgendwo ein Frontend, einen Admin-Schlüssel, eine Governance-Mehrheit oder eine Gebührenkasse hat, also einen identifizierbaren Betreiber. Wo es den wirklich nicht gibt, läuft jede Aufsicht ins Leere.

Für die Praxis heißt das: Reguliert wird zuerst der Zugangspunkt, die lizenzierte Plattform, nicht der Code dahinter. Wer EU-Kunden den Weg in dezentrale Kreditmärkte öffnet, müsste künftig mit Warnpflichten, Haftung oder sogar Sperren rechnen. Das verschiebt die Grenze zwischen reguliertem und unreguliertem Krypto ein Stück weiter in Richtung der Benutzeroberfläche, an der die meisten Anleger ohnehin ankommen.

Der Markt, um den gestritten wird

Um die Tragweite der Vorschläge einzuordnen, hilft ein Blick auf die Zahlen. Der gesamte Stablecoin-Markt kam Anfang Oktober 2026 auf mehr als 290 Milliarden Dollar (CoinGecko). Tethers USDT dominiert mit rund 184 Milliarden Dollar, also knapp zwei Dritteln; USDC von Circle folgt mit etwa 74 Milliarden Dollar, ungefähr einem Viertel. Zusammen stehen die beiden für fast 90 Prozent des Marktes. Der Rest verteilt sich auf kleinere Dollar-Token wie USDS, Ethenas USDe und DAI.

Auffällig ist vor allem, was fehlt: der Euro. Mehr als 99 Prozent aller Stablecoins lauten auf US-Dollar. Das gesamte Euro-Segment lag Mitte 2026 bei nur einigen hundert Millionen Dollar, also deutlich unter einem Prozent des Marktes, angeführt von EURC. Genau diese Schieflage ist der eigentliche Antrieb der europäischen Debatte: Wenn digitales Geld in Europa fast ausschließlich in einer fremden Währung zirkuliert, berührt das die geldpolitische Souveränität.

Das Euro-Segment wächst zwar kräftig, bleibt aber winzig. Mit Abstand am größten ist Circles EURC, gefolgt von EURCV der Société Générale (SG-Forge) und einer wachsenden Zahl kleinerer Token; Deutschlands EURAU gehört zu den jüngsten Zugängen. Dass die zugelassenen Euro-Token zusammen nicht einmal ein Prozent des Marktes stellen, zeigt, wie groß der Rückstand ist, den die Revision aufholen helfen soll.

Deshalb verfolgt Brüssel zwei Spuren zugleich. Die eine ist das private Regelwerk, über dessen Umbau jetzt gestritten wird. Die andere ist das öffentliche Geld, der digitale Euro, auf den wir weiter unten zurückkommen. Beide zielen auf dieselbe Frage: Wer kontrolliert das Geld, das über Blockchains läuft?

Der Blick über den Atlantik: das GENIUS-Regelwerk wird scharf

Während die EU ihr Regelwerk überprüft, füllen die USA ihres mit Leben. Der GENIUS Act, im Juli 2025 unterzeichnet, verlangt für Zahlungs-Stablecoins eine vollständige Deckung mit sehr liquiden Mitteln (Bargeld, versicherte Einlagen und US-Staatsanleihen mit höchstens 93 Tagen Restlaufzeit), verbietet ebenfalls eine Verzinsung und teilt die Aufsicht nach Größe: Emittenten über zehn Milliarden Dollar gehen an die Bundesbehörde OCC, kleinere an die Bundesstaaten.

Die eigentliche Arbeit liegt in den Ausführungsregeln. Die gesetzliche Frist dafür verstrich am 18. Juli 2026 ungenutzt; nun drückt die OCC aufs Tempo. „Wir sind fest entschlossen, zügig voranzukommen und bis November eine endgültige Regel vorzulegen, damit wir im neuen Jahr mit der Bearbeitung von Anträgen beginnen können“, sagte der Comptroller of the Currency, Jonathan Gould (PYMNTS). In Kraft tritt der GENIUS Act spätestens am 18. Januar 2027, dem 18-Monats-Stichtag nach der Verabschiedung.

Bemerkenswert ist, wie weit das US-Regelwerk reicht. Es nimmt nicht nur heimische Emittenten in die Pflicht, sondern auch Börsen und Vermittler, die ausländische Stablecoins anbieten, einlösen oder dafür werben. In einer zweiten Stufe dürfen US-Plattformen Zahlungs-Stablecoins ausländischer Emittenten nur noch führen, wenn sich diese US-Anordnungen fügen können. Das ist das Spiegelbild der europäischen Multi-Issuer-Sorge: Beide Rechtsräume versuchen, grenzüberschreitende Coins an die eigene Aufsicht zu binden.

Interessant ist, wie nah sich beide Seiten bei den Reserven kommen und wie weit sie bei der Struktur auseinanderliegen. Beide wollen liquide, kurzfristige Mittel; die EZB nähert sich mit ihren Liquiditäts-Buckets sogar der US-Logik an. Doch während Washington die Aufsicht zwischen Bund und Bundesstaaten sowie zwischen mehreren Behörden aufteilt (die personellen Machtverschiebungen bei der US-Börsenaufsicht SEC hat HOGE Wire im Beitrag zum Abgang von Hester Peirce beschrieben), zentralisiert Brüssel die Aufsicht über große Emittenten bei der EBA. Die folgende Tabelle stellt die Kernpunkte gegenüber.

KriteriumEU (MiCA)USA (GENIUS Act)
Erlaubte EmittentenBank oder E-Geld-Institut mit Zulassungzugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten
Reservenheute feste Bankeinlagenquote, künftig evtl. Liquiditäts-BucketsBargeld, versicherte Einlagen, Staatsanleihen bis 93 Tage
Verzinsungverboten (soll ausgeweitet werden)verboten
AufsichtBaFin national, EBA bei signifikanten TokenOCC ab 10 Mrd. USD, sonst Bundesstaaten
ZeitplanBericht bis 30. Juni 2027, dann evtl. MiCA 2.0in Kraft spätestens 18. Januar 2027

Was das für den deutschen Markt heißt

Für Deutschland ist die Revision mehr als Brüsseler Kleingedrucktes. Die BaFin ist die zuständige Aufsicht und hat gezeigt, dass sie Euro-Stablecoins zulässt: Im Juli 2025 erteilte sie AllUnity, einem Gemeinschaftsunternehmen von DWS (Deutsche-Bank-Gruppe), Flow Traders und Galaxy, eine E-Geld-Lizenz. Der daraufhin gestartete Token EURAU gilt als erster vollständig regulierter, MiCA-konformer Euro-Stablecoin aus Deutschland (AllUnity).

EURAU setzt auf ein Mehr-Banken-Vollreservemodell und zielt auf institutionelle Treasury-Anwendungen sowie die Abwicklung tokenisierter Vermögenswerte, nicht auf das Retail-Geschäft (FinanceFeeds). Genau hier wird die Reservedebatte praktisch: Fiele die Pflicht zu hohen Bankeinlagen und träten Liquiditäts-Buckets an ihre Stelle, änderten sich Ökonomie und Risikoprofil deutscher Euro-Emittenten unmittelbar. Weniger zinslose Pflichteinlagen bei Banken, mehr kurzlaufende Staatsanleihen: Das verbessert tendenziell die Erträge des Emittenten und verringert die Abhängigkeit von einzelnen Hausbanken.

Für private Nutzer in Deutschland bleibt die Lage vorerst, wie sie ist. USDT ist auf regulierten Plattformen nicht mehr handelbar, USDC und EURC sind es. Wer einen Stablecoin hält, bekommt darauf keinen Zins, und daran soll sich nichts ändern, im Gegenteil. Der entscheidende Engpass bleibt die Zulassung als Emittent; sie entscheidet darüber, wie viele Euro-Stablecoins made in Germany es am Ende überhaupt gibt.

Der digitale Euro als öffentliche Antwort

Parallel zur privaten Regeldebatte treibt die EU ihr öffentliches Projekt voran: den digitalen Euro. Er ist kein Stablecoin, sondern Zentralbankgeld in digitaler Form. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (der Trilog) begannen im Juli 2026, eine zweite Runde folgte im September; eine Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt, eine mögliche erste Ausgabe aber nicht vor 2029 (Digital Watch). Umstritten ist vor allem eine Haltegrenze pro Person, die in der Debatte um einen niedrigen vierstelligen Betrag kreist.

Aus Sicht der Notenbanker ergänzen sich beide Spuren. Isabel Schnabel, Direktoriumsmitglied der EZB, brachte es beim Notenbank-Symposium in Jackson Hole im August 2026 auf den Punkt: „Stablecoins versteht man am besten als Ergänzung zum Zentralbankgeld, nicht als Ersatz dafür“ (Atlas21). Nur eine Zentralbank könne in einer Panik rasch zusätzliche Liquidität schaffen; ein Stablecoin-Emittent könne das nicht.

Diese Logik erklärt, warum Europa beide Hebel zugleich bedient. Die strengeren Stablecoin-Regeln sollen das private Geld sicher machen; der digitale Euro soll sicherstellen, dass es im Ernstfall ein öffentliches, unbegrenzt elastisches Rückgrat gibt. Für die Frage, welche Coins Anleger morgen nutzen, zählt vorerst aber das private Regelwerk, denn der digitale Euro ist noch Jahre entfernt.

Der Fahrplan: was bis 2027 passiert

Wer jetzt auf schnelle Änderungen hofft oder sie fürchtet, dem sei gesagt: Es wird dauern. Die Konsultation ist geschlossen, aber der eigentliche Gesetzgebungsprozess beginnt erst. Die Kommission wertet die Eingaben aus, legt bis zum 30. Juni 2027 ihren Bericht vor und entscheidet dann, ob und wie sie einen Gesetzesvorschlag macht. Ein solcher Vorschlag müsste das volle EU-Verfahren durchlaufen. Realistisch greifen neue Stablecoin-Regeln also eher zwischen 2028 und 2030.

Parallel läuft die US-Uhr schneller: finale OCC-Regeln im November, Inkrafttreten des GENIUS Act spätestens am 18. Januar 2027. Für global tätige Emittenten wie Circle entsteht damit ein Zeitfenster, in dem die US-Regeln bereits scharf sind, während die EU noch berät. Das kann die Multi-Issuer-Frage zusätzlich aufladen, denn gerade solche grenzüberschreitenden Strukturen reagieren empfindlich auf unterschiedliche Fristen.

ZeitpunktEreignisBedeutung
30. Sep 2026Ende der MiCA-KonsultationPositionen von EZB, EBA und Industrie liegen vor
Nov 2026finale OCC-Regeln (angestrebt)US-Behörde kann Anträge bearbeiten
18. Jan 2027GENIUS Act tritt in KraftUS-Stablecoin-Regime wird verbindlich
30. Jun 2027MiCA-Bericht der KommissionGrundlage für einen möglichen Gesetzesvorschlag
ca. 2028 bis 2030mögliche MiCA 2.0neue Reserve-, Zins- und Multi-Issuer-Regeln

Bis dahin gilt der heutige Text von MiCA unverändert. Das ist die wichtigste Nachricht für den Alltag: Die Einlagenpflicht steht noch, das Zinsverbot in seiner heutigen Fassung ebenfalls, und die großen Umbauten sind Vorschläge, keine Gesetze. Wer die Richtung kennt, kann sich vorbereiten; wer auf sofortige Änderungen wettet, liegt falsch. Für die kurzfristige Marktlage bleibt ohnehin die Makroseite entscheidend, wie der Blick auf die Volatilität zum Jahresschlussquartal zeigt.

Risiken und offene Fragen

So klar die Richtung ist, so viele Fragen bleiben offen. Die erste: Wie lässt sich ein ausgeweitetes Zinsverbot gegenüber DeFi durchsetzen, wenn es dort keinen Betreiber gibt? Die Gefahr besteht, dass Renditeprodukte einfach in den unregulierten Raum oder zu Anbietern außerhalb der EU abwandern, ohne dass die Nutzer dadurch besser geschützt wären.

Die zweite: Entschärft der Wechsel zu Liquiditäts-Buckets das Bankenrisiko wirklich, oder verlagert er es nur? Weniger konzentrierte Einlagen schonen einzelne Banken, doch eine Massenrückgabe, die Staatsanleihen in großem Stil auf den Markt wirft, kann andere Teile des Finanzsystems treffen. Die EZB tauscht ein Risiko gegen ein anderes und setzt darauf, dass sich das neue leichter steuern lässt.

Die dritte: Bleibt der Euro im Hintertreffen? Selbst mit besseren Regeln ist offen, ob europäische Emittenten gegen die Dollar-Dominanz ankommen. Strengere Vorgaben können Vertrauen schaffen, aber auch Kosten und Hürden erhöhen, die kleine Anbieter abschrecken. Genau dieser Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zieht sich durch die gesamte Revision.

Unterm Strich hat der 30. September keine neuen Regeln gebracht, aber die Konfliktlinien geschärft. Die EU-Zentralbanken wollen die Reserven lockern und die Rendite härter verbieten; die EBA will grenzüberschreitende Coins und das Lending einfangen, den Kern aber stehen lassen. Washington zieht sein Regime schneller durch. Für deutsche Nutzer und Emittenten heißt das: Die Spielregeln von morgen entstehen jetzt, sichtbar und nachvollziehbar, aber sie gelten noch nicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutete das Ende der MiCA-Konsultation am 30. September 2026?

Am 30. September 2026 endete die Frist der gezielten EU-Konsultation zur MiCA-Überprüfung. Damit änderte sich noch kein Gesetz. Vielmehr liegen nun alle Positionen vor, auch die von EZB und EBA. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht vorlegen, der die Grundlage für einen möglichen Gesetzesvorschlag bildet.

Will die EZB die Stablecoin-Reserveregeln wirklich lockern?

Ja, bei den Bankeinlagen. Das ESZB schlug am 22. September 2026 vor, die feste Einlagenpflicht aus Artikel 54 (heute 30 Prozent, bei signifikanten Token 60 Prozent) durch liquiditätsbasierte Vorgaben zu ersetzen. Zugleich will es das Zinsverbot verschärfen, also an anderer Stelle strenger werden.

Was ist ein Third-Country-Multi-Issuer-Stablecoin und warum gilt er als riskant?

Dabei wird derselbe austauschbare Token von einem in der EU zugelassenen und einem Emittenten außerhalb der EU ausgegeben, mit geteilten Reserven. Die EBA sieht darin erhebliche bis sehr erhebliche Risiken, weil die EU-Aufsicht die ausländische Seite kaum prüfen kann und ein Ansturm auf die Reserven in beide Richtungen laufen kann.

Dürfen Anleger in Deutschland Zinsen auf Stablecoins bekommen?

Nein. MiCA verbietet dem Emittenten, einen Zins auf gehaltene Stablecoins zu zahlen. Das ESZB will dieses Verbot sogar ausweiten, sodass auch Rendite über Lending, Staking oder Börsenprodukte erfasst würde. Für Nutzer in Deutschland bleibt eine direkte Verzinsung damit ausgeschlossen.

Wann ändern sich die Stablecoin-Regeln in der EU tatsächlich?

Nicht so bald. Der heutige MiCA-Text gilt unverändert weiter. Die Kommission legt ihren Überprüfungsbericht bis 30. Juni 2027 vor; ein daraus folgender Gesetzesvorschlag müsste das volle EU-Verfahren durchlaufen. Neue Regeln dürften daher erst zwischen 2028 und 2030 greifen.

Anneke de Vries ist Regulierungsredakteurin bei HOGE Wire und verfolgt die MiCA-Umsetzung im deutschsprachigen Raum.

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