Anbieten statt besitzen: Raiffeisens Krypto-Weg für 18 Millionen
Raiffeisen bringt Krypto zu 18 Millionen Kunden, ohne einen einzigen Coin zu besitzen. Warum Basels 1.250-Prozent-Regel Europas Banken zu Vermittlern macht, während Washington die Türen öffnet.
Am 23. September, wenige Tage vor dem Monatsende, veröffentlichte die Raiffeisen Bank International eine Ankündigung, die den Kern der ganzen Debatte über Banken und Krypto trifft. Ein konzernweiter Rahmen soll es den Netzwerkbanken der Gruppe erlauben, rund 18 Millionen Kundinnen und Kunden in Zentral- und Osteuropa den Kauf von Krypto-Assets anzubieten, technisch abgewickelt über die White-Label-Infrastruktur des Wiener Anbieters Bitpanda. Keine eigene Handelsplattform, keine Bitcoin in der Bankbilanz, kein neues Risiko fürs Eigenkapital. Nur ein zusätzlicher Knopf in der Banking-App.
Dieser eine Satz erklärt mehr über die Bankenpolitik des Jahres 2026 als jede Regulierungskonferenz. Denn während die Institute darum wetteifern, ihren Kundinnen und Kunden Krypto zugänglich zu machen, sagt das Regelwerk gleichzeitig etwas anderes: Halte es bloß nicht selbst. Seit dem 1. Jänner 2026 gilt der Basler Kapitalstandard für Krypto-Forderungen; er belegt unbesicherte Coins wie Bitcoin mit einem Risikogewicht von 1.250 Prozent. Wer hält, zahlt. Wer vermittelt, kassiert Gebühren. Österreichs Banken haben sich entschieden.
Auf der anderen Seite des Atlantiks läuft die Bewegung in die Gegenrichtung. Washington hat mit dem GENIUS Act, der Rücknahme der Bilanzierungsvorschrift SAB 121 und einer Serie von Auslegungsschreiben der Bankenaufsicht OCC die Türen für Banken weit geöffnet. Zwischen Basel und Washington liegt ein Graben, und die österreichischen Institute stehen mit einem Bein auf jeder Seite. Dieser Text erklärt, wie das zusammenpasst, wer die Regeln macht, und was am Ende in Ihrer App landet.
Anbieten, aber nicht besitzen: der Deal vom 23. September
Die Raiffeisen-Gruppe ist bei diesem Thema kein Neuling. Bereits im Jänner 2024 begann die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, den Kauf echter Coins direkt in ihrer bestehenden Banking-App anzubieten; Bitpanda bezeichnete das damals als erste traditionelle EU-Bank, die Krypto in ihre eigene App integrierte. Im Mai 2024 wurde das Angebot auf 55 weitere Raiffeisenbanken in Niederösterreich und dem Burgenland ausgeweitet, mit Einstiegsbeträgen ab einem Euro und der Technik von Bitpanda Technology Solutions.
Der Schritt vom September 2026 hebt das auf eine neue Ebene. Statt eines einheitlichen Produkts für die gesamte Region schafft die RBI einen Rahmen, in dem jede Netzwerkbank selbst über Angebot, Assets und Zeitpunkt entscheidet, angepasst an die lokalen Aufsichtsregeln. Die Technik liefert Bitpanda Enterprise, die B2B-Sparte des Wiener Unternehmens. Ein breiterer Rollout soll nach Angaben der Gruppe in der ersten Jahreshälfte 2027 beginnen, zunächst in Albanien, Tschechien und der Slowakei. RBI-Chef Michael Höllerer ordnete den Schritt nüchtern ein: »Als kundenzentrierte Bank wollen wir die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich erfüllen«.
Das Entscheidende steht zwischen den Zeilen. Die RBI verkauft ihren Kundinnen und Kunden Zugang zu Krypto, doch sie hält keinen Bitcoin. Der Handel läuft über einen zugelassenen Dienstleister, die Verwahrung liegt dort, und in der Bilanz der Bank taucht nur eine Gebührenmarge auf, kein Coin. Genau das ist das Geschäftsmodell, zu dem das europäische Regelwerk die Banken drängt. Man nennt es Intermediation, und es ist die stille Antwort auf eine Mauer, die in Basel gebaut wurde.
Drei Wege, wie Österreichs Banken an Krypto herankommen
Wer heute als österreichische Bank ein Krypto-Angebot bauen will, hat im Wesentlichen drei Modelle zur Auswahl, und die drei größten Häuser des Landes haben sich jeweils für ein anderes entschieden. Das ist kein Zufall, sondern spiegelt drei unterschiedliche Antworten auf dieselbe Frage: Wie kommt man an die Nachfrage der Kundschaft, ohne sich das Kapitalproblem des direkten Haltens einzuhandeln.
Das erste Modell ist die Vermittlung über einen White-Label-Partner, wie sie Raiffeisen mit Bitpanda praktiziert. Die Kundin kauft echte Coins in der vertrauten Bank-App, verwahrt werden sie beim Dienstleister. Das zweite Modell verzichtet ganz auf den Coin und setzt auf das Wertpapier. Die Erste Bank hat im Mai 2026 in ihrer App George das Selfinvest-Depot gestartet, dessen Anlageuniverse neben 26.500 Aktien und 3.000 ETFs auch 164 Krypto-ETPs umfasst; einen direkten Kauf echter Coins oder eine eigene Wallet gibt es dort nicht. Kundenvorstand Max Clary und Aldringen brachte die Haltung auf den Punkt: »Mit dem Selfinvest Depot verbinden wir digitales Investieren mit der Sicherheit und Erfahrung einer Bank, die seit über 200 Jahren für Vertrauen steht.«
Das dritte Modell ist das strukturierte Produkt. Die Bank Austria brachte 2026 als nach eigener Darstellung erste Bank am österreichischen Markt ein Wertpapier mit einer Kryptowährung als Basiswert auf den Markt: ein sechsjähriges, zu 100 Prozent kapitalgeschütztes Garant-Cap-Zertifikat der UniCredit auf den iShares Bitcoin Trust ETF. Der Anleger bekommt am Laufzeitende sein Kapital zurück und partizipiert bis zu einer Obergrenze an der Kursentwicklung, trägt dafür aber das Emittentenrisiko. Drei Wege, ein gemeinsamer Nenner: In keinem einzigen Fall landet ein Bitcoin in der Bilanz der Bank.
| Modell | Beispiel in Österreich | Was die Kundin bekommt | Krypto in der Bankbilanz? |
|---|---|---|---|
| Vermittlung / White-Label | Raiffeisen mit Bitpanda | Direktkauf echter Coins in der Banking-App, Verwahrung beim Dienstleister | Nein |
| Börsengehandeltes Produkt (ETP) | Erste Bank, George Selfinvest | Wertpapier im Depot, das den Krypto-Kurs abbildet | Nein |
| Strukturiertes Zertifikat | Bank Austria / UniCredit | Kapitalgeschütztes Zertifikat auf einen Bitcoin-ETF | Nein (Emittentenrisiko) |
Die 1.250-Prozent-Mauer
Um zu verstehen, warum keine dieser Banken den Coin selbst hält, muss man nach Basel schauen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat 2022 einen eigenen Standard für die aufsichtliche Behandlung von Krypto-Forderungen beschlossen, im Regelwerk als Kapitel SCO60 geführt. Nach einer Verschiebung um ein Jahr gilt er seit dem 1. Jänner 2026. Er teilt Krypto-Assets in zwei Gruppen. Gruppe 1 umfasst tokenisierte klassische Vermögenswerte und qualifizierte Stablecoins, die einen Reserve- und Einlösetest bestehen; sie werden weitgehend behandelt wie das, was sie abbilden. Gruppe 2 ist alles Übrige, und dazu gehören Bitcoin und Ether.
Für die härteste Untergruppe, Gruppe 2b, schreibt der Standard ein Risikogewicht von 1.250 Prozent vor. Diese Zahl klingt abstrakt, hat aber eine brutale Konsequenz. Ein Risikogewicht von 1.250 Prozent bedeutet, dass die Position mit dem 12,5-Fachen ihres Werts in die risikogewichteten Aktiva eingeht; multipliziert mit der Mindesteigenkapitalquote von 8 Prozent ergibt das genau 100 Prozent. Anders gesagt: Für jeden Euro Bitcoin auf der Bilanz muss eine Bank rund einen Euro hartes Eigenkapital vorhalten. Kapital, das sonst hundertfach als Kredit arbeiten könnte, liegt dann tot neben dem Coin. Das ist kein Verbot, aber es ist so teuer, dass es einem Verbot nahekommt.
Hinzu kommt eine Obergrenze. Übersteigt das gesamte Gruppe-2-Engagement einer Bank 1 Prozent ihres Kernkapitals, wird der übersteigende Teil in die 1.250-Prozent-Behandlung gezwungen und die Aufsicht muss informiert werden; ab 2 Prozent gilt die Strafbehandlung für den gesamten Bestand. Die verbindliche Höchstgrenze liegt damit bei 2 Prozent des Kernkapitals. Für ein Großinstitut sind das keine Beträge, mit denen sich ein ernsthaftes Handelsgeschäft aufbauen ließe. Die Botschaft an die Banken ist eindeutig, und sie haben sie verstanden.
| Basler Gruppe | Beispiel | Behandlung | Risikogewicht |
|---|---|---|---|
| Gruppe 1a | tokenisierte klassische Assets | wie der zugrunde liegende Vermögenswert | wie Basiswert |
| Gruppe 1b | qualifizierte Stablecoins (bestehen Reserve- und Einlösetest) | wie der referenzierte Wert, mit Zusatzanforderungen | niedrig |
| Gruppe 2a | Krypto mit anerkannter Absicherung | begrenzte Anrechnung von Hedges | hoch |
| Gruppe 2b | Bitcoin, Ether und Ähnliches | keine Netting-Anrechnung | 1.250 Prozent |
Wie Brüssel Basel übersetzt
Basel setzt nur den Rahmen; verbindlich wird er erst durch die Umsetzung in Gesetz. In der EU steckt sie in der überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung, der CRR3, die einen neuen Artikel 501d eingefügt hat. Dieser Artikel schreibt eine übergangsweise Behandlung vor, bis ein dauerhafter Rahmen steht. Tokenisierte klassische Assets werden wie der Basiswert behandelt, MiCA-konforme wertreferenzierte Token auf traditionelle Werte erhalten ein Risikogewicht von 250 Prozent, und alles andere, also auch Bitcoin, kommt auf die vollen 1.250 Prozent, mit der Grenze von 1 Prozent des Kernkapitals.
Die technische Feinarbeit liegt bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Sie hat im August 2025 ihren finalen Entwurf technischer Standards zur Berechnung und Aggregation der Krypto-Engagements vorgelegt, die sich, so die Behörde, so weit wie möglich an den Basler Vorgaben orientieren. Auffällig ist, was fehlt: Die EU-Kommission hätte bis zum 30. Juni 2025 einen Vorschlag für die dauerhafte Regelung vorlegen sollen. Bis heute liegt kein solcher Vorschlag auf dem Tisch, wenig überraschend angesichts der laufenden Debatte über die Kalibrierung der Standards.
Diese Debatte ist heftiger, als es die trockenen Paragrafen vermuten lassen. Ein Bündnis aus Branchenverbänden rund um ISDA und GFMA forderte den Basler Ausschuss im August 2025 in einem gemeinsamen Schreiben auf, den Standard zu pausieren und neu zu kalibrieren; die Regeln verlangten übermäßig konservative und strafende Eigenkapitalanforderungen, die das tatsächliche Risiko der Assets nicht widerspiegelten. Der Ausschuss selbst hat im Februar 2026 mitgeteilt, dass er angesichts der jüngsten Marktentwicklungen eine gezielte Überprüfung beschleunige und im Lauf des Jahres berichten werde. Die Mauer steht, aber es wird bereits an ihr gerüttelt.
Washington öffnet die Tür
Während Europa an der Kalibrierung feilt, hat die USA das Vorzeichen umgedreht. Der Wendepunkt lässt sich fast auf den Tag datieren. Im Jänner 2025 hob die Börsenaufsicht SEC mit dem Staff Accounting Bulletin 122 die berüchtigte Vorschrift SAB 121 auf. Diese hatte Banken gezwungen, verwahrte Kundenkrypto brutto auf die eigene Bilanz zu nehmen, als Verbindlichkeit und Vermögenswert zugleich; ein Aufschlag, der das Verwahrgeschäft für Banken faktisch unattraktiv machte. Mit SAB 122 verschwand diese Hürde.
Kurz darauf legte die Bankenaufsicht OCC nach. Ihr Auslegungsschreiben 1183 vom März 2025 bestätigte, dass nationale Banken Krypto verwahren, bestimmte Stablecoin-Tätigkeiten ausüben und an Knotenpunkten von Netzwerken teilnehmen dürfen, und strich die zuvor nötige aufsichtliche Vorabgenehmigung. Ein weiteres Schreiben stellte klar, dass Banken verwahrte Coins im Kundenauftrag kaufen und verkaufen sowie solche Tätigkeiten auslagern dürfen. Im April 2025 zog die Federal Reserve zwei ältere Aufsichtsschreiben zurück, die eine Vorabmeldung von Krypto-Aktivitäten verlangt hatten, und gemeinsam mit der Einlagensicherung FDIC wurden die krypto-skeptischen Gemeinschaftserklärungen von 2023 kassiert.
Den symbolisch stärksten Schritt setzte die OCC schon im März 2025, als sie ankündigte, das Reputationsrisiko nicht länger zum Prüfungsgegenstand zu machen. Der damalige kommissarische Comptroller Rodney Hood formulierte es so: »Der Prüfprozess der OCC war immer darauf ausgerichtet, ein angemessenes Risikomanagement für Bankgeschäfte sicherzustellen, nicht darüber zu urteilen, wie eine bestimmte Tätigkeit in der öffentlichen Meinung abschneiden könnte.« Für europäische Ohren klingt das nach einer Kulturrevolution. In Wien und Frankfurt bleibt Reputationsrisiko ein sehr reales Aufsichtsthema.
| Frage | USA (2025 / 2026) | EU und Basel |
|---|---|---|
| Krypto auf der Bankbilanz | erlaubt, risikobasiert | de facto verhindert (1.250 Prozent) |
| Verwahrung durch Banken | ausdrücklich erlaubt (OCC, SAB 122) | erlaubt, meist über Dienstleister |
| Stablecoin-Ausgabe durch Banken | bundesrechtlich geregelt (GENIUS Act) | über MiCA (EMT), Konsortien wie Qivalis |
| Aufsichtlicher Grundton | Deregulierung, Reputationsrisiko gestrichen | Vorsicht, Kapital- und Lizenzauflagen |
Der GENIUS-Effekt: Stablecoins als Käufer von Staatsanleihen
Das größte Stück US-Gesetzgebung ist der GENIUS Act, den Präsident Donald Trump am 18. Juli 2025 unterzeichnete. Er schafft den ersten bundesweiten Rahmen für Zahlungs-Stablecoins. Die Kernregel ist einfach: Jeder ausgegebene Dollar-Token muss vollständig gedeckt sein, mit Bargeld oder kurzlaufenden US-Staatsanleihen, und die Zusammensetzung der Reserven muss monatlich offengelegt werden. Ausgeben dürfen solche Token unter anderem Tochtergesellschaften zugelassener Banken. Wirksam wird das Gesetz spätestens 18 Monate nach der Unterzeichnung, also Anfang 2027, oder früher, sobald die finalen Ausführungsregeln stehen, an denen das Finanzministerium und die Aufsichtsbehörden 2026 bereits arbeiten.
Der ökonomische Hebel dahinter ist gewaltig. Wenn jeder Stablecoin-Dollar in kurzlaufende Treasuries fließt, wird der wachsende Stablecoin-Markt zu einem strukturellen Käufer amerikanischer Staatsschulden. Finanzminister Scott Bessent formulierte das Ziel unverblümt: »Dieser Vorschlag wird das US-Finanzsystem vor Bedrohungen der nationalen Sicherheit schützen, ohne amerikanische Unternehmen daran zu hindern, im Ökosystem der Zahlungs-Stablecoins voranzuschreiten.« Dass diese Rechnung aufgeht, hängt an einem Umstand: Die Zinsen bleiben im neuen Regime höher, was kurzlaufende Staatsanleihen als Reserve attraktiv und das Modell profitabel macht.
Der Markt ist längst da. Ende September 2026 lag der Gesamtwert aller Stablecoins bei rund 305 Milliarden US-Dollar, davon über 99 Prozent an den Dollar gebunden; USDT und USDC allein machen den Löwenanteil aus. Dass hinter dem Krypto-Volumen fast immer der Dollar steht, ist kein Zufall, sondern Ergebnis genau dieser Dynamik. Anders als ein voll besicherter Token versucht ein synthetischer Dollar wie USDe, die Bindung über Futures-Positionen statt über Bankreserven zu halten, ein Modell, das der GENIUS Act für regulierte Zahlungs-Stablecoins gerade nicht vorsieht.
Die FMA als Türsteher
In Österreich läuft alles über die Finanzmarktaufsicht. Mit dem MiCA-Vollzugsgesetz, das im Sommer 2024 in Kraft trat, wurde die FMA zur zuständigen Behörde für die Zulassung und laufende Aufsicht der Krypto-Dienstleister; die Oesterreichische Nationalbank wirkt dabei mit, führt Vor-Ort-Prüfungen durch und liefert Fachgutachten. Der Stichtag, der die Branche derzeit umtreibt, ist die Übergangsfrist. Anders als Mitgliedstaaten, die die volle 18-Monats-Frist bis 1. Juli 2026 ausschöpfen, hat Österreich die nationale Frist für bereits registrierte Anbieter auf den 31. Dezember 2025 verkürzt. Wer bis dahin keine MiCA-Zulassung hatte, durfte nicht weitermachen.
Die Zahlen zeigen, wie eng das Nadelöhr ist. EU-weit haben nach dem einschlägigen CASP-Tracker erst einige Hundert Anbieter eine aufrechte Zulassung, davon rund ein Dutzend in Österreich, unter ihnen Bitpanda und die in Wien angesiedelte europäische Einheit von Bybit. Die FMA sieht sich dabei nicht nur als Genehmigungsstelle. Gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden aus Frankreich und Italien drängte sie im September 2025 darauf, dass die europäische Aufsichtsbehörde ESMA die großen Krypto-Dienstleister direkt beaufsichtigt, um ein Aufsichtsshopping zwischen den 27 Jurisdiktionen zu verhindern.
Und die Aufsicht signalisiert, dass sie das Thema ernst nimmt. In ihren Prüfschwerpunkten für 2026 führen FMA und OeNB Krypto-Märkte ausdrücklich unter den neuen strukturellen Risiken für die Finanzstabilität an, neben Sanktionen und künstlicher Intelligenz. Der Türsteher lässt herein, aber er notiert genau, wer kommt.
Der 70.000-Euro-Bescheid: was der Fall Bitpanda zeigt
Wie ernst, zeigte sich im August 2026. Die FMA verhängte gegen die Bitpanda GmbH eine Strafe von 70.000 Euro, die erste veröffentlichte MiCA-Sanktion in Österreich überhaupt. Der Vorwurf war kein Betrug und keine Unterschlagung, sondern ein Verfahrensfehler: Ein Krypto-Whitepaper sei nicht die vorgeschriebenen 20 Arbeitstage vor Veröffentlichung eingereicht worden, und Marketing sei ohne die erforderlichen Hinweise verbreitet worden, darunter der Vermerk, dass die Aufsicht das Dokument nicht geprüft oder genehmigt habe.
Bitpanda ordnete die Verstöße als ausschließlich Fragen der zeitlichen und formalen Abläufe rund um die Whitepaper-Veröffentlichung ein und erklärte, man habe die Punkte behoben, nachdem die FMA sie angesprochen habe. Für die Branche ist der Fall dennoch ein Signal. Er zeigt, dass MiCA kein Papiertiger ist und dass die FMA auch Formfehler ahndet, und er markiert den Übergang von der Zulassungs- in die Durchsetzungsphase. Fünf Tage vor der 18-Millionen-Ankündigung erinnerte er alle Beteiligten daran, in welchem Regelrahmen dieses neue Geschäft stattfindet.
Bitpanda: das Wiener Rückgrat der Bank-Krypto
Kaum ein Unternehmen verkörpert das Intermediationsmodell so sehr wie Bitpanda. Das Wiener Haus war eigenen Angaben zufolge das erste große Krypto-Unternehmen, das eine MiCA-Lizenz erhielt, ausgestellt von der deutschen BaFin im Jänner 2025; Zulassungen aus Malta und, im April 2025, von der heimischen FMA folgten. Firmenchef Eric Demuth verband die deutsche Lizenz mit einem Anspruch: »Mit der ersten MiCAR-Lizenz für einen großen Krypto-Akteur setzt Bitpanda einen neuen Standard für die Branche und ebnet den Weg für sichere, regulierte Dienste in ganz Europa.«
Interessanter als das Endkundengeschäft ist die stille zweite Sparte. Unter dem Namen Bitpanda Technology Solutions, heute als Bitpanda Enterprise vermarktet, liefert das Unternehmen die Technik hinter fremden Marken. Die Neobank N26 fährt ihr Krypto-Angebot darauf, ebenso mehrere deutsche Institute; die deutsche LBBW und ihre Privatkundentochter BW-Bank setzen für ihr Krypto-Angebot auf Bitpanda, und die Deutsche Bank baut nach eigenen Angaben ihre für 2026 geplante Verwahrlösung unter anderem mit Bitpandas Technikeinheit. Mit dem RBI-Rahmen kommen nun potenziell 18 Millionen weitere Kundinnen und Kunden hinzu.
Das macht ein österreichisches Unternehmen zum Ausrüster der europäischen Bank-Krypto, zur Schaufel im Goldrausch, ohne selbst schürfen zu müssen. Zuletzt öffentlich bestätigt wurde Bitpanda 2021 mit rund 4,1 Milliarden US-Dollar bewertet; 2025 wurde berichtet, das Unternehmen prüfe einen Börsengang oder Verkauf. Ob es dazu kommt, ist offen. Sicher ist, dass das Geschäftsmodell, das die Basler Regeln den Banken aufzwingen, für den Infrastrukturanbieter dahinter ein Wachstumsmotor ist.
Was die Nachbarn machen
Der österreichische Weg ist kein Sonderfall, sondern Teil einer Welle, die den gesamten deutschsprachigen Raum erfasst. In Deutschland hat die DekaBank, das Fondshaus der Sparkassen, im Februar 2025 den Handel und die Verwahrung für institutionelle Kunden gestartet; Vorstandsmitglied Martin K. Müller verwies auf die nötige Erfahrung, die erforderlichen Lizenzen und eine erprobte Infrastruktur, um Sparkassen und institutionelle Kunden zu unterstützen. Für Privatkunden soll das Krypto-Angebot in der Sparkassen-App ab Mitte Oktober 2026 schrittweise ausrollen, mit der DekaBank als Verwahrer. Die DZ Bank wiederum sicherte sich Ende 2025 die MiCA-Lizenz und bringt ihr Produkt meinKrypto in die VR-Banking-App der Volksbanken.
Die Commerzbank hatte schon 2023 als erste deutsche Universalbank eine Krypto-Verwahrlizenz der BaFin erhalten und bietet Firmenkunden Verwahrung an, den Handel steuert die Deutsche-Börse-Tochter Crypto Finance bei; über deren Schwester Clearstream bekommen seit April 2025 auch institutionelle Kunden Zugang. Der Ton bleibt vorsichtig: Als Italiens größte Bank, Intesa Sanpaolo, im Jänner 2025 als eine der ersten Eurozonen-Banken direkt Bitcoin kaufte, waren es gerade einmal elf Stück für rund eine Million Euro. Vorstandschef Carlo Messina nannte es »einen Test«, betonte »wir werden kein Bitcoin-Akteur«, und sein Rat an Privatanleger lautete schlicht: »Tun Sie es nicht.«
Wo Banken mutiger sind, geht es fast immer um Vermittlung, nicht um Halten. Die spanische BBVA schaltete im Juli 2025 den Kauf und Verkauf von Bitcoin und Ether für alle Privatkunden in Spanien in der eigenen App frei; Santanders Digitaltochter Openbank folgte im September, zunächst in Deutschland. Standard Chartered wurde im Juli 2025 nach eigenen Angaben die erste global systemrelevante Bank, die institutionellen Kunden lieferbaren Kassahandel in Bitcoin und Ether anbot. Das Muster ist überall dasselbe: Zugang ja, Bilanzrisiko nein.
Europas Antwort: der Banken-Euro-Stablecoin
Es gibt einen Bereich, in dem europäische Banken nicht nur vermitteln, sondern selbst ausgeben wollen: Stablecoins. Und hier schließt sich der Kreis zurück nach Wien. Denn die RBI, die 18 Millionen Kunden über Bitpanda mit Krypto versorgt, gehört zugleich zu den Gründungsmitgliedern eines Bankenkonsortiums, das im September 2025 einen eigenen Euro-Stablecoin ankündigte. Neun Häuser, darunter ING, UniCredit, KBC, DekaBank und CaixaBank, taten sich zusammen; BNP Paribas kam später hinzu. Im Dezember 2025 bekam das Vorhaben einen Namen, Qivalis, einen Chef, Jan-Oliver Sell, und eine Adresse in Amsterdam. Die erste Ausgabe wird für die zweite Jahreshälfte 2026 angepeilt.
Sell begründete das Projekt mit mehr als Bequemlichkeit: »Ein nativer Euro-Stablecoin ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, es geht um monetäre Autonomie im digitalen Zeitalter.« Wie ein solcher Banken-Euro Gestalt annehmen könnte, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben. Qivalis ist nicht allein: Die Krypto-Tochter der Société Générale gab 2025 mit USD CoinVertible einen Dollar-Token aus, nachdem sie schon 2023 einen Euro-Token gestartet hatte, und das Gemeinschaftsunternehmen AllUnity von DWS, Flow Traders und Galaxy erhielt im Juli 2025 eine BaFin-Lizenz für seinen Euro-Stablecoin EURAU.
Der Unterschied zum US-Modell ist bezeichnend. In Washington gibt ein einzelnes Gesetz privaten Emittenten einen klaren Rahmen und lenkt deren Reserven in Staatsanleihen. In Europa schließen sich Banken zu Konsortien zusammen, ringen um Lizenzen bei nationalen Aufsichten und positionieren ihr Produkt von vornherein als Souveränitätsprojekt. Dieselbe Technologie, zwei völlig verschiedene politische Erzählungen.
Der digitale Euro und die Souveränitätsfrage
Über allem schwebt das öffentliche Gegenstück zum privaten Stablecoin, der digitale Euro. Die Europäische Zentralbank hat ihre Vorbereitungsphase abgeschlossen und Ende Oktober 2025 beschlossen, in die nächste Phase überzugehen. Der Fahrplan bleibt vorsichtig: Sofern die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Lauf des Jahres 2026 verabschieden, könnten erste Pilotversuche ab Mitte 2027 stattfinden, eine erste Ausgabe wird frühestens für 2029 anvisiert. Die endgültige Entscheidung, ob überhaupt ausgegeben wird, fällt erst nach Verabschiedung des Gesetzes.
Der Antrieb hinter dem Projekt ist die Sorge um die monetäre Souveränität. EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone warnte im März 2026, eine »einzelne dominante Plattform und ein Stablecoin mit breiten Netzwerkeffekten« hätten ernste Folgen für Europas monetäre Souveränität. Und er erinnerte an eine Schwachstelle, die im Alltag leicht übersehen wird: »Selbst durch Fiatgeld gedeckte Stablecoins, die mit Abstand am wenigsten volatile Art, handeln selbst in ruhigen Marktphasen selten exakt zum Nennwert.« Ein Euro, der nicht immer ein Euro ist, ist genau das, was eine Zentralbank nicht dulden will.
Wie ernst die Lage ist, hat MiCA bereits vorgeführt. Weil Tether seinen USDT nie als regulierten E-Geld-Token anmeldete, mussten europäische Börsen den weltweit größten Stablecoin im ersten Quartal 2025 aus dem EWR-Handel nehmen. Dass der starke Dollar dabei längst auch eine Währungswette für europäische Anleger ist, macht die Souveränitätsfrage für österreichische Sparer greifbarer, als es auf den ersten Blick scheint.
Verwahrung: das eigentliche Schlachtfeld
Hinter jedem Krypto-Angebot einer Bank steckt eine unauffällige, aber entscheidende Frage: Wer hält die Schlüssel. Genau hier verläuft der schärfste Teil des transatlantischen Grabens. In den USA hat SAB 122 den Banken die Bilanzhürde genommen, sodass sie Verwahrung selbst und in großem Stil anbieten können; die OCC hat das ausdrücklich gesegnet. In Europa dürfen Banken zwar ebenfalls verwahren, doch die meisten lehnen sich lieber an spezialisierte Dienstleister an, um Risiko und Kapitalbindung auszulagern.
Das erklärt, warum ein Name wie Bitpanda plötzlich überall auftaucht, und warum Institute wie die Commerzbank mit Crypto Finance oder die Deutsche Bank mit dem Schweizer Anbieter Taurus arbeiten. Die Verwahrung ist zugleich der Punkt, an dem sich Sicherheit entscheidet. Wenn der Coin nicht in der Bank liegt, sondern beim Verwahrer, dann verschiebt sich das Gegenparteirisiko dorthin, ohne zu verschwinden. Für die Kundin heißt das: Die Frage, wem sie eigentlich vertraut, ist mit der Wahl der Bank noch nicht beantwortet, sondern nur um eine Ebene verschoben.
Die Regulierung reagiert darauf, indem sie an die Verwahrer harte Anforderungen an Trennung von Kundenvermögen, Governance und operative Widerstandsfähigkeit stellt. Doch je mehr Banken sich auf dieselben wenigen Infrastrukturanbieter stützen, desto stärker ballt sich ein neues Klumpenrisiko an einer Stelle, die auf keiner Bankbilanz sichtbar wird. Das ist die unbequeme Kehrseite des eleganten Modells: Man hat den Coin von der Bilanz verbannt, aber nicht das Risiko aus dem System.
Was das für Anlegerinnen und Anleger in Österreich heißt, und was als Nächstes kommt
Für den Alltag der Kundschaft bedeutet all das zunächst Bequemlichkeit. Wer bei Raiffeisen, der Erste Bank oder einer deutschen Sparkasse Kunde ist, wird Krypto künftig in der vertrauten App kaufen können, ohne sich bei einer separaten Börse registrieren zu müssen. Zur Einordnung der Beträge: Ende September 2026 kostete ein Bitcoin rund 73.000 Euro, ein Ether etwa 2.350 Euro, wobei diese Werte im Tagesverlauf stark schwanken. Je nach Modell erwirbt man einen echten Coin, ein ETP oder ein Zertifikat, und die Gebühren unterscheiden sich deutlich.
Was Anleger nicht übersehen dürfen: Krypto fällt nicht unter die Einlagensicherung. Die 100.000-Euro-Garantie schützt Ihr Girokonto, nicht Ihren Bitcoin. Weil der Coin zudem meist beim Verwahrer und nicht in der Bank liegt, ist er kein Anspruch gegen die Bankbilanz; das schützt vor Bankinsolvenzrisiken am Coin, verlagert aber Kurs-, Verwahr- und Gegenparteirisiken. Gewinne unterliegen in Österreich der Besteuerung von Kapitalvermögen. Der Zugang wird einfacher, das Risiko bleibt.
Der Blick nach vorn kennt einige feste Termine. In den USA werden die finalen GENIUS-Regeln gegen Jahresende 2026 erwartet, das Gesetz greift spätestens Anfang 2027. In Basel soll die angekündigte Überprüfung des Krypto-Standards noch im Jahresverlauf Ergebnisse liefern, was die 1.250-Prozent-Mauer perspektivisch senken könnte. Der digitale Euro hängt am Gesetzgebungsverfahren, mit einer möglichen Ausgabe erst 2029, und Qivalis will noch heuer starten. Die Grundlinie aber steht fest: Solange Halten teuer und Vermitteln billig bleibt, werden Österreichs Banken anbieten, ohne zu besitzen, und ein Wiener Technologieanbieter wird die Rohre dafür liefern.
Häufig gestellte Fragen
Warum nehmen Banken Bitcoin nicht einfach auf die eigene Bilanz?
Seit dem 1. Jänner 2026 gilt der Basler Standard, der unbesicherte Coins wie Bitcoin mit einem Risikogewicht von 1.250 Prozent belegt. In der Praxis muss eine Bank die Position dann fast Euro für Euro mit hartem Eigenkapital unterlegen, was das Halten teuer und unrentabel macht. Deshalb vermitteln die meisten Institute Krypto lieber, statt es selbst zu besitzen.
Bietet Raiffeisen jetzt Krypto an?
Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien bietet den Kauf von Krypto seit Jänner 2024 in der eigenen App an, technisch über Bitpanda. Am 23. September 2026 kündigte die RBI-Gruppe einen konzernweiten Rahmen an, der bis zu rund 18 Millionen Kundinnen und Kunden in Zentral- und Osteuropa erreichen soll; jede Netzwerkbank entscheidet aber selbst über Produkte und Zeitpunkt.
Kann ich bei der Erste Bank über George Bitcoin kaufen?
George bietet Krypto derzeit nur über börsengehandelte Produkte (ETPs) an, nicht als direkten Kauf echter Coins und ohne eigene Wallet. Sie erwerben also ein Wertpapier, das den Kurs abbildet, und halten es im Depot.
Was ändert der GENIUS Act für europäische Anlegerinnen und Anleger?
Der GENIUS Act ist ein US-Gesetz und gilt nicht in der EU; europäische Banken bleiben unter MiCA und den Basler Kapitalregeln. Spürbar wird er indirekt, weil er Dollar-Stablecoins einen klaren Rechtsrahmen gibt und deren Reserven in US-Staatsanleihen fließen, was Europas Arbeit an einem Euro-Stablecoin und am digitalen Euro beschleunigt.
Ist ein Krypto-Investment über meine Bank sicherer als über eine Börse?
Eine über MiCA regulierte Bank oder ein zugelassener Anbieter bietet mehr Aufsicht und klarere Regeln, doch Krypto fällt nicht unter die Einlagensicherung. Die Coins liegen zudem meist bei einem Verwahrdienstleister und nicht auf der Bankbilanz, weshalb Kurs-, Verwahr- und Gegenparteirisiken bestehen bleiben.
Von Julian Moser, HOGE Wire. Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung.