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● Regulation & Policy

MiCA 2026: Der Preis der Lizenz und die Marktbereinigung

Zwei Monate nach dem MiCA-Stichtag ist der europäische Kryptomarkt ein anderer: Aus über tausend Anbietern wurden wenige hundert. Warum die Lizenz zum Filter wurde und Banken profitieren.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in der Europäischen Union keine Schonfrist mehr. Der Übergangszeitraum der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) ist ausgelaufen, in Deutschland sogar schon seit dem 31. Dezember 2025. Wer heute Handel, Verwahrung oder Tausch von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden in der EU anbietet, braucht dafür eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP). Zwei Monate nach dem Stichtag lautet die entscheidende Frage nicht mehr, was MiCA vorschreibt, sondern wer noch übrig ist.

Die Antwort fällt deutlich aus. Der Kurs von Bitcoin steht laut CoinGecko Anfang September bei rund 66.900 Euro, Ethereum bei gut 2.100 Euro; der Markt selbst ist also alles andere als tot. Die Zahl der Firmen aber, die Deutsche legal bedienen dürfen, ist drastisch gesunken. MiCA hat nicht nur Regeln geschrieben, sondern einen Preis festgesetzt: den Preis dafür, in Europa reguliertes Krypto anzubieten. Dieser Preis besteht nicht nur aus MiCA selbst, sondern aus einem ganzen Stapel von Regelwerken, und er baut den Markt gerade um. Dieser Text zeichnet nach, wie aus tausend Anbietern wenige hundert wurden, warum der deutsche Vorsprung ausgerechnet von Banken getragen wird und was das für Anlegerinnen und Anleger bedeutet. Die Verbraucherperspektive dazu haben wir in MiCA in der Praxis ausführlich beschrieben; hier geht es um die Marktstruktur dahinter.

Von Tausenden zu Hunderten: die große Marktbereinigung

Vor MiCA war der europäische Kryptomarkt ein Flickenteppich aus nationalen Registrierungen. Je nach Zählweise operierten zwischen rund 1.100 und 1.300 Dienstleister mit einer solchen Registrierung, mit allen nationalen Anmeldungen sind sogar rund 3.000 Firmen im Umlauf. Als der Finanzdienst Finance Magnates im Frühjahr 2026 Bilanz zog, hatten von den rund 1.100 bis 1.300 Anbietern gerade einmal etwa 200 eine MiCA-Zulassung erhalten; rund 80 Prozent waren also verschwunden, hatten sich zurückgezogen oder standen noch ohne Genehmigung da.

Seither wächst die Zahl langsam wieder. Ende August 2026 führte das öffentliche ESMA-Register nach Auswertung des Fachdienstes Outrun 331 zugelassene CASP im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum; jede Woche kommen einzelne hinzu. Das ist mehr als im Mai, aber immer noch ein Bruchteil des alten Anbieteruniversums. In einzelnen Ländern fällt die Konzentration noch drastischer aus: In Zypern etwa zählte Finance Magnates nur zwölf zugelassene Einheiten, von denen sieben bereits etablierte Broker waren. Przemysław Kral, Vorstandschef der Handelsplattform zondacrypto, brachte die Logik gegenüber Finance Magnates auf den Punkt: Kleinere Kryptounternehmen mit begrenzten Mitteln könnten durch die hohen Kosten der Regelbefolgung gezwungen sein, den EU-Markt zu verlassen. Genau das ist geschehen. Die Marktbereinigung ist kein Nebeneffekt von MiCA, sie ist die sichtbarste Folge der Verordnung.

Wichtig ist die Unterscheidung, die viele Schlagzeilen verwischen: Es sind nicht Nutzerinnen und Nutzer verschwunden, sondern Anbieter. Der Handel läuft weiter, oft bei denselben großen Namen wie zuvor. Was sich verändert hat, ist die Zahl der Türen, durch die man legal gehen kann. Aus einem offenen, wilden Markt ist ein Klub mit Eintrittspreis geworden.

Was eine CASP-Lizenz wirklich verlangt

Wer den Eintrittspreis verstehen will, muss auf die Zulassungsanforderungen schauen. Eine CASP-Zulassung ist kein Formular, sondern ein umfangreiches Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde, in Deutschland der BaFin. Verlangt werden unter anderem ein tragfähiges Geschäftsmodell, eine Beschreibung der internen Kontroll- und Risikosysteme, Regelungen zur Trennung von Kundengeldern und Kundenwerten, Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte, eine ordnungsgemäße Geschäftsleitung samt Eignungsprüfung der Führungskräfte sowie Nachweise zur IT-Sicherheit. Wer selbst Token ausgibt, muss zusätzlich ein Whitepaper vorlegen. All das prüft die Aufsicht, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Das Verfahren zieht sich in der Praxis über viele Monate, und die Behörde kann jederzeit Nachbesserungen verlangen; eine Zulassung ist damit kein einmaliger Kraftakt, sondern der Beginn einer dauerhaften Aufsichtsbeziehung.

Am greifbarsten ist die Kapitalanforderung. Nach Artikel 67 MiCA in Verbindung mit Anhang IV müssen CASP eine dauerhafte Eigenmittelausstattung vorhalten, gestaffelt nach der Art der erbrachten Dienste. Maßgeblich ist stets der höhere Wert aus dem Mindestkapital der jeweiligen Klasse und einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die Klassen sehen laut der Regulierungsübersicht der Kanzlei CMS wie folgt aus:

KlasseErfasste Dienste (Auswahl)Mindestkapital
Klasse 1Beratung, Portfolioverwaltung, Annahme und Übermittlung sowie Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Transferdienste50.000 Euro
Klasse 2Dienste der Klasse 1 plus Verwahrung und Verwaltung sowie Tausch gegen Geld oder andere Kryptowerte125.000 Euro
Klasse 3Dienste der Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform150.000 Euro
Mindestkapital nach Artikel 67 und Anhang IV MiCA; maßgeblich ist der höhere Wert aus Mindestkapital und einem Viertel der fixen Gemeinkosten.

Die Beträge selbst wirken überschaubar. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Kapital, sondern in allem, was daneben aufgebaut und dauerhaft betrieben werden muss. Und genau hier beginnt der Teil, den viele unterschätzen: MiCA ist nur das erste von mehreren Regelbüchern.

MiCA ist nur das erste Regelbuch: DORA

Wer eine MiCA-Lizenz hält, ist automatisch auch ein Finanzunternehmen im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA). Diese EU-Verordnung gilt seit dem 17. Januar 2025 und verlangt von allen erfassten Instituten ein vollständiges Rahmenwerk für digitale operationelle Widerstandsfähigkeit. Für einen CASP heißt das laut der Fachübersicht von Regulation DORA: dokumentiertes IT-Risikomanagement, Meldung schwerwiegender IT-Vorfälle an die Aufsicht, regelmäßige Resilienztests und ein sauberes Management aller ausgelagerten IT-Dienste.

Besonders folgenreich ist das sogenannte Informationsregister nach Artikel 28 DORA. Jedes Finanzunternehmen muss sämtliche Vertragsbeziehungen für IT-Dienstleistungen erfassen und dabei unterscheiden, welche davon kritische oder wichtige Funktionen stützen. Verträge mit IT-Dienstleistern müssen Mindeststandards erfüllen: klare Leistungsbeschreibungen, Regelungen zum Ort der Datenverarbeitung, Prüfungs- und Zugangsrechte für Unternehmen und Aufsicht, Vorgaben zur Unterauftragsvergabe und belastbare Ausstiegsstrategien, damit ein Anbieter den Dienstleister wechseln kann, ohne dass der Betrieb zusammenbricht. Für einen Kryptoverwahrer, der seine Schlüssel über einen spezialisierten Technologiepartner sichert, ist das kein Nebenschauplatz, sondern Kerngeschäft.

DORA reicht sogar über die einzelnen Firmen hinaus. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben Ende 2025 erstmals eine Reihe kritischer IT-Drittanbieter benannt, die künftig direkt auf EU-Ebene überwacht werden. Wer also die Cloud- und Verwahrinfrastruktur der Kryptobranche stellt, gerät selbst ins Visier der Aufsicht. Fällt etwa eine Handelsplattform durch einen IT-Ausfall aus, ist das nicht mehr nur ein technisches Problem, sondern ein meldepflichtiger Vorfall, der Fristen, Dokumentation und Nachweise gegenüber der Aufsicht auslöst. Für den einzelnen CASP bedeutet DORA vor allem eines: eine zweite, teure Compliance-Ebene, die mit der eigentlichen MiCA-Lizenz noch gar nichts zu tun hat.

Die Reiseregel: jeder Transfer unter Beobachtung

Das dritte Regelbuch ist die Geldtransferverordnung (Verordnung 2023/1113), in der Branche als Reiseregel oder Travel Rule bekannt. Sie gilt für Kryptotransfers seit dem 30. Dezember 2024 und verlangt, dass bei Überweisungen zwischen Dienstleistern Herkunfts- und Empfängerdaten mitgeschickt werden, ganz ähnlich wie bei klassischen Banküberweisungen. Anders als im Zahlungsverkehr gibt es dabei keinen Bagatellbetrag: Zwischen zwei CASP müssen die Daten schon ab dem ersten Cent übermittelt werden.

Heikel wird es bei selbst gehosteten Wallets, also Adressen, die nicht von einem Dienstleister kontrolliert werden. Hier greifen ab einem Schwellenwert von 1.000 Euro zusätzliche Prüfpflichten; der CASP muss dann Angaben zum Eigentümer der externen Wallet erheben und plausibilisieren. Für die Anbieter heißt das: neue Software, neue Schnittstellen zu anderen Dienstleistern, neue Datenhaltung, und ein technisches Zusammenspiel, das nur funktioniert, wenn die Gegenstelle dieselben Standards nutzt. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet es mehr Nachfragen bei Ein- und Auszahlungen. Wo diese Kontrollen ins Leere laufen oder Institute übervorsichtig reagieren, kann daraus schnell der Entzug einer Geschäftsbeziehung werden, ein Muster, das wir in Krypto-Debanking beschrieben haben.

AMLA in Frankfurt: die vierte Ebene

Das vierte Regelbuch ist noch nicht ganz da, wirft aber bereits seinen Schatten. Mit dem neuen EU-Geldwäscherechtspaket kommt die Geldwäscheverordnung (AMLR, Verordnung 2024/1624), die laut Analysen wie jener von Moody’s ab dem 10. Juli 2027 gilt und Kryptodienstleister vollständig einbezieht. Sie vereinheitlicht die Sorgfaltspflichten bei der Kundenidentifizierung und beendet den Flickenteppich aus 27 nationalen Geldwäschegesetzen. Das ist für die Anbieter zugleich Entlastung und Belastung: Ein einheitliches Regelbuch spart die Übersetzung in 27 nationale Systeme, hebt aber das Anforderungsniveau überall dort an, wo es bisher niedriger lag.

Für deutsche Leserinnen und Leser ist die institutionelle Seite besonders bemerkenswert. Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA sitzt in Frankfurt am Main. Sie hat laut dem Branchendienst IDnow am 1. Juli 2025 den Betrieb aufgenommen und zum 1. Januar 2026 die Geldwäscheaufgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde übernommen. Ab 2028 soll die AMLA rund 40 besonders risikobehaftete Finanzinstitute direkt beaufsichtigen, darunter ausdrücklich auch Kryptofirmen. Dass die Wahl des Standorts damals überhaupt auf Frankfurt fiel, unterstreicht die Rolle des Finanzplatzes. Die Behörde warnt bereits öffentlich vor Geldwäscherisiken im Kryptosektor. Für die Anbieter bedeutet die AMLA eine weitere, europäisch koordinierte Aufsichtsinstanz zusätzlich zur nationalen BaFin.

Zusammengenommen ergeben diese vier Ebenen den eigentlichen Regulierungsstapel, mit dem ein CASP leben muss. MiCA ist der Rahmen, aber der Betrieb hängt an vier Regelwerken gleichzeitig.

RegelwerkWas es regeltGilt seit oder abAufsicht
MiCA (VO 2023/1114)Zulassung, Kapital, Governance, Wohlverhalten, WhitepaperCASP-Regeln seit 30.12.2024BaFin
DORA (VO 2022/2554)IT-Sicherheit, Vorfallsmeldung, Auslagerung, Resilienztests17.01.2025BaFin und EU-Aufsichtsbehörden
Reiseregel (VO 2023/1113)Herkunfts- und Empfängerdaten bei Transfers30.12.2024BaFin
AMLR (VO 2024/1624) und AMLAGeldwäscheprävention, einheitliche SorgfaltspflichtenAMLR ab 10.07.2027, AMLA in Frankfurt aktivAMLA und BaFin
Der Compliance-Stapel: MiCA ist nur eines von vier Regelwerken, die einen europäischen Kryptodienstleister binden.

Der Preis der Compliance

Vier Regelwerke gleichzeitig zu erfüllen kostet Geld, und zwar dauerhaft. Branchenschätzungen, wie sie der Fachdienst Crypto Jobs zusammengetragen hat, veranschlagen allein für die Zulassung und den Aufbau der nötigen Strukturen zwischen 250.000 und 500.000 Euro. Hinzu kommen laufende Gehälter für Compliance-Fachleute, oft zwischen 80.000 und 150.000 Euro im Jahr pro Stelle, sowie Rechtsberatung im Bereich von 50.000 bis 200.000 Euro. Die BaFin erhebt zudem Gebühren im fünfstelligen Bereich, und die IT-Sicherheits- und Meldesysteme laufen Monat für Monat weiter. Anders als eine einmalige Anschubinvestition kehren viele dieser Posten Jahr für Jahr wieder, unabhängig davon, ob das Geschäft wächst.

Diese Kosten sind zum großen Teil fix. Ob eine Plattform 5.000 oder 500.000 Kundinnen und Kunden hat, ändert wenig daran, dass sie einen Geldwäschebeauftragten, ein Informationsregister nach DORA und eine Reiseregel-Anbindung braucht. Für ein junges Unternehmen mit schmaler Marge ist das eine Mauer. Für einen großen, gut kapitalisierten Anbieter oder eine Bank, die viele dieser Funktionen ohnehin schon vorhält, ist es eine Zusatzaufgabe. Genau diese Asymmetrie erklärt, warum die Marktbereinigung so einseitig verlief: Nicht die schlechten Anbieter sind verschwunden, sondern die kleinen.

Der EU-Pass: das Gegenstück zum Preis

Warum zahlen große Anbieter diesen Preis überhaupt? Weil die Gegenleistung erheblich ist. Eine einzige nationale Zulassung, etwa von der BaFin, berechtigt über den sogenannten EU-Pass dazu, dieselben Dienste im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten, in rund 30 Ländern unter einem einheitlichen Regelwerk. Ein Anbieter muss also nicht 27 nationale Genehmigungen einsammeln, sondern durchläuft das Verfahren einmal und zeigt die grenzüberschreitende Tätigkeit anschließend nur noch an. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Sinn von MiCA: aus vielen nationalen Einzelregelungen einen Binnenmarkt für Kryptodienste zu machen.

Für die Marktstruktur hat der Pass eine paradoxe Wirkung. Er senkt die Kosten für den, der die Hürde einmal genommen hat, und erhöht damit den Anreiz, sie überhaupt zu nehmen. Wer zugelassen ist, kann seine fixen Compliance-Kosten auf einen ganzen Kontinent verteilen statt auf ein einzelnes Land. Genau das begünstigt große, gut kapitalisierte Häuser, die europaweit skalieren, gegenüber lokalen Nischenanbietern, die dieselbe teure Infrastruktur nur für einen Heimatmarkt tragen müssten. Der Pass macht den Preis der Lizenz tragbar, aber vor allem für jene, die groß genug sind, ihn über viele Märkte zu amortisieren.

Für Deutschland als Standort ist das ein starkes Argument. Wer sich hier zulassen lässt, erreicht von Frankfurt, Stuttgart oder Berlin aus den gesamten Kontinent. Umgekehrt nutzen zahlreiche im Ausland zugelassene Anbieter denselben Pass, um deutsche Kundinnen und Kunden zu erreichen, ohne hier eine eigene Zulassung zu halten. Der Wettbewerb wird dadurch europäisch, aber er wird zugleich dünner: Wo früher Dutzende kleiner nationaler Plattformen um Nutzer warben, konkurrieren nun wenige große, die überall zugleich auftreten können.

Warum Deutschland führt und warum es Banken sind

Deutschland ist aus dieser Bereinigung als klarer Spitzenreiter hervorgegangen. Nachdem im August 2026 sechs weitere Genossenschaftsbanken hinzukamen, führt die BaFin laut Coinpaprika mit 79 zugelassenen CASP das EU-Feld an, vor Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 29. EWR-weit stehen im ESMA-Register damit 331 Anbieter.

LandZugelassene CASP (Stand 23. August 2026)
Deutschland79
Frankreich35
Niederlande29
EWR insgesamt331
Deutschland führt das MiCA-Register mit Abstand an; Quelle: ESMA-Register, ausgewertet von Coinpaprika und Outrun.

Auffällig ist die Zusammensetzung dieses Vorsprungs. Er ist stark bankengeprägt. Unter den in Deutschland zugelassenen Häusern finden sich die Commerzbank (Zulassung im April 2025), Trade Republic (ebenfalls April 2025), die Boerse Stuttgart Digital Custody als erste CASP-Lizenz überhaupt im Januar 2025, dazu DZ Bank, DekaBank, N26, Baader Bank sowie die im August frisch hinzugekommenen Volks- und Raiffeisenbanken. EWR-weit ist das Bild gemischter, etwa zwei Drittel der Anbieter sind kryptonativ; der deutsche Teil aber trägt eine deutliche Bankenhandschrift.

Der Grund liegt in einer technischen Regel. Artikel 60 MiCA erlaubt bereits regulierten Instituten wie Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ein vereinfachtes Anzeigeverfahren. Sie müssen keine vollständig neue Lizenz beantragen, sondern der BaFin die Aufnahme der Kryptodienste laut deren Fachartikel lediglich mindestens 40 Arbeitstage vor dem Start anzeigen. Für eine Bank, die Governance, Kapital und Meldewesen längst vorhält, ist das ein kurzer Weg. Für ein Krypto-Start-up ohne bestehende Lizenz ist es der volle, teure Antrag. So wird verständlich, warum der deutsche Markt zur Bankensache wird.

Die deutsche Umsetzung selbst trägt die Handschrift eines Sonderwegs. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz mit dem darin enthaltenen Kryptomärkteaufsichtsgesetz bestimmt die BaFin zur zuständigen Behörde und verkürzte die nationale Übergangsfrist auf zwölf Monate, sodass sie in Deutschland bereits Ende 2025 endete, ein halbes Jahr vor dem EU-Stichtag. Passend dazu stammt auch die erste in Deutschland regulierte Euro-Stablecoin, EURAU der Deutsche-Bank-Tochter DWS im Gemeinschaftsprojekt AllUnity, aus dem Bankenlager, ein Beispiel dafür, dass gut kapitalisierte Etablierte den neuen Rahmen als Chance nutzen. Wie schwer es rein private Euro-Token dagegen haben, zeigt unser Blick auf die Stablecoin-Regeln unter MiCA.

Wer den Markt verlässt: Binance und die Reverse Solicitation

Die andere Seite der Bereinigung sind die Abgänge. Prominentestes Beispiel ist Binance. Die größte Kryptobörse der Welt zog Ende Juni 2026 ihren MiCA-Antrag bei der griechischen Aufsicht zurück und stellte zum 1. Juli große Teile ihres EU-Geschäfts ein. Neue Anmeldungen, Einzahlungen und bestimmte Produkte wurden gestoppt, Auszahlungen blieben möglich. Ein Teil der EU-Nutzer sollte fortan über eine Einheit in Abu Dhabi bedient werden.

Genau dieses Konstrukt hat die ESMA laut Cointelegraph öffentlich infrage gestellt. Eine Lizenz aus Abu Dhabi entfaltet unter MiCA keine Wirkung, weil das Emirat als Drittland gilt. EU-Kundinnen und -Kunden dürfen nur über eine MiCA-zugelassene Einheit bedient werden. Die einzige Ausnahme ist die sogenannte Reverse Solicitation nach Artikel 61: Ein Anbieter aus einem Drittland darf einen EU-Kunden bedienen, wenn dieser die Beziehung vollständig von sich aus initiiert, ohne jede Werbung oder Ansprache. Diese Ausnahme war für Einzelfälle gedacht, nicht dafür, einen über Jahre mit Marketing aufgebauten Kundenstamm weiterzuführen. Die Aufsicht liest sie eng, und das schränkt den Fluchtweg über Drittlandeinheiten spürbar ein.

Für Anlegerinnen und Anleger hat die ESMA in ihrer Erklärung zum Ende der Übergangsfrist vom 23. Juni 2026 eine unmissverständliche Botschaft formuliert: Wer bei einem nicht zugelassenen Anbieter bleibt, genießt nicht die Schutzrechte von MiCA, auch nicht die Regeln zum Schutz von Kundenvermögen. Nicht zugelassene Dienstleister müssen ihr Geschäft geordnet abwickeln, dürfen also nur noch verkaufen, übertragen oder Positionen schließen, nicht aber wie gewohnt weitermachen. Wer als deutscher Nutzer bei einem solchen Anbieter liegt, sollte prüfen, ob es eine zugelassene Schwestergesellschaft gibt, und im Zweifel zu einem lizenzierten Haus wechseln.

Die Fusionswelle beginnt

Nicht jeder kleine Anbieter verschwindet einfach. Viele suchen den Ausweg in einer Fusion, einem Verkauf oder einer Partnerschaft mit einer Bank. Der Fachdienst crypto.news argumentierte Ende Juli 2026, die fixen Compliance-Kosten machten es für kleinere Börsen und Verwahrer wirtschaftlich attraktiver, sich zusammenzuschließen, als allein weiterzumachen. Zum Vergleich verwies der Bericht auf Daten von BCG und FT Partners, wonach das Fusionsvolumen im gesamten Fintech-Sektor von 105 Milliarden Dollar im Jahr 2023 auf 251 Milliarden Dollar im Jahr 2025 stieg und allein 2025 rund 659 Übernahmen gezählt wurden. Für kleine Kryptofirmen zeichnen sich damit drei Wege ab: der Verkauf an einen größeren Wettbewerber, der Zusammenschluss mit einem gleich großen Haus oder die Partnerschaft mit einer Bank, die Lizenz und Compliance-Infrastruktur bereits besitzt.

Simon Schneider, Vorstandschef von Sygnum Europe, ordnete die Richtung gegenüber crypto.news ein: Bislang böten weniger als 20 Prozent der europäischen Banken überhaupt Kryptodienste an, und die neue regulatorische Sicherheit werde Vermögen zu lizenzierten Instituten treiben. Anders gesagt: Die Marktbereinigung schafft Nachfrage nach genau jenen Häusern, die die Lizenz stemmen können. Der Wettbewerb verlagert sich von der Frage, wer die niedrigsten Gebühren hat, hin zu der Frage, wer die vollständige Compliance-Maschinerie betreiben kann. Das begünstigt Größe und Kapital, und es begünstigt Banken.

Das Verhältnismäßigkeitsproblem

Nicht alle halten diese Entwicklung für gesund. Kritik kommt ausgerechnet von einem der Väter der Verordnung. Ondřej Kovařík, als Schattenberichterstatter der Fraktion Renew Europe einer der zentralen Architekten von MiCA, warnte im Frühjahr 2026 vor mangelnder Verhältnismäßigkeit. Man dürfe, so Kovařík gegenüber CoinDesk, eine global gelistete US-Börse nicht mit denselben Regeln behandeln wie ein kleines Start-up, das ein Kryptogeschäft betreibt. Er plädierte zudem für eine Anerkennung gleichwertiger Regime aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz und kritisierte die Stablecoin-Regeln als zu streng für europäische Emittenten.

Diese Kritik trifft einen wunden Punkt. MiCA behandelt den Ein-Personen-Betrieb und den Milliardenkonzern im Kern gleich, mit denselben Grundpflichten. Genau das ist die Wurzel des Verhältnismäßigkeitsproblems: Ein einheitliches Regelbuch schafft Rechtssicherheit, aber es verteilt die Last ungleich. Brüssel hat das erkannt. Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung von MiCA eingeleitet, deren Konsultation mit rund 86 Detailfragen bis Ende September 2026 verlängert wurde und die ausdrücklich unter dem Vorzeichen von Vereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit steht. Ob daraus eine wirksame Entlastung kleiner Anbieter wird, ist offen; ein förmlicher Bericht der Kommission wird erst 2027 erwartet. Der transatlantische Kontrast ist dabei bemerkenswert: Während die EU über Vereinfachung diskutiert, verlagert sich in den USA der Schwerpunkt von der Aufsicht auf Kommentarfristen, wie unser Text zu Regulation Crypto Assets zeigt.

Zähne: was bei Verstößen droht

Dass die Marktbereinigung so konsequent verläuft, hat auch damit zu tun, dass MiCA Zähne hat. Die Sanktionsregeln des Artikels 111 sind scharf. Nach Auslegung von Kanzleien wie in einer Analyse auf Lexology können Aufseher gegen Unternehmen bei schweren Verstößen Geldbußen von bis zu 12,5 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes oder mindestens fünf Millionen Euro verhängen, je nach Art und Schwere des Verstoßes. Wer ganz ohne Zulassung Dienste anbietet, riskiert fünf Millionen Euro oder fünf Prozent des Umsatzes. Gegen verantwortliche natürliche Personen sind Bußgelder von bis zu 700.000 Euro möglich, und in jedem Fall kann die Aufsicht bis zum Doppelten des erzielten Gewinns oder vermiedenen Verlusts abschöpfen.

Damit die Bußgelder in der Praxis nicht willkürlich wirken, arbeitet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde an einer einheitlichen Methodik. Sie legte am 26. Juni 2026 ein Konsultationspapier zur Festsetzung von Geldbußen unter MiCA vor. Die allgemeinen Grundlagen der BaFin-Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleistungen finden sich im Merkblatt der Behörde vom Januar 2025.

Bußgelder sind dabei nur ein Instrument. Die BaFin kann öffentliche Warnungen aussprechen, Tätigkeiten untersagen, die geordnete Abwicklung anordnen und gegen unerlaubte Angebote vorgehen, bis hin zur Sperrung der Internetseiten nicht zugelassener Anbieter. Für ein Unternehmen wiegt der Reputationsschaden einer öffentlichen Warnung oft schwerer als die Geldbuße selbst, weil er Bankverbindungen und Partnerschaften gefährdet. Und die persönliche Haftung von Geschäftsleitern sorgt dafür, dass Compliance nicht nur eine Frage der Firmenkasse ist, sondern auch eine des eigenen Namens.

Was aus MiCA herausfällt

So umfassend MiCA wirkt, es hat klare Grenzen, und die werden oft missverstanden. Wer seine Kryptowerte selbst in einer eigenen Wallet hält, nutzt keinen regulierten Dienst; Selbstverwahrung fällt nicht unter MiCA. Vollständig dezentrale Protokolle ohne verantwortlichen Betreiber liegen ebenfalls außerhalb, was in der Praxis eine schwierige Abgrenzung bleibt. Nicht verwahrtes, also nicht über einen Dienstleister abgewickeltes Staking ist derzeit nicht als eigener regulierter Dienst erfasst; die entsprechenden Modelle beschreibt unser Vergleich von Lido, Rocket Pool und Frax. Auch die meisten echten NFT fallen heraus. Krypto-Derivate wie Futures und unbefristete Kontrakte gelten als Finanzinstrumente und unterliegen der Wertpapierrichtlinie MiFID II statt MiCA, mit eigenen Vorgaben etwa zum Hebel für Privatkunden.

Diese Lücken sind der Kern der laufenden Überprüfung. Kanzleien wie Skadden weisen darauf hin, dass DeFi, Staking, Lending und NFT zu den zentralen offenen Fragen einer möglichen MiCA-Nachfolge gehören. Für Anlegerinnen und Anleger ist die Botschaft heikel: Reguliert ist die Plattform, nicht zwangsläufig alles, was man dort oder daneben tut. Wer seine Coins von der lizenzierten Börse in ein DeFi-Protokoll oder in die eigene Wallet verschiebt, verlässt den Schutzraum von MiCA. Diese Grenze zu kennen ist wichtiger geworden, seit die Verordnung vielen Anlegern ein pauschales Gefühl von Sicherheit gibt: Der Stempel reguliert bezieht sich auf den Anbieter und seine Dienste, nicht auf jede Anlageentscheidung oder jedes Protokoll dahinter.

Ausblick: der Markt nach der Bereinigung

Zwei Monate nach dem Stichtag zeichnet sich ein Markt ab, der kleiner, konzentrierter und stärker von etablierten Instituten geprägt ist. Die Zahl der Anbieter dürfte über die 331 hinaus weiter wachsen, aber langsam und selektiv; die Ära des Garagen-Start-ups im europäischen Krypto ist vorbei. An ihre Stelle tritt eine Landschaft aus gut kapitalisierten Häusern, in der Banken eine tragende Rolle spielen. Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, was MiCA-Umsetzung bedeutet: nicht nur ein neues Regelbuch, sondern eine neue Marktordnung.

Offen bleiben drei große Fragen. Erstens, ob die Überprüfung der Kommission die Last für kleine Anbieter tatsächlich senkt oder ob die Verhältnismäßigkeitskritik von Kovařík folgenlos verhallt. Zweitens, ob die Aufsicht in der EU stärker zentralisiert wird; über eine direkte Rolle der ESMA wird bereits verhandelt, Deutschland verteidigt seine nationale Zuständigkeit. Drittens, welche Rolle der digitale Euro spielen wird, dessen Gesetzgebung Ende 2026 stehen soll. Für Anlegerinnen und Anleger in Deutschland lautet das Fazit nüchtern: weniger Auswahl, aber im lizenzierten Bereich mehr Schutz. Praktisch heißt das, vor der ersten Einzahlung einen Blick ins öffentliche ESMA-Register oder in die BaFin-Datenbank zu werfen und zu prüfen, ob der gewählte Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Der Preis der Lizenz zahlt sich für die Großen aus. Ob er sich für den Markt als Ganzes auszahlt, wird die nächste Phase der MiCA-Umsetzung zeigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet das Ende der MiCA-Übergangsfrist für Anleger in Deutschland?

Seit dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch zugelassene Anbieter Kryptodienste in der EU erbringen, in Deutschland gilt das sogar schon seit dem 31. Dezember 2025. Für Anlegerinnen und Anleger heißt das mehr Schutz bei lizenzierten Plattformen, aber auch weniger Auswahl. Wer bei einem nicht zugelassenen Anbieter bleibt, genießt laut ESMA keine MiCA-Schutzrechte, auch nicht beim Schutz des Kundenvermögens.

Wie viele Krypto-Anbieter haben eine MiCA-Lizenz, und wie viele davon in Deutschland?

Ende August 2026 führte das öffentliche ESMA-Register 331 zugelassene CASP im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Deutschland liegt mit 79 Zulassungen vorn, vor Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 29. Vor MiCA waren je nach Zählweise über 1.000 Anbieter unter nationalen Registrierungen aktiv, ein Großteil ist im Zuge der Umsetzung verschwunden.

Warum sind so viele der in Deutschland lizenzierten Anbieter Banken?

MiCA erlaubt bereits regulierten Instituten wie Banken und Wertpapierfirmen über Artikel 60 ein vereinfachtes Anzeigeverfahren. Sie müssen keine vollständig neue Lizenz beantragen, sondern die Aufnahme der Dienste nur mindestens 40 Arbeitstage vorher bei der BaFin anzeigen. Weil Banken Governance, Kapital und Meldewesen ohnehin vorhalten, ist der deutsche Vorsprung stark bankengeprägt.

Was kostet eine MiCA-Lizenz?

Neben einem Mindestkapital von 50.000 bis 150.000 Euro je nach Diensteklasse fallen laufende Kosten für Compliance, IT-Sicherheit und Meldewesen an. Branchenschätzungen nennen für Zulassung und Strukturaufbau sechsstellige Beträge, dazu Gehälter für Compliance-Personal und Rechtsberatung. Weil viele dieser Kosten fix sind, treffen sie kleine Anbieter härter als große.

Fallen Selbstverwahrung und DeFi unter MiCA?

Nein. Wer seine Kryptowerte selbst in einer eigenen Wallet hält, nutzt keinen regulierten Dienst. Vollständig dezentrale Protokolle ohne verantwortlichen Betreiber, nicht verwahrtes Staking und die meisten NFT fallen ebenfalls aus dem Anwendungsbereich; Krypto-Derivate laufen als Finanzinstrumente unter MiFID II statt unter MiCA.

Von Anneke de Vries, Regulierungsredaktion HOGE Wire.

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